Beiträge von undichbinweg

    Fremdsprachenkurse für das BAMF sind keine anrechenbare Dienstzeiten im Sinne der LVO.


    Mit der Nachqualifizierung erfolgte eine Einstellung als Beamter in die Laufbahn des Lehrers (Laufbahn 2.1 - ehemals gehobener Dienst).


    Es soll eine Versetzung in die (neue) Laufbahn des Studienrats (Laufbahn 2.2 - ehemals höherer Dienst) ohne bereits abgeschlossene Probezeit in der Laufbahn des Lehrers.


    Gem. § 20 (3) S. 2 LVO NRW "sollen [Vordienstzeiten] auf die Probezeit angerechnet werden, wenn die Tätigkeit nach Art und Bedeutung mindestens der des zu übertragenden Amtes entsprochen hat".


    Da die Laufbahn des Studienrats juristisch eine andere ist als die des Lehrers kann die Vordienstzeit nicht auf die Probezeit angerechnet werden.


    Juristisch gesehen sind die Art und Bedeutung der Tätigkeit des Lehrers nicht gleichwertig wie die des Studienrats.



    Nachtrag:

    Auf die Erfahrungsstufe sollen sie jedoch angerechnet werden.

    ...zwei Jahre an der Grundschule, davon fünf Monate als Beamter sowie zehn Monate als Dozent im Fremdsprachenbereich

    1. Was heißt "Dozent im Fremdsprachenbereich"? Wie war diese Stelle geführt? Planstelle oder aus einem anderen Topf?


    ein erneutes Ableisten einer Probezeit

    2. Dies setzt eine abgeschlossene Probezeit voraus.


    Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

    3. Was ist genau "dies"? Aus dem Ausgangspost lässt sich nicht lesen, ob überhaupt etwas anerkannt wurde oder nicht. Es fehlen hier wichtige Details.


    Gibt es eventuell bestimmte rechtliche Vorgaben, die es mir ermöglichen, meine Probezeit zu verkürzen? Vor allem in Hinblick darauf, dass man nun alle Schulformen finanziell gleichstellen möchte.

    4. Hier wird das Laufbahnprinzip vergessen. Gleichartig ist nicht gleichwertig.

    5. Ein Polizist in A9 soll keine Probezeit in der allgemeinen Verwaltung bei A9 leisten, weil die finanziell gleichgestellt sind?



    Die zur Verfügung gestellten Informationen reichen nicht aus, eine richtige Antwort geben zu können.

    Bei der Bez.-Reg. Köln wurde eine Taskforce – eine Menge an Personal aus verschiedenen Abteilungen und auch Leihbeamte – gebildet, um über die Stellen entscheiden zu können.


    Die Schulen haben bis zum letzten Schultag gehabt, ihre dienstlichen Beurteilungen an die Bez.-Reg. zu schicken.


    Erst nach Erhalt aller dienstlichen Beurteilungen beginnt man, über die Besetzungen zu entscheiden.


    Daher ist es egal, wann die dienstliche Beurteilung angefertigt wurde.

    Bei mir lag damals alles fristgerecht vor, jedoch hat die Universität schon vorher die entsprechenden Daten an die zuständige Bezirkregierung (NRW) übersandt. Ob dies immer noch gilt, weiß ich nicht, könnte eine besondere Regelung aufgrund von Corona gewesen sein.

    1. Es handelt sich nicht um NRW sondern NDS.

    2. Es gibt keine Bezirksregierungen in NDS sondern Regionale Landesämter für Schule und Bildung.

    Die maximale Versorgung beträgt 71,75% des Gehaltes der letzten Stufe der erreichten Besoldungsstufe.


    Wenn ich nur 60% erreiche und die Summe meiner Zusatzversorgung (Rentenkasse, ZVK) auf die 60% weniger ist, also die 71,75%, wird nichts abgezogen.


    Es lohnt sich auf jeden Fall!

    sagen, daß diese jetzt wieder da ist und somit der Vertrag der Vertretungskraft mit sofortiger Wirkung hinfällig ist. Die Vertretungslehrkraft kann das nicht mehr überprüfen bzw. nachvollziehen

    Die Bez.-Reg. muss wissen, wer die zu vertretenden Person ist.

    Ob diese im Vertrag genannt wird oder nicht spielt keine Rolle.

    Es ist allerdings gerichtlich überprüfbar, so dass man nie von Willkür ausgehen darf.

    dessen Vorstellungen ich hauptsächlich bedienen soll.

    Die, die Prüfung bestanden haben.


    Referendare werden wie dumme Schüler behandelt, von denen man die Schwächlinge hinausprüfen will, anstatt diese als zukünftige Mitarbeiter zu sehen, die man bestmöglich ausbildet. Das Prüfen steht im Vordergrund. Das ist Preußen 1800.

    Es tut mir Leid, dass das so empfunden wird. Es ist aber so, dass diese Lehrer genau wissen, wie es läuft.


