Beiträge von mentone

    Tach zusammen,


    wie gesagt, die Lage spitzt sich zu. Ich bekomme heute ein Schreiben von der Bezirksregierung, die mir anbietet, mich an der Schule, an der ich mich vor gut einer Woche vorgestellt habe, einzustellen. Beigefügt eine Annahmeerklärung, die ich bis zum 22. September 2009 zurückschicken soll. Fristüberschreitung zählt als Absage, Annahme unter Vorbehalt sei nicht möglich, heißt es.


    Dynamischer Verein, die Bezirksregierung. Nur: in dem Angebot steht weder, was ich verdienen soll "Entgeltgruppen- und Stufeneinordnung erfolgt vor Dienstantritt ... vorbehaltlich einer von den Tarifparteien noch zu vereinbarenden Entgeltordnung", noch dass ich nach erfolgreich absovierten berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst fest angestellt werde. Aber annehmen soll ich schon mal.


    Wie soll ich das einschätzen? Ein Arbeitsvertrag kann das ja wohl nicht sein? Irgendwo wird das Angebot auch eine "Inaussichtnahme" genannt. Was passiert, wenn ich annehme und später angesichts vertraglich konkretisierter Konditionen wieder absage? Bin ich dann "verbrannt" oder sonstwie aus dem Rennen?


    Bitte um ganz schnelle Aufklärung. Danke


    PS: Ich habe mich bemüht, im Vorfeld des Bewerbungsgesprächs herauszubekommen, was man verdient als Seiteneinsteiger Sek II Gesamtschule. Wäre ganz schwer zu sagen, so ohne Zeugnisse und Näheres zum Einzelfall hieß es da bei der Bezirksregierung. Wisst Ihr vielleicht Näheres?

    Ich weiß, es gibt präzisere Fragen, aber trotzdem: Hat jemand Erfahrungen, ob sich in dem ganzen Seiteneinsteiger-Procedere irgendwelche Haken verbergen, die einem erst im Laufe der Zeit auffallen? (eingeschränkte Versetzungsmöglichkeiten, weniger Kündigungsschutz, oder so ähnlich)?


    Meine Situation: Vorstellungsgespräch Seiteneinsteiger Englisch Sek I und Sek II bei Gesamtschule in NRW, alles schön, vom Direktor zur Besetzung der Stelle vorgeschlagen, Mühlen der Bezirksregierung mahlen, die Lage spitzt sich zu, bin in ungekündigtem Industriejob. Bisher weiß ich, dass man ein Jahr Berufs begleitend pädagogisch qualifiziert wird, dass der Anstellungsvertrag zunächst auf diese Zeit befristet ist und mit Sicherheit (?) in eine unbefristete Anstellung umgewandelt wird, wenn man die Prüfung besteht.


    Besten Dank für Eure Hinweise.

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