Ja.
Es besteht dazu noch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Rentenpunkte nachzukaufen (dies ist ansonsten recht reglementiert). Dazu könnte man ja einen Teil seiner Ersparnisse aus dem netto-Gehaltsvorteil verwenden.
Angesichts der schleichenden Abschaffung der VBL (die sich trotz Inflation nur um 1% pro Jahr erhöht, zudem noch teilweise sozialversicherungsabgabenpflichtig ist) würde ich die nicht vorhandene Möglichkeit, sich dort nachzuversichern, nicht als Nachteil werten.
Mit Altersgeld stände man ohnehin immer weitaus besser da, als wenn man die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wäre.