Es gibt doch die Öffnungsaktion der PKVs und sie muss mit 30% Zuschlag genommen werden.
Hinweis: https://www.pkv.de/verband/pre…fnungsaktion-fuer-beamte/
Es gibt doch die Öffnungsaktion der PKVs und sie muss mit 30% Zuschlag genommen werden.
Hinweis: https://www.pkv.de/verband/pre…fnungsaktion-fuer-beamte/
Ganz kurz: neues 1. Staatsexamen in einem neuen Lehramt = neuer Anspruch auf den entsprechenden Vorbereitungsdienst. Das ist bundeweit so.
Bundesweit ist es nicht so.
NRW:
OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."
Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"
In Hessen mag das zwar ein Bißchen anders sein.
Hessen:
HLBGDV §31 (5): "Die Zulassung [zur Prüfung] kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist."
Wenn eine vollwertige Anerkennung als 1. Staatsprüfung vorliegt, dann muß man in der Regel das Referendariat noch durchmachen.
EW als Fach für die Sek I gibt es ja nicht, daher wäre eher das Referendariat an Grundschulen sinnvoller.
Anderenfalls könnte man den Seiteneinstieg an Grundschulen machen. Es läge allerdings keine Möglichkeit der Verbeamtung vor.
Wie in der freien Wirtschaft steht es dir offen, jederzeit innerhalb des Rahmens zu kündigen.
Nachteile dürfen dir nicht entstehen. Falls einer fragt, kannst du ehrlich sagen, was war.
Sollte jemand eine PE Stelle annehmen, dennoch die formalen Voraussetzungen für die OBAS erfüllen, kann diese Person die OBAS im Anschluß an die PE machen.
Mir sind zwei PE Fälle bekannt, die die OBAS direkt angeboten bekommen haben, d.h. ohne Wartezeit.
Teilt mich die Bezirksregierung einem ZfsL zu?
Ja und nicht zwangslaeufig das Stammseminar.
Sind die beiden Kollegen "Erfüller"? Das macht auch einen Unterschied
Da die Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten geführt werden und der DBB auch für Tarifbeschäftigte zuständig ist, ändert sich nichts an meiner Aussage.
Dadurch, dass die allermeisten Tarifbeschäftigten keine PKV haben, bezweifele ich die Erwartung.
Ich sehe hier nämlich auch eine Benachteiligung unserer Schüler gegenüber andern Schülern in Nds.,
Oder eine Begünstigung deiner Schüler gegenüber anderen Schülern, wenn du dich nicht an die klaren Vorgaben hältst.
Eine Pause an einer Schule umfasst 15 Minuten, an der anderen 25 Minuten.
Was passiert in so einem Fall?!
Eine Überlastungsanzeige?
Genau das gilt es abzuwägen!
An Sek I Schulen wird man bekommt man die EntgelTgruppe 11.
(kinderlos, Steuerklasse 1)
E11/4 --> 2572€ netto.
A12/4 --> 3017€ netto - 270€ PKV = ca. 180€ mehr netto.
Was durchaus wichtiger ist, wie das Geld sich noch entwickelt.
Nach 6 Jahren:
E11/5 --> 2886 € netto
A12/8 --> 3220 € netto
Zzgl. Pension, volle Bezüge bei Krankheit ohne Kürzungen, Absicherung, und und und.
1. Wird eigentlich das Weihnachtsgeld aus dem Angestelltenverhältnis anteilig ausgezahlt wenn man in das Beamtenverhältnis wechselt oder verfällt das?
Die Voraussetzung für die Auszahlung der Sonderzuwendung (es gibt kein Weihnachtsgeld nach TV-L) ist, dass ein Arbeitsverhältnis zum 01.12 besteht. Ist dies nicht der Fall, gibt es nichts. Nicht mal anteilig.
Ich habe gehört,
Munkeln kann man viel. Die eindeutigen Regelungen befinden sich im §30 LBesG.
Rein vom Empfinden her wäre es ziemlich ungerecht.
Ein Tarifvertrag und ein Landesgesetz. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, was er/sie möchte. Eine Verbeamtung muss nicht erfolgen.
Wenn die Anerkennung der "förderlichen" Zeiten wichtig sind, dann kann man als Angestellter weiterhin arbeiten.
Ich habe dafuer OHPs benutzt
Also das halte ich für Gängelung. Wenn ich einen Kurs erstelle, will ich auch sofort damit arbeiten können; manchmal lasse ich Kurse auch einfach mit dem Unterricht "mitwachsen".
Gängelung ist das nicht. So garantiere ich die Übersichtlichkeit durch ein einheitliches Benennungsschemas und, dass die Kurs in dem richtigen Bereich erstellt wird.
Ich möchte, dass alle Schüler den Überblick haben. Wenn jeder es so macht, wie er/sie möchte, dann war's das.
Die Freischaltung erfolgt in der Regel binnen eines Tages, je nachdem, wie mein Unterricht ist.
Die Kollegen unterstützen diese Regelung ebenfalls.
Alles anzeigenWir haben uns in unserem 'Admin-Team' vergangene Woche hingesetzt, um angesichts steigender Infektionszahlen die Arbeitsplattform LOGINEO LMS (das missratene Moodle) zurechtzumachen. Tatsächlich haben wir nun gemeinsam die Entscheidung getroffen, diese Plattform 'fallen zu lassen'.
