Beiträge von undichbinweg

    Nur als Randnotiz nebenbei: Die Anhebung aller Lehrämter in NRW ist noch nicht erfolgt, weil es beamtenrechtliche und besoldungsrechtliche Probleme mit sich bringen würde.


    Der Zugang zum höheren Dienst setzt ein wissenschaftliches Studium voraus. Dieses gibt es ab einer Regelstudienzeit von 8 Semester.


    Die Lehrämter in NRW haben folgende Regelstudienzeit in Semester...


    LPO 65 LPO 89 / 94 LPO 03 BA/MEd (2010)
    Volksschule / Primarstufe / Grundschule 6 6 7 10
    Sek I / Hauptschule / Realschule 6 6 7 10
    Sek II / Gymnasium / Gesamtschule / BK 8 8 9 10
    SoPäd (kompliziert) 8 9 10


    Es muss ein Weg gefunden werden, diejenigen KollegInnen ohne wissenschaftliches Studium (im Sinne des Beamtengesetztes!), den Zugang zum höheren Dienst zu ermöglichen. Gleichberechtigung geht jedoch in beide Richtungen...gleiches Geld bei gleicher Studiendauer! Es wurde schon im Landtag besprochen und man sucht Wege.


    Was für ein Skandal, wenn alle Neueinstellungen A13 bekommen und die Altfälle nicht. Das würde für noch mehr Unmut in den Grundschulen/Sek I Schulen sorgen.


    Ergänzung: Die LPO 03 konnte letztmalig 2017 abgeschlossen werden. Das heißt, es gibt bestimmt noch einige LehramtsanwärterInnen, die nach den alten Regeln studiert haben.


    Ergänzung 2: Quellen im Anhang.

    Eigentlich an Sek II Schulen gibt es mit der PE E12 und nicht E13.

    Habt ihr aber den Unterschied zwischen E12 und E13 aber angeschaut?


    Die E12/1 und E12/2 ähneln E11. E12/3 bis E12/6 ähneln eher E13. Ab Stufe 3 sind es ca. 50€ Unterschied ... netto.

    Dafür muss man keine Oberstufe korrigieren, keine Abiprüfungen abnehmen oder sonst was, weil man es nicht darf.

    Nicht schlecht, oder?

    In OBAS gescheitert heißt, raus aus dem Schuldienst. Für OBAS bekommt man einen neuen befristeten Vertrag. Nach der PE hat man einen unbefristeten. Der Rat passt also nicht.

    Das stimmt aber nur in dem Fall, dass man keinen unbefristeten nach der PE bekommt und dann später aus diesem Vertrag heraus die OBAS gem. §4 OBAS beantragt. Passt also wohl, aber nur wenn man die richtige Konstellation hat.

    1a. Der Unterschied zwischen PE und OBAS, wenn man nicht verbeamtet wird, ist minimal. E13 mit verlängerter Stufenlaufzeiten vs. E13 Regulär.

    1b. Wenn man verbeamtet wird, waren es bei mir über 550€ mehr nach Abzug der PKV.

    2. Im Regelfall wird verbeamtet, nur in den absoluten Ausnahmefällen nicht. Der Amtsarzt müsste erstmals sagen, dass deine Arthrose und Rheuma mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Frühpensionierung führt. Das muss erst ein Amtsarzt heutzutage bescheinigen.

    3. Bei der erstmaligen Verbeamtung muss jede PKV dich aufnehmen, egal welche Vorerkrankungen vorliegen. Nennt man die "Öffnungsaktion".

    4. Wenn man nach der PE einen unbefristeten Vertrag erhält und später irgendwann mal die OBAS macht, dann passiert nichts, da die OBAS lediglich ein Zusatzvertrag ist. Man könnte in der Theorie zweimal nicht bestehen und man bleibt trotzdem im Schuldienst, weil der Ursprungsvertrag noch Bestand hätte.

    5. Die OBAS erlaubt eine zwar Beförderung, aber es gibt Kollegen, die wollen nicht befördert werden. Das musst du für dich selber entscheiden.

    6. Eine Privatschule ist schön und gut, vor allem mit einer Klassengröße von 16. Wie ist allerdings die Anspruchshaltung der Schule/Eltern dir gegenüber? Das sollte man sich auch überlegen. Nicht, dass du bloß als Dienstleister dort gesehen wirst und zu viel von dir verlangt wird.

    7. Die OBAS in Teilzeit machen heißt mindestens 12,5 Stunden Unterricht (Pflicht) und 8 Stunden Studienseminar darauf, ebenso Pflicht. darauf. Also mindestens 20/25,5 --> 78,43% Stelle.

