Wenn du deine 2 Fächer als 1. Staatsexamen anerkannt bekommst, dann kannst du das normale Refi machen.
Beiträge von undichbinweg
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Im Prinzip ist die Einheitsschule nicht so schlecht - anders kennen wir hier nicht in Schottland. Allerdings empfinde ich das deutsche Schulsystem, bzw. das dreigliedrige System, viel besser.
Allerdings sagen wir hier : "Speak with your vote"
Das ist, glaube ich, alles, was man tun könnte
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Abbey Road Zebrastreifen und The Old Lady of Threadneedle Street (Bank of England)
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Es _stand_ in den OBAS Regeln, daß, wenn man keine 2 Jahre Berufserfahrung hat, macht man erst die pädagogische Einführung für 2 Jahre und dann anschließend die OBAS. Kann es aber in den neuen Texten nicht finden.
Einfach mal nachfragen
mfg
callum -
Danke! Man hatte mir mal erzählt, daß 1 SWS = 1,5 ECTS. Deswegen waren meine berechungen etwas Falsch
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Für diejenigen, die es nicht in der OBAS Einleitung gelesen haben:
Für das zweite Fach, benötigt man:
Sek I - 20 ECTS (ungefähr 10 SWS)
Sek II (Gym/Ge) - 33 ECTS (ungefähr 17 SWS)
Berufskollegs - 30 ECTS (ungefähr 15 SWS)
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für Gymnasium braucht man kein zweites Fach, wenn man Kunst oder Musik studiert hat (NRW)
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Ich würde einfach mal das Schulamt, bzw. die Bez.-Reg. anrufen und fragen, wenn es dir so wichtig sein sollte.
Ich bleibe bei meiner Meinung, daß du in die EG 12 wirst. Wenn nicht, dann nehme ich es zurück
Allerdings bitte bedenken : die pädagogische Arbeit ist mehr Wert als das Entgelt ! (das war ein Witz)
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Leider kann man nicht genau sagen, wie du eingruppiert wirst, Wenn du Master hast, dann wirst du i.d.R in die EG 12 eingruppiert. Das Schulamt ist allerdings dafür zuständig.
EG 13 ist meines Wissens nach NUR für 1. Staatsexamen Inhaber oder diejenigen, die ihren Abschluß als 1. Staatsexamen erfolgreich anerkannt bekommen haben.
Ich würde mal schätzen, daß du MAXIMAL in die Stufe 2 der EG 12 eingruppiert wirst. (Zwischen 1720€ und 1900€ netto)
Hier kannst du ausrechnen, was du verdienen würdest. Da ich deine Steuerklasse usw. nicht kenne, mußt du das selbst machen *g*
Lg
Callum -
Die Entgeltgruppe hängt davon ab, was für ein Abschluß du hast.
Für Sek II Schulen:
E13 ist in der Regel für Abschlüsse, die 1. Staatsexamen sind oder dem 1. Staatsexamen gleichgestellt sind.
E12 ist für einen Abschluß einer wissenschaftlichen Universität (Magisterabschlüsse oder Bachelors mit mindestens 8 Semester Regelstudienzeit)
und E11 ist für FH Abschlüsse.
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Hej
Guck mal hier :
Dann, wenn du weißt, in welche Gruppe du eingruppiert wärst, probier mal den Gehaltsrechner : Gehaltsrechner
mfg
callum-ruraidh
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Meines Wissens nach kann man jederzeit in NRW eine Vertretungsstelle kündigen. Weiß allerdings nicht, ob es eine Kündigungsfrist gibt...
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Hallo!
erstmals muß ich mich für mein komisches Deutsch entschuldigen, da ich Engländer bin. Fehler machen wir aber alle
So erst ein bißchen über mich: ich habe mein Studium hier in England gemacht und habe eine Stelle in NRW bekommen. Ich habe dann gelesen, daß ich diese "Pädagogische Einführung in den Schuldienst" machen müßte - kein Ding.
Ich denke, ich habe irgendwo gelesen, daß man nach 2 Jahren als Seiteneinsteiger auch *ohne* 1. Staatsexamen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst machen könnte.
Stimmt das? Wenn wohl, dann kann mir jemand zeigen, wo es steht? Ich kann es nicht wieder finden
Kann man mir auch sagen, was für ein Wert diese "Bescheinigung über die Teilnahme an der Pädagogische Einführung" hat?
Gruß aus Glasgow, Schottland
Callum
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