Beiträge von Lea

    Schauen wir mal, ob bei der nächsten Landtagswahl wieder Rot-Grün kommt (an Schwarz-Gelb mag ich bei der Schwächelphase der FDP nicht glauben ...)


    Das ist ja das Dilemma. Ich denke, genau dies meinte Alias mit "Alternativlosigkeit".
    Wenn ich mich an die Wahlprogramme seinerzeit zurückerinnere, dann tat sich in sämtlichen Lagern nicht viel: Alle ernst zu nehmenden Parteien erklärten, dass die UN-Konvention unbedingt umgesetzt werden müsse.
    Was mich dabei wundert: Schon damals hätte es doch irgendein "Experte" bemerken müssen, dass die UN überhaupt nicht fordert, dass ein gut funktionierendes System zur Förderung der Behinderten zerschlagen werden müsse, um alle Menschen in eine Einheitsschule zu versetzen. Schon da war doch der Spargedanke in den Köpfen aller politischen Lager!
    Nun ja, auch Laien sind schließlich in der Lage, die UN-Konvention zu übersetzen.
    Ich glaube nicht, dass eine schwarz-gelbe Koalition vom gesunden Menschenverstand ausgegangen wäre und Schlimmeres verhindert hätte.
    Ob sie jedoch so kopflos mit der Brechstange drauflosgegangen wäre... who knows....
    Jedenfalls sehen sie, dass sich ein Berg an Widerspruch und Unwillen erhebt... und das nutzen sie natürlich für ihre oppositionelle Handlungsebene.
    Wollen wir hoffen, dass sie - im Falle ihrer Wahl - Abstand nehmen von ideologischer Verblendung und ganz rational den Stimmen der Praktiker lauschen; eben jener Menschen, die wissen, wie die Arbeit an der Basis aussieht.

    Da schließe ich mich in der Meinung an:


    Als Lehrer hast du eine Vorbildfunktion. Es geht gar nicht, wenn du selbst ("weiche") Drogen konsumierst.
    Du kannst jederzeit in die Rolle des Klassenlehrers (Fachlehrers) geraten, in der du in die vorgeschriebene oder auch situativ bedingte Situation gerätst, mit den Schülern das Thema Drogen erörtern zu müssen. Dann sieht es ganz schlecht aus für deine Authentizität - und ohne diese hast du verloren in unserem Job.

    Hallo Hannelore,
    zunächst einmal: Rein rechtlich kann dich wohl niemand verpflichten, am Lehrerausflug teilzunehmen, da eine solche Veranstaltung nirgendwo als verpflichtend durchzuführen deklariert ist. Es ist vielmehr eine Veranstaltung, die der "Tradition" entwachsen ist.*
    Ich kenne es von meiner Schule so, dass es gar nicht so einfach ist, eine solche Genehmigung von Seiten des Schulamtes zu bekommen. Schon gar nicht darf Unterricht deswegen ausfallen. Insofern finden Lehrerausflüge auch stets im Anschluss an den Unterricht statt. Da bei euch die Schüler nach der 4. Std. Schluss haben, scheint da eine Sondergenehmigung des Schulamtes vorzuliegen, bzw. hat eure Schulleitung das irgendwie "gedeichselt" (kenne ich von meiner SL auch); nicht ganz korrekt... wie auch immer.
    Naja, es wird halt erwartet, dass man teilnimmt. Das erwartet zumindest die SL und die hyperengagierten Kollegen (in der Regel eben jene, die sich für die Durchführung und Planung der ganzen Chose mit Elan einsetzen).
    Zudem wird davon ausgegangen, dass man "geschlossen antritt", weil es ja in der Lehrerkonferenz seinerzeit einen mehrheitlichen Beschluss gegeben hat.
    Raus aus der Nummer kommst du imho nur, wenn du kurzfristig "unpässlich" bist. Da musst du dir halt überlegen, aus welchem Grund du dich entschuldigen lässt.


    *Hier würde ich gerne berichtigt, falls jemand da genauere/verbindliche Kenntnisse hat.

    Hallo Mila,
    wenn ihr keine neue SL bekommt, dann muss in der Regel die dienstälteste Lehrkraft kommissarisch ran. Da wird aber das Schulamt auf euch als Kollegium zukommen und verbindliche Vereinbarungen treffen. Die kommissarische Schulleitung wird dir dann deine Revision abnehmen.
    VG Lea

    Hallo,


    das klingt für mich wie "Altes neu verpackt" - ist ja keine Seltenheit im Schulwesen.


