Moin,
Da sich unser Besuch der Didacta leider zerschlagen hat, hätte ich noch ein paar e-Tickets abzugeben.
Bitte PN
VG
Peter
Moin,
Da sich unser Besuch der Didacta leider zerschlagen hat, hätte ich noch ein paar e-Tickets abzugeben.
Bitte PN
VG
Peter
Moin,
wir wollten mit ein paar Leuten zur Didacta, leider hat sich das zerschlagen
Ich hatte im Vorfeld schon drei Freikarten organisiert.....
Wäre doch schade, wenn die verfallen würden
Wer mir verspricht, eine kleine Aufmerksamkeit per Post zu senden, erhält einen Code per email. =)
Dieser kann dann online gegen ein personalisiertes Ticket - das gleichzeitig auch als Fahrausweis für das VRS-Gebiet gilt - eingelöst werden.
Liebe Grüße
Peter
Moin!
- Benotungshelfer herunterladen
- Installieren
- Starten
- 55% als Schwellenwert für eine 4- eingeben
- auf "Skala erzeugen" klicken
- FERTIG!
VG
Peter
Moin!
ZitatOriginal von unter uns.. Lange Leitung. Soll ich das jetzt edieren? ..
Nö, bringt langfristig nix, mit einem Edding auf dem Monitor zu malen ;-).
VG
Peter
Gerne
In welche Region kommst Du denn?
Moin!
Glückwunsch zur Stelle und willkommen in Niedersachsen
Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung kurz NLVB
Hier findest Du, je nachdem in welchen (ehemaligen) Regierungsbezirk Du kommst den richtigen Ansprechpartner:
http://www.nlbv.niedersachsen.…5430_L20_D0_I4387607.html
VG
Peter
Moin!
ZitatOriginal von sina
In der Reihe sind zwei Plätze besetzt. Der Rechte ist von einer Frau belegt.
--> "Rechte" muss groß geschrieben werden, da es hier ein Nomen ist.
In der Reihe sind zwei Plätze besetzt, der rechte ist von einer Frau belegt.
So sieht das besser aus, oder?
ZitatOriginal von nofretete
Lustig der Verschreiber: Rechtschreibfarbe
Ich hatte eben - DSL-Mangelgebiet sei Dank :-(( - 20 Sekunden (gefühlte 5 Minuten) Zeit, mir nach dem Anklicken des Threadtitels Gedanken darüber zu machen, was damit wohl gemeint sein könnte. Bin dann zu dem Schluss gekommen, das es um die Stiftfarbe geht, die man zur Korrektur nimmt
VG
Peter
Moin!
Diese Suche habe ich auch schon mal gehabt, als ich noch mit diesen Sch*** Microsoft-Produkten arbeiten musste
In meinen Bookmarks hab ich daher noch folgende Seite gefunden:
http://mypage.bluewin.ch/reprobst/Loesungen/WDSym1.pdf
Hier werden alle Icons abgebildet und ihre Funktion - sortiert nach den einzelnen Symbolleisten - beschrieben.
Ich hab keine Ahnung, welche Version da bei Winzigweich im Moment aktuell ist, aber wenn Dir die Symbole von Word2000 reichen, kannst Du die aus dem PDF (ganz am Ende sind alle Symbole aufgeführt) rauskopieren. Mit einem halbwegs aktuellen AcrobatReader sollte das kein Problem sein (draufklicken und kopieren ).
VG
Peter
Moin!
ZitatOriginal von Orang-Utan-Klaus
Das Programm ist super.
...
Wir überlegen [...] umzusteigen.
Warum?
Wenn das Programm super ist, bleibt dabei (höchstens auf die kostenpflichtige Version umsteigen, wenn die Werbung nervt )!
Nur weil es im Computerbereich den Trend gibt, ständig ohne Not etwas neues zu kaufen, muss man das ja nicht mitmachen.....
VG
Peter
Moin LittleGreenFrog!
ZitatOriginal von kleiner gruener frosch...
Und ich weiß von Zollbeamten, die das Netz mit Begriffen wie "Putzfrau", "Versicherung" "versichern" "anmelden" "nicht anmelden" durchsuchen.
...
Naja, das machen die hoffentlich in Ihrer Freizeit, oder?
