Beiträge von Azami1986

    Hallo zusammen,


    wie einige von euch mitbekommen haben, gab es vor Kurzem ein Gerichtsbeschluss zur abgesenkten Eingangsbesoldung.


    Nun, verstehe ich nicht ganz, was es mit der dreijährigen Verjährung auf sich hat. Die Besoldung für betroffene Beamte und Richter sollen nachgezahlt werden, sofern die Forderungen nicht verjährt sind. Nach Angaben des Ministeriums soll bis einschließlich 2015 nachgezahlt werden.


    Mein Problem ist, dass ich eine abgesenkte Eingangsbesoldung (4%) von 01.09.2012 bis 31.08.2015 bekommen habe. Rein theoretisch wäre die Zeit von 01.09.2012 bis 31.12.2014 verjährt. Allerdings habe ich am 21.12.2015 ein Widerspruch (Mustervorlage von der BLV) bei der LBV eingelegt und eine Bestätigung erhalten. In der Bestätigung heißt es auch: "Wir werden die Einrede der Verjährung nicht erheben."


    Bedeutet das, dass ich ab dem Widerspruch alle Nachzahlungen drei Jahre Rückwirkend erhalten darf?


    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    Viele Grüße
    Azami

    Hallo zusammen,


    ich weiß nicht, ob die Frage bereits gestellt worden ist (die Suche hat nichts dazu gefunden), jedoch hoffen wir, dass uns jemand weiterhelfen kann.


    Zu unserem Fall:
    Ich bin Beamter (Lehrer in BW) im höheren Dienst und seit 5 Jahren privatversichert. Meine Frau hat vor eingier Zeit eine Verlängerung im Referendariat bekommen und ist mittlerweile im zweiten Ausbildungsabschnitt. Ihr Referendariat endet nach den Lehrproben im Januar 2018.
    Wir gehen davon aus, dass sie im September 2018 eine Stelle als Beamtin (in Probe) bekommen wird. Die Frage ist, wie sie von Februar 2018 bis September 2018 versichert sein soll. Soll sie weiterhin in der PKV bleiben oder temporär in die gesetzliche wechseln?


    Was würde es ungefähr kosten, wenn sie in der PKV bleibt? Derzeit zahlen wir für die PKV ca 75€, jedoch gehen wir davon aus, dass wir bei dieser Überbrückung (Februar 2018 bis September 2018) mehr zahlen müssen.


    Viele Grüße
    Azami

    Hallo zusammen,


    ich habe seit Neuem eine Nebentätigkeit als Nachhilfelehrer in einem Nachhilfe-Verein angefangen. Da ich im Jahr nicht mehr als 1200 € Brutto verdiene ist es lediglich anzeigepflichtig laut RP.
    Jetzt wäre jedoch die Frage, wo (welches Formular?) man die Honorare in der Steuererklärung angeben muss. Muss man es überhaupt angeben, da man im Monat weniger als 400 € verdient? Stehe da irgendwie auf dem Schlauch.


    Bin Beamter auf Probe in BW.


    Danke + Grüße

    Hallo zusammen,


    soweit ich weiß, bekommt man knapp 29 € für eine MAU-Stunde. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie diese Stunden versteuert werden?
    Nehmen wir mal an, ich hätte 10 Stunden unterrichtet. Was bleibt netto für mich noch übrig?


    Vielleicht noch folgende Information:
    Bin Beamter, Besoldungsgruppe A13


    Liebe Grüße
    Azami

    Hallo zusammen,


    ich habe vor wöchentlich 2 Stundenlang Nachhilfeunterricht in einer Moschee zugeben. Da ich das freiwillig und ehrenamtlich mache, würde ich hierfür kein Geld bekommen.


    Jetzt wäre die Frage, ist sowas anzeige- und genehmigungspflichtig? Vielleicht kann mir jemand diesbezüglich helfen.


    Grüße
    Azami


    PS: Hier noch der Link zu der PDF Datei, jedoch wurde ich daraus nicht ganz schlau
    http://www.kultusportal-bw.de/…leitung_Stand-2012_01.pdf

    Hallo zusammen,


    kennt einer von euch einen Steuerratgeber für Lehrer, den man online lesen kann. Hab schon bereits gegoogelt, jedoch wurde ich leider nicht fündig.
    Hab' da ein Buch von Wolfgang Benzel gefunden, das man jedoch nur kostenpflichtig erwerben kann. Vielleicht kennt einer von euch ein kostenloses Online-Buch.


    Grüße
    Azami

    Danke für die Antworten. Es ist ja aber auch so, dass gewöhnlich im Jahr zwei Mal die Besoldungen um 1,.. Prozent erhöht werden. Zumindest war das in einigen vergangen Jahren so.


    Heißt das nun, dass, wenn überhaupt, nur 1 Mal die Besoldung um 1,5 erhöht wird und dann das ganze Jahr nicht mehr?!


    Allein die Strom und Gas Preise haben sich enorm erhöht. Ich kann nur hoffen, dass im Jahr zwei Mal eine Besoldungserhöhung stattfindet.

    Bin mal gespannt, ob die nach drei Jahren wiedergewählt werden. Zumindest von den Lehrern bekommen Sie keine Stimmen. Darüber hinaus bekommen wir keine Vermögenswirksame Leistungen mehr. Die werden ebenfalls gespart. Die Kostendämpfungspauschale wird von 150 € auf 180 € erhöht. Wird ja immer besser...

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