Beiträge von undichbinweg

    Ganz kurz: neues 1. Staatsexamen in einem neuen Lehramt = neuer Anspruch auf den entsprechenden Vorbereitungsdienst. Das ist bundeweit so.

    Bundesweit ist es nicht so.


    NRW:

    OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."


    Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"



    In Hessen mag das zwar ein Bißchen anders sein.


    Hessen:

    HLBGDV §31 (5): "Die Zulassung [zur Prüfung] kann nicht erfolgen, wenn eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den pädagogischen Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, in Hessen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden wurde und diese der beantragten Lehramtsprüfung gleichartig oder gleichwertig ist."

    Wenn eine vollwertige Anerkennung als 1. Staatsprüfung vorliegt, dann muß man in der Regel das Referendariat noch durchmachen.

    EW als Fach für die Sek I gibt es ja nicht, daher wäre eher das Referendariat an Grundschulen sinnvoller.


    Anderenfalls könnte man den Seiteneinstieg an Grundschulen machen. Es läge allerdings keine Möglichkeit der Verbeamtung vor.

    Sollte jemand eine PE Stelle annehmen, dennoch die formalen Voraussetzungen für die OBAS erfüllen, kann diese Person die OBAS im Anschluß an die PE machen.


    Mir sind zwei PE Fälle bekannt, die die OBAS direkt angeboten bekommen haben, d.h. ohne Wartezeit.

    Ich sehe hier nämlich auch eine Benachteiligung unserer Schüler gegenüber andern Schülern in Nds.,

    Oder eine Begünstigung deiner Schüler gegenüber anderen Schülern, wenn du dich nicht an die klaren Vorgaben hältst.


    Eine Pause an einer Schule umfasst 15 Minuten, an der anderen 25 Minuten.


    Was passiert in so einem Fall?!

    Genau das gilt es abzuwägen!

    An Sek I Schulen wird man bekommt man die EntgelTgruppe 11.


    (kinderlos, Steuerklasse 1)

    E11/4 --> 2572€ netto.

    A12/4 --> 3017€ netto - 270€ PKV = ca. 180€ mehr netto.


    Was durchaus wichtiger ist, wie das Geld sich noch entwickelt.

    Nach 6 Jahren:


    E11/5 --> 2886 € netto

    A12/8 --> 3220 € netto


    Zzgl. Pension, volle Bezüge bei Krankheit ohne Kürzungen, Absicherung, und und und.

    1. Wird eigentlich das Weihnachtsgeld aus dem Angestelltenverhältnis anteilig ausgezahlt wenn man in das Beamtenverhältnis wechselt oder verfällt das?

    Die Voraussetzung für die Auszahlung der Sonderzuwendung (es gibt kein Weihnachtsgeld nach TV-L) ist, dass ein Arbeitsverhältnis zum 01.12 besteht. Ist dies nicht der Fall, gibt es nichts. Nicht mal anteilig.


    Ich habe gehört,

    Munkeln kann man viel. Die eindeutigen Regelungen befinden sich im §30 LBesG.


    Rein vom Empfinden her wäre es ziemlich ungerecht.

    Ein Tarifvertrag und ein Landesgesetz. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, was er/sie möchte. Eine Verbeamtung muss nicht erfolgen.

    Wenn die Anerkennung der "förderlichen" Zeiten wichtig sind, dann kann man als Angestellter weiterhin arbeiten.

    Also das halte ich für Gängelung. Wenn ich einen Kurs erstelle, will ich auch sofort damit arbeiten können; manchmal lasse ich Kurse auch einfach mit dem Unterricht "mitwachsen".

    Gängelung ist das nicht. So garantiere ich die Übersichtlichkeit durch ein einheitliches Benennungsschemas und, dass die Kurs in dem richtigen Bereich erstellt wird.


    Ich möchte, dass alle Schüler den Überblick haben. Wenn jeder es so macht, wie er/sie möchte, dann war's das.


    Die Freischaltung erfolgt in der Regel binnen eines Tages, je nachdem, wie mein Unterricht ist.

    Die Kollegen unterstützen diese Regelung ebenfalls.



    Ich administriere Logineo LMS alleine.


    Das Anlegen der Lehrer und Schülerkonten dauerte 5 Minuten - Datenexport aus Schild und fertig.

    Ich lasse meine Kollegen Kurse beantragen - wenn diese Kurse den Vorgaben entsprechen, klicke ich auf "Freischalten" und gut ist.

    Die Kollegen tragen ihre Schüler selben in den Kurs ein. Das dauert pro Kurs ca. 5 Minuten.


    Wo ist das Problem?

    2 Jahren nach dem Abschluß sind notwendig.


    Wenn diese nicht vorliegen, gibt es erst die Pädagogische Einführung (unbefristeter Vertrag) und dann im Anschluß die OBAS (zum Beamter werden).


    MSc --> solange akkreditiert im Sinne des Hochschulgesetzes, sprich 10 Semester --> kein Problem.

    Mit einem GdB v. 30 kann man Fürsorgemaßnahmen zugesprochen bekommen.

    Steht in den Handreichungen zu Schwerbehinderung an Schulen, vgl. § 3.7


    "Für behinderte Lehrkräfte, die eine Bescheinigung über einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 erhalten haben, soll im Einzelfall geprüft werden, ob besondere Fürsorgemaßnahmen in Betracht kommen (Rechtsgrundlage unter 3.6). Für Lehrkräfte bedeutet dies, dass sie im Einzelfall einer besonderen Fürsorge bedürfen, wenn sie dies z.B. durch Vorlage der Bescheinigung über ihren Grad der Behinderung und ein ärztliches Attest nachweisen. Ihnen könnten z.B. Nachteilsausgleiche der Richtlinie zum SGB IX genannten zustehen. Eine Regelermäßigung oder eine Inanspruchnahme der Altersrente bzw. Pension für schwerbehinderte Menschen ist nicht möglich."


    https://www.schulministerium.n…derung/Handreichungen.pdf



    Weiterhin soll auf jedem Fall widersprochen werden! Bitte mit ärztlicher Unterstützung.

    Eine Bezahlung nach E6 bedeutet tiefe Fachkenntnisse und E7 ist 1/3 selbstständige Arbeit E8 2/3 selbstständige Arbeit E9 ganz selbstständige Arbeit und dann komm die Klassifizierung nach Verantwortung.

    Ohne abgeschlossenes Studium verfügt man tarifrechtlich nicht über die objektiven Voraussetzungen einer selbständigen Arbeit.


    Böse gesagt: Man kann gerne herummotzen, dass man es ungerecht finde, in E6 eingruppiert zu sein.

    Hier sind die tariflichen Regelungen für Hessen.

    Mit einem (zwar noch nicht fertigen) Studium sollt man durchaus durch "selbstständige Arbeit" in der Lage sein, sich zu erkundigen, welches Entgelt man erhält und sich entscheiden, ob man die Arbeit macht oder nicht.


    Was sollen die voll ausgebildeten angestellten Lehrer sagen, die nach E11 bezahlt werden während die verbeamteten A12 / A13 kriegen? Gleiche Voraussetzungen und unterschiedliches Geld?

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