Die Öffnungsaktion kann hier nicht geltend gemacht werden, weil die erstmalige Verbeamtung im Rahmen des Referendariats erfolgt.
Ich glaube, die PKV würde den Antrag sowieso ablehnen.
Die Öffnungsaktion kann hier nicht geltend gemacht werden, weil die erstmalige Verbeamtung im Rahmen des Referendariats erfolgt.
Ich glaube, die PKV würde den Antrag sowieso ablehnen.
Man bleibt im jetzigen Statusamt und kann nicht im Rahmen dieser Abordnung befördert werden.
Man kann noch eine Beförderung an der Schule bekommen, wieso nicht?
Ich würde aber schätzen, dass es sich eher um eine Beförderung nach A14 handelt?
Der Schulleiter kann schon seinen Meinung kundtun. Es hängt von der schulischen Situation ab.
Ich freue mich hingegen sehr, dass meine Ärzte den GKV-Patienten ein Behandlung mit modernen und innovativen Geräten anbieten können, weil sie durch meine erhöhten Beiträge leistbar sind.
Ebenfalls freue ich mich, dass meine PKV die GKV subventioniert.
warum gilt mal wieder in Schulen das nicht, was allgemein im Arbeitsrecht üblich ist?
Weil es im Tarifvertrag so vereinbart ist.
Lösung: Gewerkschaft beitreten und sich dafür einsetzen, dass es nicht mehr so ist.
wenn ich in dem Bereich irgendetwas vorweisen kann
Ein Studium wäre auf jeden Fall von Vorteil!
in einem Geschäft schickt der Chef seine Mitarbeiter nach Hause, weil keine Kunden mehr kommen.
Vorausgesetzt, dass die Arbeit vollumfänglich nicht zu leisten ist, wenn keine Kunden vorhanden sind.
Mir ist klar, dass es darum geht, dass eine Stunde nicht stattfand und dafür eine andere Stunde als Ausgleich.
Dennoch gilt: Lehrer haben eine (gerichtlich festgestellte) nicht messbare Arbeitszeit und können ihre Aufgaben verschieben. Nur die Unterrichtszeit kann exakt gemessen werden.
Während einer Stunde, die im Voraus als Ausfall angekündigt wurde, kann ich doch in der Schule arbeiten. Dann nehme ich das Zeug mit.
Es ist immer noch im Tarifvertrag geregelt, dass die beamtenrechtlichen Vorschriften für Lehrer gelten.
Lehrer das Arbeitsrecht nicht?
Weil es tarifrechtlich so vereinbart ist, dass die beamtenrechtlichen Regelungen anzuwenden sind.
Die Lehrerarbeitszeit ist auch nicht "messbar".
kommt in den so genannten "Annahmeverzug"
60% - 70% der Arbeitszeit eines Lehrers ist Unterricht. Der Rest, das wisst ihr schon...da ist nichts mit Annahmeverzug!
Vorbereitungen/Korrekturen/etc. pp. können doch jetzt in der ausgefallenen Stunde statt in der nun mit Vertretung belegten Freistunde gemacht werden.
Wo ist das Problem?
Was möchtest du genau erreichen? Worum geht es dir genau?
Wenn die sich täglich bei der Dezernatsleitung und dem Schulaufsichtsbeamten melden, dann geht es schnell.
Die Schulleitung soll die Dezernatsleitung kontaktieren.
Ja.
Stimmt das nach dem 01.01.2023 weiter?
Da demnächst A13 wohl zum Eingangsamt auch für die Sek 1 wird, ist für den PE Master Eg12 die folgerichtige Eingruppierung. Das ist dann schon durchaus attraktiv.
Aber meines Erachtens absolut absurd, egal ob Gymnasium oder zukünftig Sek I.
Es darf nicht sein, dass nicht examinierte:r Lehrer:innen 56€ netto (E12 / ab Stufe 4) weniger verdienen, als examinierte Lehrer:innen.
Wozu die OBAS machen, wenn ich danach nur 56€ mehr verdiene? Ist doch mehr Stress.
Dass dies tariflich begründet ist (Fehlende Qualifikation = eine Entgeltgruppe niedriger), ist mir bekannt.
Dennoch finde ich, dass diese Problematik individuell gelöst werden muss.
Ich meine, die Beihilfeänderungen von 2012 sollen zum 01.01.2023 zurückgezogen werden.
Ab dem 01.01.2023 soll es auch die pauschale Beihilfe geben.
Sonst gelten folgende Regeln:
Jein.
Hat ein:e Kolleg:in die volle Fakultas (Sek I & Sek II bzw. Gy/Ge) dann gibt es A13 (oder befördert oder sonstwas)
Es gab aber bis in die 90er Fälle, wo Lehrer:innen mit nur Sek I an einem Gymnasium eingestellt worden sind. Diese erhalten A12. Die Zahl ist ca. 500 von über 29.000 Lehrer an Gymnasien in ganz NRW.
Die Sek II scheint ja das Paradies der Gymnasiallehrer zu sein.
Wie gesagt, PEf-ler dürfen nicht in der Qualifikationsphase unterrichten.
Es ist eine Frage des Geldes:
Ein Seiteneinstiger mit Master (PE) verdienst an einer
- Sek I Schule --> E10 + Zulage
- Sek II Schule --> E12
Beide dürfen unterrichten keine Qualifikationsphase.
In den Endstufen sind das 370€+ Unterscheid, ohne, dass ein Unterschied besteht!
Wobei die PEf-ler am Gym nur mit expliziter Zustimmung der Schulaufsicht in der Q unterrichten dürfen.
Interessant. Vielleicht als Schutz gegen "Versager"?
Ob gleichgeschlechtlich oder nicht, es gelten die gleichen Bestimmungen.
Einfach den Personalrat kontaktieren und um Unterstützung bitten.
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