Beiträge von pippi lotta

    Hallo zusammen,


    das interessiert mich tatsächlich auch.


    Wir haben vor zwei Wochen mit dem 1x1 angefangen. Meine Klasse (bzw. die ganze Schule) ist allerdings nicht die leistungsstärkste ;) Bin mal gespannt, wie es am Ende des Schuljahres passt...
    Bei den nicht-arithmetischen Themen halte ich mich nicht ganz an die Reihenfolge im Buch und überspringe erst einmal oder ziehe vor.




    LG Pippilotta

    Das muss falsch sein.
    Die Nachbartausender einer Zahl sind eindeutig definiert und wären in diesem Fall 235 000 und 236 000.


    (Genau den Fehler machen meine Kids oft. Sie überspringen den eigentlichen Nachbartausender und nehmen den nächstkleineren Tausender, scheinbar damit sich die Tausenderstelle auch in diese Richtung ändert.)

    pippi lotta: Trotzdem ist der FACHlehrer für die Zeugnisformulierungen bzw. Note zuständig. Auch ein Schulleiter darf nicht ohne Zustimmung der Fachlehrkraft die Note/Formulierung abändern.


    Das stimmt! Aber in der Gesamtheit ist es ein gemeinsamer Konferenzbeschluss. Das ist aber eben vor allem bei Nichtversetzung etc. von Bedeutung.


    Möchte mir auf der Zeugniskonferenz auch nicht die Formulierungen für jeden Schüler in jedem Fach anhören müssen!

    Selbst wenn meine Kollegen Änderungen vornehmen möchten, muss ich das nicht tun, denn letztendlich unterschreibe ich das Zeugnis.


    Das stimmt (zumindest hier in NRW) nicht ganz, denn das Zeugnis ist Beschluss der Zeugnis- bzw. Klassenkonferenz, das heißt aller Lehrer, die in der Klasse unterrichten. Natürlich unterschreibst du als Klassenlehrer, aber durch den Konferenzbeschluss bist du eben auch abgesichert.


    Verstehe mich nicht falsch, bei uns ist es auch absolut nicht üblich, alle Zeugnisse vorzulesen. Nur die Bemerkungen, Fünfen in einzelnen Fächern sowie ganz besonders auffällige Kinder werden kurz besprochen. Ich stelle mir das sehr ermüdend vor, jedes einzelne Zeugnis im Wortlaut zu präsentieren!

    In einer 4. Klasse habe ich das durchaus einmal angesprochen. Es stank manchmal echt heftig und als Klassenlehrerin musste ich ja fast den ganz Vormittag im selben Raum verbringen.
    Habe denen etwas zur morgendlichen Körperpflege erzählt ;) Geholfen hat es allerdings nur zeitweise.
    Zielgruppe wären vielleicht tatsächlich eher die Eltern, wenn die Kinder tagelang mit den selben verschwitzten Synthetikklamotten rumlaufen.

    Natürlich ist das erlaubt! Einfach an die eigene Lerngruppe anpassen und die Quelle im Entwurf angeben!
    Ansonsten dürfte man ja nichts aus irgendwelchen Büchern übernehmen und müsste sich jeden Inhalt komplett neu erarbeiten.


    LG und viel Erfolg!

    Wie die tatsächlichen Vorschriften sind, weiß ich nicht.
    Es wird insgesamt sehr unterschiedlich gehandhabt: mit Kolloquium oder ohne, Showstunden oder ganz normale Stunden, langer Entwurf oder knappe Planung... Hängt alles sehr stark von der Schulleitung ab. Ich hatte echt Glück ;)

    Nach der Verbeamtung hat man eine dreijährige Probezeit. In dieser Zeit stehen zwei Revisionen an. Hat man vorher als Angestellter (z.B. Vertretungsstellen) gearbeitet, können maximal zwei Jahre auf die Probezeit angerechnet werden. Das heißt, die Probezeit verkürzt sich auf ein Jahr. Dann ist die erste Revision einige Monate nach der Verbeamtung, die zweite Revision dann gegen Ende des Jahres.
    Hat man eine Poolstelle (als Beamter) können in dieser Zeit natürlich auch Revisionen stattfinden.


    Die Raum-Lage-Beziehungen zwischen Lichtquelle, Gegenstand und Schatten bestimmen; Schattenlage, Schattenlänge, Schattenentstehung
    erklären


    Dazu lassen sich doch wunderbar Versuche machen, die jedes Kind z.B. in PA selbst durchführen kann. Ein Gegenstand (z.B. Stab) wird von verschiedenen Seiten angeleuchtet, die Beobachtungen notieren die Kinder zeichnerisch auf einem vorbereiteten AB. Anschließend werden die Beobachtungen an der Tafel gesammelt, gemeinsam besprochen und Regelmäßigkeit benannt.


