Beiträge von undichbinweg
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Das ist leider mein Ernst
Seine Frau hatte ihn im Anschluss gefragt, ob "sowas doch nicht weh tut" [wenn man so blöd ist].
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Höherer Dienst steht doch eh nicht zur Diskussion. Eingangsbesoldung (und i.d.R. Endbesoldung) nach A13 ist ohne jedes Problem auch im gehobenen Dienst möglich (jahrzehntelange Praxis z.B. bei Sonderpädagogen)
Das weiß ich
Es wurde allerdings in den Raum gestellt, dass alle Kollegen dann in den höheren Dienst übersiedelt würden.
Ebenfalls entnehme ich der Aussage nicht, dass es A13Z werden soll, sondern nur A13?
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Abgesehen von Menschen gerecht werden. Ich bat meinem (jungen) Nachbarn an, mit mir am Abend zu essen.
Ich sagte, ich mache etwas mit Hähncheninnenfilet.
Darauf hin regte er sich auf, dass auch Hähnchenfleisch gegendert wird...bis er dann darüber nachgedacht hat. -
Ich habe es schon häufiger gesagt und sage es nochmal: Es wird keine Eingangsbesoldung mit A13 geben.
Es wird höchstens eine Zulage bezahlt.
Dies hat sich diese Woche bewahrheitet: aus dem Landtag hieß es gestern:
"Die Landesregierung plant in ·dieser Legislaturperiode, die Einstiegsbesoldung für alle Lehrämter in einem einheitlichen und verbindlichen Stufenplan durch die Gewährung von aufwachsenden und ruhegehaltfähigen Zulagen zur Besoldung nach A 13 zu führen. Auch die Besoldung von Bestandslehrkräften soll angepasst werden."Der Grund? So vermeiden Sie, dass die Kolleginnen und Kollegen in den höheren Dienst kommen. Denn das hätte Auswirkungen auf die Beförderungsämter
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Aufgrund der Tatsache, dass es bei Gym / Ge einige Bewerber gibt, die sich kreuzen werden, verlängert es sich entsprechend.
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Mit Erlangung des M.o.E wurde ich in TVL-13 Stufe 2 neu eingeordnet. Laut meines Verständnisses, müsste jedoch die Erfahrungsstufe erhalten bleiben und nicht herabgesetzt werden.
Die übertragene Tätigkeit (als E11er) war zwar gleichartig jedoch nicht gleichwertig wie die E13 Tätigkeit.
Bei einer Höhergruppierung wird man derjenige Stufe der neuen Entgeltgruppe zugeordnet, die das bisherige Entgelt entspricht. Mindestens aber der Stufe 2. In dieser Hinsicht wäre die Eingruppierung richtig.
Allerdings ist eine Entgeltgruppe übersprungen worden: das würde ich mit dem Personalrat klären. Denn, wenn man E11->E12->E13 rechnet (und nicht E11->E13) dann wäre die Stufenordnung inkorrekt.
Mein lieber Kollege chemikus08 weißt es ganz genau!
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lieber Calmac, die Qualifikation bezeichnet sich als “Magister in Pädagogik”, detaillierte Beschreibung beinhaltet “Lehrerin” und “Erzieherin”, wäre lieb erstmal nachzufragen, bevor du sagst was mein Abschluss ist und was nicht
Meine Aussage bezog sich lediglich darauf, dass die Qualifikation keine Lehrerausbildung i.S.d. LBiG ist. Ich brauche da nicht nachfragen
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Automatisch.
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So eine Liste kann es doch gar nicht geben. Also warten die hoffentlich vergeblich drauf.
Ich kenne leider eine Schule, wo es sich etabliert hat, dass es abwechselnd "Altersbeförderungen" gibt.
Eine Stelle geht an eine Person ohne jegliche Erfahrung oder Vorleistung, mindestens 45+
Die andere Stelle geht an den fleißigen Kollegen mit viel Erfahrung und Engagement
Diese Kollegen freuen sich!
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"ausländische" Grundschullehrerin
E11 + Zulage i.H.v. 105€.
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du bereits Lehrer,
Nein, es ist ein pädagogischer Master.
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aber vlt könntest du auch einen Kommentar zu meiner Problematik lassen?
Es gibt kein einziges Fragezeichen im Ausgangspost.
Wenn man sagt, von 1000€ kann ich nicht leben und keine WG oder sonst was für die Zeit haben will, dann Quereinsteig.
Wenn man sagt, ich bin nicht bereit, auf zwei oder drei Wochenenden im Monat zu verzichten, dann Vorbereitungsdienst.
Da ich sehr oft das Referendariat als „die schlimmste Zeit meines Lebens“ bezeichnet höre, möchte ich die liebe Community fragen, was ihr davon haltet.
Als Nicht-EU Ausländer, der eine Anpassungsmaßnahme gemacht hat und verbeamtet wurde, gebe ich folgenden Rat:
- Wenn man sich selbst als Geschenk Gottes sieht oder man ist arrogant, reflexionsunfähig, überheblich, oder fordernd --> keine Chance.
- Wenn man die Bereitschaft zeigt, sich anzupassen, offen für Ratschläge, kritikfähig und den Willen zeigt, Ratschläge umzusetzen, dann ist es ein Spaziergang.
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Deswegen habe ich in der Frage geschrieben, bitte nicht über diesen Aspekt zu diskutieren.
Diese Aussage war nicht im Ausgangspost.
Wir wollten nur helfen. Vielen lieben Dank für die Wertschätzung.
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Beamtenstatus ist für mich irrelevant, weil ich nicht deutsch bin.
EU-Ausländer können auch Beamte werden.
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Das ist schon super! Herzlichen!
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Wird die Berufserfahrung denn gar nicht mehr angerechnet?
a) Die "förderlichen Zeiten" wurden 2014 drastisch eingeschränkt und werden praktisch gar nicht mehr angewendet.
b) Diese förderlichen Zeiten können nur bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses anerkannt werden.
c) Wenn man jetzt in E12/2 eingruppiert ist, dann gab es keine förderlichen Zeiten und man wird, wie im TV-L üblich, höhergruppiert in mindestens Stufe 2. Evtl. käme E13/3 raus aber da der TE kein "Bester Nichterfüller" ist, dann ist dies unwahrscheinlich.
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E13/2 in der Regel.
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Für den Fall, dass ich mich "nur" für die PE entscheiden würde: Bin ich damit "Erfüller" oder "Nicht-Erfüller"? Schließt die PE mit Prüfungen ab oder muss man das nur "absitzen"? Bleibe ich mit der PE dauerhaft in TVL-12?
Nicht-Erfüller, da kein Examen oder Prüfung. Lediglich die Feststellung der Bewährung durch den Schulleiter.
Wenn ich dann diese Stelle bekomme, werde ich dann bis zur Staatsprüfung weiterhin wie bisher in TVL-12 eingruppiert oder lande ich bereits ab Ausbildungsbeginn in E13?
Sofort E13, allerdings mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Das ist egal, wenn man im Anschluss verbeamtet wird.
Ist die Stelle dann sofort unbefristet oder erst nach der Prüfung?
Bei OBAS: Erst nach der Prüfung. Sonst ist sie vorerst auf zwei Jahre wegen der Prüfung befristet. Nach dem bestandenen Examen gibt es entweder den unbefristeten Vertrag bzw. die Ernennungsurkunde.
Bei PE: Vorerst auf ein Jahr befristet, nach der Feststellung der Bewährung (ca. 10 Monate) wird der unbefristete Vertrag der Schule zugesandt.
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