Beiträge von Lea

    Hallo flecki,


    vielen Dank für deine Antwort!
    Hm, das mit dem "Nicht-Durchsuchen-Dürfen" dachte ich mir bereits - ich hatte mal ähnliches im Netz gelesen, da ging es aber um Sekundarstufenschüler und das Recht der Lehrer, in deren Handys schauen zu dürfen (bei konkretem Missbrauchsverdacht).
    Bei unseren Kleinen ist das ja immer so eine Sache... sie sind noch so jung und schützenswert. Darüber hinaus ist mein "Hakan" wohl ein ganz durchtriebenes Bürschchen, welches von zu Hause aus wohl ganz konkrete Verhaltensweisen eintrainiert bekommen hat, wenn er "erwischt" wird... Da mussten wir einfach "handeln".


    Ich werde morgen versuchen, über die Schulleitung unseren "Dorfsheriff" (der mit den Kindern das Verkehrstraining macht) in die Klasse zu bekommen. Bei der Gelegenheit werde ich ihm auch die Pistole zeigen. Mal sehen, was das gibt... :-/
    Ja, über unsere Schulleitung schütteln alle Kollegen den Kopf...


    VG Lea

    Hallo Joy,


    danke erstmal für deine Antwort!
    Den Tipp mit den Sportsachen werde ich mir merken - sehr gut!


    Ja, mir bleibt vorerst nichts anderes übrig, als morgen mit der Schulleiterin zu reden.
    Allerdings war diese mir neulich auch keine Hilfe - denn da war noch ein Vorfall bezüglich "Hakan":
    Auf der besagten Karnevalsfeier war er der einzige, der nicht verkleidet war. Allerdings zog er irgendwann eine vermeintliche Spielzeugpistole hervor, die mir aber seltsam "echt" erschien... Ich nahm sie an mich: Sie war aus Metall, schwer, und unten am Griff mit Tesafilm abgeklebt. Ich zog eine Kollegin zu Rate, die meinte, das wäre eine waschechte Gas- bzw. Schreckschusspistole. Sie schaffte es auch, das Ding zu öffnen und zeigte mir, wo man die Munition einfüllen könne.
    Ich war entsetzt und rannte sogleich zur Schulleitung. Diese aber wiegelte ab: So ein Quatsch, das wäre ein Spielzeug, woher sollte der Junge denn eine echte Waffe haben?
    Na toll, selbst auf meine Frage hin, ob wir das Ding "offiziell" einschließen sollten, wiegelte sie ab.
    Also schloss ich die Pistole in mein Fach ein und sagte Hakan, dass sie da bleibe, bis seine Eltern sie abholen kämen.
    Bis heute liegt sie da immer noch...


    Tja, mal sehen, wie es weiter geht... :-/


    Elternschreck:
    Die Schulleitung hatte einen Außentermin. Warum ist das wichtig?


    VG Lea

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe eine 1. Klasse. Vor einem Schüler (ich nenne ihn hier "Hakan"), der die Klasse wiederholt, wurde ich bereits von dessen ehemaligem Klassenlehrer gewarnt: Er "klaue"; falls in der Klasse mal was "weg käme" (Radiergummis etc.), sollte ich bei ihm mal nachsehen...
    Allerdings kam dergleichen bis neulich nicht vor. Im Gegenteil, der Schüler ist soweit unauffällig gewesen und besonders zu mir immer sehr freundlich.
    Er kommt aus einem problematischen Elternhaus mit Migrationshintergrund. Aus sicheren Quellen habe ich erfahren, dass der Vater bereits kriminell in Erscheinung getreten ist (Autoknackereien) und seinen Sohn da wohl mit in den Sumpf zieht. Die Familie hat offenbar auch Schwierigkeiten mit der Aufenthaltserlaubnis; muss des Öfteren zum Konsulat (an solchen Tagen fehlt der Junge; mir wurde eine Bescheinigung des Konsulates mal als "Entschuldigung" zur Einsicht überlassen).
    Da der Junge bislang immer unauffällig war, übertrug ich ihm am Tag vor der Karnevalsfeier den Auftrag, etwas in den Klassenraum zu bringen (wir hielten uns in einem anderen Raum auf). Der Junge erfüllte den Auftrag, allerdings waren hinterher einige Süßigkeiten verschwunden, die für die Feier am nächsten Tag bereit lagen. Der Junge war der Einzige, der alleine im Klassenraum war. Allerdings stritt er alles heftig ab - ich konnte ihm auch nichts beweisen. Ich wurde aber hellhörig...