    Früher hieß es (in NRW, wohlgemerkt):


    ... (1) hat sich bewährt.
    ... (2) hat sich besonders bewährt.
    ... (3) hat sich nicht bewährt.


    Übersetzt in neue schulbürokratische Sprache heißt es offenbar nun:


    ... (1) hat sich in vollem Umfang bewährt
    ... (2) hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet
    ... (3) hat sich nicht in vollem Umfang bewährt.


    Früher waren im Grunde nur Ziffer 1 und 2 zu vergeben. Bei Ziffer 3 war man "durchgefallen". Das weiß ich mit Sicherheit, da ich zum damaligen Zeitpunkt Mitglied des Schulleitungsteams war und am Beurteilungsverfahren aktiv beteiligt. Ziffer 3 kam bei uns nicht vor und war nur vorstellbar, wenn sich der Kandidat als "absolut hoffnungslos" erwiesen hätte.


    Heute möchte man die Wertschätzung der Leistung des Probebeamten augenscheinlich durch hochtrabendere Worte unterstreichen. - Ist ja nicht unbedingt verkehrt!
    Nichtsdestotrotz gelten die gleichen Maßstäbe, welche durch die Schulleitung individuell festgelegt werden. D. h. die Schulleitung hat hier einen relativ großen Ermessensspielraum.


    Was die Schulleitung als "besondere Leistungen" definiert, bleibt ihr überlassen - ebenso die Beschreibung jener im Gutachten. Das können die (erfolgte oder bekundete) Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten sein, wie z. B. die Pflege der Schulwebsite, die Kooperation mit außerschulischen Institutionen, die Betreuung von LAA, die kommissarische Unterstützung in Sachen Schulleitung, aber auch herausragende Leistungen in Fachwissenschaft und Fachdidaktik (<-- U-Besuche/schrftl. Planungen), fundierte Kenntnisse in schulrechtlichen Dingen ...
    Die Liste lässt sich beliebig erweitern.


    Das Schulamt, welches der Empfehlung der Schulleitung in der Regel zustimmt, kann sich ja nur auf die Aussagen der Schulleitung verlassen. Insofern entscheidet die SL schon recht endgültig.


    Mein Tipp an dich also: Klopfe mal ab (vielleicht auch in Gesprächen mit Kollegen), was deine Schulleitung wohl als "besonderes Engagement" bezeichnen würde - und überlege, welche Punkte davon wohl auf dich zutreffen (könnten). Plane deine "Showstunden" (noch einmal ;-)) besonders gründlich, leihe dir ein (älteres) Exemplar der BASS aus (grundlegende Dinge verändern sich selten grundlegend) und "studiere" für dich relevante Themenkomplexe.


    Es müsste schon eine Menge schief gehen, wenn du nicht mindestens Ziffer (1) erhältst. - Nur meine Erfahrung.


    Viel Glück - wird schon!

    Gerade unterschrieben. Ich denke aber, dass man um die Gegenpetition genauso einen Wind machen müsste wie die Mutter von Henri. Das ist schon fast peinlich. Wenn man Bedenken äußerst, dann gilt man gleich als Behindertenfeindlich. Hier geht die Diskussion schon fast unter die Gürtellinie:


    http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic108670.html


    Liebe rotherstein, bitte sei doch so nett, und grenze die Beiträge, die du meinst, etwas ein, bzw. teile uns mit, auf welche "Startseite" du dich beziehst. Der genannte Thread hat 98 Seiten und beginnt seitenweise vergleichsweise unspektakulär...


    Ansonsten bin ich natürlich ganz bei dir: Der "Fall Henri" bekommt deshalb solch einen Medienhype, weil dessen Mutter ihre Connections nutzt. Laut Medien ist sie "Juristin, Hörfunkmoderatorin und "ausgewiesene Spezialistin in Sachen Inklusion" "(habe ich im Rahmen der gefühlt tausend Medienberichte so gelesen).


    Morgen befasst sich RTL mit dem Fall in SternTV. Zu Gast ist - natürlich - Frau Erhardt. Bleibt wachsam...

    Schon längst geschehen! Habe meinen gesamten Freundes- und Bekanntenkreis mobilisiert, mich mit der Petitionsstellerin in Verbindung gesetzt, ausgetauscht, und bin an vielen weiterführenden Aktionen beteiligt.


