Grundsätzlich fänd ich einen Tag, der mal so abläuft, nicht so schlimm, die Termine würden sich sonst ja nur anders verteilen und blieben einem nicht erspart, aber das Dumme ist ja nur, dass man ja den nächsten Tag noch vorbereiten muss, und dazu wäre ich nach so einem Marathon nicht mehr richtig in der Lage.
Beiträge von Momo74
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Ich kann den Beitrag nicht ernst nehmen. Das klingt für mich wie ein Versuch, die verbeamteten Lehrer mal eben zu testen, wie sie denn darauf reagieren, wenn man vermeintlich in ihr Horn bläst: Wir armen unterbezahlten Lehrer, Hassobjekt der Gesellschaft.
Ich habe in Zeiten, wenn ich wirklich vor Arbeit kein Land mehr gesehen habe, immer gedacht: "Wenn die Bezahlung nicht wäre, würde ich das nicht mehr machen." Und dabei arbeite ich wirklich gerne.
Es ist ein gut bezahlter sicherer Job. In der freien Wirtschaft verdient man mehr, aber man arbeitet auch NOCH mehr und unter viel größerem Druck. Ja, auch wir arbeiten unter Druck, aber selten unter dem, dass wir um unseren Job fürchten müssen.
Als ich mein erstes Gehalt nach dem Studium und Referendariat bezogen habe, dachte ich "Wow, was hab ich viel Geld". Ist natürlich alles eine Frage dessen, was man gewohnt ist. Wer schon immer alles gehabt hat, den kann ein A13 nicht locken.
Lass es lieber. Es wird für dich immer zu wenig sein.
Wenn der Beitrag wider Erwarten ernst gemeint ist.
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Ist ein Festbetrag und wie im anderen Strang schon erwähnt, bekommt nur einer und der, der Kindergeld bezieht. In deinem Fall die Differenz zwischen 2 und 1.
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hallo,
nun bin ich es nochmal.
Bin nun am Überlegen, ob ich meinen Radius weiter ausdehnen soll und mehrere Landkreise angeben soll , d.h. dann Fernbeziehung, aber dafür vielleicht ne feste Stelle. Wie flexibel seid ihr denn?????
Nachdem mein Freund meinte, ich solle so viele Orte wie möglich angeben und solle mal rational denken,....oh mann , habe das Gefühl es sind greade alle gegen mich!!!!Ich habe es (in deinem Alter vielleicht sogar?) so gemacht. Mein Freund und ich lebten dann fünf Jahre in einer Fernbeziehung, haben dann geheiratet und ich habe mich in ein anderes Bundesland versetzen lassen, heute leben wir zusammen und haben ein Kind.
Dadurch wurde ich früh verbeamtet, hatte früh ein sehr sicheres und gutes Einkommen, aber: ich war in einer anderen Stadt, in der ich niemanden kannte und mir mühsam ein soziales Umfeld aufbauen musste, nicht nur weit weg von meinem Partner, sondern auch von Freunden und Familie. Ich weiß nicht, was wirklich "besser" ist, man kann vielleicht nicht immer alles haben. -
In dem Fall will sie verständlicherweise wahrscheinlich nicht, oder? Gehen würde das doch bestimmt, wenn sie unbedingt da leben und arbeiten will. Nur eben nicht als Beamtin, sondern als Neueingestellte.
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Es gibt einen Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst,
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner
Vielleicht hilft dir der weiter?
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Auch wenn es Haarspalterei ist, aber auf den Formularen der Bezirksregierungen NRWs steht immer "Antrag auf Elternzeit", nicht "Anmeldung von..." womit suggeriert wird, dass man nicht automatisch ein Recht darauf hat, schon blöd.
Ich war davon ausgegangen, dass ihr bereits Bescheid über die Elternzeit der Mutter habt, deswegen wunderte mich, dass ihr das Ende des Mutterschutzes nicht wisst, denn die Elternzeit beginnt ja ab da.
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... aber wenn das Kind geboren ist, müsste die Bezreg doch eigentlich die Mutterschutzfrist neu berechnen. hak da noch mal nach ....
