Beiträge von Momo74

    Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner (bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen) hat Anspruch auf Beihilfe, wenn sein Einkommen einen gewissen Satz nicht übersteigt, ich glaube in Hessen sind das nur 8.000 Euro/Jahr.


    Der "normale" Partner nicht- wieso sollte er?

    Ich würde Manipulation und Lüge auch nicht gleichsetzen, Manipulation funktioniert ja auch durch die Präsentierung einer "Teilwahrheit", eben durch das mögliche Verschweigen von Aspekten.


    Aber warum möchtest du es denn gleichsetzen, ich denke beide Mechanismen bieten interessanten Unterrichtsstoff!


    Die Manipulation ist eben eine geschickte Anwendung von Wahrheit und Lüge, daher wahrscheinlich auch die Dreiteilung des Themas (das wahrscheinlich vorgegeben ist?).

    Dr.Snuggles,
    ich kenne das, dass die SL auch nicht immer professionell handelt, eigentlich habe ich das im seltensten Fall erlebt, dass ein SL die Eltern erstmal zum betroffenen Kollegen schickt, bevor er sich selbst mit der Sache befasst.


    Ich würde aber auf keinen Fall einen Brief schreiben, da das in diesem Fall keine gut geeignete Art der Kommunikation ist. Du hast die "Beschwerden" nur aus dritter Hand, und kannst so gar nicht angemessen darauf reagieren.


    Wenn dich der Fall zu sehr belastet, würde ich entweder das Elternteil zum Gespräch bitten, nach dem Motto "Ich habe gehört...., ich denke, wir regeln das besser direkt im Gespräch als über Dritte..", so zeigst du mehr Größe als die betreffende Mutter.


    Was die Leistungsbeurteilung betrifft, habe ich einigermaßen gute Erfahrung damit gemacht, den Eltern die Anforderungsebenen und deren Wichtigkeit (Reproduktion, Transfer etc.) einmal auf einem Elternabend zu erläutern. Es ist leider oft so, dass Eltern denken, dass Auswendiglernen ausreicht, um gute bis sehr gute Leistungen zu erbringen. "Ich teste in diesem Fall nicht, ob Ihr Kind gut auswendig lernen kann, sondern ob es den Sachverhalt verstanden hat."


    Und zu Dingen wie "Mein Kind fühlt sich zurückgesetzt, weil Sie da und dahin auf Klassenfahrt gehen" würde ich mich auf gar keine Diskussion einlassen. Solche Dinge werden nach Mehrheit entschieden, Punkt. Es muss jedem einleuchten, dass man in Klassen mit um 30 Schülern nicht jeden Wunsch berücksichtigen kann, da braucht man gar nicht zu diskutieren.

    Zitat

    Original von Ummon
    Sage ich auch öfter mal.
    Dabei ist die Art meines Kommentars und der Tonfall an den Schüler angepasst, manche Sprüche, die gerade derbere, dreiste Jungs von mir gewohnt sind, bringe ich nicht bei zerbrechlichen, aber verschwatzten Mädels.


    Ist bei mir ähnlich, nur kommt es leider vor, dass "nicht Angesprochene" das in den falschen Hals bekommen. Ich habe mal scherzhaft zu einer Schülerin gesagt "Von dir hab ich Alpträume". Die Schülerin hat das verstanden wie es gemeint war, eine andere hat aber zuhause erzählt, ich hätte diese Schülerin beleidigt und deren Mutter hat dann die Elternschaft darüber informiert. Zum Glück fanden die meisten diesen Spruch völlig harmlos.

    Also ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich an deiner Stelle den Vater anrufen würde. Kann er sich nicht persönlich an dich wenden oder hast du keine Kontaktdaten für Eltern?
    Ich mag dieses "Über-drei-Ecken" nicht, die Klassenlehrerin bittet dich, den Vater anzurufen... auch wenn es eine Bitte ist, hat man doch nicht immer sofort zu springen, so wie jemand anders sich das vorstellt.

    Zitat

    Original von alias


    Im Amt werden sie wohl argumentieren, dass du in der Unterrichtsvorbereitungszeit nebenher das Kind ja selbst betreuen kannst.


    Das wäre dann aber so, als wenn sie ihr Kleinkind mit ins Büro nehmen würden. Bin mal gespannt, was sie darauf antworten ;) ;)

    Danke Referendarin,
    das hilft mir schon einmal weiter, zumindest wird mir ja hoffentlich mindestens das gleiche angerechnet werden bei einer halben Stelle.
    Obwohl ich in Wirklichkeit mehr als 20 ganze Stunden arbeiten werde....aber das Problem kennen wir ja alle wahrscheinlich.


    Muss ich dann wohl mal explizit nachfragen.

    Hallo zusammen,


    ich habe eine, vielleicht blöde, Frage. Um einen städtischen Krippenplatz für unseren Sohn in unserer Stadt zu bekommen, benötige ich von meinem Arbeitgeber einen Nachweis über die Stunden, die ich arbeite. Davon hängt dann auch der Umfang des zugebilligten Platzes ab.


    Nur ist das Formular jetzt für reguläre "ganze" Arbeitsstunden gedacht, deren Verteilung man auf die Tage angeben muss.


    Wie kann ich denn meine Unterrichtsstunden entsprechend umrechnen? Also wenn ich z.B. 14 Stunden unterrichte, wird das ja hoffentlich nicht mit 14 Arbeitsstunden gleichgesetzt, da ich mindestens das gleiche nochmal zu Hause am Schreibtisch verbringen muss.


