Genau das wollte die VKA doch erreichen...(ohne Einschaltung des Tarifpartners)
Staatsbetriebe, die nicht in Form einer ausgelagerten GmbH sind o.ä, können nach jetzigem Stand nicht über Kurzarbeitergeld verhandeln. Der Grund liegt einfach darin, dass es hierfür keine Grundlage gibt, weil es halt öD ist.
Wenn es ihnen jetzt ermöglicht wird, können nach Bedarf die Betriebsräte verhandeln. Müssen aber nicht.
Zurzeit fehlt es einfach an jeglicher Verhandlungsgrundlage, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür fehlen.
Ich wiederhole nochmal: es können keine Vereinbarungen OHNE Mitwirkung der Betriebsräte.
Der Spruch "ohne Einschaltung des Tarifpartners" ist somit ungültig.
Wo ist denn das Problem?