Das ist ja das, was ich nicht verstehe. Ich musste beim Antrag auf Elternzeit den tatsächlichen Geburtstermin des Kindes angeben und habe es gemacht wie alle, die ich kenne: Alles vorbereitet und den Termin nachträglich eingefügt und abgeschickt. Die Geburtsurkunde konnte nachgereicht werden.Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.
Zu deinen Fragen: Familienzuschlag MUSS beantragt, bzw. die Geburt des Kindes dem LBV mitgeteilt werden, dafür gibt es ein Formular/Merkblatt. Und es bekommt nur einer. Dass nur du es beantragst, ergibt Sinn, weil der Zuschlag in der Tat während der Zeit ohne Bezüge für deine Freundin wegfallen würde. Dass du dann auch das Kindergeld beantragen musst, weißt du ja bereits.
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Jooge, ich hab den Strang jetzt nochmal ganz durchgelesen, um zu verstehen, was eigentlich nicht klar ist. Sorry, wenn ich dir Unrecht tue, ich will nur helfen, aber euch ist schon bewusst, dass deine Freundin auch ihre Elternzeit beantragen muss und nicht einfach nach der Geburt 12 Monate zuhause bleiben kann? Wenn die Elternzeit nicht fristgerecht direkt an den Mutterschutz angehängt wird, muss sie nämlich arbeiten.
Bei euch dauert der Mutterschutz jedoch länger als normal, deswegen solltet ihr euch möglichst eine Bescheinigung darüber ausstellen lassen, dass euer Kind ein Frühchen ist und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen, erst dann beginnt die Elternzeit. D.h. wenn deine Freundin zwölf Monate nach der Geburt zuhause bleiben möchte, nehmt ihr u.U. nur max. zehn Monate (in eurem Fall noch weniger) Elternzeit. Diese müsst ihr beantragen, das wisst ihr?
Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt, und dass du denkst, du könntest einfach ohne Antrag zuhause bleiben, wenn zwölf Monate rum sind. Zwar ist es in eurem Fall nicht ganz so eilig mit dem Elternzeitantrag wie im "Normalfall", aber ich habe mich eben gefragt, ob euch das überhaupt bewusst ist. Sorry, falls ja, wie gesagt, ich will nur helfen.
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Da der Beginn der Elternzeit doch erst nach dem Mutterschutz ist, gehts doch gerade darum, wann dies ist
Auch wenn dein Kind nur ein Tag nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin kommt, ist das Ende des Mutterschutzes ein anderer.
So, noch mal, ich habe am Tag nach der Geburt bei meinem zuständigen Schulamt einen Antrag auf Elternzeit gestellt, das Geburtsdatum angegeben und die Geburtsurkunde irgendwann nachgereicht.
Daraufhin habe ich einen Schrieb bekommen, aus dem genau hervorging, wann " in meinem Fall" die Mutterschutzfrist endet, und das war exakt acht Wochen nach der Geburt, den Geburtstermin hatte ich damit doch exakt angegeben!Vielleicht habt ihr das nicht bekommen, das war meine Frage. Nur wenn das Kind schon so lange auf der Welt ist, dachte ich, müsstet ihr doch auch schon etwas beantragt haben, wie gesagt bei uns war die Vorgabe "spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit", und da es im Normalfall eben acht Wochen Mutterschutz sind, muss man es ja ziemlich bald nach der Geburt tun.
Habt ihr denn überhaupt etwas schriftlich bezüglich der Elternzeit? Sonst wäre es doch am einfachsten, beim Amt nachzufragen, wann die Mutterschutzfrist in speziell eurem Fall endet, falls das in NRW nicht automatisch berechnet wird. Habt ihr die Elternzeit denn überhaupt schon beantragt? Mich wundert einfach, dass ihr da keine genauen Angaben habt.
