Dann Widerspruch einlegen, am besten über den Verband
Warum einen Widerspruch einlegen? Kriegt man bei der nächsten Steuererklärung nicht mehr zurück?
Dann Widerspruch einlegen, am besten über den Verband
Warum einen Widerspruch einlegen? Kriegt man bei der nächsten Steuererklärung nicht mehr zurück?
Hallo,
heißt das, dass auch die Leute mit den 4% wirklich Geld zurück bekommen? Ich war 2012-2015 betroffen. Man bekommt es für die vollen drei Jahre zurück?
Gruß
Tanis
Ich werde laut dem Schreiben der LBV alles aus 2012 bis 2015 zurückbekommen. Wird bei Dir vermutlich nicht anders sein.
Ich werde, laut dem Schreiben der LBV, auch eine Nachzahlung für das Jahr 2012 erhalten.
Ich bin im Schuljahr 2011/2012 eingestellt worden. Für mich sieht es sehr schlecht aus, oder?
Ich glaube, dass Du das Geld für das Jahr 2013 noch zurückbekommst.
Hallo zusammen,
man hört in letzter Zeit ja viel über das Thema. Zu meiner Situation: bin seit September 2012 als Lehrer im Beamtenstatus, damals mit dem Absenkungsbeitrag von 4% "belohnt" worden. Widerruf gegen die Verjährung habe ich damals eingereicht. Bei uns kursiert jetzt das Gerücht, dass alle Lehrer, die vor 2013 eingestellt wurden, mit keiner Rückzahlung rechnen können, da die 4% ja damals vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bezeichnet wurden. Weiß da jemand mehr darüber? Würde mich über Antworten freuen!
Viele Grüße
Ich glaube, dass ich Dir in diesem Punkt helfen kann:
Siehe Dir bitte den nachfolgenden Link an:
https://www.vbe-bw.de/meldung/…e-jahre-2013-207-zurueck/
Die Anwort auf Deine Frage findest Du in diesem Abschnitt:
"Abgesenkte Eingangsbesoldung: Was ist mit früheren Absenkungsbeträgen für vor 01.01.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte?"
Alle Kolleginnen und Kollegen die im Jahr 2012 oder früher eingestellt sind, bekommen auch eine Nachzahlung:
Hier der Text:
Abgesenkte Eingangsbesoldung: Was ist mit früheren Absenkungsbeträgen für vor 01.01.2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte?
Da die vierprozentige Kürzung der Eingangsbesoldung für die in 2012 eingestellten Beamtinnen und Beamten auch in die Jahre 2013 und 2014 hineinreichte, bekam der VBE viele Anfragen, ob dann ebenfalls mit einer Nachzahlung zu rechnen ist. Wir haben dies rechtlich prüfen lassen, mit dem Resultat, dass auch diese Beamtinnen und Beamten mit Nachzahlungen für 2013 und 2014 rechnen können. Offen ist noch, wie mit Besoldungskürzungen für das Jahr 2012 und früher zu verfahren ist. Entsprechende Klagen wurden bisher abgewiesen. Der VBE lässt nun rechtlich prüfen, ob sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eventuell neue rechtliche Folgen auch für frühere Absenkungsbeträge ergeben haben.
Alles anzeigenHallo,
Hoffe ihr könnt helfen.
Ich habe keine Ahnung,ob ich von der Absenkung betroffen war und ob mir etwas zusteht.
Wie finde ich das heraus ?
Ref.war 2012/2013 und Dienstbeginn nach ref 2013.
Gibt es dazu Hinweise auf der Abrechnung?
Kurze Antwort wäre nett
Hallo,
ich gehe davon aus, dass Du nach dem Referendariat im September 2013 angefangen hast zu arbeiten. Demzufolge müsstest Du von der abgesenkten Eingangsbesoldung (8%) betroffen sein und im Jahr 2019 eine Nachzahlung bekommen.
Je nach Steuerklasse würde das eine Summe zwischen 7.000€-10.000€ betragen.
