Hallo Edda,
welches Fach ist Dein Hauptfach? Falls es Deutsch ist, dann versuche, Dir dieses schon mal als Bachelor anerkennen zu lassen, denn der Bachelor ist praktisch die Voraussetzung, um den sich daran anschließenden Master (of Education/of Arts) zu machen. Der Master of Education ist das frühere Erste Staatsexamen.
In Bochum gibt es z.B. die Möglichkeit, sich sein Hauptfach – sofern man es auch als Unterrichtsfach verwenden will – komplett als Bachelor (Studienleistungen und BA-Arbeit) anerkennen zu lassen. Die zuständige Stelle ist die Geschäftsstelle der Gemeinsamen Prüfungsausschüsse für 2-Fach-B.A. / M.A.-Studiengänge und für den Studiengang M.Ed (ähnliche Einrichtungen müsste es eigentlich auch an allen anderen Unis geben). Auf deren Homepage kann man sich ein Formular herunterladen, das dann mit einer beglaubigten Kopie des Examenszeugnisses an diesen Geschäftsstelle geschickt wird. Dort wird dann geprüft, ob die beiden Fächer, für die man sich bewirbt, anerkannt werden können – entweder vollständig oder zumindest teilweise. Danach erhält man einen Bescheid, in dem alles genau drinsteht, also was ggf. bis wann nachgeholt werden soll. Was passiert, wenn man das nicht in der vorgegebenen Frist schafft, weiß ich nicht. Vermute mal, dass man sich dann erneut um die Anerkennung bemühen müsste.
Falls der Bewerber die Anerkennung des MA-Hauptfachs als Bachelor hat, besteht bei Eintritt ins Masterstudium die Möglichkeit, dass noch weitere Studienleistungen des bereits erworbenen Magisters anerkannt werden. Müsste man dann mit den einzelnen Fakultäten klären.
Erkundige Dich also genau, was und wieviel Dir schon anerkannt werden könnte, denn es erspart Dir einiges an Zeit. Aber Vorsicht: ein Bescheid über die Anerkennung von Studienleistungen als Bachelor o.ä. ist nicht automatisch eine Zulassung zum Studium. D.h., die 3 %-Hürde der Zweitstudienbewerber müsstest Du noch überwinden, sprich Dich zunächst regulär bewerben (vielerorts gibt es Vorab-Online-Bewerbungen). Solltest Du tatsächlich einen Platz bekommen und von einer anderen Stelle Prüfungsleistungen anerkannt bekommen haben, solltest Du diesen Bescheid auf jeden Fall zur Einschreibung mitbringen.
Zu dem Vergabeverfahren von Zweitstudienplätzen gibt es folgendes zu sagen:
"Haben Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet (gleichgültig ob an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer Fachhochschule) und möchten nun ein zulassungsbeschränktes Fach studieren, so sind Sie Zweitstudienbewerber.
In den meisten zulassungsbeschränkten Fächern stehen für Zweitstudienbewerber lediglich 3 % der Studienplätze zur Verfügung.
Für die Bewerbung für ein Zweitstudium in zulassungschränkten Fächern ist eine Begründung erforderlich.
Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird.
Für die Note im Erststudium gibt es folgende Punkte:
Note ausgezeichnet und sehr gut: 4 Punkte
Note gut und voll befriedigend: 3 Punkte
Note befriedigend: 2 Punkte
Note ausreichend: 1 Punkte
Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt
Folgende Begründungen möglich:
1. Zwingende berufliche Gründe- 9 Punkte
2. Wissenschaftliche Gründe - 7, 9 oder 11 Punkte
3. Besondere berufliche Gründe - 7 Punkte
4. Sonstige berufliche Gründe - 4 Punkte
5. Sonstige Gründe - 1 Punkt
Im ZVS-Info finden Sie Erläuterungen und Details dazu, welche Gründe mit wievielen Punkten bewertet werden und welche Gründe anerkannt werden können.
Die gleiche Regelung gilt auch für örtlich zulassungsbeschränkte Fächer. Auch hier ist eine entsprechende Begründung erforderlich, die Sie jedoch direkt an die Hochschule richten, an der Sie das Zweitstudium aufnehmen möchten. Das Studierendensekretariat vergibt diese Studienplätze nach den gleichen gesetzlichen Regelungen wie die ZVS bei den landes- oder bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern."
So, ich hoffe, das hilft Dir um einiges weiter.
Grüße vom
Raben Nimmermehr