    Heute nun ereignete sich folgender Vorfall:
    Während dieser Woche sammeln wir von allen Kindern 5 Euro Kopiergeld ein (in der Frühstückspause). Der Sitznachbar des Jungen meldete sich plötzlich verzweifelt und sagte, dass sein 5-Euro-Schein verschwunden sei. Dieser habe vor ihm auf dem Tisch gelegen. Ganz spontan machte "Hakan" eine "Unschuldsgeste": Er zog die Schultern hoch und streckte die Arme vom Körper, so, als wolle er sagen: 'Ich war es aber nicht!' - Ohne, dass ich auch nur seinen Namen gesagt oder bewusst zu ihm hingeschaut hätte!
    Ich fragte ihn dann: "Hakan, hast du denn 5 Euro Kopiergeld mit?" - "Nein!", war die Antwort. "Weißt du, wo das Geld deines Nachbarn ist?" - "Nein!" Große Augen, Unschuldsmiene! Ich forderte ihn auf, seine Taschen zu leeren. Sofort zog er sein Innenfutter nach außen (so, als würde er dies nicht zum ersten Mal tun). Da war nichts. Ich befragte ihn nochmals eindringlich - er stritt alles ab!


    Ich schickte die Kinder in die Hofpause und holte mir eine Kollegin zur Unterstützung herbei. Während die Kinder draußen waren, schauten wir in Hakans Rucksack. Und siehe da: Zwischen den Mappen lag ein zusammengeknüllter 5-Euro-Schein!


    Nach der Hofpause befragten wir Hakan noch einmal zu zweit (auf dem Flur, abseits der anderen): Wieder stritt er alles ab.
    Ich fragte ihn nochmals, ob er vielleicht selbst Geld dabei hätte (er bezahlt selten "freiwillig und pünktlich", wenn mal was einzusammeln ist), ob ihm sein Vater die 5 Euro Kopiergeld mitgegeben hätte. "Nein, ich hab nix!" war die Antwort!
    Wir fragten ihn, ob wir mal in seinen Rucksack schauen dürften. Zögerlich meinte er "Ja" und holte seine Tasche. Nachdem wir das Geld hervorholten, spielte er eine, wie es schien, einstudierte Szene: Wiederum die Unschuldsgeste und: "Wer hat das da rein getan?" Er tat empört, wirkte aber sichtlich nervös!


    Tja, nun ist guter Rat teuer... Die Schulleitung war heute nicht im Haus.


    Habt ihr schon einmal vor einer ähnlichen Situation gestanden und wie habt ihr reagiert? Hätten wir direkt die Polizei holen sollen? Ich muss hinzufügen, dass unsere Schulleitung recht "eigen" ist und "Alleingänge" gar nicht zu schätzen weiß. Diese war aber heute nicht zu erreichen.
    Den Vater des Jungen zu verständigen, erschien uns zunächst nicht sinnvoll.


    Möglicherweise hätten wir die Schultasche des Jungen auch gar nicht eigenmächtig durchsuchen dürfen.
    Welche wäre die korrekte Vorgehensweise gewesen? Direkt die Polizei verständigen, damit diese die Schultasche durchsucht? Wäre dies verhältnismäßig (5 Euro)? Darüber hinaus wäre unsere Schulleitung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht damit einverstanden gewesen.... Schwierig....


    Wie sollte der Fall weiter gehändelt werden? Was sollte ich der Schulleitung vorschlagen, wenn diese morgen möglicherweise "abwiegelt"?


