Die Pendlerpauschale hätte meines Erachtens in der Form nie eingeführt werden dürfen.
Dem muss ich leider zustimmen.
Wieso sollte der Staat jemanden subventionieren, der eine lange Fahrtstrecke hat?
Die Pendlerpauschale hätte meines Erachtens in der Form nie eingeführt werden dürfen.
Dem muss ich leider zustimmen.
Wieso sollte der Staat jemanden subventionieren, der eine lange Fahrtstrecke hat?
Pensionäre werden nicht gekündigt.
Schwangere auch nicht.
Krebskranke auch nicht.
Da braucht man sich keine Sorgen machen
5 Jahre
Ich streite nicht ab, dass es für ein paar Jahre gut geht.
Der TE möchte allerdings dauerhaft.
Behandlungen gar nicht mehr genehmigt würden
Entweder ist die Behandlung im Tarif oder nicht?
Vertraglich vereinbarte Leistungen bedürfen doch keiner Genehmigung?
Kurze Antwort: Nein.
Es gibt viele Faktoren, die hier eine Rolle spielen.
1. Der öD muss darauf aufpassen, dass man keine Kettenverträge erhält, so dass man keine Entfristungsklage gewinnen würde. Nach 3 Jahren ist in der Regel Schluß.
2. Nebenbei: Gibt es einen unendlichen Bedarf an Vertretung, dass man 30 Jahre lang arbeiten kann?
3. Du bist nur eine Notlösung sein. Jemand mit Examen muss in der Regel vorgezogen werden.
Aus Interesse: Wieso dauerhaft als Lehrer ohne Master oder Examen?
AFAIK tritt der Versicherungsfall bei Beginn der Behandlung ein und nicht erst bei der Rechnungsstellung.
Die Verjährungsfrist beginnt nicht Rechnungserstellung sondern nach Ablauf des 31.12, 24.00 Uhr des Jahres.
Vgl. §194 BGB i.V.m.:
Haufe ist eine verlässliche Quelle.
Demnach kann ich auch noch die Rechnungen aus 2019 einreichen.
Ganz genau.
Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem du die Rechnung erhalten hast (Rechnungsdatum).
Eine Arztrechnung vom Jahr 2020 kann bis Ende 2023 eingereicht werden.
Ich würde das Geld aber sofort beantragen und nicht warten !
Zusatzaufgaben
Was für Zusatzaufgaben denn?
In NRW kann man ein weiteres Lehramt an der Uni erwerben, ohne ein neues Referendariat machen zu müssen.
Was die Unis anrechnen, vermag ich nicht sagen.
Heute sind die Anforderungen in den meisten Jobs schlicht zu hoch, um sie noch so niedrig zu besolden.
Oder überhaupt zu verbeamten!
Welche hoheitlichen Tätigkeiten würden heutzutage bitte schön A1-A4er aus?
Briefzusteller:in? Zuschaffner:in? Pförtner:in bei der Bez.-Reg.?
Ich persönlich finde dein Deutsch für eine Grundschule ( ja ich weiß, dass du es erst neu erlernen musstest) ehrlich gesagt für nicht gut genug für die Kleinen.
Eigentlich muss man eine C2-Bescheinigung machen, damit man eine volle Anerkennung bekommen kann.
Warum gibt es aigentlich die Besoldungsgruppen a1 bis a4
Weil keiner mehr in diesen Besoldungsgruppen verbeamtet wird (z.B. Bundesbahn, Bundespost, etc.).
Ebenfalls erfüllten diese Besoldungsgruppen nicht den Vorgaben bzgl. amtsangemesseneger Alimentation, weshalb alles in A5 übergeleitet wurde.
Es ist letztendlich egal, ob 80% der Kollegen es so machen oder nicht.
Wenn man ein privates Endgerät ohne Genehmigung nutzt und es irgendwie ein Problem mit Datenschutz gibt, z.B. Notenlisten werden gehackt o.ä., dann gibt es ein Disziplinarverfahren.
Hier sind die Daten für dein Bundesland:
https://it.kultus-bw.de/,Lde/S…it/Datenschutz+an+Schulen
Ganz einfach: Nix privates Gerät, nix Probleme.
Heißt das im Beamtenrecht überhaupt Abmahnung?
