Beiträge von undichbinweg

    Ein User hier (ich habe vergessen wer) hatte die besagte Beratungsstelle angerufen und wollte nach der PEf mit unbefristetem Vertrag in die OBAS.



    Aussage des Mitarbeiters: geht nur mit einer Kündigung.

    Realität: Antrag auf die OBAS an die Bez.-Reg. gem. 4 Abs. 2 OBAS.

    Erledigt.

    Was ist damit sagen wollte: der Schwerpunkt des Studiums ist wohl ein anderer.


    Ich würde mich einfach bewerben, das Schulamt trifft die Entscheidung, nicht die Beratungsstelle!

    In den Unterlagen finde ich dazu folgendes: Bitte beachten Sie, dass Bewerberinnen und Bewerber, die nach Durchführung eines Zulassungsverfahrens den Vorbereitungsdienst ohne wichtigen Grund nicht antreten, in einem etwaigen Zulassungsverfahren des nächsten Einstellungstermins nicht berücksichtigt werden." Im Netz lese ich, zumindest für NRW, aber, dass noch nie jemand Konsequenzen dafür erfahren hat. Und heißt das theoretisch, dass man nur für die nächste Bewerbungsrunde gesperrt ist?

    Da NRW jede:n Referendar:in einstellt – insofern die Voraussetzungen vorliegen – gibt es seit Jahren kein Zulassungsverfahren.


    2. Ich kann Ortswünsche angeben

    Ein Wunsch ist ein Wunsch. Mehr nicht.


    Der Hintergrund ist eine familiäre Konstellation, die zwar keinen Pflegefall darstellt, allerdings zu einem werden könnte bzw. trotzdem jetzt schon viel Zeit in Anspruch nimmt.

    Es ist leider so: Entweder verfügt man über eine Bescheinigung über die alleinigen Verantwortung für einen ärztlich bescheinigten Pflegefall hat oder nicht.

    Sprach- und Literaturwissenschaften sind keine Oberbegriffe sondern einzelne Teile des Studiums. Übersetzen hat nichts mit der Sprachwissenschaft zu tun: z.B. Phonologie, Morphologie, Middle English, Great Vowel Shift ...


    Welche Schulform wurde denn angefragt?

    LAB §13 (1) 1. b)

    Die Voraussetzung für diese Anerkennung habe ich bereits in Post #6 erklärt.



    Das nur die PE möglich ist mit meinem FH Diplom ist für mich verwunderlich.

    Ich finde es (persönlich) bedauerlich sogar. Die fachlichen Kompetenzen in Englisch und Franz. werden durch den Abschluss hervorragend sein.



    meine Ausbildung zur Informatikkauffrau, meine Fortbildungen im Online-Sektor und meine inzwischen 15 Jahre in der freien Wirtschaft nur die PE ermöglichen

    Leider muss man es auch anders sehen: ist eine Ausbildung zum:r Tankwart:in mit 15 Jahre bei der Shell sowie zwei Fortbildungen zu MS-Office und Erstellung eines Fotobuchs irgendwie förderlich?

    Was ich damit sagen möchte: Fortbildungen sind i.d.R ohne Leistungsüberprüfung und eine Ausbildung, deren Voraussetzung ein Realschulabschluß ist, hat nichts mit der Fachkompetenz an einer Schule zu tun.

    Das FH Diplom (9 Semester) ist mit dem Master vergleichbar, demnach ist OBAS grundsätzlich möglich.


    Egal, wie viele Semester das FH Diplom haben mag: die OBAS ist nicht möglich:


    § 2 Abs. 1 S. 1 OBAS

    i.V.m.

    § 13 Abs. 2, S. 1a LABG mit Verweis auf

    § 10 Abs. 2, S. 1 LABG

    besagt, dass es sich um einen universitären Abschluss handeln muss.


    Dies wird dadurch bestätigt, wenn man einen Blick in die Lehrereinstellungerlass vom 17.01.2022 (Seite 11, Punkt 2.3.4 ) wirft:


    a) einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universi­tät, Kunsthochschule, Musikhochschule, der Deutschen Sport­hochschule Köln oder Fachhochschule (Master), der auf einer Re­gelstudienzeit von mindestens sieben Semestern beruht, (§13 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 LABG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom 6.10.2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.04.2021 - BASS 20- 03 Nr. 17), in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen oder deren Studienabschluss einen Einsatz in dem ausgeschrie­benen Fach zulässt,


    b) einen Studienabschluss (Bachelor) einer Universität, Kunsthoch­schule, Musikhochschule, der Deutschen Sporthochschule Köln oder einer Fachhochschule (Bachelor oder Diplom) in einem der ausgeschriebenen Fächer nachweisen oder deren Studienab­schluss einen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt.


    Punkt a) gilt für die OBAS, Punkt b) gilt für die Pädagogische Einführung.


