Beiträge von wossen

    Ja, ist in Berlin kein eigenes Lehramt mehr.....(wurde so vor ca. 10 Jahren umgesetzt, als die ganze Sonderpädagogik auf der Kippe stand). Kann man natürlich sehr kritisch sehen...

    Nuja, Sonderpädagogik ist noch etwas spezifischer.....


    Da sind (durchaus auch im Referendariat in etlichen Konstellationen) wichtige Entscheidungen/Einschätzungen zu fällen/zu geben, jetzt auch abseits der ebenfalls spezifischen Unterrichtsgestaltung.


    Das ist jetzt nochmal grundlegend etwas anderes, als wenn man Englisch unterrichtet - aber es nur spricht, aber nicht studiert hat

    @missotmar: Nach der Darstellung ist es ja noch ein bissel härter: zu der man keinerlei Bezug im abgeschlossenen Studium hat!


    Im Bereich Sonderpädagogik (um den geht es hier ja) kann man das gegenüber den SuS übrigens in besonderem Maße für unverantwortlich halten! (zudem auch hochgradig abwertend für die SuS)

    Es ist schon interessant, wie einfach man nunmehr zur Sonderpädagogin werden kann.....(zum Ref zugelassen in dem Fach, ohne anscheinend irgendeinen Bezug vorher dazu gehabt zu haben - und sich dann irgendwie begleitend nachqualifizieren - hm, war mal ein 8semestriges Vollzeitstudium in einem eigenen (!!) Lehramt

    Die Arbeitnehmervertreter wären mit dem Klammerbeutel gepudert, würden die bei über 10% Inflation Einmalzahlungen akzeptieren. Ich denke, daß sie 15% für 12 Monate fordern sollten, um am Ende bei einem Inflationsausgleich von 10-11% zu landen.

    Bei meinem Beitrag ging es darum, dass die am Tisch sitzenden Arbeitnehmervertreter von ihren Organisationen her auch die beamten vertreten (auf der Arbeitgeberseite sitzen sogar fast ausschließlich nur solche). Es könnte Anreize geben für Beamtenvertreter, gar nicht so einen dollen Tarifabschluss zu erreichen.....(um halt mehr Spielraum für Besoldung von Beamten zu haben und nicht Tarifbeschäftigte partizipieren zu lassen - und da spielt die 'Musik' zunehmend außerhalb des Bereichs von Tarifverhandlungen)

    Sockelbeträge wird es in der Tat nicht mehr geben - Einmalzahlungen sind aber für viele Beschäftigte mittel- und langfristig noch viel schädlicher.


    Verbeamtete Lehrkräfte können die Tarifverhandlungen gelassen sehen, der ganze Komplex 'amtsangemessene Besoldung' wird für sehr viele viel relevanter sein (und die Lawine hat ja erst begonnen zu rollen).


    Zudem ist die Beamtenbesoldung ja nicht an Tarifverhandlungsergebnisse gebunden, der Arbeitgeber kann beliebig bei der Besoldung zulegen (wie z.B. gerade in Thüringen).


    Tarifbeschäftigte werden in den Verhandlungen (implizit/indirekt natürlich) damit konfrontiert werden, dass die Arbeitgeber wegen den Rückstellungen für eine 'amtsangemessene Besoldung' ihren Personaletat planerisch mehr als ausgeschöpft haben.


    Die Arbeitgeberseite wird (vermutlich erfolgreich) versuchen, ihre Mehrausgaben im Beamtenbereich über den Tarifbeschäftigtenbereich teilweise zu refinanzieren. Da auf der Arbeitnehmerseite teilweise ja auch Beamtenvertreter sitzen, dürfte sich der Widerstand in Grenzen halten.....(ja, die Interessenkonfliktline wird noch nicht mal offen formuliert werden).


    Beamtenvertreter haben sogar Interesse an einem niedrigen Tarifabschluss (weil über einen anderen Weg Besoldungssteigerungen für Beamte erreicht werden - bei einem niedrigen Tarifabschluss wäre der Spielraum für die Arbeitgeberseite sicherlich größer, da die TBs nicht beteiligt werden brauchen)

    .

    - Was verdient man tatsächlich im Durchschnitt an einer Grundschule, wenn man 3 Kinder hat? (weil Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst...)

    -

    Kinderzuschlag gibt es nur für Beamte......(schon seit ca. 20 Jahren nicht mehr für Tarifbeschäftigte)


    Interessant, wie sich solche Zerrbilder von Privilegien (für Nicht-Beamte) im öffentlichen Dienst halten

    Das gilt für viele andere Bundesländer mittlerweile auch - in NRW ist es allerdings langjährig schon so und es liegt ja auch in Westdeutschland relativ zentral/mittig.


    Klar, Nichtzuteilung eines Wunsch-ZfSL spielt auch eine Rolle, dazu kommt, dass man bis zum Vereidigungsprozess noch problemlos absagen kann.

    Ja, z.B., weil sie sich in mehreren Bundesländern beworben haben (da NRW faktisch jeden mit 1. Stex seit vielen Jahren nimmt, bewerben sich dort viele als einen 'Notnagel' in der Hinterhand)

    Theoretisch gibt es übrigens auch für das Tarifbeschäftigtenverhältnis eine Gesundheitsprüfung, die sogar härter sein kann als diejenige im Beamtenverhältnis (weil der Betroffene weniger Rechte hat). Wie gesagt, theoretisch.....(in Berlin war die sehr weitreichende Form ein Zankapfel zwischen Senatsverwaltung und Beschäftigtenvertretungen, sie wird dort aber nicht konsequent umgesetzt)


    Von daher ist der Threadtitel nicht ganz verfehlt, aber im Wesentlichen geht es nicht darum, ob Du zum Lehrerberuf zugelassen wirst, sondern ob Du dann in ein Beamtenverhältnis übernommen wirst.


