Beiträge von Peselino

    In NRW entscheidet derzeit noch jeder Lehrer selbst, ob er sich einer Risikogruppe zuordnet. Soll per Rundverfügung an die Schulleitungen gegangen sein. Wenn deine Schulleitung ein Attest einfordert dürfte das also (zur zei) nicht rechtens sein.

    Aber sich darüber mal (telefonisch) von seinem Arzt beraten zu lassen, dürfte trotzdem nicht schaden.

    Gibt es einen Link zu dieser Rundverfügung?


    Hausärztin hat diese Woche die Praxis zu ... :(

    Na gut, das Chaos wird nicht noch größer, wenn ich mit ihr erst am Montag sprechen kann ...

    Das klingt bei euch ja ähnlich schräg wie bei uns ...


    Vor allem das Thema "Risikogruppe" brennt mir unter den Nägeln ... Wir müssen laut Mail der SL eine ärztliche Bescheinigung beibringen, wenn wir dazu gehören. Aber was sind die Kriterien? Gibt es etwas vom Ministerium? Oder entscheidet das der Arzt (der in diesen Zeiten auch was anderes zu tun hat...?) aufgrund meiner individuellen Krankengeschichte und meines Lebensumfeldes darüber?


    Bleibt gesund!

    Hallo zusammen
    beim Elternsprechttag in der nächsten Woche würde ich gerne den Eltern und Schülern mit Prognos deutlich machen, wo das Kind im Hinblick auf den Abschluss steht.
    Prognos habe ich auf dem Laptop, Schild natürlich nicht.
    Wie bekomme ich die Noten, die in Schild stehen in eine solche Datei, dass ich sie auf dem Laptop in Prognos laden kann und damit arbeiten kann?
    Das soll ganz einfach sein ... wenn ich nur wüsste, wie das geht.
    Vielen Dank schon mal,
    Peselino

    Hallo zusammen,
    es geht um folgende Situation:
    Die Klassenleitungen sind bei uns in Klassen 5 und 6 konsequent doppelt besetzt, 2 Kollegen teilen sich diese Aufgabe.
    Wir haben dazu in Jg. 5 2 KLS, in Jg. 6 sind es leider nur noch 1 KLS.
    In der UV wird diese KLS für jeden Kollegen aber nur mit 0,5 Stunden berechnet (und damit gleich viel Wert wie eine Mittagspausenaufsicht.)
    Ist das o.k. so?
    Kennt jemand dafür gesetzliche Regelungen?
    Es geht um NRW.
    Gruß und Dank,
    Peselino

    Vielen Dank für die vielen Denkanstöße.


    Was mich wurmt ist, dass der Vater sich durchaus frei nehmen könnte.


    Und dass der vorgesetzte Abteilungsleiter uns dermaßen in den Rücken fällt.


    Deshalb suche ich immer noch nach einer enstprechenden Dienstvorschrift, die besagt, dass der Vorgesetzte uns dazu verdonnern kann, an einem Freitag nach 15 Uhr zu einem Elterngespräch in der Schule zu erscheinen haben. Die reguläre Unterrichtszeit geht bis 15 Uhr.

    Vielen Dank für eure vielen Rückmeldungen.


    Wenn ich freitags bis 15 Uhr Unterricht habe, dann finde ich, dass ich danach schon mal nach Hause darf - das machen andere Bedienstete im öffentlichen Dienst übrigens auch.


    Ich bin jeden Tag bis 15 Uhr in der Schule, danach kommt die Arbeit am heimischen Schreibtisch. Ihr kennt das ja alle.


    Der Vater könnte sich (ohne große Schwierigkeiten) frei nehmen, das ist soweit klar und das hat er auch indirekt zugegeben. Aber er will, dass wir uns nach ihm richten.
    Und wie Melanie schon schreibt: Wenn man das für die einen Eltern macht, dann müsste man es für andere auch tun. Und dann?


    Wenn es wirklich ein Notfall wäre wie in Tracis Fall, wäre es auch gar keine Frage, dass wir einen Sondertermin möglich machen würden.


    Ach menno. Die Arbeit mit den Kindern ist eine tolle Sache. Ich habe eine Superkollegin in der Klassenleitung. Aber solche Eltern und so ein Vorgesetzter können einem echt die Freude an der Arbeit nehmen!

    Hallo Eugenia,


    der Vater hat sich an den Abteilungsleiter gewand. AL ist Mitglied der Schulleitung und Chef für den Doppeljahrgang 5 und 6. Er soll auf unseren Wunsch an dem Termin teilnehmen, da der Vater in der Vergangenheit (wir kennen die Klasse seit dem Sommer) schon schwierig war und es bei seinem Sohn viele Baustellen gibt.