    Als Unterlage hatte ich immer ein weißes quadratisches Blatt, da man so den Schatten besser sehen und die Position der Lichtquelle besser erkennen kann.


    Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter!

    Also meinst du auch, dass ich dann jetzt nicht noch irgendeine Differenzierung einbauen muss, nur das ich eine habe?


    Ich kenne natürlich die Stunde und den Versuch nicht genau, aber bei Besuchen in Sachunterricht habe ich sehr selten noch einmal extra qualitativ oder quantitativ differerenziert. Gerade Stunden zum versuchenden Lernen haben ein hohes Potential an natürlicher Differenzierung. Das kannst du voll ausschöpfen. Ansonsten besteht meiner Meinung nach auch die Gefahr, dass man sich verzettelt.


    Natürliche Differnzierung kann man auch ganz einfach als eine Differenzierung aus der Aufgabenstellung (grundsätzlich für alle gleich) heraus beschreiben.

    Die Kinder führen den Versuch gemeinsam in einer leistungsgemischten Gruppe durch, das heißt die Kinder können sich gegenseitig helfen. Probleme können in der Gruppe geklärt werden. --> Differenzierung durch die Sozialform


    Anschließend schreibt jeder seine Beobachtung auf. Wenn du die Sitzordnung dafür nicht änderst, werden sich einige Kinder auch hier absprechen. Trotzdem notiert jedes Kind für sich die Beobachtung. Diese können vom NIveau her sehr unterschiedlich ausfallen, da die Kinder den Versuch unterschiedlich tief durchdringen werden. Das ist aber ok so. --> natürliche Differenzierung


    Ich trage die Beobachtungen dann am Ende meist im Plenum zusammen, stelle Wichtiges heraus und formuliere mit den Kindern eine Erklärung/ ein Ergebnis. Einige Kinder können sich hier mit ihrer Beobachtung beteiligen, andere finden auch selbstständig eine Erklärung bzw. einen Erklärungsansatz. Für viele ist es schon ein eine große Leistung, die Erklärung nachzuvollziehen. --> Differenzierung

    Hallo,
    ich kann auch nur für NRW sprechen.


    Deine Ordnungsgruppe ändert sich überhaupt nur dann, wenn du deine Arbeitsverträge (Vertretungsstellen) an die Bezirksregierung schickst und dort um Anrechung der Vertretungszeit auf die Ordnungsgruppe bittest. Die Bezirksregierung sendet dann nach Ende der Bewerbungsfrist eine Liste mit den Ordnungsgruppen aller Bewerber an die ausschreibende Schule. Ohne diesen Weg über die Bezirksregierung ändert sich die Ordnungsgruppe nicht. Die Note (1. und 2. Staatsexamen) bleibt übrigens weiter bestehen und ändert sich nie. Nur diese Noten habe ich damals in den Bewerbungen angegeben und die sind auch aus den Zeugnissen ersichtlich.


    Zusätzlich kannst du (wie bereits erwähnt) deine Unterrichtserfahrungen durch Bescheinigungen der Schulleiter belegen.


    Viel Glück bei den Bewerbungen!

    Hallo!


    Ob Troll oder nicht, ich weiß es nicht.
    Trotzdem muss ich mich einfach zu Wort melden. Auch ich bin noch nicht sehr lange im Dienst und habe an Uni und Seminar viel aktuelle Methodik ud Didaktik gelernt. Aber solche pauschale Aussagen über Kollegen stimmen mich noch sehr nachdenklich...


    Zitat

    "Naja, ich glaube schon, dass es viele Lehrer gibt, die keine Ahnung davon haben."


    Vielleicht weißt du auch einfach nicht, wie der Unterricht an Grundschulen heute ist. Oft ist offener Unterricht und Medieneinsatz auch einfach nicht alles und es besteht die Gefahr, dass alles in bloßem Aktionismus endet. Gerade als Berufsanfänger ist man gut beraten, sich an Lehrerhandbüchern und/oder Parallelkollegen zu orientieren. Wenn das läuft, kann man den Unterricht schrittweise(!) öffnen. Gerade für Kinder, die dies noch nicht gewöhnt sind, bedeutet eine Öffnung manchmal auch erst einmal einen Verlust an Orientierung und alten Strukturen. Diese muss man neu aufbauen. Für den Lehrer setzt eine Öffnung des Unterrichts voraus, dann man ganz genau weiß, zu welchem Ziel der Unterricht führen soll. Das ist gerade dann nicht einfach, wenn man sich in der Schulform noch gar nicht auskennt.


    Ich hoffe, dass dir der Sprung ins kalte Wasser gelingt. Erwarte von den Kindern und vor allem auch von dir selbst nicht zu viel! Gerade außerhalb des eigentliche Unterrichts warten noch ganz viele neue Aufgaben auf dich!

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