wenn man eine andere fremdsprache studiert hat, darf man auch seine muttersprache unterrichten.
( ich mache das bereits also es ist wohl kein problem. )
wenn man eine andere fremdsprache studiert hat, darf man auch seine muttersprache unterrichten.
( ich mache das bereits also es ist wohl kein problem. )
E 9 bis E 11 80 % 60 %
E 12 und E 13 50 % 45 %
des durchschnittlichen Gehalts von Juli - September
Ja, du kannst den SE machen, allerdings mußt du in NRW erst die PEF machen bevor du dann die OBAS machst....
Mir ist das aber Wurst - ich mache die Arbeit, die mir gegeben wird. It's as easy as that
Wie kann das denn sein, daß die TAP Menschen wohl in der Qualiphase unterrichten dürfen, wenn es erlaubt wird ? Das verstehe ich nicht.
( " Einsatz in Qualifikationsphase: erfordert Erteilung der Unterrichtsgenehmigung (Obere Schulaufsicht) "
ZitatOriginal von step
Und ... was die "Lehramtsbefähigung" der Lehrer angeht ... was haben eigentlich die PEFler ... wie nennt sich das ... ???
Lehrerlaubnis / Lehrbefugnis heißt das.
Wir sagen auf Englisch "making a mountain out of a molehill" und das ist das, was gerade hier geschieht glaube ich.
Es ist egal, was für andere Tätigkeiten man macht - die Frage bezog sich auf A15 Stellen und nicht um das ganze "Ja aber man macht auch das und das"
ZitatOriginal von step
Von einer Sondermaßnahme für Seiteneinsteiger auf Funktionsstellen ... z.B. SL ... ist mir (noch) nichts bekannt .... aber bei dem Andrang der da unter den Lehrern herrscht, SL zu werden ... wer weiß ...
Man braucht eine Lehrbefähigung, solche Stellen besetzen zu können und da die PEF keine Lehrbefähigung darstellt, ist es nicht möglich, sich auf Beförderungsstellen bewerben zu können.
Sonnenkönigin: Die Voraussetzungen werden jeweils in den Anzeigen bekannt gegeben. Allerdings ist üblich, daß man eine A14 besetzt haben muß, bevor man sich auf eine A15 Stelle bewirbt, obwohl bei den Anzeigen steht, daß es für A13 [mit x Jahren Erfahrung] oder A14 offen ist.
Man muß eine Lehrbefähigung haben.
Das heißt ein 2. Staatsexamen oder ein 2. Staatsexamen gleichgestellten Abschluß.
Mit der PEF kann man sich nicht auf Beförderungsstellen bewerben.
Nur mit dem Erlaubnis des oberen Schulbehörde.
Lehrbefähigung = 2. Staatsexamen.
Seiteneinstiegvoraussetzung = Universitätsstudium / Anerkennung eines 1. Staatsexamens (oder ein Teil davon)
Ganz easy
§ 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts : TV-L
[...] Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedstaats der Europäischen Union. [...]
Ich habe nen Mac und ich benutze iCal mit meinem iPhone - sehr praktisch eigentlich !
Ja eine Nacherzählung ist wohl keine Summary und bekommt dann minimale Punkte.
Wenn es ein relevantes Topic Sentence gibt dann gibt's von mir ein paar Pünktchen sonst nichts.
Leider werden die Stellen erst (ende) November oder so ausgeschrieben.
Letztes Jahr wurden die Lois Stellen ausgeschrieben, nachdem die Leo Ausschreibungen ihren Frist erreicht haben.
Lasse mich aber gerne korrigieren ?
ZitatOriginal von stepRechtfertigen, dass er es nicht einmal versucht, jemanden zu bekommen
Die Aussage finde ich ganz unfair - man darf nicht vergessen, daß es nicht nur am SL liegt !
Ich war erst Vertretungslehrer...
Da die OBAS sich um ein _Angestelltenverhältnis_ handelt, sind Rentenversicherungsbeiträge pflicht, egal ob man später verbeamtet wird oder nicht.
Ich würde Samsung empfehlen und auf keinem Fall ein Brother!
Nach § 24 TV-L hat man Anspruch auf das Entgelt am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat.
Allerdings, ist das Geld dann nicht da, man kann einen schriftlichen Antrag auf Verzinsung an das LBV schicken...
Der Zinssatz besteht aus dem Basiszinssatz (0,12%). Darauf hin bekommt man noch den Verzögerungssatz von 5%, sodass sich ein Gesamtzinssatz von 5,12% ergibt.
Den Antrag stellen und dann kommt das Gehalt so was von schnell
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