    Der Abteilungsleiter fällt uns hier ziemlich in den Rücken ...


    LG,
    Peselino

    Hallo zusammen,


    es geht um ein Elterngespräch, das wir in nächster Zeit führen müssen.
    Der Vater des Kindes hätte es am liebsten einen Termin abends oder am Samstag, aber da spielt selbst mein Abteilungsleiter nicht mit. Stattdessen meint der Abteilungsleiter, wir sollten den Gesprächstermin am Freitag nachmittag machen, auch wenn wir bis 15 Uhr selber Unterricht haben. Und es gäbe auch eine Dienstvorschrift, die besagt, dass wir durchaus bis 15:30 Uhr selbst am Freitag nachmittag Elterngespräche führen müssten.


    Kennt jemand von euch eine solche Vorschrift (NRW, Gesamtschule)?


    Wenn es die gibt, o.k., dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. Aber ich finde, ich habe Freitag nachmittag auch ein Anrecht auf mein Wochenende. Und der Vater des besagten Kindes könnte sich sehr wohl für einen anderen Gesprächstermin frei nehmen, aber da scheint er kein Interesse dran zu haben. Er will, dass wir nach seiner Pfeife tanzen. Und der Abteilungsleiter macht einen auf elternfreundlich und fällt seinen Kollegen in den Rücken. (Aber das ist eine andere Geschichte.)


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Peselino

    Du solltest auf jeden Fall den ganz normalen Versetzungsantrag alle halbe Jahre wieder stellen! Evtl. musst du dich dazu beeilen, denn wenn ich mich an meine Anträge erinnere, mussten die zum 01.02. und 01.08 gestellt sein.
    Warum möchtest du zurück in den Pott? Auch alte Eltern (Pflege etc...) können ein Grund sein, den man in dem Antrag angeben kann.
    Dein Schulleiter muss dir auf dem Antrag eine Freigabe erteilen.
    Ich habe damals auch die Personalräte im Zielland angesprochen, um von dort ggf. Unterstützung zu bekommen.
    Es gab auch mal so etwas wie Tauschbörsen, wenn du einen Tauschpartner, der von NRW nach NieSa möchte findest, ist es wohl einfacher.
    (Ich hatte damals keinen Tauschparner, keinen Menschen für eine Familienzusammenführung, wollte nach NRW zurück und der 8. Versetzungsantrag war dann erfolgreich. - also: Niemals die Hoffnung aufgeben!!!)

    Erstmal vielen Dank für eure Informationen!
    Der Gehalts-Rechner ist große Klasse und eine tolle Hilfe.
    Wie das mit der Beihilfe bei Teilzeit aussieht, habe ich noch nicht rausgefunden.
    Und wer von euch weiß, bis wann man Teilzeit beantragt haben muss? D.h., muss ich mich, wenn ich ab Sommer weniger arbeiten möchte, mit einer Entscheidung beeilen ... oder ist der Zug eh erstmal abgefahren?
    LG,
    Peselino

    Hallo zusammen,


    ich überlege, ob ich nicht für das nächste Schuljahr einen Teilzeitantrag stellen sollte. Ich bin inkl. Referendariat seit 20 Jahren in der Schule, seit 12 Jahren Vollzeit an einer Ganztagsschule ... und irgendwie hätte ich gerne mal wieder etwas mehr Zeit und Ruhe in meinem Leben, u.a. um mich um meine Gesundheit und mein Wohlbefinden zu kümmern.


    Wenn ich z.b. auf 75%-Teilzeit gehen würde, würde ich dann auch 75% vom Gehalt bekommen? Und wo kann ich nachschauen, wie hoch dann die Steuerbelastung sein würde. Wie sieht das mit dem Beihilfeanspruch aus? Bleibt der in voller Höhe bestehen (in NRW)?


    Welche Auswirkungen hätte eine 75%-Teilzeit auf meine spätere Pension?


    Und: Lohnt sich die Reduzierung auf eine Teilzeitstelle überhaupt? Ist am Ende das Arbeitspensum genauso hoch, es gibt nur weniger Geld? Gibt es bei Teilzeit einen kompakten Stundenplan - oder bin ich schlussendlich genauso lange in der Schule, habe nur mehr unnütze Freistunden zwischendurch und werde bevorzugt zur Vertretung herangezogen? (Und wie wird dann diese Vertretung bezahlt?)


    Ich bin auf eure Erfahrungen und Informationen gespannt.
    Vielen Dank schon mal dafür!
    LG,
    Peselino

    Zitat von »Peselino«
    Der Helm schützt bei bestimmten Arten von Stürzen und Kopfverletzungen.
    Soweit die Behauptung. Der Nachweis dieser ist seit langem offen.

    Reichen die eigenen Erfahrungen als Nachweis?


