Beiträge von undichbinweg

    Wenn man auf A14 zurückgestuft würde, dann müsste man sich darauf bewerben.


    Alle Stellen müssen im öffentlichen Dienst ausgeschrieben werden, es sei denn, es handelt sich um eine rechtsgleiche Unterbringung.


    Was sagt die Schulleitung bzw. die höhere Dienststelle dazu?

    Bei einer Teilabordnung müsste es Anspruch auf eine Reisekostenvergütung geben.


    Die Vor- oder Nachbereitung ist deiner Sache. Ob die Uni Präsenzpflicht anordnet, das muss sich zeigen lassen.


    Dennoch solltest du dir im Klaren sein, dass du an der Uni dazu verpflichtet werden kannst, Tätigkeiten im Rahmen deines Dienstes dort wahrzunehmen: Besprechungen, Konferenzen, etc. pp.



    Nur so nebenbei: Wenn man sich irgendwo bewirbt, sollte man vorher nicht alle Aspekte geklärt haben, die einem wichtig sind?

    Denken wir an den Sportlehrer oder einfach nur kleine Leistungskurse

    Kleine Leistungskurse bedürfen trotzdem einer vertieften Vorbereitung. Da ist lediglich die Korrekturzeit vielleicht weniger.


    Denken wir an den Sportlehrer

    Der Sportlehrer an der Grundschule ist ebenfalls wenig belastet.

    Unterschied: ein Sportlehrer am Gymnasium hat ein zweites Fach, das höchstwahrscheinlich in der Oberstufe unterrichtet wird.


    Es hilft auch der Blick in die Vergangenheit. Vor der Einführung von GHR wurden die alten Realschullehrer auch nach A13 besoldet, obwohl klar war, dass sie nicht an einer Oberstufe arbeiten werden. Man hat uns damals erklärt, dass das am unterschiedlichen Studium liegt. Dadurch sind auch nach GHR die neuen Lehrer mit A12 und die alten weiterhin mit A13 eingestellt worden.

    Es liegt auch daran, dass die KMK es Anfang der 70er nicht hinbekommen hat, sich auf eine einheitliche Besoldungsordnung für Lehrer zu verständigen.


    Ich kenne mehrere Person, die kaum etwas dafür tun.

    Dann haben sie eine schlechte Schulleitung, die nicht genug von ihnen fordert.


    Natürlich nicht wirklich ehrenamtlich, aber wer sich bereit erklärt macht es halt einfach oben drauf. Andere machen nichts.

    Wie an allen Schulen. Es gibt immer Kollegen, egal ob sie befördert sind oder nicht, die darüber hinausgehen.



    Unsere SL verdient genauso viel wir unsere Förderschullehrkraft.

    Hat die Schulleitung genau so lange studiert, wie der Förderlehrer?

    Es ist intransparent und benachteiligt Lehrkräfte an anderen Schulen mit ihren eigenen Anforderungen und Aufgaben.


    Vor allem aber gibt es an einigen Schulen Stellen für Tätigkeiten, die an anderen Schulen genauso erledigt werden müssen.

    Bei der Festlegung des Deputats und bei den Entlastungsstunden sieht es dann wieder genauso aus.

    1. Es ist nicht intransparent. Es ist ganz klar festgelegt, wie der Stellenkegel an welcher Schulform so ist.


    2. Eine Schule erhält die Mitteilung, dass es X Beförderungsstellen zu verteilen gibt. Die Schule entscheidet dann über die genauen Aufgabentätigkeiten (die einem Katalog entnommen werden) und sie werden ausgeschrieben und besetzt. Dafür sind in der Regel die Entlastungsstunden weg.


    3. Die Deputate werden von der Schulleitung festgelegt.


    4. Die Anzahl der Entlastungsstunden wird der Schule anhand bestimmter Kriterien zugewiesen. Die Verteilung derer erfolgt durch die Schulleitung.



    Ich glaube, dir geht es darum, dass alle gleich sind. Das ist leider nicht möglich.



    Die Anzahl an Beförderungsstellen soll über alle Schulformen gleich sein?

    Es soll immer die gleichen Aufgaben an jeder Schule zu erledigen sein?


    Worum geht es dir eigentlich?

    Wenn es wirklich nach der Anzahl der Schüler:innen ginge, müsste es ja auch im SekI- und im GS-Bereich entsprechend der Schüler:innenzahl Funktionsstellen geben, ggf. schulübergreifend. Gibt es aber nicht. Es gibt auch erst seit kurzem A13-Stellen für RS-LuL, die an Aufgaben gekoppelt sind. Die in den Ausschreibungen genannten Aufgaben gibt es an anderen Schulen auch. Wo sind da die Stellen?

    1. Gehobener Dienst ≠ Höherer Dienst, daher keine A15 außerhalb der Schulleitung an diesen Schulen.


    2. Die Anzahl richtet sich zum Teil nach der Schülerzahl, es richtet sich hauptsächlich nach dem Stellenkegel (der von der Anzahl der Schülern abhängig ist)

    Das wurde also berücksichtigt und die Funktionsstelle mit A14 ist möglich, obwohl es nur wenige Schüler:innen sind.

    Bis 2010 war die Studiendauer der Lehrämter in NRW


    Primarstufe, Sek I --> 6 Semester

    Sonderschule, Sek II --> 8 Semester


    Aufgrund dessen ist es in NRW so, dass A14 an der Förderschule möglich ist.

    Es wären die A14-Stellen, die an den GHR-Schulen dann AUCH installiert werden sollten,

    die es bisher in SekII-Schulen gibt, wenn es um die Organisation im Schullalltag, Koordination, Kooperation u.a. geht.

    Das setzt voraus, dass es sich um A13 im höheren Dienst handelt und nicht A13 im gehobenen Dienst.

    Es setzt ebenfalls voraus, dass es dafür einen entsprechenden Stellenkegel gibt.


    warum es prozentual an einigen Schulformen mehr Funktionsstellen geben muss als an anderen

    Die Obergrenze für Beförderungen an den Schulformen wird von der Landesregierung festgelegt.

    In NRW wird dies jährlich in den Erläuterungen zum Haushaltsplan des MSB definiert.


    Vor diesem Hintergrund ist das A15-Forum an vielen Stellen ... mir fehlt an dieser Stelle ein gelungener Ausdruck ... beschämend/entlarvend/realitätsfremd, wenn man zu den Aussagen kommt, die A15-Stelle hätte einen gefunden, es hätte sich alles gefügt und Kolleg:innen, die sich engagieren würden, bekämen die Beförderungen dann schon.

    Dass Kollegen über Umwege mit entsprechender Leistung eine A15 bekommen ist doch nicht realitätsfremd oder beschämend.

    Wer Leistung erbringt und auf einer entsprechenden Stelle sitzt, die nach A15 beförderbar ist, dann wieso nicht?


    Dir steht es frei, Schulamtsdirektorin oder Grundschulleiterin werden, dann hast du auch A15/A14.

    Die Ausschreibungen verlangen in aller Regel, dass alle beförderungsrechtlichen Voraussetzungen bereits zum Ende der Ausschreibung erfüllt sind. 3 Jahre Probezeit + 1 Jahr ODER 3 Jahre Probezeit und besonders bewährt.

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