Zu allem außer dem NRW-Teil: Ich habe (Schulformbedingt, viele Schüler sind volljährig) bei fast keinem Elternabend genügend Leute da, um überhaupt beschlussfähig zu sein. Sprich: Es gab ein einziges mal in einer meiner Klassen einen Klassenelternsprecher weil da meist nur sechs bis sieben Leutchen rumhocken, von denen drei Großeltern oder ältere Geschwister sind, die nicht abstimmen dürfen.
Da die Beschlussfähigkeit per Verordnung geregelt ist, gehe ich davon aus, dass es - zumindest bei uns - keine Pflicht gibt, einen Elternsprecher zu haben.
Gruß,
DpB
In NRW gilt: Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt die Klassenpflegschaft unabhängig von der Zahl der Anwesenden als
beschlussfähig. Ich kann also auch mit nur 3 Leuten wählen.
Da die Eltern aber nicht verpflichtet werden können, mitzuwirken, hatten wir an unserer Schule schonmal Klassen ohne Pflegschaftsvorsitzenden.