Man kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften sich auch für diejenigen einsetzten wird.
Da es nur eine NRW-Sache ist, ist das den Gewerkschaften egal. Die werden garantiert keine Ausnahmeregelung zur Entgeltordnung aushandeln.
Man kann nur hoffen, dass die Gewerkschaften sich auch für diejenigen einsetzten wird.
Da es nur eine NRW-Sache ist, ist das den Gewerkschaften egal. Die werden garantiert keine Ausnahmeregelung zur Entgeltordnung aushandeln.
Das wäre allerdings eine bodenlose Ungerechtigkeit,
Pff, als ob das die Regierung bzw. die Tarifgemeinschaft interessiert.
2019 hat es ordentlich zwischen Berlin und der Tarifgemeinschaft gekracht.
oder bis 2026 in die Röhre schauen?
Ich befürchte ja.
Die Hauptstadtzulage, die bis 2019(?) in Berlin gab, führte fast zum Ausschluß Berlins aus der Tarifgemeinschaft.
Die Tarifgemeinschaft muss jeglicher Zulage zustimmen.
Ob sie das täte?
Nein. Sie erhalten weiterhin A12 mit einer Zulage.
Erst 2026 sind sie offiziell A13.
Nach meiner Rechtsauffassung müssten die Höherstufung zum 01.01. erfolgen??
Nach meiner Auffassung leider nicht. Die Eingruppierung der TB-Lehrkräfte beruht sich auf die entsprechende Besoldungsgruppe (E11-->A12) und nicht in der Zahlung möglicher Zulagen.
A12 im Saarland ist weniger als A12 in Bayern. E11 ist aber bundesweit gleich.
wer die ersten Lehrkräfte sind, die finanziell hochgestuft werden. Und wie man die auswählt.
Alle im Eingangsamt ... ist doch einfach beim LBV umzusetzen.
Ich freue mich sehr für die Grundschul- bzw. Sek I Kollegen !
Sehr schlechte Formulierung des Textes, denn:
Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115,- Euro, die bereits Anfang des kommenden Jahres zur Auszahlung gelangen soll.
Bezieht sich dieser Auszug auch auf die Beförderungsämter?
Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.
Höherer Dienst, gehobener Dienst? Neusprech: L2.1, L2.2.
Dann nicht. Dann würde ich schon Kontakt mit einem Schulamt bzw. mit dem Bezirkspersonalrat der Grundschule aufnehmen.
Danke für die Antwort. Ich will von einer Gesamtschule in eine Grundschule versetzt werden. Der Personalrat hat mir keine Unterstützung zugesagt, da mein Vorhaben wohl nicht durchgehen wird. Ich will es trotzdem versuchen und wenn das nicht funktioniert, dann im nächsten Jahr als Konrektor bewerben.
Eine Versetzung an die Grundschule ist rechtlich nicht möglich, es sei denn, dass man über die Befähigung für die Grundschule verfügt.
Allerdings ist eine Abordnung an die Grundschule mit nachträglichem Erwerb der Laufbahnbefähigung über ein Passus im LABG möglich.
So stünde eine dauerhafte Übernahme in die Laufbahn des Grundschullehrers nicht entgegen.
Ach, da wird es sicherlich eine Zulage dafür geben
...und wieder gehen die Angestellten bei der ganzen Diskussion leer aus....
Inwiefern?
Warum hast du keinen Anspruch auf Teilzeit? Das verstehe ich gerade wirklich nicht. Liegt es an deiner aktuellen Behördentätigkeit?
Anspruch auf Teilzeit gibt es nur bei Kinder oder Behinderung.
Der Dienstherr kann problemlos eine voraussetzungslose Teilzeit ablehnen.
Interessant wäre natürlich zu wissen, wie einem dieses Altersgeld ausgezahlt wird, also ob 71% wie bei Beamten oder 50% wie bei Angestellten...Circa-Werte, hab die genauen Zahlen nicht im Kopf.
Ganz einfach: 1,7935 v.H. pro Jahr im Dienst.
Dann gibt es ein Abschlag je nach Bundesland ... beim Bund 15% bei < 12 Dienstjahre, sonst 5%.
Mir ist bekannt, dass es kaum Lehrer gibt, die beim Bunde beschäftigt sind, es geht nur um das Prinzip.
71% oder 50% spielen keine Rolle.
Bei 25 Dienstjahre = 44,8375%.
5% Abschlag = 42,5956%
Also man hätte 42% des letzten Gehalts als Pension.
Ganz genau.
GB hat die Lösung: Mx.
Da viele Frauen diesen Beruf ausüben, die aufgrund der Familie häufig in Teilzeit arbeiten, sollte allein schon deswegen aufgestockt werden.
Da alle (verbeamtete) Lehrerinnen und Lehrer das Recht auf eine Vollzeitstelle haben, können diese Lücken durch Teilzeit nicht durch Planstellen gestopft werden.
Ich wurde, nachdem ich gekündigt habe, nachversichert.
Ganz wichtig in diesem Fall. VBL geltend machen. Da gab es ein EuGH Urteil dazu.
Wunschdenken - siehe meine Signatur
Den Spruch kenne ich irgendwoher
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