    Materialien werden vorenthalten.

    Richtig. Jeder kann selber mit fertigen Materialien unterrichten.

    Referendare sollen aber zeigen können, dass sie den Stoff selber beherrschen und reduzieren können. Eine Kernkompetenz eines jeden Lehrers.

    Das kann ich Mir vorstellen, dass dir andere Themen wichtiger sind als dass SEK1 und Grundschullehrer A13 erhalten. Die Frage ist nur, wieso dich dieses Thema so emotional aufwühlt, wenn es dich nicht betrifft. Dann poste hier doch einfach nicht oder lese nicht mit!?

    „Wer sagt, dass es dann noch A14 Stellen gibt“ was stimmt nicht mit dir? Das ist ja genau eine jener Thesen, die ich als diskussionswürdig vorher erwähnte. Es scheint dir jetzt schon Angst zu machen der Gedanke, es könnte A14 an Grundschulen geben. Es kann nicht sein, was nicht sein darf!


    Die Schwächeren der Gesellschaft….dein Geschwätz widert mich an. Spende an die Tafel wenn du denkst, dass du im Überfluss leben kannst. Mit A13 würde ich es auch lockerer sehen. Muss dich enttäuschen, die Linke hat es nicht in den Landtag geschafft.

    Dir sind Energiethemen wichtiger? Mir ist die ungerechte Besoldung und der damit einhergehende Lehrermangel wichtiger bzw. dass dies unverzüglich beendet wird. Das war der Hauptgrund für meine Parteienwahl, was anderes interessiert mich zunächst eher am Rande. Und jetzt? Dann mache einen Thread auf, wo du deine Trauer darüber ausdrücken kannst. Hier sollte es um die Freude gehen, die einige Tausend Lehrer in NRW seit vorgestern spüren können.

    Meine Beiträge geben nur Denkimpulse zu möglichen Konsequenzen und geben den Sachstand wieder ... z.B. die ursprüngliche Begründung für die andere Besoldung. Was in Thüringen passiert ist...wissen das alle hier?


    Ich finde die Beiträge wie "die Höhepunkt meines beruflichen Lebens", u.a. einfach schade, weil wir einen tollen Beruf haben...egal welche Schulform.


    Mich interessiert es, persönlich gesagt, nicht, was andere verdienen. Ein jüngerer Kollege mit A12 und drei Kinder und Stk. III kann mehr verdienen als ich in A14. So what? Dann kann diese Person auch A13 oder A14 bekommen ... ändert nichts an der Tatsache, dass die mehr verdienen als ich.


    Ich begrüße es ganz herzlich, dass es an den anderen Schulen A13 geben soll und gönne es vom ganzen Herzen.


    Die Absichtserklärung der Regierung ist da, die Erhöhung soll kommen. Spekulationen zur Ausgestaltung sind einfach Makulatur und Zeitverschwendung. Die SPD /Grüne haben schon vor 10 Jahren bei ihrer Wiederwahl in NRW alles versprochen und nichts eingehalten.


    BTW: Die Unterstellung, dass mich das Thema Angst macht, emotional aufwühlt oder dass ich nun trauere finde ich...amüsant? Trifft nicht zu.

    Mir ging es eher noch darum, bis das Gesetz da ist zu spekulieren, wie dieses lang ersehnte Vorhaben nun genau umgesetzt wird und seine Meinung dazu äussert.

    ZB Stufenplan, wie lange?

    Kann man sich erst ab 2027 auf A14 Stellen bewerben?

    Was passiert mit der Stufe 4 bei neu eingestellten A12ern?

    Wann kommt das erste Geld aufs Konto, etc…

    Spekulation ist und bleibt Spekulation. Überflüssiges Geschwätze.


    Ich möchte von der Landesregierung sehen, wie sie die Schwächeren in der Gesellschaft mit Energie und Wohnkosten unterstützen, ehe ich über SOWAS spekuliere!


    Und nur so nebenbei: wer sagt, dass es dann noch A14 Stellen gibt? Schaue mal Thüringen.

    Ebenfalls Ende der 90er in NRW. Da hatten auch die Gymnasiallehrer:innen (wegen Sparmaßnahmen) A12 als Einstiegsbesoldung. Einige Kollegen bei uns mußten sich dann Prüfungsverfahren unterziehen, damit sie dann A13 wurden. Ein Jahr später wurden eh alle A13.

    Macht euch nix vor. Die Ungleichbezahlung hat nichts mit harten inhaltlichen Argumenten zu tun

    Die Dauer des Ersten Staatsexamen für sowohl die Primarstufe und als auch die Sek I betrug nach LPO 1994 6 Semester sowie 7 Semester nach LPO 2003.

    Die Sek II benötigte jeweils 8 und 9 Semester.


    Da war wohl ein inhaltlicher Argument. Bitte die Vergangenheitsform beachten!

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