LOGINEO LMS ist das umständlichste Moodle, das ich je gesehen habe und das schließt die ersten unbeholfenen Gehversuche meiner Universität mit ein. Abgesehen von der sehr benutzerunfreundlichen Bedienung, ist die Administration durch uns einfach nicht leistbar.
- für LMS müssen für alle (Lehrer wie SuS) neue Konten angelegt werden. Ein Login mit dem bestehenden LOGINEO NRW-Account ist nicht möglich (mal davon abgesehen, dass es immer noch keine Schülerkonten gibt...)
- das Anlegen der Kurse soll von Seiten des Systems komplett durch den Admin erfolgen - es ist kein Witz, auch die 'Schulung' auf der Homepage von QUA-LiS 'will das so'
- Nach schier endlosem rumexperimentieren ist es mir dann trotzdem gelungen, den KollegInnen das Recht zum anlegen eigener Kurse zu verpassen, aber dabei können besagte KollegInnen noch so dermaßen viel falsch machen..
- das anlegen von SuS ist zwar in sog. globalen Gruppen (wie "Klasse 10b") möglich, um das einschreiben zu erleichtern, jedoch können die Konten der SuS nicht mehreren globalen Gruppen zugewiesen werden, viel Spaß also beim Einschreiben der SuS "SoWi 10" oder so
Im Fazit hat uns im Team die Bedienung so derartig abgeschreckt und bei dem Gedanken daran, die KuK darin zu schulen, ist uns das nackte Grauen gekommen. Daher leider keine Rose für LOGINEO NRW LMS...
Fazit 2:
Im Falle eines Lockdowns bzw. einer lokalen Schließung unserer Schule stehen wir vom Land NRW ausgestattet mit folgenden Werkzeugen da: Lehreremailadressen mit 800mb Speicher und einer 'Verwaltungscloud' mit 5gb Speicher. Muchas gracias.
Ich administriere Logineo LMS alleine.
Das Anlegen der Lehrer und Schülerkonten dauerte 5 Minuten - Datenexport aus Schild und fertig.
Ich lasse meine Kollegen Kurse beantragen - wenn diese Kurse den Vorgaben entsprechen, klicke ich auf "Freischalten" und gut ist.
Die Kollegen tragen ihre Schüler selben in den Kurs ein. Das dauert pro Kurs ca. 5 Minuten.
Wo ist das Problem?
und schon wieder eine Entscheidung, die erst über die Presse erfahren wird!
2 Jahren nach dem Abschluß sind notwendig.
Wenn diese nicht vorliegen, gibt es erst die Pädagogische Einführung (unbefristeter Vertrag) und dann im Anschluß die OBAS (zum Beamter werden).
MSc --> solange akkreditiert im Sinne des Hochschulgesetzes, sprich 10 Semester --> kein Problem.
Mit einem GdB v. 30 kann man Fürsorgemaßnahmen zugesprochen bekommen.
Steht in den Handreichungen zu Schwerbehinderung an Schulen, vgl. § 3.7
"Für behinderte Lehrkräfte, die eine Bescheinigung über einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 erhalten haben, soll im Einzelfall geprüft werden, ob besondere Fürsorgemaßnahmen in Betracht kommen (Rechtsgrundlage unter 3.6). Für Lehrkräfte bedeutet dies, dass sie im Einzelfall einer besonderen Fürsorge bedürfen, wenn sie dies z.B. durch Vorlage der Bescheinigung über ihren Grad der Behinderung und ein ärztliches Attest nachweisen. Ihnen könnten z.B. Nachteilsausgleiche der Richtlinie zum SGB IX genannten zustehen. Eine Regelermäßigung oder eine Inanspruchnahme der Altersrente bzw. Pension für schwerbehinderte Menschen ist nicht möglich."
https://www.schulministerium.n…derung/Handreichungen.pdf
Weiterhin soll auf jedem Fall widersprochen werden! Bitte mit ärztlicher Unterstützung.
Eine Bezahlung nach E6 bedeutet tiefe Fachkenntnisse und E7 ist 1/3 selbstständige Arbeit E8 2/3 selbstständige Arbeit E9 ganz selbstständige Arbeit und dann komm die Klassifizierung nach Verantwortung.
Ohne abgeschlossenes Studium verfügt man tarifrechtlich nicht über die objektiven Voraussetzungen einer selbständigen Arbeit.
Böse gesagt: Man kann gerne herummotzen, dass man es ungerecht finde, in E6 eingruppiert zu sein.
Hier sind die tariflichen Regelungen für Hessen.
Mit einem (zwar noch nicht fertigen) Studium sollt man durchaus durch "selbstständige Arbeit" in der Lage sein, sich zu erkundigen, welches Entgelt man erhält und sich entscheiden, ob man die Arbeit macht oder nicht.
Was sollen die voll ausgebildeten angestellten Lehrer sagen, die nach E11 bezahlt werden während die verbeamteten A12 / A13 kriegen? Gleiche Voraussetzungen und unterschiedliches Geld?
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