    8. Zum Thema "Mit der PE ist man Lehrer zweiter Klasse" sage ich nur, das hängt von dir als Mensch ab. Entwickelst du dich weiter und setzt du dich rein, dann nicht. Ich kann nur von mir sagen, dass ich nach der OBAS fähiger war und demnach besser unterrichte. Für meine persönliche Anspruchshaltung war es die richtige Lösung.

    Wir haben an der Schule einen Kopierer, der Bücher aller Art als PDF einscannen kann, sei es über den Einzug oder auf der Glasfläche.

    Abgesehen von der rechtlichen Situation bzgl. des Einscannens urheberrechtlich geschützten Materialien möchte ich bewußt eine Provokation in den Raum werfen:


    Was bringt soll das alles bringen?


    Ich könnte mich, so die Theorie, an Lehrwerke für das Fach Englisch in der 8. Klasse aus 4 verschiedenen Verlage aus 4 verschiedenen Generationen bedienen. Ist mein Unterricht anhand dessen deutlich besser?


    Brauche ich eigentlich nach 10 Jahren so eine breite Auswahl an Materialien, guten Unterricht erteilen zu können? Nein!

    Habe ich die Zeit mit einer Vollzeitstelle, alles durchzuforsten? Nein!


    Eigentlich müßte es so sein, dass ich nach 10 Jahren Erfahrung ein "Basisbestand an Materialien" habe, den ich peu à peu erweitere.


    Egal ob digital oder analog: man sollte es nicht übertreiben und an die eigene Gesundheit denken :)

    Also E10 gibts bei uns erst mit Bachelor-Abschluss, eigentlich wird ja in beiden Bundesländern nach den selben >Voraussetzungen eingruppiert, also könnte die Auslegung scheinbar unterschiedlich sein.

    Ich zitiere Teil 2 der TV-EntgO-L (Nichterfüller), Abs. 2, §4 (Seite 12).

    Dort ist tariflich geregelt, dass Lehrer ohne Hochschulbildung in der Tätigkeit eines Lehrers (nicht Fachlehrer) entweder in die Entgeltgruppe 9b oder 10 einzugruppieren sind.

    und nur so nebenbei: es gibt Quereinsteiger, wie ich, die sich gegen Regelbewerber durchsetzen konnten und ein Examen mit 1,4 gemacht haben ...


    Nur Schade, daß die Referendarin mit weniger Fachkompetenz und Unterrichtsfähigkeit ihr Examen mit 3,2 abschloß und keine Stelle bekommen hat (!)

    Es ist nun so, dass die Tresselt-Seite nicht mehr so ganz up-to-date ist.


    Entweder ist das Häkchen bei dir auf dem letzten Blatt der dienstlichen Beurteilung zum Ende der Probezeit oder nicht.

    Die Voraussetzung dafür ist mehrheitlich 5er bei allen Kriterien, das heißt, mehr als die Hälfte.


    Die Wartezeit vor einer Beförderung muss eingehalten werden und eine Bewerbung auf eine A14 Stelle setzt voraus, dass die einjährige Sperre bereits durchlaufen ist: "Die Voraussetzungen müssen bis zum Bewerbungsschluss vorliegen".

    Wenn 2016 die Stufe 2 erreicht wurde, dann erfolgt der nächste Stufenaufstieg im Jahre 2022. Sachlich richtig.


    Waren die TV-H Verträge vor dem Erwerb der Laufbahnbefähigung? Wenn ja --> die Zeiten werden nicht anerkannt. (§29 (1) 1 HBesG)

    Der Zivieldienst wird nur angerechnet, wenn währenddessen ein Arbeitsverhältnis geruht hat. (§29 (1) 3 HBesG)


    Also scheint alles in Ordnung zu sein.

    Die bisher einzige Möglichkeit dafür, das Nachstudieren, ist ja nicht wirklich realistisch, wenn man in Vollzeit arbeitet.

    Die Voraussetzung für die OBAS ist ein mind. 8-Semestriges Studium. Hierbei wäre es theoretisch möglich, ein zweites Fach über zusätzliche Scheine (d.h. kein Abschluss) zu erwerben. Dann kann man problemlos einen Antrag auf die OBAS stellen (§4 OBAS).


    Wer sich weiterqualifizieren möchte, um das gleiche Gehalt zu erlangen, muß halt vorübergehende Einbüße in Kauf nehmen.

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