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Am Anfang der Schwangerschaft kann aber auch der öffentliche Dienst das Ende des Mutterschutzes nciht festlegen, auch dort sitzen meist keine Hellseher, sondern nur den BeginnJa, stimmt, wenn es wie im vorliegenden Fall so vom errechneten Termin abweicht, aber auf dem Schrieb müsste doch zumindest eine Ansprechsperson sein, die es dann neu berechnen kann.
Ich erinnere mich jetzt, ich habe einen Tag nach der Geburt den Antrag auf Elternzeit gestellt, denn bei uns musste man das spätestens sieben Wochen vor Beginn angeben. Wie habt ihr es denn gemacht, ihr müsst doch irgendwas beantragt haben oder ist das in NRW so anders?
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Hat deine Frau keinen Schrieb von der zuständigen Behörde (ich weiß nicht wie es in NRW heißt. Landesschulbehörde?)? Bei mir stand da genau drin, wann mein Mutterschutz endet. Zur Not einfach mal da nachfragen, irgendetwas Schriftliches habt ihr doch sicher bekommen, als ihr die Schwangerschaft "gemeldet" habt?
Elternzeit müssen beide Eltern anmelden, würde mich wundern, wenn das in NRW anders ist. Auch da Behörde nach Formularen fragen.Der Arbeitgeber weiß doch gar nicht, dass du Elterngeld beziehst, das sind doch zwei völlig unterschiedliche Behörden.
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Danke für eure Antworten, ich bin verbeamtet, und ich habe auch schon vage gehört, dass man in Elternzeit flexibel sein darf. Nur würd ich das gern mal schwarz auf weiß nachlesen können, um notfalls darauf verweisen zu können.
Seid mir nicht böse, aber ich brauche keine Tipps, wie ich nicht doch noch schnell eine Betreuung auftun kann, es ist ja nicht so, dass ich in dieser Hinsicht nicht gerade alle Register ziehe. Mir kommt es auf den "worst case" an:
a), ich lass es darauf ankommen und stehe zu Dienstbeginn ohne Betreuungsplatz da
b), ich ändere vorsorglich meinen Dienstantrittsbeginn, bekomme vielleicht doch eine Betreuung und DARF dann nicht arbeiten (was finanziell sehr ungünstig wäre)Daher meine Frage nach den eigentlichen Rechten, und wo man sie nachlesen könnte.
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Eigentlich war geplant, dass ich ab dem nächsten Schuljahr "Teilzeit in Elternzeit" arbeite, die Bewilligung habe ich bereits erhalten. Nun ist uns gestern ganz unvermittelt unsere Tagesmutter abgesprungen, die unseren Sohn ab August betreuen wollte. Wie es aussieht, ist es in unserer Gegend extrem schwierig, einen Betreuungsersatz zu finden, ich habe schon alles Krippen etc. abtelefoniert, bei denen wir sogar größtenteils schon lange auf der Warteliste stehen. So ist erstmal nichts zu machen. Wir haben nicht mal Familie in der Nähe.
Ich habe beim zuständigen Schulamt daraufhin nachgefragt, was ich tun kann, wenn ich keine Betreuung für ab August finde. Die Antwort war, dass ich schnellstmöglichst einen Antrag (in den nächsten vierzehn Tagen angeblich) stellen soll, meinen Dienstantritt zu verschieben. Nun kann ich aber in diesem Zeitraum unmöglich garantieren, einen sicheren Betreuungsplatz zu finden, d.h. entweder muss ich meinen Dienstantritt vorsorglich verschieben und bekomme doch einen Betreuungsplatz, oder ich gehe das Risiko ein, keine Betreuung zu haben, und dann arbeiten zu MÜSSEN.Kennt sich jemand mit den Rechten in der Elternzeit aus, oder wo man das nachlesen kann? Inwiefern MUSS ich den Dienst antreten, wenn ich meinen Sohn nirgendwo unterbringen kann?
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Dann ist meiner Meinung nach ein Elternabend sowieso völlig ausgeschlossen. Und ich würde mich auch nicht auf einem anderen Elternabend dazu hinreißen lassen, das Thema unter "Sonstiges" oder so anzusprechen, da kannst du immer noch auf den Datenschutz des Schülers verweisen, so etwas muss nicht öffentlich diskutiert werden.