    Zu guter letzt steht es sogar ganz klar auf der LOIS-Webseite, dass keine Verbeamtung möglich ist (da keine OBAS möglich).

    https://www.schulministerium.n…stieg/fachhochschule.html


    Ebenfalls auf der Seite des Ministeriums findet man, dass ein FH-Master anders ist als ein FH-Diplom (vgl. Berufskollegs).

    https://www.schulministerium.nrw/uebersicht-seiteneinstieg


    Die Sinn-Frage, ob ein FH-Diplom weniger Wert als ein FH-Master ist, stellt man lieber nicht. Obwohl das FH-Diplom 9 Semester sein mag, sind die Regeln leider eindeutig und leider kann man mit einem solchen Abschluss nur ans Berufskollegs und nur dann in besonderen Fächern. Sissymaus hatte das damals mit technischen(?) Fächern gemacht.



    Die Tabelle für die Grundschule wäre TV-L, E10 (nicht TVöD!). Dabei habe ich nicht den Sonderzuschlag der GKV mit einberechnet.

    https://oeffentlicher-dienst.i…&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

    Da die OBAS nur gemacht werden kann, wenn ein universitäres Diplom vorliegt, ist die OBAS nicht möglich.


    Bei der PE an der Grundschule oder Sek I Schulen gäbe es ein Nettoeinkommen (Stk 1, keine Kirchensteuer) bei 2153€ am Anfang bis 2870€ nach 15 Jahren.




    Wenn die OBAS möglich wäre (sehr unwahrscheinlich und wenn schon, nur an Sek I Schulen), dann....

    Es ist sehr schade, dass es hier keine Möglichkeit der Nachqualifizierung gibt

    Doch, man kann 27 (H/R/Ge) bzw. 34 ECTS (Gym/Ge) im betroffenen Fach vor Aufnahme der OBAS nachstudieren.

    Mir wurde darüber hinaus mitgeteilt, dass ich meine Kinderbetreuungszeiten anrechnen lassen kann und ggf. doch eine Verbeamtung möglich sein könnte?

    In diesem Fall muss die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe (bzw. die Übernahme NACH der OBAS) vor dem 45. Lebensjahr erfolgt sein. Eine Einstellung als Seiteneinsteiger davor ermöglicht keine Sonderregelung.

    Oder man studiert während der PE ein Fach nach?

    Möglich.


    Nun habe ich au der LOIS Plattform nach Stellen geschaut und aktuell nichts gefunden.

    Stellen werden in der Regel ab Mai ausgeschrieben, da bis dahin die Versetzungsbewerber:innen versorgt werden müssen. Man sollte aber schon Kontakt zu potenziellen Schulen aufnehmen!


    Mit der Bewerbung bin ich etwas unsicher. Ich habe bei meiner FH bereits nach dem damaligen Modulhandbuch gefragt, aktuell gibt es nur noch Bachelor. Ich habe noch das gute alte Diplom.

    Hier werde ich aus der Aussage nicht schlau: worin besteht das Problem? Es liegt ein Hochschulabschluss vor?

    Wie läuft der Wechsel zwischen Kirchendienst und Landesdienst ab?

    Der Wechsel in beide Richtungen ist geübte Praxis und unproblematisch.

    Fall 1:

    Sie sind im Dienst eines Landes (Beamtin/Beamter) und wollen an eine landeskirchliche Schule wechseln.

    Der Wechsel erfolgt nicht durch Versetzung, sondern durch Neueinstellung in ein Kirchenbeamtenverhältnis nach Entlassung aus dem bisherigen Beamtenverhältnis.

    Nach erfolgter Stellenzusage durch die EKvW teilen Sie dem Land mit, dass Sie aus dem Landesdienst ausscheiden wollen, stellen also einen Antrag auf Entlassung. Natürlich informieren Sie vorher bereits Schulleitung und staatliche Schulaufsicht informell über Ihre Absicht. Der Wechsel geschieht immer lückenlos, hat also keine negativen Auswirkungen auf die Besoldung und spätere Versorgung. Die beim Land bereits zurückgelegten Dienstzeiten werden übernommen.


    Gibt es andere Möglichkeiten des Wechsels vom Landesdienst in den Kirchendienst?

    Ja, wenn Sie bereits eine Lehrerstelle im Beamtenverhältnis beim Land haben, sich aber noch nicht sicher sind, ob Sie auf Dauer in den Kirchendienst wechseln und aus dem Landesdienst entlassen werden wollen, besteht die Möglichkeit, sich in der Regel bis zu einer Dauer von 5 Jahren auf Antrag aus dem Dienst des Landes für den Ersatzschuldienst beurlauben zu lassen

    (§ 103 Abs. 3 SchulG NRW).

    Ihrem Antrag auf Beurlaubung wird in der Regel entsprochen, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.



    https://www.schulen-ekvw.de/fuer-lehrer/haeufige-fragen/

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