Attestpflicht bei jeder Krankheit.
Rechtlich erlaubt und zeigt Wirkung.
Bei häufigen Montagskrankheiten Amtsarzt einschalten.
Attestpflicht bei jeder Krankheit.
Rechtlich erlaubt und zeigt Wirkung.
Bei häufigen Montagskrankheiten Amtsarzt einschalten.
Um den Bogen noch weiter zurück zu verfolgen: wenn man ein bestimmtes Programm zu Gegenstand des Unterrichts machen will, muss man eben heutzutage auch checken, ob das mit dem Datenschutz vereinbar ist.
Und wenn es sich um Standardsoftware handelt, dann erwarte ich von der obersten Dienststelle, dass Sie es mir auf geeignetem Wege mitteilen.
Beispiel für eine Absurdität:
1. Schule bekommt von Bez.-Reg. mitgeteilt, Zoom sei nicht erlaubt.
2. Selbige Bez.-Reg. nutzt Zoom für Fortbildungen.
3. Datenschutzstelle in NRW (LDI) sagt ein Jahr später:
"Videokonferenzdienste, die bis zum 1. Dezember 2021 als Telemediendienste eingeordnet wurden, sind nunmehr als Telekommunikationsdienste zu bewerten. Das führt unter anderem dazu, dass Stellen, die Videokonferenzdienste einsetzen, keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mehr mit den Videokonferenzanbieter abschließen müssen und für die aufgrund der Übertragung des Videochats verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht mehr verantwortlich sind."
Meine KV ist die DBV, mit deinen hatte ich tatsächlich noch nie Ärger und die zaheln zur Zeit innerhalb von zwei Wochen.
Das finde ich schon interessant.
Vor ein paar Jahren hatte ich immer das Geld binnen 2-3 Tage.
Bei mir ist die DBV sehr langsam geworden, 3+ Wochen sind bei leider die Regel.
Aber nie an anderen Wochentagen. Da gab es auch schon die Ansage, dass der beim nächsten Stundenplan nicht wieder 2 freie Tage nacheinander mitten in der Woche haben darf. Hätten wir ihm vorher sagen können. Der fehlt seit Jahren immer Montags. (Wenn er Dienstags Unterricht hat, dann auch da.)
Das fällt selbst den Klassen auf, die manchmal Montags um 7.30 dann schon fragen, ob er heute da sei.
Wieso erfolgt hier keine Meldung an die oberste Dienstbehörde zwecks amtsärztliche Untersuchung?
Nachtrag: Erfolgt bei diesem Kollegen die Vorgabe, dass er bei jeden Fehltag ein ärztliches Attest vorlegen muss? Das ist auch eine Möglichkeit.
Vor allem wenn die Kollegen dann seit Jahren (ich hab ja die Statistik vorliegen) immer dann krank sind wenn sie eine Vertretung übernehmen sollen.
Oder wenn diese Kollegen sehr häufig an einem bestimmen Wochentag fehlen, ausgerechnet der Tag mit den meisten Stunden.
Zu 1) Wird halt nicht diskutiert von mir und das sorgt für Unmut weil meine Vorgängerin immer alle Wünsche lieber erfüllt hat als ihre Arbeit zu machen.
Zu 2) Ist im Vertretungskonzept das letzten Monat beschlossen wurde auch so festgehalten. Halten sich halt noch nicht alle dran.
Zu 3) wird auch gemacht. BEM ist it’s gerade von der Schulleitung, mir und den lehrerrat entwickelt un da noch besser zu agieren.
Ich finde es super, dass diese Sachen umgesetzt werden.
Vor allem bei 1 --> leider gibt es Unverschämtheiten, die sich einschleichen, wenn man nicht konsequent handelt. Diese Gewohnheiten auszutreiben ist eine schwierige Aufgabe.
Mich stört vor allem, dass es letztendlich immer wieder denjenigen trifft, der am schwächsten ist.
Bist du bereit, für Youtube dienstrechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen?
Da es diesbezüglich keine Rundverfügung oder allgemeine Information der obersten Dienstbehörde gegeben hat, mache ich mir keine Gedanken.
In der APO-SI finde ich so etwas nicht. Ist dann der Gebrauch von Tendenznoten in der Sek I unzulässig?
Die Fachschaft kann beschließen, dass man zusätzlich eine Tendenz in Klammern als Orientierungshilfe angeben kann.
Die Zeugnisnoten sind und bleiben allerdings volle Noten ohne jegliche Tendenzen.
Also, die Schulleiterin erhält eine Krankmeldung.
Bei uns das Sekretariat.
Warum sollte man es dieser noch melden?
So dass die Schulleitung eben zusammenhänge erkennen kann: z.B. war immer an den Tagen zur Vertretung eingesetzt oder immer der Tag, wo lange Unterricht ist.
welche Software ist denn so wichtig, dass man dafür dienstrechtliche Konsequenzen in Kauf nimmt?
