Hallo Lordhelmchen,
ich bin nun die 2. Woche zu Hause, da wir mittlerweile den dritten bestätigten Verdacht haben. Ich bin nun in der 28. SSW und bin mal gespannt, ob ich noch vor Beginn meines Muschus arbeiten darf. Einerseits quält einen das schlechte Gewissen, andererseits sollten unsere Babys uns wichtiger sein. Seit gestern sind alle Arbeitgeber (jedenfalls in rlp) angewiesen, ihre schwangeren Angestellten (auch Lehrerinnen) nach hause zu schicken. Diese Quarantäne gilt 10 Tage ab dem letzten Bekanntwerden des aktuellsten Kranheitsfalls. Sollte dein Schulleiter sich quer stellen, kann dein Arzt sich immer noch auf § 3 des Musch-Gesetzes berufen. Es wäre doch gelacht, wenn wir die letzten SSW nicht noch über die Bühne bekämen.
LG,
zuckerrübe