In meinem Fall sieht es wiederum anders aus. Bei mir war das Referendariat im Jahr 2011/2012 und Dienstbeginn im September 2012. Zu meiner Zeit habe ich noch 4% abgezogen bekommen und würde gerne wissen, ob ich die 4% zurück bekomme.
Nächstes Jahr sind wir alle schlauer.
Es gibt einen Artikel der GEW der besagt, dass die Besoldung erst seit 2013 verfassungswidrig war. 2011 und 2012 war die Absenkung scheinbar rechtens. Warum, weiß ich nicht. Wenigstens bekomme ich mein Geld für 2014 wieder.
https://www.gew-bw.de/aktuelle…-jetzt-mein-geld-zurueck/
Das ist der link zum Artikel, wo das mit 2011, 2012 steht.
So wie ich das verstanden haben, dürftest Du Dein Geld nicht zurückbekommen, da Du nicht im Jahr 2013 eingestellt worden bist sondern früher. In dem Artikel heißt es, dass die Kürzung von 4% ab 2011 rechtens sei.
"Die erste Kürzung der Eingangsbesoldung – damals um vier Prozent – die Dienstanfänger in den Jahren 2011 und 2012 betraf, war nach Ansicht der Gerichte rechtmäßig."
"Damit gab und gibt es für die damals betroffenen Kolleginnen und Kollegen leider keine Chance auf eine Nachzahlung."
Die eigentliche Frage ist, ob die Kolleginnen und Kollegen, die in den Jahren 2011 und 2012 eingestellt worden sind, die Kürzungen ab dem Jahr 2013 zurückbekommen.
Ist jemand bei der GEW? Eventuell könnte jemand nachfragen und berichten.
Das gilt genauso. Oder sollen 4% verfassungskonform sein?
Das Problem ist, dass es die 4% Kürzung seit 2011 gibt und in dem Artikel nur die Rede ab 2013 ist. Kennt sich hier jemand rechtlich etwas aus?
Hallöchen, ich habe von 1.1.2011- 10.2014 die Absenkung erhalten und keinen Widerspruch eingelegt. Ich wusste nicht,dass man das machen muss und war auch in Elternzeit. Jetzt bekomm ich nichts zurück oder?
Gute Neuigkeiten für alle Kolleginnen und Kollegen, die von der abgesenkten Eingangsbesoldung betroffen waren.
Auch die Kolleginnen und Kollegen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, bekommen ab 2013 rückwirkend eine Nachzahlung.
Hier der Link:
https://www.stuttgarter-nachri…78-b515-580eba9b11cb.html
Allerdings bin ich mir in einem Punkt unsicher. In dem Artikel heißt es
"Das entgangene Gehalt durch die achtprozentige Absenkung der Eingangsbesoldung seit 2013 werde rückwirkend erstattet, kündigte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne)..."
Wie sieht es mit den Beamten aus, die bspw. ab 09.2012 die 4% abgesenkte Eingangsbesoldung hatten?
Danke für die Antworten
Alles anzeigenInnerer Monolog (Dialog?):
"Lass es!"
- "Ich muss es sagen."
- "Nein, lass es."
- "Aber guck doch mal!"
- "Nein. Keiner mag Besserwisser."
- "Ich bin kein Besserwisser, aber immerhin Lehrer."
- "Nicht abends auf der Couch."
- "Okeee, ich bin schon still......... omg, nein, ich kann es nicht, ich muss es einfach sagen: Es muss heißen:ufff, jetzt geht's mir besser."- angeekelt: "Elender Besserwisser."
Danke für den Hinweis. Damit Du nachts einschlafen kannst, habe ich es korrigiert :-).
Wurdest du als Vollzeit- oder als Teilzeitlehrkraft eingestellt?
Wenn du freiwillig deine Stundenzahl verringert hast und nun wieder aufstocken möchtest, kenne ich keinen bei dem das ein Problem war.