    Für Erfahrungsberichte und hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Lea

    Hallo Wassersprung,


    habe nach 1,5jähriger Elternzeit jetzt auch wieder eine 1. Klasse bekommen.
    Bislang fuhr ich immer gut mit folgenden Symbolen:


    Elternpost: Kleinen Briefumschlag zeichnen (Rechteck, großes "V" hindurch, wie die Rückseite eines Briefumschlags)


    Ich kennzeichne HA mit den "Fächerfarben": Ein AB in Mathe: Blaues Rechteck (blaue Mappe muss bearbeitet werden), rotes Rechteck (AB in Deutsch) etc.
    Wenn du eine "Postmappe" hast, hat diese sicher eine einheitliche Farbe. Einfach ein Rechteck in entsprechender Farbe anzeichnen.


    Schreibheft: Einen Stift zeichnen in der Farbe des Faches Deutsch; Matheheft entsprechend.


    Arbeitshefte symbolisiere ich auch mit "AH", das verstehen die Kinder, wenn du es mit ihnen übst, schon am Anfang, wichtig ist, wie 3jungs schon schrieb, dass du alles natürlich mit den Eltern abklärst. Immer die entsprechenden Fächerfarben verwenden, und darauf bestehen, dass die Kinder mit Buntstiften schreiben.


    Mathebuch find ich auch schwierig. Da wir am Anfang viel mit (Wende)plättchen arbeiten, hab ich immer zwei blaue Kringel angemalt. Nicht sehr originell, aber die Kinder wissen, dass es "Mathebuch" bedeutet. (Für andere Ideen bin ich da aber sehr offen! :))


    Naja, und Lesen ist halt immer die obligatorische Brille \O-O/, wie schon erwähnt...


    Viel Spaß und gutes Gelingen mit dem neuen 1. Jahrgang
    ... wünscht uns beiden
    Lea ;)

    Also, das mit den 1100 für 14 stunden könnte schon hinkommen. Ich habe vor meiner Elternzeit 2300 netto bekommen (NRW, lediig, kinderlos, Steuerklasse 1 für 28 Stunden / A12).


    Hängt natürlich immer noch etwas von deinem Alter ab...


    LG Lea

    Hallo Ace,


    zumindest in NRW ist es so, wie Silja schrieb: Dein Kind ist zu 80% beihilfeberechtigt.
    Dein Baby versicherst du nach der Geburt, die Geburts- und Klinikkosten fürs Kind zahlt die PKV dann nachträglich. Das alles funktionierte bei mir ganz reibungslos.
    Den Beihilfeantrag reichst du nach der Geburt ganz regulär ein; trägst halt die Daten fürs Kind ein und gut ist. Irgendwo kannst du dann ein Kreuzchen machen zur Beantragung eines Zuschusses zur Säuglingserstausstattung. Ist nicht viel, so etwa um die 100 Euro, aber immerhin!


    Was das Elterngeld betrifft:
    Du bekommst 67% der Differenz zwischen dem, was du netto durchschnittlich 12 (bzw. 14) Monate vor der Elternzeit verdient hast und dem, was du während der Elternzeit (also deine 8 Stunden) verdienst.
    Eine für die meisten total blöde Regelung, die mich davon abhält, während meiner Elternzeit zu arbeiten. Ich hatte ursprünglich vor, auch direkt nach dem Mutterschutz für 6 Stunden, also einen Tag pro Woche in die Schule zu gehen, da die 67% für mich als Alleinerziehende doch recht dürftig sind. Allerdings fällt der Zuverdienst in Bezug aufs Elterngeld so stark ins Gewicht, dass ich für 100 Euro im Monat gearbeitet hätte, und so... Nein danke! X(


    Dir alles Gute für die Schwangerschaft! :)
    LG aus der Elternzeit,
    Lea

    Stichwort "Schulpost" - das wird es sein!
    Die Schulpost dauert mitunter tierisch lange, und selbstverständlich wird ausschlließlich diese für den schulischen Briefverkehr genutzt. Allerdings hätte die Schule dies einkalkulieren müssen und nicht auf den letzten Drücker terminieren dürfen!
    Oje, ich hoffe, du gerätst an verständnisvolle Schulmenschen und erhälst einen neuen Termin.


    Ich drück dir die Daumen!
    LG Lea

    @ smelly


    Es sei denn, es handelt sich um sich ständig wiederholende Oberzeichenfehler, da bin ich ab einem bestimmten Zeitpunkt streng und gebe jeweils einen halben Fehlerpunkt.


