Beiträge von undichbinweg

    Welche Ansprüche? Das genau ist ja in Berlin das Problem, bezahlt werden wir ja alle mit Erfahrungsstufe 5 und daher haben wir keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen und mir ist bereits 2019 mitgeteilt worden, dass sie Einstufung so korrekt wäre (nach einer Tabelle, die in Berlin galt zu der Zeit) und es dagegen keine Möglichkeit gibt vorzugehen (weil wir ja alle in der richtigen Höhe bezahlt werden).

    Das Erreichen der Stufe 6 wird aber dadurch beeinträchtigt!

    Behaupten kann allerdings jeder.


    Jetzt aber Mal ein Gedankenspiel. Beabsichtigt scheint ja für die Beamten eine stufenweise Anhebung zu sein, zumindest für die Altfälle. Was gilt in diesem Fall für die Altfälle der Tarifbeschäftigten. Kann sich die Behörde auf den Standpunkt stellen, dass so lange die Altfälle Beamte noch nicht endgültig in A13 gehoben sind, die Altfälle der Tarifbeschäftigten keinen Anspruch auf neue Eingruppierung haben oder ist für Lego ausschließlich die Eingruppierung die für neue Lehrkräfte erfolgt maßgebend?

    Schwierig. TBs sind zwar stets richtig einzugruppieren.

    Ich befürchte allerdings, dass es sich um Zulagen handeln wird, so dass eine richtige Eingruppierung erst 2027 erfolgt.

    Wenn die Behörde die Regeln richtig angewendet hätte, dann wäre es E11/3 --> E12/3 --> E13/3.

    Sie haben aber offensichtlich E11/3 --> E13/2 gemacht, also die E12 übersprungen.


    Der Tarifvertrag sagt:


    Nach einer Höhergruppierung werden die Beschäftigten in ihrer neuen Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten. Da es sich bei diesen Beschäftigten in aller Regel nicht mehr um Neueinstellungen handelt, werden sie jedoch unabhängig von der Höhe ihres bisherigen Verdienstes mindestens der Stufe 2 zugeordnet. Die Tarifvertragsparteien sind davon ausgegangen, dass Höhergruppierungen aus der Stufe 1 heraus in der Praxis die Ausnahme bilden werden. Bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.


    Bei dir haben sie diesen Zwischenschritt (vgl. letzter Satz) nicht gemacht, sondern nur den ersten Teil gemacht.

    Also, tarifwidriges Verhalten.


    Da solltest du sofort deine Ansprüche für die letzten 6 Monate geltend machen!

    dass er sich gerne in einem Darkroom durchvögeln lassen möchte?

    Wenn Blümchensex dein Ding ist, bitte. Aber so eine verachtende Aussage ist grotesk.


    Jede Person auf dieser Erde hat ihre eigenen Präferenzen und darf diese so ausleben, wie er oder sie möchte.

    1. Auf der Website habe ich kein gesondertes Formular dazu gefunden. Hast du da vlt. einen Link?

    Formlos heißt eben, ohne Formular. Einfach ein Brief an die Sachbearbeitung schicken!

    Sehr geehrter Herr/Frau x, hiermit bitte ich um die Anerkennung von meiner Erfahrung an der Schule Xy (vgl. Vertrag vom) auf die Anrechnung gem. TV-EntgO-L blah blah blah, so dass ich der Stufe 2 zugeordnet werde... blah blah blah.


    3. Mir liegt eine Berechnung meiner geleisteten Stunden vor, die sich positiv auf meine Ordnungsgruppe auswirken. Wenn du das meinst, dann: ja

    Das meine ich nicht. Ich meine die Festsetzung der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TV-L


    5. Es gab keine Unterbrechung zwischen meinem letzten Vertrag und dem aktuellen. Lediglich zwischen Ref-Ende und Vertrag 1 (9 Monate)

    Das ist egal. Zwischen Vertrag 1 und Vertrag 2 darf keine dreimonatige Unterbrechung vorliegen.

    Das Referendariat soll zu sechs Monaten auf die Erfahrungsstufe nach TV-L angerechnet.


    vgl. TV EntgO-L §6, Abs. 2, Punkt 4, Satz 1: "Für ab 1. März 2009 neu zu begründende Arbeitsverhältnisse von Lehr- kräften wird die zur Vorbereitung auf den Lehrerberuf abgeleistete Zeit des Referendariats oder des Vorbereitungsdienstes im Umfang von sechs Mo- naten auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 angerechnet."


    Demnach ist bei Vorlage einer 6-monatigen Erfahrung an einer Ersatzschule, insofern der Erfüllerstatus zu diesem Zeitpunkt vorlag, dazu zu addieren und eine Einstufung in Stufe 2.

    Es sollte auf jeden Fall Stufe 2 sein.

    6 Monate für das Ref plus 6 Monate Erfahren --> Stufe 2.


    1. Hast du die Formulare zur Anerkennung der Dienstzeit ausgefüllt?

    2. Liegt der Bez.-Reg. ein Kopie des Vertrages vor?

    3. Liegt dir eine Bescheinigung zur Berechnung der Dienstzeit vor?

    4. Ein Antrag erfolgt formlos.

    5. Gab es eine Unterbrechung zwischen den Verträgen oder erfolgte der Übergang nahtlos.

    Ist auf jeden Fall eine optimistische Lebenseinstellung

    Es ist keine optimistische Lebenseinstellung sondern eine Feststellung der Tatsachen.


    der Rest sind Geschenke

    Ich habe lediglich aufgeführt, dass der Arbeitgeber von § 16, Abs. 2, Satz 4 des Tarifvertrags (TV-L) Gebrauch machen kann oder eben nicht.

    Einen Anspruch deinerseits auf die Anerkennung voriger Berufserfahrung, obwohl diese nicht den Tatbestand der im Tarif geforderten einschlägigen Berufserfahrung erfüllt, gibt es nicht.

    Da ich nicht aus NRW bin, aber dennoch etwas rausgesucht und verlinkt habe: Passt das aus deiner Perspektive denn überhaupt für NRW oder habe ich bei meiner Suche als Außenstehende etwas Wesentliches übersehen?

    Du hast einen Volltreffer gepostet ;) Keine Sorge!


    Ich finde es äußerst suboptimal, wenn man aus NRW kommt und die folgenden Dokumente nicht kennt:

    - Schulgesetz

    - APO (GS / SI / GOSt / BK)

    - ADO

    1. Kinderzuschlag nur bei Beamten.

    2. Bei einer allgemeinen Anpassung der Besoldungsgruppen werden die Gehälter der tarifbeschäftigten Lehrer automatisch höhergruppiert. (TV-EntgO-L)

    Assistenzkräfte werden dabei nicht berücksichtigt.

    So gesehen muss also eine erneute PE durchgeführt werden, wenn es zu einer Schulform Wechsel kommt?

    Ja, "Die PE ist schulformbezogen" bedeutet GENAU das.


    Eine Versetzung von einer Grundschule an einer weiterführende Schule ist NICHT möglich.


    So müsste man kündigen und sich auf eine neue Stelle bewerben.

    Eine Bewerbung auf einer Stelle, wenn man bereits in einem unbefristeten Verhältnis ist, ist nicht möglich.


    Wenn man diesen Weg einschlagen würde, müsste man die PE für die neue Schulform machen und ggfs. (nicht) bestehen.

    Wenn man dann irgendwann mal ein Master hast UND von diesem sich zwei Fächer ableiten ließen, dann könnte man die OBAS nach §4 OBAS über Dez. 47.x beantragen.

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