Beiträge von undichbinweg

    Ein Kollege bei uns macht folgendes:


    Nur Arbeitsblätter verteilen und korrigieren...so ist "Unterricht".

    Intransparente Notengebung bzw. nach Persönlichkeit benoten.

    Keine Interesse am Lehrersein haben.

    Immer eine Ausrede für das eigene Versagen haben.

    Die Schuld nie bei sich selber suchen, es sind immer die anderen.

    Wenn die Schüler es nicht kapieren, dann sind die selber schuld. Sie sind halt doof.

    Ständig längere Phasen krank sein.


    Diesen Kollegen in die richtige Bahn zu bringen ist ganz schwierig.

    Versetzung ... kann man sich knicken: Ehe und Kinder.


    Man müßte wieder Personalgespräche durchführen, um Transparenz zu schaffen.

    Ziele müßte man festlegen und Unterstützung anbieten.

    Wenn diese nicht gelingen, dann soll der Stufenaufstieg verwehrt werden. Dann Zurückstufen, wenn es weiterhin nicht geht.

    Ohne nähere Informationen zu den Parameteren (Ausfall, mögl. Abschlussklassen, etc. pp.) kann hier keiner eine verlässliche Antwort geben.

    Das soll dann bei der Schulleitung besprochen werden.

    Eben deswegen meine Fragen zu den Parametern ...


    Der TE kann der Meinung sein, 8 Stunden plus gemacht zu haben.

    Wie es tatsächlich mit Ausfallstunden etc. aussieht, das wissen wir ja nicht.


    Aufs Deputat ist immer besser finde ich ;)

    Das ist aber leider genau das, was dir bereits mitgeteilt wurde.


    Lt. Bundesarbeitsgericht vom 26.10.2016 istbei Vertretungsverträgen von einer Dauer von mehr als sechs Jahren und ca. 10 Verlängerungen in dieser Zeit der Verdacht des Missbrauchs der Befristung gegeben.


    Nach deinen Angaben (4 Jahre Verträge) schützt sich das Land / Schulamt. Sollte der Schulamtsdirektor dich trotzdem einstellen, dass kann und wird ihm das Land in Regress nehmen. Dazu gab es auch schon eine Rundverfügung an die Schulleiter.


    Es bleibt aber weiterhin der Weg über den Seiteneinstieg offen. :)

    Wie ist die Vergütung der Mehrarbeit abgesprocehen? Ausschließlich über die MAV oder auch z.T. über das Deputat?

    Gab es Abschlußklassen, deren Unterrichtsstunden aufgrund des Abschlusses ausfielen? Gab es Hitzefrei?

    Seit wann gibt es die Mehrarbeit? Adhoc? Dauerhaft?

    Jede Schule hat eine feste Anzahl an Dienstsiegeln, die einer festen Person zugeordnet sind, in der Regel (Stv.) Schulleitung.

    Die Verwendung eines Dienstsiegels, ohne die entsprechende Berechtigung, erfüllt den Tatbestand der Amtsanmaßung bzw. Urkundenfälschung.


    Bei uns wird nur den Schülern und den Kollegen Urkunden aller Art (Geburt/Zeugnis/...) beglaubigt.


    Die Sekretärin bereitet alles vor und 1 oder 2 unterschreibt mit entsprechendem Dienstsiegel.


    Dafür, dass es für Schüler oder Kollegen ist, verlangen wir keine Gebühr.

    Bei der PEf werden die Leistungen nicht so überprüft, wie bei der OBAS...Zitat aus dem Lehrereinstellungserlass:


    "einen Studienabschluss (Bachelor) einer Hochschule, Kunsthoch­ schule, Musikhochschule, der Deutschen Sporthochschule Köln oder einer Fachhochschule (Bachelor oder Diplom) in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen oder deren Studienab­schluss einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt. Grundsätzlich lässt ein Studienabschluss den Einsatz in einem ausge­schriebenen Fach zu, wenn auf das Fach bezogene Studien- und Prüfungsleistungen im Prüfungszeugnis nachgewiesen werden."


    Also ganz offen.