    Zum Ausgangspost... na, ich weiß ja nicht, ob man "schlampe" so ernst nehmen sollte... :rolleyes:


    LG Lea

    Genau so würde ich es auch machen.
    Wenn du glaubst, die Skizze sei für einige Kinder zu zeitintensiv, dann lass sie wenigstens die geplanten Texte vorschreiben.
    Meiner Erfahrung nach passieren den Kindern aber trotz allen Vorschreibens und Überarbeitung immer noch Fehler auf den Plakaten. Da wir meist mit Edding schreiben, wirkt ein "sauberes Durchstreichen" hier nicht mehr sauber. Deshalb verwahre ich immer sämtliche Tonpapier-Schnipselreste und lasse die falschen Wörter sauber überkleben und dann darüber neu beschriften. Wenn die Papiere die gleiche Farbe haben, fällt es hinterher kaum auf.


    Viel Spaß und gutes Gelingen! :)
    LG Lea

    Hallo Halbmond,


    ich habe meine Stelle über Liste zum 1.2. bekommen, allerdings war das vor sechs Jahren. Ich hoffe, dass es heute immer noch so ist; damals wurden noch deutlich weniger Stellen ausgeschrieben und mehr über Liste vergeben.


    Ich drück dir die Daumen,
    LG Lea

    Hey, du bist keine Graumaus - du bist eine POWERFLOWER!
    Du hast doch deinem Nick hier im Forum schon so oft alle Ehre gemacht - also nimm ihn weiterhin wörtlich... geh hinaus in die Welt und zeig es ihnen!
    Glaube an dich - du schaffst das!


    Ganz viel mentale Energie sendet dir
    Lea

    Hallo Kerstin,


    guck mal in der Suchmaschine nach "VOSF" - das Verfahren der Antragstellung haben wir in verschiedenen Threads genau beschrieben - hier wie auch im Unterforum Sonderschule.


    LG Lea

    Warum denn ständig nur Rücksicht nehmen auf Befindlichkeiten und den Willen oder Nicht-Willen anderer? DU hast auch Bedürfnisse, DIR gehts mies ob der ganzen Situation. DU fühlst dich im Recht und ungerecht behandelt, also hast du alles Recht der Welt, deine Situation klar zu stellen!
    Geh hin, stell sie zur Rede, schreib ihr nen Brief oder ne Mail, aber mach deinen Standpunkt klar.
    Ansonsten "eiert" ihr wirklich nur rum, und die Gerüchte um deine Person gehen weiter, verschärfen sich oder was auch immer. DU musst jetzt handeln, um eine Änderung herbeizuführen, es bringt ja offensichtlich nichts, auf die Kommunikationsbereitschaft deiner Schwägerin zu warten.
    Die Alternative wäre die "Schulterzuck-Mentalität" an den Tag zu legen, dann läufts so weiter wie bisher, aber du musst dann damit auch leben können. Da dem aber wohl nicht so ist... s. o.!


    Alles Gute wünscht
    Lea

    Zitat

    sina schrieb am 16.11.2006 21:24:
    Lehrkörperin will das ganze doch in einem 2. Schuljahr thematisieren!?


    Hast Recht, da hab ich wohl geschlafen... :)


    Klar, in Klasse 2:
    Selbstlaute klingen wie sie selbst, bei den MITlauten klingt immer noch ein Laut mit (beim B das e --> Be, beim K das a --> Ka usw.).


    Guts Nächtle wünscht
    Lea

    Ich erkläre den Kindern, dass A E I O U die "wichtigsten Buchstaben der Welt" sind (klingt schöner, als "Angeberbuchstaben"), dass es keinen Namen, kein Wort, keine Silbe ohne Selbst- oder Umlaut gibt (Umlaute sind die "Verwandten").
    Wenn sie schon weit genug im Leselernprozess vorangeschritten sind, kannst du verschiedene Namen an die Tafel schreiben, die Kinder die Selbstlaute rausstreichen lassen und dann versuchen lassen, die Namen zu lesen. Dies beeindruckt sie meist 'nachhaltig'.
    Wie allerdings Koritsi schon schrieb, thematisierst du dies ausgiebig in Klasse 2; im 1. Schuljahr reicht es, die Selbstlaute immer wieder als "wichtigste Buchstaben" in Erinnerung zu halten.