Die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) macht zwar eine ganze Menge verdachtsunabhängige Prüfungen, aber wenn sie ihre Leute mit solch sinnentleerten Internetrecherchen beschäftigt, ist irgendetwas schiefgelaufen!
Versuch doch selber mal, mit den von Dir genannten Suchwörtern auf jemanden zu stoßen, der im Netz von seiner illegalen Putzfrau erzählt und dabei auch noch so merkbefreit ist, das er seinen Namen und seine Adresse gleich dazuschreibt.........
Achja, ich hab natürlich den Rollstuhlfahrer mit seinem Bundestrojaner vergessen..........
Ich glaub Du machst Dich hier an Deinem ersten Tag nicht unbeliebt, sondern zum Troll!
VG
Peter
Moin David,
Keine Angst!
Du bist ja anscheinend nicht einmal verurteilt worden.
Nur Verurteilungen über 3 Monate Freiheitsstrafe bzw. 90 Tagessätzen werden in das Führungszeugnis eingetragen (Bei Ersttätern).
Jugendstraftaten die mit einer Bewährungsstrafe bis zu 2 Jahren belegt wurden, werden in der Regel auch nicht eingetragen.
Gelöscht werden auch größere Straftaten in der Regel nach 5 Jahren. Ausgenommen sind Sexualstraftaten.
Also selbst umfangreiche Straftaten, die Du mit 14 begangen haben könntest, würden mit Beginn des Referendariats (da ist man ja in der Regel schon über 20 ) nicht mehr im Führungszeugnis stehen!
Hoffe, das beruhigt Dich etwas
VG
Peter
[SIZE=7]Edit:Typo[/SIZE]
Moin,
ZitatOriginal von Halbmond
... Falls ihr demnächst bei amazon.de etwas bestellen möchtet ...
nur damit sich nicht einige zu früh freuen:
Wenn das "etwas" was Ihr mit dem Gutschein bestellen wollt möglicherweise Bücher sind, sollte Ihr das Kleingedruckte lesen:
ZitatOrginal von amazon.de
... aus rechtlichen und technischen Gründen nicht gültig für Bücher ...
VG
Peter
Moin Claudia,
wo es diese "Fellhüllen" gibt, weiss ich leider auch nicht, mein Versuchsaufbau zum Thema -Temperaturhaushalt bei Tieren- sieht folgendermaßen aus:
Das "Tier" ist ein mit 50°C warmen Wasser gefüllter Erlmeyerkolben.
In ein Becherglas, das einen deutlich größeren Durchmesser hat, wird das "Isoliermaterial" (Bei mir Wolle, Haare, Fell, Federn und Fett) gegeben, der Kolben reigestellt und nochmal gut mit dem "Iso" von oben ausgepolstert.Dann Termometer mit Stopfen in den Kolben und die Temperatur in Abständen ablesen.
Dann nochmal mit "nassem Fell ;-)" wiederholen (ausser bei Fett ;-))
Wenn Du aus bestimmten Gründen unbedingt diese "Fellhüllen" brauchst, würde ich sie mir an Deiner Stelle selbst nähen
VG
Peter
Moin Lelaina,
ZitatOriginal von Lelaina
Und eine Frage zum Sabbatjahr: gibts das in allen Bundesländern? Oder nur in Hessen? In Bayern hab ich davon noch überhaupt nichts gehört.
Guckst Du HIER
VG
Peter
Moin kaeptn,
ZitatOriginal von kaeptn
inwieweit muss das ein beamter über sich ergehen lassen, oder gibt es möglichkeiten, fachfremden unterricht abzulehnen?
Für B-W kann ich Dir da leider nicht so ohne weiteres Auskunft geben, in Niedersachen steht im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) in §51 (Dienstrechtliche Sonderregelungen) folgendes:
Zitat(1) Die Lehrkräfte erteilen Unterricht grundsätzlich in solchen Fächern und Schulformen, für die sie die Lehrbefähigung erworben haben, die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Schulformen der allgemeinbildenden Schulen auch in Gesamtschulen. Darüber hinaus haben die Lehrkräfte Unterricht in anderen Fächern und Schulformen zu erteilen, wenn es ihnen nach Vorbildung oder bisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann und für den geordneten Betrieb der Schule erforderlich ist. Vor der Entscheidung sind sie zu hören.
...