    Übrigens ist die Petition ausgeweitet worden auf den Erhalt aller Förderschulen in NRW!


    (Schaut mal in Facebook:
    Rettet die Vier-Täler-Schule
    und
    Wir zeigen V )


    Ich denke, wo, wenn nicht hier, sollte kräftig geworben werden...


    Danke, rotherstein, für den Thread! :rose:



    P. S.: Auch Niedersachsen macht mobil:


    Jetzt reicht's! Erhalt der Förderschulen Lernen in Niedersachsen


    Ich denke, Solidarität ist an allen Fronten angesagt!


    P. P. S.: Ich möchte an dieser Stelle auch nochmals auf die "Gegenpetitionen" hinweisen, die den "Fall Henri" betreffen:


    Zitat User "Masa" vom Freitag, 18. April 2014, 20:31



    Ich sehe gerade, die Links im Zitat funktionieren nicht. Also nochmal:


    Henri sollte für sein und das Wohl aller nicht auf das Gymnasium gehen


    Erhalten Sie das Gymnasium als Schule mit zielgleicher Inklusion

    Mein Erstklässlerkind bekommt auch die Tupper-Eco-Flaschen mit. Die sind super! Da läuft nix aus, auch wenn mein kleiner Chaot sie mal wieder kopfüber in den Tornister steckt (örks). Man kann sie ganz easy in die Spülmaschine stecken, sodass sie am nächsten Tag stets wieder einsatzbereit sind. Runterfallen ist kein Problem, ist schon x-mal passiert!


    Was die Regelung "Trinkflaschen auf dem Tisch oder nicht" betrifft, handhabe ich so:
    Trinken ist bei mir grundsätzlich erlaubt! Denn eine ausreichende Wasserzufuhr ist doch so wichtig, um konzentriert arbeiten zu können. Ich selbst habe meine Wasserflasche stets auf dem Pult stehen und trinke, wann immer mir danach ist. Ebenso dürfen und sollen das die Kinder. Die Wichtigkeit von regelmäßiger Wasser(!)zufuhr mache ich stets von Anfang an sowohl Eltern als auch Kindern klar. Das Ganze entwickelt sich von Anfang an zu einem Selbstläufer in meinen Klassen: Tasche auf, Flasche raus, trinken, Flasche zu, wegpacken!
    Das ist so selbstverständlich, dass es zu keinem Störfaktor wird.
    Bei mir steht nichts auf dem Tisch, was da nicht hingehört - konsequent!
    Wenn LZK geschrieben werden, dann ist klar: Trinken vorher und nachher, zwischendurch würde stören, deshalb verboten - klappt einwandfrei!


    Wer mal nix dabei hat oder séin Wasser schon leergetrunken hat, der darf sich am klasseninternen Wasservorrat bedienen: Ich habe immer einen Wasserkasten in der Klasse mit Einwegbechern, die über einen Tag vom selben Kind benutzt werden. Den Kasten und die Becher besorgen Eltern nach freiwilliger Liste. Klar ist für alle, dass dies eine Ausnahme darstellt. Zum Kasten gegangen wird auch nur, wenn es gerade passt (Rückmeldung von mir nach Anfrage). Insofern stellt auch dies keinen Anlass zum "Aktionismus" dar.
    Straighte Haltung, klare Einstellung - konsequent vermittelt = Kein Problem!

    Naja, wenn du so willst, dann bleiben kaum noch Argumente übrig, sein Kind in die eigene Schule einzuschulen.


    Ich denke, dass es oftmals Einzelfälle sind, wo gar nichts mehr für die eigene Schule spricht - also Schulen, in denen es nicht so recht rund läuft... weder mit den Kollegen, noch mit der Elternschaft.


    Die denkbar günstigste Konstellation hat Pausenbrot beschrieben:


    Unauffälliges Kind, kann ausschneiden, malen, ist ruhig und friedlich... (ist Mädchen! ;) ) Dazu eine recht gute Konstellation an Erstklasslehrerinnen, wo eine Wahlmöglichkeit besteht...
    Wenn die Schule darüber hinaus nicht soweit weg liegt, als dass sich keine nachmittaglichen Kontakte ergeben können, dann klingt es wirklich so, als könne man sein Kind mit halbwegs gutem Gefühl dort einschulen.
    "Halbwegs gut" = rein subjektives Gefühl von meiner Seite - selbstredend.

    In keiner Weise sinnlos!


