Beiträge von wossen

    Och, bestimmt kennt hier übrigens jeder Lehrer/Kollegen, welche die Schüler ganz toll finden - gegenüber Kollegen und Referendaren unterirdisch verhalten...(häufig versteckt und nur bei näherer Zusammenarbeit ersichtlich)

    Diese ganzen Gehaltsentwicklungstabellen über lange Zeiträume sind übrigens manipulativ, da sie nur die reinen Gehaltssteigerungen (Tarifabschlüsse hinsichtlich Lohnsteigerung) widerspiegeln.


    Strukturell bedingte Gehaltskürzungen (allem voran: von BAT zu TVöD und TVL ab 2005) werden schlichtweg unterschlagen (oder auch VBL-Kürzungen). Völlig unverständlich, dass nicht nur von Medien, sondern auch von Wissenschaftlern verbreitet werden - okay, den Arbeitgebern ist das sehr recht (von Gewerkschaftsseite habe ich noch nie Kritik an solchen Aufstellungen gelesen.


    Die aktuellen Erhöhungen (nur) im Beamtenbereich im Zuge der amtsangemessenen Besoldung werden durch reinen Gehaltsentwicklungstabellen übrigens auch nicht abgebildet (etwa: Wiedereinführung Ortszuschlag NRW, radikale Erhöhung Familienzuschläge Thüringen). Das Suggerieren eines Gleichklangs der Gehaltsentwicklung im TB- und Beamtenbereich liegt aber durchaus sowohl im Interesse der Arbeitsgeber als auch der Gewerkschaften. -

    Nuja, gegenwärtig führt die GEW z.B. in Berlin regelmäßige Streiktage zur Einführung eines TV Gesundheitsschutz durch (und setzt damit auch das Thema Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in den öffentlichen Fokus) - der im Beamtenbund verwurzelte VBE beteiligt sich natürlich nicht.


    Streikgeld usw. kostet natürlich...(die GEW Berlin ist aufgrund des noch hohen Angestelltenanteils bei Lehrkräften recht mobilisierungsstark - eine Einführung eines TV Gesundheitsschutz hätte natürlich auch bundesweite Signalwirkung)

    Der Tarifabschluss der Post bedeutet eine Nullrunde im Tabellenentgelt von Januar 2023 bis April 2024....


    Gehaltsgruppen analog zum Lehrerbereich haben eine Tabellen-Lohnsteigerung von ca. 7 Prozent in 2 Jahren! Berücksichtigen muss man noch, dass die Post hoch profitabel ist und pauschale Summen (bei der Post 340€ für alle) es ganz sicher so nicht im TvöD/TVL geben wird, da das für den Beamtenbereich für die Arbeitgeber unübersehbare Konsequenzen/Mehrkosten haben würde (rechtliches Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen im Beamtenrecht)


    Im Moment sieht IMHO es so aus, dass es einen sehr bescheidenen Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte geben wird - bei der Übertragung auf den Beamtenbereich würde dann großzügig und erheblich aufgestockt werden (im Tarifvertrag Hessen, also quasi dem TVL für Hessen, ist dies ja schon von den Arbeitgebern angekündigt worden)

    Richter sind bewusst keine Beamten, damit sie nicht weisungsgebunden gegenüber ihrem Dienstherrn sind.

    Okay, gleichgestellt....beamtenrechtliche Vorschriften finden auf sie weitgehend Anwendung (wichtige Ausnahme ist dienstliches Weisungsrecht). Im Tarifbeschäftigtenverhältnis ist keine (Berufs-)richtertätigkeit möglich (und darauf kommt es hier ja an)


    Argumentation in meinem Posting ist durch diese nicht präzise Formulierung aber nicht betroffen (auch im Justizvollzugsdienst ist Verbeamtung schon sinnvoll, wie es ja geschieht)

    Auch durch die Gestaltung von OHP-Folien könnte man etwas lernen, diese stehen nämlich nicht beliebig zur Verfügung (bei Powerpoint macht man halt mal schnell ne Präsi mit 30 Folien, wenn Zeit nicht reicht, klickt man halt schnell über ein paar rüber - ppts kann man auch schnell ändern, anders als OHP-Folien, wo man sich Gestaltung und Layout schonmal mehr überlegt).


    Aber klar, dass soll jetzt kein Plädoyer für die Zukunft des Polylux/OHPs sein

    Also, so bis 55 ist man schon mit PCs und so aufgewachsen.....


    Digital native Referendare sind mir überproportional noch nicht begegnet (ältere Kollegen kennen sich da teilweise weitaus besser aus) - ich sehe eher die Gefahr, dass man entdeckt, dass man mit (beliebig oft wiederverwendbaren Powerpointpräsentationen) sehr ökonomisch seinen Unterricht gestalten kann, ohne sich überhaupt präzise mit den Lernzielen und Lernvoraussetzungen der SuS auseinandersetzen zu müssen (dieses Phänomen des Powerpointlehrers gibts übrigens bei alt und jung)


    Durch die Verbreitung der Smartphones könnte es zukünftig sogar zu einer Verflachung der digitalen Kompetenz bei Junglehrern kommen (bin z.B. sehr erstaunt darüber, dass es Junglehrer gibt, die ohne Desktop-PC mit Computermonitor auskommen - das heißt ja, die lesen kaum oder nur oberflächlich mit digitalen Endgeräten)

    Nuja, wenn die Referendarin halt in ihren UBs digitale Mittel die ja anscheinend vorhanden sind) quasi einsetzen muss....


