Beiträge von undichbinweg

    Am Gymnasium ist es für mich so...


    Ferienvertretung? Personalverantwortung? Der (zweit)letzte Depp?

    Der Netto-Unterschied zwischen A14 und A15Z (Stv. Schulleiter) beträgt 380€ ... also tue ich mir wirklich die Mehrarbeit und Verantwortung dafür an, dass ich nur 88€ mehr pro Woche verdiene? Niemals.

    § 30 LBG - "Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind. "


    Wenn die Zeiten anerkannt werden: schön. Wenn nicht, dann ist es so.

    Mit der Suchfunktion wirst du etliche Fälle finden, wo nichts anerkannt wurde.

    Die E13 mit verlängerten Stufenlaufzeiten gilt für diejenigen ohne Laufbahnbefähigung.


    Der TV-L hat nichts mit dem Beamtenrecht zu tun.

    Bei dem TV-L zählt alles nach der Prüfung normal. Bei Beamten nicht.


    Bei Beamten, bezüglich der Anerkennung der OBAS-Zeit, steht explizit in der LVO: "Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind". Die OBAS ist Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung.

    Ich gebe dir in der Hinsicht vollkommen recht: wenn es einem SO auf den Senkel geht, macht man mehr, als nur anrufen und sich abwimmeln lassen.

    Der TE hat einen Anspruch auf die Festsetzung. Er soll einfach eine Fristsetzung von 3 Monate geben und dann soll er eine Untätigkeitsklage erheben.


    Allerdings gibt es einen Verfall der Ansprüche nach 3 - 6 Monate, die du erwähnt hast.

    Die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist ein Verwaltungsakt: Fristsetzung nach § 75 VwGO dann Untätigkeitsklage.


    Apropos: für mögliche Beförderungen spielt die länge der Vertretungstätigkeit keine Rolle. Es zählen erst die Zeiten nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit.


    Ist es per Zufall die Bez.-Reg. Köln?

    Fand bei der Einstellung eine amtsärztliche Untersuchung statt?

    Wenn ja ist keine zweite Untersuchung notwendig.


    Am Tag meiner bestandenen Prüfung habe ich direkt den Antrag auf Verbeamtung an meine Sachbearbeiterin geschickt und die notwendigen LBV Formulare für Beamte noch mitgeschickt. (Prüfung um 14h vorbei, 15h ging die Post raus ;) )


    Meine Urkunde war eine Woche später da (Ende September) und ich wurde mit Wirkung vom 01.11.20xx verbeamtet.

    Ich hatte Ende Oktober einmal das Gehalt als Angestellter und einmal als Beamter ;)

    Wäre diese Person ein/e Kolleg/in von uns, wäre unsere Verabschiedung so:


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    3. Mir ist nicht klar, wie ich herausfinden kann, in welche Stufe ich in der A13 komme. Wer entscheidet das nach welchen Kriterien?

    Die Bezirksregierung bzw. die personalführende Stelle entscheidet das anhand der vorgegeben Kriterien.

    vgl. §30 LBesG NRW: "Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit sie für die Verwendung der Beamtin oder des Beamten förderlich sind."


    Leider gab es 2014 ein Runderlass, der die großzügigen Anerkennung eingeschränkt hat, weil der Bedarf eben nicht mehr so groß ist wie damals.

    Es ist eine Ermessensentscheidung, die vom Personalrat zuzustimmen ist. Man kann zwar widersprechen, ob eine Überprüfung eine Vergünstigung mit sich bringt, das kann keiner sagen.


    Die OBAS Zeit wird nicht anerkannt (Erwerb der Laufbahnbefähigung).


    und ist auch wichtig für die Dienstzeit.

    Für die Dienstzeit spielt im diesem Fall die Berufserfahrung keine Rolle.

    Die Dienstzeit im Sinne der Laufbahnverordnung beginnt erst nach erfolgreichem Ableisten der dienstrechtlichen Probezeit. (vgl. §10 LVO)


    Die Anrechnungszeichen der LVO gem. §10 Abs. 4 S. 2 besagen, "wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der Tätigkeit in einem Amt der Laufbahn entsprochen hat". Art und Bedeutung ist so zu verstehen wie gleichartig und gleichwertig.

    Zeiten als Lehrer vor der OBAS sowie während des OBAS sind zwar gleichartig aber nicht gleichwertig. Daher ist eine Anrechnung jeglicher Vordienstzeiten als Dienstzeit zu verneinen.


    Zu unseren Zeiten war das anders, liebe Kollegin ;)





    Hier ist ein schöne Aussage aus einer Englischen Zeitung:



    Q1. What makes an "incompetent" teacher?

    Exam results? Ability to control the most disruptive? Parents' perception? Pupil's perception? The Head's perception? These often contradict each other...


    Case A: Teacher gets outstanding exam results. Pupils hate teacher as teacher very strict. Parents complain that teacher gives out too many detentions which inconveniences them after school. Lesson observations show teacher is average. Incompetent?


    Case B: Teacher does not get good exam results. Excellent lesson observations. Pupils love teacher. Pupils love the subject and want to study it further. Incompetent?


    Case C: Teacher gets excellent results. Parents do not like "trendy" methods of teacher. Pupils enjoy the subject. Lesson observations are poor. Incompetent?


    Case D: Teacher is expert in subject and gets excellent results for high ability classes. Since taking on lowest ability classes, can not control the disruptive, abusive, violent and apathetic pupils. Incompetent?

    da ihm gesagt wurde, dass für eine Abteilungsleitung die Vier Jahre erst nach der Probezeit gezählt werden. Das ist genau der Punkt, zu dem ich eine verbindliche Aussage suche.

    §10 Abs. 2 LVO NRW: "Dienstzeiten, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Beförderung oder für den Aufstieg sind, rechnen von dem Zeitpunkt der Beendigung der Probezeit in der Laufbahngruppe."


    Da ist die verbindliche Aussage dazu.

    Geile Einstellung, dann sollen die Beamt:innen ebenfalls in die Pampa ziehen, damit die Millionäre usw. in Düsseldorf oder Köln oder sonstwo wohnen können.

    Die Beamt:innen, als billiges Gepöbel, kann doch aufs Land ...

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