Es geht um meine Freundin, die auch Lehrerin ist. Sie wurde nach dem Referendariat mit 20 Stunden eingestellt. Uns würde es interessieren, wie es im kommenden Schuljahr aussehen würde, zumal der Schulleiter meinte, dass es klappen könnte.
Sie hat zwar in dem STEWI-Antrag angegeben, dass sie ein volles Deputat haben möchte, allerdings wissen wir nicht, wie es rechtlich aussieht. Ist die Schule verpflichtet eine Lehrkraft voll zu beschäftigen, wenn sie es in dem STEWI-Antrag angibt?
Hallo zusammen,
mich würde es interessieren, ob man als Lehrkraft das Recht auf ein volles Deputat hat.
Nehmen wir mal an, eine Lehrkraft (verbeamtet) arbeitet in Teilzeit und möchte im nächsten Schuljahr auf ein volles Deputat aufstocken. Müsste die Schule nach dem STEWI-Antrag dem Wunsch nachkommen oder nicht?
Diese Frage bezieht sich auf Baden-Württemberg.
Grüße
Azami
https://www.gew-bw.de/aktuelle…-jetzt-mein-geld-zurueck/
Das hab ich dazu gefunden. 2011 und 2012 sind bei mir futsch, aber für 2014 hab ich noch Hoffnung. Ich war 2013 in Elternzeit. Wo bekommt man denn diesen Musterantrag für den Widerspruch her? Bin noch kein GEW Mitglied.
Lg, vielleicht hilft der Artikel euch auch weiter.
https://blv-bw.de/wp-content/u…sbesoldung-23.03.2017.doc
Gerngeschehen
Alles anzeigenHallo zusammen,
hieß das damals "Widerspruch gegen die Höhe des Grundgehalts/Antrag auf höheres Grundgehalt"?
Habe gerade meinen Ordner durchwühlt und diesen Schrieb gefunden.
Hoffe, das ist das.
Aufgeregte Grüße
Kopfschloss
Also in meine Unterlagen habe ich ein Bestätigungsschreiben von der LBV gefunden, in dem steht "Wir werden die Einrede der Verjährung nicht erheben..." bzgl. der abgesenkten Eingangsbesoldung. Aber nicht die Hoffnung verlieren, da das Finanzministerium mehr Druck bekommen wird, wenn sich mehr Leute beschweren.
Als nächstes stehen die Kürzungen in der Beihilfe an. Mich persönlich stört die Kostendämpfungspauschale in Höhe von 180€, die man abschaffen müsste.
Mal schauen, ob das Land diese Kürzungen wieder zurücknimmt. Ansonsten droht, laut der BLV, eine Klage
Oh man, das gab es bei uns nicht, GEW etc. Ist das ärgerlich da darf ich gar nicht drüber nachdenken.
Aber gut, Geld ist eh schon weg.
Vielleicht hast du Glück und das Finanzministerium zahlt es trotzdem aus. Momentan ärgern sich viele, da sich das Ministerium hinter der Verjährung versteckt...
Hier ein Link von der BLV zum Lesen:
Ministerium versteckt sich hinter Verjährung
Woher wusstet ihr, dass ihr Widerspruch einlegen könnt? Ich war damals Lehrerin im Vollzug da bekam man gar nichts mit.Oh man das ärgert mich jetzt. Aber ich freu mich natürlich für euch.
Bei uns an der Schule wurden wir von Kollegen/innen diesbezüglich informiert, da einige in der BLV und GEW tätig sind.
"Hallöchen, ich habe von 1.1.2011- 10.2014 die Absenkung erhalten und keinen Widerspruch eingelegt. Ich wusste nicht,dass man das machen muss und war auch in Elternzeit. Jetzt bekomm ich nichts zurück oder?"
Ich befürchte, dass du leider nichts zurück bekommen müsstest, da der Anspruch verjährt ist. Im nachfolgenden Link steht, dass man Anspruch auf Nachzahlung bis einschließlich 2015 hat, sofern man kein Widerspruch eingelegt hat.
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