    Gibt es da eine Regelung?


    Liebe Grüße und vielen Dank!

    Der Strang ist zwar schon etwas alt, aber ich möchte trotzdem antworten, weil mich das Thema "Lehrerin schwanger/schlechtes Gewissen" aufregt.


    Mein Mutterschutz begann auch zu einem teilweise ungünstigen Zeitpunkt, Grundkurs kurz vor dem Abitur, neue Klasse etc. Auch ich hatte ein "schlechtes Gewissen".


    Aber: Für eine Lehrerin passt die Schwangerschaft im Grunde nie. Die Schwangerschaft so zu planen, dass die Lerngruppen davon so gut wie unberührt bleiben, ist erstens gar nicht möglich und zweitens riskiert man damit, kinderlos zu bleiben.


    Und ehrlich gesagt, selbst wenn man die beliebteste Lehrerin an der ganzen Schule ist, in Schülerschaft sowie Kollegium, man sollte seine eigene "Ersetzbarkeit" nicht unterschätzen. Kein Kollege wird jahrelang in Erinnerung behalten "Da war Frau XY schwanger, das war vielleicht unpassend!", kein Schüler wird darin im Nachhinein das Scheitern seiner schulischen Laufbahn sehen "Wenn Frau XY nicht schwanger geworden wäre, ja dann....."


    Obwohl manche Schüler bei mir sehr traurig waren, haben sie sich im Grunde über meine Schwangerschaft gefreut, fanden das toll und aufregend. Und haben sich schnell an den neuen Klassenlehrer/Kursleher gewöhnt. ;)

    Zitat

    Original von alias
    Bin bei der debeka und hatte dort immer unproblematischen und zuvorkommenden Service.


    Meine Frau ist bei der central und nur noch unzufrieden. Die Beiträge sind Jahr für Jahr rapide gestiegen, Beitragsrückerstattungen gibt es (im Gegensatz zur Debeka) nicht. Service per Hotline zum Davonlaufen (sie kann die Melodie der Warteschleife nicht mehr ertragen ....)


    Ich kann das Positive zur Debeka nur unterschreiben. Man hat aber leicht Vorurteile gegenüber einer Sache, der so viele scheinbar blind vertrauen zu scheinen.
    Damals hatte ich mir einen unabhängigen Berater genommen, der mir erklärt hat, dass es nicht nur auf die Anfangsprämie ankommt, sondern auch darauf, wie gut die PVK haushaltet, sprich ob sie ihre Beiträge nach einiger Zeit enorm erhöht oder nur belanglos.


    Ich kann über die Debeka nichts Negatives berichten und bin dort schon seit neun Jahren.

    Zitat

    Original von goldi777


    Das Kind einer Kollegin hat autistische Züge - und sie hat sich in der Schwangerschaft gegen die saisonale Grippe impfen lassen.


    Man sieht übrigens einen Zusammenhang zwischen GRIPPE in der Schwangerschaft und geistigen Krankheiten wie Autismus und Schizophrenie des Neugeborenen.... auch da lässt einen die Entscheidungsfindung im Stich.

    Das Ganze ist eben die berühmte Nutzen-Risiko-Abwägung, die jeder im Grunde für sich selbst machen muss. Als Lehrerin muss man sich eben dieser Abwägung stellen, anders als wenn man im einsamen Büro arbeiten würde.
    Ich finde es schon merkwürdig, dass dir dein HA und dein FA von der Impfung abraten, wenn du doch beruflich einem hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt bist. Ok, dann musst du aber bis zum Schluss BU geschrieben werden.


    Ich habe mich impfen lassen, wie auch gegen die saisonale Grippe, weil mir das Risiko der Infektion zu hoch ist. Das habe ich aber auch ganz allein entscheiden müssen, diese Last nimmt einem keiner ab, weder Ärzte noch Schulleitung.

    Zitat

    Original von tempestas
    Im Grunde war das bei mir relativ unspektakulär: ca. 3 Monate vor Ablauf meiner Probezeit hatte ich an einem Tag zwei Unterrichtsbesuche (beide Fächer, einmal Sek I, einmal Sek II - wie im Examen auch). Anwesend war nur der Schulleiter. Danach haben wir uns kurz über die Stunden und allgemein über meine Arbeit an der Schule unterhalten.
    Schließlich schreibt der Schulleiter ein Gutachten (ich durfte es vorher noch lesen) und schickt es an die Landesschulbehörde, die dann zum Ablauf der Probezeit die Urkunde rausrückt.. Gratulation vom Schulleiter, Empfangsbestätigung für die Behörde und schon ist man StR´. ;)
    Wie vorher schon geschrieben gab es kein Formular zum Gesundheitszustand.
    Warum fragst du die Schulleitung nicht nach dem Ablauf? Die können dir auf jeden Fall kompetente Auskunft geben.


    War bei mir genauso. Nach meinem Gesundheitszustand wurde in NS nie wieder gefragt, ich habe NIE ein weiteres Formular ausgefüllt.

    Ich bin auch in Niedersachsen auf Lebenszeit verbeamtet worden und musste auch NICHT mehr zum Amtsarzt.


    Das kam dann leider noch einmal beim Länderwechsel auf mich zu, aber das ist ja was anderes.

Werbung