Elternmeinungen dazu:
ZitatAlles anzeigenZitat Michaela:
Hab mal wieder bei den Lehrern gelesen.
Da korrigiert ein Lehrer eine Klassenarbeit und stellt fest, dass es zwei Texte gibt, die praktisch übereinstimmen. Die eine enthält lediglich ein paar zusätzlich Sätze. Also alles klar: Die kürzere Arbeit ist von der längeren abgeschrieben. Ob die beiden Verfasser nebeneinander saßen, weiß er nicht.
Er will die kürzere Arbeit also mit 6 benoten. Sein Schulleiter rät davon ab.
Andere Vorschläge dort: 6 auf beide Arbeiten. Wobei ich schon öfter gelesen habe, dass es Aufgabe eines Schülers ist, zuverhindern, dass jemand abschreibt. Da hätte ich meine Schulzeit wohl nicht überlebt. Außerdem finden viele Lehrer im wirklichen Leben es unsozial, wenn Kinder einen Sichtschutz aufbauen oder ihren Arm dazwischen halten.
Alternativ noch Nötigung. Beiden eine 6 mit dem Ziel, dass dann einer petzt. Also Förderung des Denunziantenwesens.
Wie seht ihr das?
ZitatMammamoritz:
Meine Meinung ist wenn er es erst bei der korrektur feststellt, dann ist es zuspät und muss es nach Leistung bewerten.
ZitatKokolores:
Tja - dumm gelaufen. Der Lehrer weiß nicht mehr, wer neben wem saß (bei uns fertigten die Lehrer während der Klausuren Sitzpläne an), aufgepasst hat er auch nicht, weil siehe oben...., und er/sie scheint nicht zu wissen, welcher Schüler denn den Leistungsstand hat um die Arbeit verfassen zu können und welcher nicht.
Wobei: Wortwörtlich abschreiben in der 10.? - das strotzt ja schon vor Dummheit.
ZitatAlles anzeigenMichaela:
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das nicht klar ersichtlich ist. Mindestens eine Arbeit müsste doch dann stark von den sonstigen Leistungen abweichen.
Trotzdem finde ich die Beweislage dünn. Und eigentlich heißt es doch "im Zweifelsfalle für den Angeklagten".
Meine Freundin schrieb die komplette Oberstufe durch ihre Arbeiten bei mir ab. Besser gesagt, schrieb ich zwei. Eine für sie, eine für mich. Ein Lehrer hatte da so seine Zweifel. Es war eine sehr große Diskrepanz zwischen den schriftlichen Leistungen und dem, was mündlich feststellbar war. Kann man aber halt nicht beweisen.
Also setzte er sie bei einer Arbeit mal woanders hin. Es wurde eine glatte 6. Im Endeffekt durfte die nicht gewertet werden. Weil nach Meinung ihres Vaters die Unterstellung, sie schreibe ab, seine Tochter so schockiert hatte, dass sie nicht mehr in der Lage war, etwas zu Papier zu bringen.
Allerdings war sie auch Tochter von "Wichtig-wichtig". Sonst hätte das wohl nicht geklappt.
ZitatDarüber rege ich mich auf - es wird irgendwie so ein Pseudosozialverhalten erwartet. Man darf nicht petzen, aber dann in Ausnahmefällen doch. Bei Gruppenarbeiten darf man sich nicht beklagen, wenn sich jemand ausklinkt, sondern muss seine Arbeit miterledigen, aber dann auch so, dass es nicht auffällt. Denn ansonsten wird man für mangelndes Sozialverhalten gerügt. Macht das Kind nichts, gibt es eine schlechte Note.
Wenn der Lehrer es während der Klassenarbeit nicht gemerkt hat, muss er m.E. die Leistung benoten. Er kann dann ja durch die mündliche Bauchnote wieder relativieren. Dann stimmt die Welt wieder.
echo...