    Den Link kann ich nicht öffnen, aber ich kenne die grundsätzlichen Diskussionen und Argumente der Helmbefürworter und Helmgegner. Meine Konsequenz daraus ist, dass ich mit Helm fahre.

    Der Helm schützt bei bestimmten Arten von Stürzen und Kopfverletzungen. Er ist kein Wundermittel, und es gibt Stürze, bei denen er nichts nützt.
    Aus diesem Grund empfehlen Verkehrswacht, Polizei etc. das Tragen von Fahrradhelmen.


    Ach so, ich fahre übrigens auch immer mit Helm, obwohl ich mich für einen ziemlich sicheren Radfahrer mit ordentlichem Rad halte. Aber die Dummheit der anderen Verkehrsteilnehmer kann ich nicht einkalkulieren.


    Dass sich einer für diesen Zweck nicht extra einen Helm kaufen würde ist klar. Die Kinder haben gesagt, sie hätten alle einen Helm.

    Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten.
    Wenn das Wetter mitspielt, werde ich das zumindest mal ausprobieren. Helmpflicht ist klar - wer ohne Helm oder ohne verkehrssicheres Rad kommt, fährt nicht mit.
    Warnwesten für die begleitenden Lehrer ist ein guter Hinweis. Megaphon? Hm, vielleicht reicht ja auch eine Trillerpfeife?
    Ich werde berichten ...
    Peselino

    Ich war im letzten Jahr mit einer Klasse in der JH in Stralsund. Die JH bieten auch Programmpunkte an, übernehmen die Organisation. Das hat alles super geklappt.
    Aber je nachdem, wo du wohnst, ist Stralsund schon ziemlich weit weg und eine lange Anreise.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich würde gerne mit meiner 5. Klasse (Gesamtschule NRW) einen Wandertag als Radtour unternehmen, bin aber unsicher, ob ich das vom Gesetz her darf und was ich ggf. berücksichtigen müsste.
    Kennt jemand von euch da die konkreten Vorgaben?


    Gruß und Dank,
    Peselino

    Ja, einen Ausgleich gibt es schon, und diesmal hätte ich stundenplanmäßig sogar noch relatives Glück ... Aber: die Zeit, die ich am Wochenende nicht mit der Familie verbringen kann, das stört mich enorm - neben der Art der "Kommunikation".
    Mir bringt es absolut gar nichts, wenn ich am Montag shoppen gehen kann - interessiert mich nicht, mir wäre der Samstag mit der Familie deutlich wichtiger!

    Hallo zusammen,



    es gibt in Schulen wohl Sachen, die gibt es gar nicht ...


    Heute bekommen wir alle eine Mail von unserem Chef, dass am nächsten Samstag, also in 11 Tagen, eine schulinterne Lehrerfortbildung stattfindet mit irgendeiner hochrangigen Referentin, auf deren Verpflichtungen wir Rücksicht nehmen müssten.
    Nach Absprache mit dem Lehrerrat wäre der darauf folgende Montag unterrichtsfrei, und darüber möchten wir doch bitte die Kinder rechtzeitig informieren.


    Boah, ich bin sowas von geladen!!!
    Wir sind eine Ganztagsschule und haben samstags schulfrei! Dementsprechend gehört der Samstag mir! Und wenn er aus einem dringenden Anlass schon nicht mir gehört, dann möchte ich das bitte rechtzeitg wissen, nicht 11 Tage vorher.
    Der Lehrerrat hat offensichtlich mitgespielt, hat zwar einen freien Tag im Gegenzug erwirkt, aber hat sich eben weniger für die Belange der Kollegen eingesetzt, hat dieses Spiel mitgespielt.
    Grrrr!!!


    Als freiwillige Veranstaltung war dieser Samstag schon lange bekannt. Aber vermutlich hat man gemerkt, dass zu solchen Veranstaltungen sonst keiner kommt (ach so, Thema ist "Inklusion" ....) und also macht man kurzentschlossen einen Pflichttermin daraus.


    Hat jemand eine Idee, wie man mit diesem Verhalten der Schulleitung konstruktiv umgehen kann? - Die biologische Lösung (Rente) ist noch keine, dafür sind die alle noch zu jung!


    Oder bin ich einfach nur zu empfindlich, u.a. nach dieser Theaterklamotte von neulich?


    LG,
    Peselino

    Hast du irgendwo eine Küchenmöbelfirma in der Nähe und kennst einen, der Ahnung vom Tischlern hat?
    Ich habe im Flur ein Regal aus 1b-Ware eine Küchenmöbelfirma, das ist passgenau und die Böden sind superstabil. Türen hätten theoretisch auch noch davor gepasst, aber das ging dann platzmäßig nicht mehr.

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