Du kannst die Eltern natürlich besser einschätzen, aber vielleicht könnte man ihnen den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man sie zu einem Gespräch einlädt, damit sie verstehen, dass sie das nicht mehr so "hintenrum" ansprechen können. -
Lieber Dr.Snuggles,
was wird dir denn in etwa vorgeworfen? Zu streng zu sein, zu schlecht zu benoten?
Wenn es etwas ist, was nur einzelne Eltern und ihre Kinder betrifft, würde ich konsequent auf Einzelgespräche verweisen. Ich finde, die Eltern haben kein Recht, dich kollektiv an einem Elternabend "an den Pranger zu stellen", nur weil sie sich nicht trauen, einzeln zu dir zu kommen.Das mit dem nicht schlafen können kennen wohl die meisten von uns und das ist mit das schwerste in unserem Beruf, finde ich. Keiner kann ausblenden, wenn er in permanenter Kritik steht und die Äußerung der Kritik noch wie ein Damoklesschwert aussteht, weil sie immer noch nicht aus der Welt geschaffen wurde.
Wenn ich in deiner Situation wäre, würde ich die betreffenden Eltern initiativ um einen Einzeltermin bitten, damit es gar nicht erst zu so einem Elternabend kommen kann. -
Ich finde, dass hängt vom Alter der Schüler und von der Schulform ab. Wenn Flipper ein generelles Problem mit Respekt in der einen Klasse hat (was jedem mal passieren kann), dann ist es schwierig, da alleine wieder rauszukommen.
Ich glaube nicht, dass die ausbleibende Einbeziehung des Klassenlehrers von den Schülern so hoch angerechnet wird, wie die Hilfe des Klassenlehrers vielleicht gut tun könnte. Der KL wird sich doch nicht hinstellen: "Lehrer Flipper hat gepetzt, dass ihr....", sondern im besten Fall gut überlegen, wie der den Respekt der Klasse vor dem Kollegen herstellen kann.
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Du, das habe ich dir gar nicht unterstellt. Ich meine nur, lieber ignorieren als genau so zu reagieren, wie sie es beabsichtigen, wenn man nichts machen kann, und was hinter einem Rücken geschieht, kann man nun mal schlecht ahnden.
Und wie gesagt, ich würde den Klassenlehrer um Unterstützung bitten. Wenn der kollegial ist, wird er dir helfen, Respekt einzufordern. -
Hallo Flipper,
also wenn sie hinter deinem Rücken deinen Namen rufen, kannst du leider nicht viel machen. Das ist zwar respektlos, aber wenn du deswegen auch noch aus der Haut fährst, erreichen sie genau das, was sie wollen. Ich würde es daher mit Humor nehmen, irgendwann ist es langweilig, wenn es dich nicht kümmert.
Wenn du nicht weißt, wer an deine Sachen gegangen ist, hast du natürlich nichts in der Hand. Ich würde an deiner Stelle aber sehr wohl zur Klassenleitung gehen und um Unterstützung bitten, wenn du keine Gelegenheit hast, selber eine Ansage zu machen (falls du die Schüler nicht unterrichtest, die das tun). Die Klassenleitung hat ja oft einen ganz anderen Einfluss. -
Bei mir lief es ziemlich unkompliziert. Ich habe mir etwa nach der 12. Woche eine Bestätigung vom Frauenarzt ausstellen lassen, mit wahrscheinlichem Entbindungstermin, der nie korrigiert wurde. Es ist wichtig, die Schule das rechtzeitig wissen zu lassen, weil man das Recht hat, von manchen Pflichten (Pausenaufsicht) befreit zu werden.
Die SL hat dieses Attest selbst ans Schulamt weitergeleitet, von denen habe ich wiederum ein Schreiben bekommen, dass ich die Länge der Elternzeit nach Ende des Mutterschutzes mitteilen soll.Die Behörden haben manchmal auch Formulare zum Runterladen, da könnte Elternzeit dabei sein.
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