Ich habe auf dieser Grundlage erfolgreich den Unterricht im Fach Deutsch abgelehnt. (Obwohl alle sagen "Das kann doch jeder unterrichten", bin ich da anderer Meinung!).
Schau doch mal ins Schulgesetz für Baden-Württemberg, ob Du da eine ähnliche Regelung findest:
http://www.vd-bw.de/webvdbw/re…t.nsf/weblink/6400-1_02.n
VG
Peter
Achja,
damit auch andere nochmal was von diesem Thread haben, hier nochmal ein paar Merkblätter zur Beihilfe in:
NRW:
http://www.bezreg-detmold.nrw.…dnung_fuer_Beamte2007.doc
Hamburg:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Ak…g-pdf,property=source.pdf
Niedersachsen:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C6994789_L20.pdf
[To be continued]
VG
Peter
Moin Ace...
als Beamtin auf Lebenszeit hat Dir Dein Dienstherr gemäß seiner Fürsorgepflicht bei der Ernennung das Merkblatt zur Beihilfeverordnung ausgehändigt, oder Dir zumindest mitgeteilt, wo Du dieses bekommen/herunterladen kannst.
Wenn Du es nicht mehr wiederfindest, hier ein Hinweis:
Dies
http://www.fm.rpl.de/Verwaltung/fr_Verwaltung.htm
ist die Seite des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz.
Wenn Du da auf "Finanzielles Dienstrecht" und dann nochmal auf "Beihilfe" klickst, erhälst Du einige Hinweise.
Das Merkblatt selber findest Du dann unter
http://www.fm.rpl.de/Verwaltun…verordnung/Doc/Merkblatt_(BVO)_12_2002.pdf
Unter Punkt 8 findest Du die relevanten Hinweise:
ZitatAlles anzeigen8.
Bemessung der Beihilfe
8.1
Die Beihilfe bemisst sich nach einem Vomhundertsatz der beihilfefähigen Aufwendungen (Be-messungssatz). Der Bemessungssatz beträgt für Aufwendungen, die entstanden sind für
1. den Beihilfeberechtigten
50 v.H.,
2. den Empfänger von Versorgungsbezügen,
der als solcher beihilfeberechtigt ist,
70 v.H.,
3. den berücksichtigungsfähigen Ehegatten
70 v.H.,
4. ein nach § 2 Abs. 2 BVO berücksichtigungsfähigen Kind sowie eine Waise, die als solche beihilfeberechtigt ist,
80 v.H..
Sind zwei oder mehr Kinder im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig, so beträgt der Be-messungssatz für den Beihilfeberechtigten nach Satz 2 Nr. 1 70 v.H.; bei mehreren Beihilfebe-rechtigten beträgt der Bemessungssatz nur bei einem von ihnen zu bestimmenden 70 v.H.; diese Bestimmung kann nur in Ausnahmefällen neu getroffen werden.
Wie Du siehst, hat Dir Deine SEHR sichere Quelle da (für Dich glücklicherweise) Unsinn erzählt!
Da ich nicht aus RLP bin, musste ich diese Info auch erst mittels Google suchen -> Hat etwa 2 Minuten 30 Sekunden gedauert
Übrigens ist das Beihilferecht tatsächlich Ländersache, die Bemessungssätze sind aber (ausser in Bremen und Hessen) recht einheitlich.
Glückwünsche für alle, die grade Kinder bekommen (haben) :tongue: :tongue: :tongue:
VG
Peter
Moin!
ZitatOriginal von Conni
Hallo Unaussprechliche (oder gibts nen Trick),
Ich versuch mich mal als Hellseher ;-):
aus der Signatur "UB" und dem etwas "verunglückten" Nick "Bauerulr" orakle ich, das die Threaderstellerin Ulrike Bauer heißt :-)))
VG
Peter
P.S.:
Um noch was zum Topic beizutragen:
Die Hamburger Materialien sind Klasse!
Moin Pim,
Hier kannst Du erstmal Dein Brutto-Gehalt ermitteln:
http://paul.schubbi.org/cgi-bin/oed/rechner?tarif=B
Das gibst Du dann hier ein:
(Kirche und Sozialversicherung entsprechend "abwählen"
Dann ggf. die Krankenversicherung abziehen ...
Und dann siehst Du, was übrig bleibt .......
So um die 2000€ müsste dabei herauskommen.
VG
Peter
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