Gibt es nicht.
Ich rede aber von Sachen wie YouTube.
Kapa leider ist die Schulleitung hier selber schuld ...
Kaum Distanz (regelmäßig Mails nachdem der Vertretungsplqn oben ist mit Änderungswünschen)
1. Wieso wird hier überhaupt diskutiert? Selber Schuld.
vorschieben von Gründen („ich hab mich um 12 mit ner Freundin verabredet“- 2. Block ist bei uns um 11 zu Ende und danach hab’s noch einen Block Vertreten)
2. Die Kollegen sollen den Vertretungsplanern melden, wenn sie solche Veranstaltungen haben. Sie sollen damit rechnen müssen, dass sie innerhalb der normalen Dienstzeiten (verhältnismäßig) zur Vertretung herangezogen werden können. Hat auch eine wunderbare Erziehungswirkung und vermeidet eben dieses Vorschieben von Gründen.
bei drei jungen Kollegen beliebt „krank melden nachdem einem die Wünsche für die Vertretung nicht gewährt wurde
3. Protokollieren und der Schulleitung geben. Bei häufigem Vorkommen kann die Schulleitung durchaus ein Gespräch führen, ob die Kollegen gesundheitlich belastbar sind und ob weitere Maßnahmen sinnvoll wären. Das kann schon eine erzieherische Wirkung haben, falls vorgetäuscht. Falls nicht, dann soll die Schulleitung dir sagen, wie die Kollegen zu behandeln sind.
Schön wäre es, wenn es eine einzige Beihilfestelle für alle gäbe.
So gäbe es mehr Verantwortung.
Die Bez.-Reg. Köln ist unteririsch, was die Arbeitszeiten der Beihilfe angeht.
1. Es kann eine Erfahrungsstufe bis 4 anerkannt werden.
2. Eine Unkündbarkeit gibt es nicht. Es gibt nur einen Schutz gegen eine ordentliche Kündigung.
3. PKV wechseln wäre nicht zu empfehlen.
4. Die Prozedur zur Abordnung und Versetzung gilt für Beamte und Angestellte gleichermaßen.
5. Bei Entlassung werden keine Beiträge für die Zeit des Beamten-Verhältnisses zur öffentlichen Zusatzversorgung gezahlt. Also keine Betriebsrente.
Wo wären die genauen Vorteile eines privat-rechtlichen Arbeitsverhältnisses?
Nur in der GKV?
Mehr sachliches, objektives Denken ist hier angesagt.
eine Strafe bekommen hat wegen eines Verstosses gegen die DSGVO
Eine wichtige Ergänzung dazu: fahrlässig oder grob fahrlässig spielt hierbei eine Rolle.
Lehrer sind keine Juristen und es kann nicht von ihnen verlangt werden, sich mit allen Nuancen des Datenschutzes auszukennen.
Schulen fühlten sich erpresst. Im Netz war von einer „Kommunikation wie bei der Mafia“ die Rede. News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek kommentierte seinerzeit mit Blick auf die Datenschutzbeauftragten: „Spinnen wir den Faden doch mal weiter: Unternehmen könnten möglicherweise auch Steuern hinterziehen oder ihre Kunden betrügen (soll es bei deutschen Autokonzernen ja mal gegeben haben), vielleicht könnten hinter Bürotüren sogar Mord und Totschlag geschehen, wer weiß – brauchen wir deshalb Aufsichtsbeamte in jedem Betrieb? Oder sind das nicht vielmehr Allmachtsfantasien von Staatsbediensteten, die zunehmend ihren eigentlichen Auftrag, den unbestreitbar notwendigen Datenschutz in einer Informationsgesellschaft zu sichern und (echte) Missbräuche zu ahnden, aus dem Blick verlieren?“
Als Ergänzung hierzu.
Wenn die theoretische Gefahr unsere Messlatte ist, dann kommen wir im Bildungsbereich auf Jahrzehnte nicht weiter
Und das ist genau der Grund, weshalb wir pragmatische Lösungen benötigen.
In NL hatten sie Druck gemacht, z.B.:
https://netzpolitik.org/2019/d…h-zumindest-ein-bisschen/
Wieso passiert das hier nicht?
Warum willst Du klagen?
Vor allem: Eine Klage, die keinerlei Aussicht auf Erfolg und höchstwahrscheinlich karriereschädigend wäre.
Schonmal auf die Idee gekommen, dass die einfach nur ihren Job machen und die Ursache des Problems nicht in der Aufsicht/Kontrolle liegt?
Als Informatiker ist mir das Problem durchaus bewußt. Ich sehe es auch sehr kritisch.
Wir brauchen dennoch pragmatische Lösungen.
Wenn die Priester alles in der Bibel wortwörtlich nehmen würden, dann wäre die Gesellschaft nicht so dolle, u.a.
Levitikus 25:44
Exodus 35:2
Levitikus 19:27
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