    Selbst bei der OBAS kann man trotz fehlenden Studienleistungen ein Fach machen ...


    "Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind. Alter und Note des Abschlusses können in die Gesamtbewertung ein- fließen; einschlägige Berufserfahrungen sollen berücksichtigt werden. Voraussetzung ist zudem eine positive Prognose hinsichtlich der Eignung für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern;"


    Im Regelfall ist nicht muss.


    Daher, einfach probieren :)

    Es gibt immer noch scheinbar genug Interessenten an einem Seiteneinstieg, das ist halt das Problem. Im Zweifel schraubt man die Anforderungen weiter runter, dann findet sich immer jemand, der es machen möchte. Wie dann die Qualität des Unterrichts ist, ist ja erstmal für die BR zweitrangig (ich möchte nicht unterstellen, dass Seiteneinsteiger per se schlechter sind, aber auch hier sollte man nicht jeden nehmen, der nicht bei 3 aufm Baum ist).

    Gab es schon damals auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Mikätzchen

    1. SoPäd ist im Verzahmungsamt des gehobenen Dienstes. Deswegen sind diese Lehrer A13g.


    Ein Anspruch auf den höheren Dienst leitet sich nunmal über die Ausbildung ab. Die ist seit 12 Jahren hier gleich.

    2. Falsch. Ein 1. Staatsexamen konnte letztmalig 2017 abgelegt werden. Seit 12 Jahren sind die Voraussetzungen für alle neueingeschriebenen Studenten gleich.


    3. Es gibt gar keinen Anspruch auf den höheren Dienst oder gar den Beamtenstatus. Der Dienstherr muss einem nicht verbeamten, wenn er nicht will. Wenn ich im gehobenen, nichttechnischen Dienst bin und einen Master mache, habe ich auch keinen weiterhin Anspruch auf A13. Die Stelle muss so bewertet sein.


    4. Es gibt Stellen im gehobenen Dienst, die für Volljuristen sind.


    5. Von 1997(?) bis 2001(?) wurden in NRW auch Sek II Lehrer mit A12 eingestellt, eben wegen der Haushaltskonsolidierung. Vielleicht kennen das noch ein paar Kollegen hier.


    6. Alle Lehrer sollen A13 bekommen. Ok ..... aber ....

    • Dann sollen alle Lehrer im 1. Beförderungsamt an allen Schulformen A14 bekommen.

    • Dann müssen aber auch alle Schulleitungen an der GS bzw. der HS A15 bekommen.

    • Demnach müssen aber auch die Schulleitungen an der RS A16 bekommen.

    • Dann ist die Frage: wieso ist der Stellenkegel für Beförderungsstellen an Realschulen 40% aber am Gymnasium 65%. Die Hauptschule jedoch 10% und an der Grundschule 0%? Am Gymnasium und Berufskollegs ist der Kegel sogar 21% für A15 (inkl. Stufenkoordinatoren und Stv. SL).

    Wie sieht das denn an Realschulen aus?


    7. Gleichartig heißt nicht gleichwertig. Masterabsolventen leisten nicht unbedingt einen besseren Job als Kolleginnen mit Staatsexamen (6 oder 7 Semester). Diese Kollegen dürfen keinesfalls benachteiligt werden. Auch hier habe ich aufgeführt, dass man daran arbeite.


    Ich finde es schade, dass man das Thema sehr persönlich nimmt.

    Können wir bitte auf einer sachlichen Ebene bleiben und Sachen nicht persönlich nehmen?


    Tommi möchte A13, OK. Die anderen Kollegen möchten es auch.

    Es gibt aber Gründe, weshalb es sich alles verzögert. Geduld muss man haben.

    Insiderwissen? Oder woher weißt du das alles?

    Ich weiß alles, weil ich mich trotz höheren Dienst dafür interessiere und es läßt sich alles im Parlamentsdatenbank beim Landtag recherchieren.


    Am Ende muss man leider tatsächlich so hart sagen dass eben jene ohne Master keinen Rechtsanspruch auf A13 haben.

    Sehr solidarisch (!).

Werbung