    Was man von jedem Kollegen verlangen kann, ist, sich mit ihm zur Verfügung gestellten digitalen Geräten auseinanderzusetzen - ob er sie nach Prüfung einsetzt, sollte ihm überlassen sein.

    zum Nebenbei: Nuja, im Bereich des TVLs und TVöDs (das sind ja nach den Prinzipien der freien Wirtschaft ausgehandelte Tarifverträge) gibt es keine familienbezogene Komponenten (Einführung steht auch gar nicht zur Debatte)


    Die Tendenz ist da sogar rückläufig - der alte BAT enthielt noch solche Komponenten.


    Referenzpunkt für irgendwelche Beamtenbesoldungsvergleichsdiskussionen sollte doch nicht eine sehr vielfältige freie Wirtschaft sein, sondern identische Tätigkeiten (im Lehrerbereich auch weitgehend Pflichten), die von beschäftigten mit dem gleichen Ausbildungsqualifikationen verrichtet werden, nur halt im Tarifbeschäftigtenverhältnis.

    Auf Wunsch der Schulleitung ist ja nun schon ein 'gewisser Unterschied'.....;) (zudem gibt es da ganz bestimmt Globalregelungen)


    Eine Tätigkeit in dem Umfange, wie bei der Threaderstellerin, würde übrigens sicherlich auch untersagt werden, wenn sie im Tarifbeschäftigtenverhältnis wäre.


    Der Tarifbeschäftigte muss halt seine Nebentätigkeiten anzeigen (dann können sie vom Arbeitgeber untersagt werden - im Arbeitsrecht gibt es da viele Möglichkeiten, zumal beim öffentlichen Dienst, in dem auch an Tarifbeschäftigte besondere Verhaltensanforderungen gestellt werden), der Beamte muss sie genehmigen lassen. In der Praxis ist das i.d.R. 'gehupft, wie gesprungen'....

    Oh, mit dem Länderwechsel war wirklich auch ein Wechsel vom TB- in den Beamtenstatus verbunden?


    Bislang war es im Lehramtsbereich eigentlich Usus, dass jeder Eintritt in ein Beamtenverhältnis (auch in einem anderen Bundesland) den bestehenden Arbeitsvertrag nach Tarif obsolet macht (ohne, dass irgendwelche Kündigungsfristen zu beachten seien)

    ...... In Baden-Württemberg wurde ich sofort verbeamtet.

    Das ist der Unterschied.....


    Ein Wechsel von Tarifbeschäftigtenverhältnis zu Tarifbeschäftigtenverhältnis ist etwas grundlegend anderes....Das für zur Verbeamtung vorgesehene Tarifbeschäftigte rote Teppiche ausgelegt werden (und auch von der Abgeberseite niemand den 'Aufstieg' verhindern will) ist bekannt - aber von TB-zu TB-Planstellenverhältnis?

    Susannea: Das ist zumindest im Falle von Berlin nicht ganz richtig:


    https://www.berlin.de/sen/bild…instellung_versetzung.pdf


    Punkt 2.2: Voraussetzung ist Freigabeerklärung oder fristgemäße Kündigung


    Zum Bewerbungsschluss(!!) muss man eine Freigabeerklärung oder eine fristgerechte Kündigung zum Einstellungstermin vorlegen (also man kann sich nur bewerben, wenn man schon gekündigt hat - das ist natürlich höchstriskant, ganz abgesehen von Konstellationen, wo dann eine Erwerbslücke zwischen Eintritt der Kündigung und Einstellung in Berlin existiert)

    https://www.n-tv.de/wirtschaft…tert-article23909070.html


    Wie es gehen kann, zeigt die Post. Trotz sehr hoher Forderung und einem guten Angebot geht's in den Arbeitskampf.

    Gutes Angebot der Arbeitgeber der Post?


    Für das Jahr 2023 sieht das eine Nullrunde vor...(man darf sich wirklich nicht orientieren an der manipulativen Medienberichterstattung, dies gilt eigentlich für den gesamten Bereich der Berichterstattung über Tarifrunden - ausnahmslos über alle Medien)

    Interessant^^ und wenn man Sonderpädagogik als Fach hat, schreibt man auch Gutachten, macht IQ-Tests usw.?

    Klar, wer soll es denn sonst machen? Grundständige Sonderpädagogen werden in Berlin nicht mehr ausgebildet. (man ist halt Grundschullehrer mit Fach Sonderpädagogik oder Oberschul-/Gymnasiallehrer mit dem Fach Sonderpädagogik)

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