    LG Lea


    P. S.: Schau mal mit der Suchfunktion nach, es gab schon mal einige interessante Threads zum Thema.
    Ach ja, die Sache mit dem "Schreien" vergiss mal lieber... :rolleyes:

    Guten Morgen,


    grundsätzlich spricht nichts gegen Stationen in der Lehrprobe (auch nicht im Examen, hab ich auch gemacht), es hängt halt, wie Melo bereits erklärt hat, davon ab, welche Lernziele du genau verfolgst.


    Einteilen kannst du die Gruppen auch selber, solltest dies aber im U-Entwurf genau begründen.
    Präsentieren kann man in einer Stunde doch (fast) immer nur einzelne Ergebnisse. Die anderen Schüler präsentieren dann halt in den Folgestunden, auch das kannst du im Entwurf genau deiner Planung und Erwartung gemäß beschreiben.


    LG Lea

    Hallo Nofretete,


    meine Erfahrungen beschränken sich zwar nur auf die bisherigen VO-SF-Verfahren, ich meine aber, dass sich am Procedere nichts wesentliches verändert hat. (Das Kind muss halt öfter mal einen neuen Namen haben... :rolleyes: )


    Ich denke, die Lehrerin leitet wie bisher das Verfahren ein (auch ohne Zustimmung der Eltern möglich), das Kind wird dann von Kollegen der Förderschule getestet.
    Wird der entsprechende Förderbedarf festgestellt, haben die Eltern nach wie vor die Möglichkeit, "durch die Instanzen zu gehen" und den ganzen Vorgang auf Jahre hinauszuzögern (meistens zum Leidwesen des Kindes :( ).
    So ist es kürzlich bei einer Kollegin meiner Schule abgelaufen.


    Natürlich schreckt die meisten Eltern das "Stigma Sonderschule", sie tun ihren Kindern in den meisten Fällen jedoch keinen Gefallen damit, ihr Kind durch die Regelschule zu "quälen". Die Kollegen der Förderschulen sagen uns immer wieder, wie wichtig es sei, die Kinder frühzeitig zu melden, umso größer seien die Chancen, die Kinder in die Regelschule zu reintegrieren, bzw. einen regulären Schulabschluss auf der Förderschule zu erreichen.


    Ist diese Mutter denn gegen eine sonderpädagogische Förderung? Auf jeden Fall sollte sie der Lehrerin das Testergebnis mitteilen und ein gemeinsames Gespräch suchen... Manchmal ist auch ein Wechsel auf eine integrative Grundschule eine Möglichkeit. Ich wünsche dem Kind, dass schnell eine gute Lösung gefunden werden kann!


    LG Lea

    Bei uns das selbe traurige "Spiel". Seit Monaten schieben zwei Kolleginnen bereits doppelte Klassenführung (plus Doppelstress), weil uns das Schulamt niemanden schicken kann.
    Woran liegt das?
    Als ich vor sieben Jahren 'fertig' wurde, hätte (und habe) ich jede sich bietende Gelegenheit mit Kusshand genommen - wie auch zahlreiche Kolleginnen damals...
    Hat jemand eine Erklärung?
    Es gibt doch nach wie vor viele arbeitslose Grundschullehrer in NRW (oder täusche ich mich da?). Klar, Vertretungsstellen sind nach wie vor in der Regel undankbare 'Geschichten', aber bevor ich ganz auf der Straße stehe? ?(?(?(


    LG Lea

    Hallo ihr alle,
    ich bin auch schon über die "allgemeine Stellenzulage" in diesem Gehaltsrechner gestolpert.
    Meine Verbeamtung war lange vor dem 30.06.06, habe aber eine allg. St. nie erhalten und bislang auch noch nichts von einer Existenz derselben gehört. Wer bekommt diese denn nun, bzw. wer hat denn nun Anspruch darauf? Der Gehaltsrechner bezieht die Stellenzulage ja in sämtliche Besoldungsstufen mit ein...
    Gibt es hier jemanden im Forum, der diese bezieht und genaueres weiß?


    LG Lea

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