    Und wenn die Sachen soweit zurückliegen.......zudem kannst du als Tarifbeschäftigter ohne Angabe eines Grundes in der halbjährigen Probezeit umstandslos gekündigt werden (das ist viel, viel einfacher als bei einem Beamter auf Probe) und auch danach....(im Vergleich zu einem Lebenszeitbeamten). Der Arbeitgeber geht also nur ein (im Vergleich zum Beamten) relativ geringeres Risiko ein.


    Eine Gesundheitsprüfung vor dem Referendariat nehmen übrigens die meisten Bundesländer nicht vor....(bzw. behandeln das sehr großzügig).

    Erstmal ist sachlich noch zu erklären, ob es sich im Fall vom Threadersteller um dasselbe Lehramt handelt.


    Bekanntlich hindert das endgültige Durchfallen in einem Lehramt, niemanden daran, die Lehrbefähigung in einem anderen Lehramt zu erwerben (dazu gibt es auch hier Threads).


    Wenn beispielweise jemand im Grundschulamt endgültig das 2. Stex nicht bestanden hat, könnte er aber das Lehramt für Sek. I/II erwerben (setzt i.d.R. Nachstudium voraus), dann den Vorbereitungsdienst in diesem Lehramt absolvieren - und mit dem 2. Stex für Sek. I/II natürlich auch an einer Grundschule prinzipiell arbeiten (und würde dann behandelt werden, wie alle anderen Sek I/2-Lehrer an Grundschulen mit 2. Stex - vermutlich aber ohne die Möglichkeit, zusätzlich noch eine Lehrbefähigung für die GS zu erwerben).


    Eine Lehrbefähigung für dasselbe Lehramt im Ausland zu erwerben, nach Durchfallen im 2. Stex für dasselbe Lehramt in Deutschland - das könnte schon im Anerkennungsprozess scheitern (der ist dem Einstellungsprozess ja vorgelagert)

    undichbinweg: Deine persönliche Beispielrechnung ist wegen fehlender Angaben (Bundesland?/ledig?/Kinder?/Steuerklasse?) nicht reproduzierbar/überprüfbar....


    In Thüringen ergäbe sich bei A13/E13 natürlich ein analoges Bild zu meinem A14/E14 Beispiel (einfach ein wenig mit dem verlinkten Rechner 'spielen')

    Die Antwort kannst du dir partiell ja selbst geben - selbst als Betroffenen ist dir der Sachverhalt in seinem Ausmaße unbekannt (und es gibt keine gesellschaftlich relevante Kraft, die ein Interesse hat, diesen darzustellen und zu publizieren - liegt halt z.B. nicht im Interesse eines 'Beamtenbundes')

    Beispiel für Thüringen (Erfahrungsstufen 6 und 12 sind jeweilige Endstufen - da die Spreizung bei den Tarifgehältern nach Erfahrung größer ist, ist bei geringerer Beschäftigungszeit der Unterschied relational noch stärker ausgeprägt):


    TVL 14, Stufe 6, 3 Kinder verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 4240€ netto


    A14, Stufe 12, 3 Kinder, verheiratet, Lohnsteuerklasse 3: 6551€ netto


    Hier nachvollziehbar: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/

    500€ netto Unterschied (und da noch vor Abzug der PKV) ist aber eine extrem günstige Konstellation (vermutlich ledig, keine Kinder und hohe Erfahrungsstufe im TVl).


    Da geht es im Regelfall um ganz andere Summen...(und das zunehmend, zumindest beim Vorhandensein von Kindern - Stichwort amtsangemessene Besoldung, in Thüringen ist das schon ansatzweise umgesetzt, da gehts bei einigen Kindern um 1500-2000 netto im höheren Dienst - in NRW ist als erster Schritt der Ortszuschlag für Beamte wieder partiell eingeführt worden - der Bezahlungsgap wird sich in naher Zukunft in allen Bundesländern wesentlich stärker ausprägen)

    Auch Verweise auf Beamte betreffende Regelungen ändern nicht, dass es sich um Tarif- bzw. Arbeitsrecht handelt.


    Von einem Dienstrecht für Tarifbeschäftigte zu sprechen ist von daher grundfalsch, irreführend und ebnet die fundamentalen Unterschiede ein.

    Die Absurdität, dass man durch eine bloße Höhergruppierung für die weiterhin identische Tätigkeit an 'Erfahrungszeit' verliert, findet man nur vereinzelte kritische Anmerkungen von GEW-Landesverbänden (die Beamtenverbände mit Vertretungsanspruch für Tarifbeschäftigte sind in reinster Feierlaune für die TBs)

    Es gibt kein Dienstrecht für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, da diese kein Dienstverhältnis haben....


    Schon peinlich für ein Forum mit Fachanspruch, eine grundsätzlich falsche Bezeichnung für eine Kategorie gewählt zu haben.


    Richtig wäre natürlich Arbeits- und Tarifrecht für tarifbeschäftigte Lehrer

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