Fernbleiben vom Dienst ist ein Disziplinarverfahren.
Man kann doch nicht klagen, solange noch nicht über die Stellenbesetzung entschieden wurde.
Dass es sich hinzieht, das ist beispielsweise bei der Bez.-Reg. Köln nichts neues.
Die A14 dienstlichen Beurteilungen für die Bez.-Reg. Köln mussten erst bis zu den Sommerferien eingereicht werden. Egal ob sie Ende März erstellt wurde oder nicht. Erst wenn alle DBs vorliegen, kann man über die Stellen entscheiden.
Das Problem bei der Stellenbesetzung ist, dass es hunderte von Stellen über alle Schulformen gibt. Die Anzahl ist riesig, weil es die Stellen aus diesem und dem letzten Haushaltsjahr sind. Dadurch, dass sich Sek II Kollegen sowohl an Gesamtschulen als auch Gymnasien bewerben dürfen, ist die Schnittmenge der Bewerbungen riesig. Bei der Bez.-Reg. Köln gab es ca. 400 A14 Stellen.
Es gibt Personalmangel bei der Bez.-Reg. Köln und diese Menge abzuarbeiten ist unglaublich schwierig, vor allem, wenn es nur 5-6 Kolleg:innen sind, die alles abarbeiten. Dann kommen die "ich kann nix aber will alles machen" Kollegen, die sich querbeet bewerben.
Klagen kann man doch nicht, liebe Sissymaus.
Sachliche Aussagen:
Gleiches Geld für gleiche Arbeit
1. Gleichartig ≠ gleichwertig.
2. Das ist aufgrund der Entgeltordnung des TV-L --> § 1, Abs. 4, Satz 1+
3. Demnach ist die Person eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, insofern die geforderte Vorbildung nicht vorhanden ist.
Du bekommst eine pädagogische Einführung, die man durchaus mit dem Referendariat vergleichen kann, nur kürzer.
Dem stimme ich leider nicht zu. Es wird lediglich eine Teilnahmebescheinigung des ZfsL ausgestellt.
Die mir bekannten PEf-Fälle (fünf) mußten keine Entwürfe schreiben. Nur Verlaufspläne.
Da wird meiner Erfahrung nach mit einer anderen Brille geschaut, auch in Hinblick auf die Nachbesprechungen, die ich beiwohnen durfte.
Du darfst oder sollst auch Referendare ausbilden.
Der Blinde soll dem Einäugigen das Lesen beibringen?
Unsere zwei ZfsLs haben verfügt, dass Seiteneinsteiger ohne Befähigung nicht ausbilden dürfen.
Persönliche Aussagen:
Als EG 10er kann ich sie eben nicht hinnehmen, wenn ich nicht zusätzlich Samstags an der Tanke arbeiten möchte.
Richtig. Das fände ich auch unmöglich.
Deswegen muss es grundsätzlich bei allen eine Lohnerhöhung geben.
Wenn Du in NRW als Chemieingenieur einsteigst, wirst Du in die EG 10 eingruppiert. Du bekommst eine pädagogische Einführung,
Und da ist der Fehler: Jeder müsste die OBAS machen. Dann sind alle gleichwertig.
Probleme dabei:
a) die Pflicht zu zwei Fächern
b) Bachelor-Absolventen
Dann aber gerne eine Zulage zur Differenz zw. E13 und A13.
Aber nur bei vorliegen einer vollen Befähigung!
Habe gerade Mal für einen Berufsanfänger den Unterschied zwischen EG 10 und einem A13 er ausgerechnet.
Den Unterschied zwischen E10 und A13 ausrechnen, das kann ich nicht nachvollziehen.
Mit E11 finde ich mehr als angemessen, diesen Vergleich wegen der Diskrepanz zw. Angestellte vs. Beamte bzw. Sek. I und Sek. II zu ziehen.
E10 erhält allerdings kein Kollege, der über die fachlich-pädagogischen Voraussetzungen verfügt. Daher hinkt der Vergleich.
Nur NRW?
Bundesweit.
Wie es allerdings mit den Privatversicherten läuft, das ist eine andere Frage.
Das wird ein Spaß, wenn die Dienststelle die Infos nach der AU dann immer beim LBV nachfragen muss.
Ist das so?
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