Beiträge von undichbinweg

    Ich weiß nicht woher du die Info hast, aber ich habe beim Schulministerium nachgefragt und bekam diese Antwort:

    Ich habe meine Quellen noch deutlicher hervorgehoben und stelle sie auch als Link zur Verfügung.

    NRW:

    OVP §5 (2) : "Die Einstellung erfolgt auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung endgültig nicht bestanden hat."


    Einstellungerlass Nr 3.3: "Nicht zugelassen zum Einstellungsverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht oder endgültig nicht bestanden haben [...]"

    Hier zur Lektüre:

    OVP NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…&aufgehoben=N&keyword=ovp

    Einstellugserlass: (https://www.schulministerium.n…ellungserlass_aktuell.pdf)



    In NRW werden grundsätzlich keine Lehrer eingestellt, die ein Staatsexamen nicht bestanden haben. Egal, ob sie schon ein neues Lehramt studiert haben oder nicht.


    [...] Mir wurde gesagt, dass meine Unterrichtsstunden in Ordnung seien, doch am Ende hat mir die Schule eine 5 gegeben, sodass ich nicht zur Prüfung zugelassen wurde, was ich sehr unverschämt finde [...]

    1. Was haben die Gutachten gesagt? Dort muss es schon ordentliche Gründe für eine 5,0 gegeben haben, sonst macht das die Schulleitung nicht mit.

    2. Wenn das in NRW war, dann muss das Gutachten des Seminars 4,0 gewesen sein. So prima kann es doch nicht gewesen sein. Allein anhand einer einzigen 5 wird nicht nicht zugelassen.

    Es gilt Lehrer, die mit 2. Staatsexamen befristet beschäftigt sind und entsprechend im Tarifbeschäftigtenverhältnis sind. Diese können natürlich in der Qualifikationsphase tätig sein.


    Nichterfüller sind diejenigen Lehrer ohne 2. Staatsexamen.

    In NRW dürfen diese nicht in die Qualifikationsphase, da das Abitur bzw. die Noten in diesem Fach sonst anfechtbar sind.


    Die Erfahrungsstufen steigen selbstverständlich, wie bei allen anderen Lehrern.

    Diese Lehrer können aber NICHT in eine höhere Entgeltgruppe höhergruppiert werden.


    Ein Erfüller kann sich auf eine Beförderungsstelle bewerben und von E11 in E13 befördert werden oder A12 in A13 als Beispiel. Nichterfüller nicht.


    Ich finde diese Abneigung gegenüber dieser Gruppe, zu der ich auch zähle, sehr schade.

    Sie sind Nichterfüller.

    Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es massig Leute mit Examen, die keine Anstellung finden bzw. auch nicht verbeamtet werden.

    Ja, und diese sind Erfüller. Sie gehören doch nicht zu dieser Gruppe! Davon rede ich aber nicht. Ich entscheide zwischen Nichterfüller und Erfüller.


    Im TV-L ist geregelt, Nicht Erfüller mit nur 1. SE oder Master in Sek 1 bzw. Seiten oder Quereinsteiger, E11
    https://www.lehrcare.de/blog/.......

    Die Informationen auf dieser Seite sind einfach schlichtweg falsch und generalisiert.


    Es gilt der TV-EntgOL, nicht der TV-L.

    Sie wären und Teil 2, Absatz 2a einzugruppieren, da Ihr Studium nicht zu einem Referendariat zulässt. (Seite 11/12)




    Alle Elefanten sind grau aber nicht alles, was grau ist, ist ein Elefant.

    Mir sagt die TV-L von 2020 für Nicht-Erfüller (d.h. ohne 2. SE) EG 11

    Mir sagt die TV-EntL von 2020 lediglich E10, da dieser "Master of Education" kein Lehramtsstudium sei.


    Wie meinst du das jetzt?

    Nichterfüller können nicht höhergruppiert (vulgo befördert) werden, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.

    Ebenfalls ist es schwieriger ohne triftigen Grund als Nichterfüller versetzt zu werden. Als Schulleiter würde ich auch keinen Nichterfüller zugewiesen bekommen wollen.

    Ebenfalls dürfen sie (am Gym) nicht in der Qualifikationsphase eingesetzt werden. An Qualifikationserweiterungen bzw. Zertifikatskurse dürfen sie ebenfalls nicht teilnehmen, da kein Lehramt vorliegt.


    Es gibt folgende Kategorien (GS/Sek I oder Sek II):

    1. Erfüller und verbeamtet (A12 oder A13)

    2. Erfüller und nicht verbeamtet (E11+Zulage oder E13)

    3. Nichterfüller mit Lehramtsstudium (E11 oder E12)

    4. Nichterfüller ohne Lehramtsstudium, dennoch mit wissenschaftlichem Studium - Master - (E10+Zulage bzw. E11)

    5. Nichterfüller mit Bachelor (E10 bzw. E11)


    "Hilfslehrer" sind Nichterfüller, die sich in Gruppen 3 bis 5 befinden, weil die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vorliegen.

    Sie sind zwar auch "Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis", dennoch keine grundständig ausgebildeten Lehrer

    Der Hinweis, dass eine Beschäftigung über der im Vertrag vereinbarten Arbeitszeit eines Änderungsvertrags bedarf und ggfs. zu einer Entfristung führen kann, ist ebenfalls ganz wichtig.


    "Befristet Beschäftigte, die als Teilzeitkraft tätig sind, dürfen keine Mehrarbeit leisten, da dieses gegen ihren Arbeitsvertrag verstößt. In einem solchen Fall kann es zu einer Entfristung des Arbeitsvertrages kommen."


    https://www.bezreg-muenster.de…/FAQ-Tarifrecht-Liste.pdf

    Bei der Bez.-Reg. Köln bekommen die Schulen in der Regel Ende Oktober oder Anfang November die Anzahl der A14 Stellen sowie die Aufforderung, die Tätigkeiten für die Ausschreibungen festzulegen. Ausgeschrieben wird in der Regel Februar.


    Allerdings werden erst seit einem Monat die Stellenbesetzungsverfahren von November 2019/Ausschreibung Februar 2020 bei der besagten Bez.-Reg. wieder aufgenommen, da diese wegen der Abordnung von Personal zur Bearbeitung der Corona-Soforthilfen sowie wegen akutem Personalmangel sowie wegen des Distanzunterrichts auf Eis gelegt worden sind.


    Also, Nov19/Feb20 wird zurzeit abgearbeitet.

    Nov20/Feb21 soll demnächst mit einem Jahr Verzug nachgeholt werden.


    (Alles nur Bez.-Reg. Köln!)

    Wenn man WMA in Vollzeit gearbeitet hat, ohne, dass es sich um eine Promotion o.ä. handelte, müsste es doch anerkannt werden.


    Ein Dr. ist kein Hindernis für eine Laufbahn in der Schule, jedoch kann es sein, dass es in 6 Jahren kein Bedarf mehr an Seiteneinsteiger mehr gibt. Überqualifiziert gibt es nicht.

    Wenn man gar nichts könnte, dann hätte man nicht bestanden.


    Die Note ist eine "befriedigende" Note.


    Allerdings sei auch gesagt, dass die Note nicht alles ausmacht. Schon über Vertretungsstellen oder über Teilabordnungen an die Grundschule bekommt man vllt. eine Stelle.


    2,2 ist keine schlechte Note!

Werbung