    "Won't happen" may be, aber wenn man gleich resigniert, ist das Schicksal besiegelt...


    Ich für meinen Teil habe unterschrieben und die Petition per Mail und Gesichtsbuch an Kollegen und Freunde weitergeleitet.
    Wenn man den Verlauf der Unterzeichnenden verfolgt, dann sieht man plötzlich, dass sich im Heimatort was tut... in meinem auf jeden Fall!


    Go ahead!

    Die Argumente, welche für eine Schule sprechen, die sich im ländlichen, dünn besiedelten Gebiet befindet, sprechen auf jeden Fall für sich.
    Wenn es sich jedoch um einen Ort mitten im Ballungsgebiet handelt, dann lässt es sich abwägen...
    Denn hier greifen die "Contra-Argumente"!


    Ich habe meinen Vorrednern im Grunde nix hinzuzufügen, jedoch war auch ich vor nicht allzu langer Zeit in derselben Bredouille.


    Im Nachhinein bin ich froh, dass mein Kind eine andere Schule besucht, obwohl ich jeden Morgen dadurch bedingt eine gehörige Portion Stress habe!


    Das Gerede in der Elternschaft spricht schon negative Bände für sich, das gilt es auszuhalten. Mein eigenes Kind will ich dem nicht aussetzen...


    Letztendlich hängt es meiner Meinung nach vom individuellen "Schulklima" ab: Wie sind die Kollegen drauf, wie die Elternschaft? (An den Kindern wird es in der Regel nicht liegen, denn Kinder sind "unschuldig neutral" (<-- es sei denn, die Tatsache, dass ein Lehrerkind kommt, wird unnötig hochgepusht/thematisiert))


    Mein Fazit: Eigene Kinder, wenn immer es geht, woanders anmelden! :top:

    Und ich mache pro Kind einen Termin zum Elternsprechtag. Da können dann gerne beide kommen.
    Wenn die Eltern nicht miteinander sprechen, ist das nicht meine Sache.
    Aber ich mache nicht pro Elternteil einen Termin und habe dann so 30 Termine und nicht nur 23.


    Genau so hatte ich es auch mal gemacht. Mit dem Ergebnis, dass mir der Vater seinen Rosenkriegsanwalt auf den Hals hetzte: Schreiben an die Schulleitung, ich würde "Informationsverweigerung" betreiben... :staun:
    Schließlich hatte er dann doch seinen Extra-Termin (Bei dem es gar nicht viel zu besprechen gab, weil das Kind völlig in der Spur war. Hatte ich zwar seiner Ex in spe bereits erzählt...). :sauer:

    Ansonsten finde ich es nicht schlimm, wenn es keine traditionelle Familie ist. So what? So lange Zuneigung/Liebe/Respekt/support da ist, können Kinder überall gut aufwachsen und auch überall tolle Beziehungen blühen, die die Menschen gesund und produktiv halten.


    Soweit volle Zustimmung! Aber wie meinst du den Nachsatz?

    Es braucht zwei, die sich echt lieben und gut miteinander umgehen.


    Gilt Zitat 1 nicht für Alleinerziehende?

    Oje, ich würde sicher nicht versuchen, besonders witzig zu sein.


    Das hängt sicherlich von der jeweiligen Situation und Persönlichkeit des Einzelnen ab. Wenn das Gespräch gut verläuft, sich der Bewerber wohl fühlt, er das Gefühl hat, sein Gegenüber ist ihm wohlgesonnen, dann kann authentischer Humor durchaus gut rüberkommen. Aber wie gesagt, niemals krampfhaft, das kann dann nur nach hinten losgehen.

    Das bedeutet, dass du dich nicht bewerben darfst, wenn du eine Versetzung in Erwägung ziehst, wenn du also bereits eine Planstelle hast. In der Grundschule sind Versetzungen in der Regel laufbahngleich, wenn du dich nicht auf eine Funktionsstelle bewirbst. Im Sekundarstufenbereich gibt es Beförderungsstellen, da wechselt man dann die Laufbahn. Wer sich also auf eine Beförderungsstelle, eine Funktionsstelle oder eine laufbahngleiche Stelle im Rahmen einer Versetzung bewerben möchte, darf das nicht im Rahmen der schulscharfen Stellenausschreibungen tun. Denn diese sind rein jenen Leuten vorbehalten, die noch nicht fest im Schuldienst sind.
    Alles klar? :)

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