Nur als Randnotiz nebenbei: Die Anhebung aller Lehrämter in NRW ist noch nicht erfolgt, weil es beamtenrechtliche und besoldungsrechtliche Probleme mit sich bringen würde.
Der Zugang zum höheren Dienst setzt ein wissenschaftliches Studium voraus. Dieses gibt es ab einer Regelstudienzeit von 8 Semester.
Die Lehrämter in NRW haben folgende Regelstudienzeit in Semester...
LPO 65 | LPO 89 / 94 | LPO 03 | BA/MEd (2010) | |
Volksschule / Primarstufe / Grundschule | 6 | 6 | 7 | 10 |
Sek I / Hauptschule / Realschule | 6 | 6 | 7 | 10 |
Sek II / Gymnasium / Gesamtschule / BK | 8 | 8 | 9 | 10 |
SoPäd | (kompliziert) | 8 | 9 | 10 |
Es muss ein Weg gefunden werden, diejenigen KollegInnen ohne wissenschaftliches Studium (im Sinne des Beamtengesetztes!), den Zugang zum höheren Dienst zu ermöglichen. Gleichberechtigung geht jedoch in beide Richtungen...gleiches Geld bei gleicher Studiendauer! Es wurde schon im Landtag besprochen und man sucht Wege.
Was für ein Skandal, wenn alle Neueinstellungen A13 bekommen und die Altfälle nicht. Das würde für noch mehr Unmut in den Grundschulen/Sek I Schulen sorgen.
Ergänzung: Die LPO 03 konnte letztmalig 2017 abgeschlossen werden. Das heißt, es gibt bestimmt noch einige LehramtsanwärterInnen, die nach den alten Regeln studiert haben.
Ergänzung 2: Quellen im Anhang.