Gemäß TV-EntgO-L Abschnitt 1, Absatz 1, Satz 1:
Zitat
Die Lehrkraft ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, die nach Satz 3 der beim Ar- beitgeber geltenden Besoldungsgruppe entspricht, in welche sie eingestuft wäre, wenn sie unter Zugrundelegung ihrer fachlichen und pädagogischen Voraussetzun- gen im Beamtenverhältnis stünde.
Demnach müßten die (besten) Erfüller, die E11 (A12) erhalten E13 (A13) erhalten.
Die Nichterfüller erhielten eine Entgeltgruppe niedriger, wie es im TV-L gehandhabt wird, so dass E10 --> E12 wird.
Bei den Tarifbeschäftigten ergibt sich meines Erachtens ein Problem: Tarifbeschäftigte erhalten das Entgelt ihrer nicht nur vorübergehenden Tätigkeit und müssen dieses unabhängig jeglicher Haushaltssituation erhalten.
Ein A9 Beamter kann auf einem Posten mit einer A11 Wertigkeit sitzen, nach A11 muss er nicht befördert werden. Ein E9 TB muss hingegen sofort nach E11 entgolten werden.
Demnach müßten alle TB-Lehrer mit sofortiger Wirkung höhergruppiert werden.
Weil du im Personalrat bist: ein Hinweis auf den Verlust der bisherigen Stufenlaufzeiten müßte unbedingt erfolgen.