Beiträge von wossen

    Ja.


    Es besteht dazu noch die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis Rentenpunkte nachzukaufen (dies ist ansonsten recht reglementiert). Dazu könnte man ja einen Teil seiner Ersparnisse aus dem netto-Gehaltsvorteil verwenden.


    Angesichts der schleichenden Abschaffung der VBL (die sich trotz Inflation nur um 1% pro Jahr erhöht, zudem noch teilweise sozialversicherungsabgabenpflichtig ist) würde ich die nicht vorhandene Möglichkeit, sich dort nachzuversichern, nicht als Nachteil werten.


    Mit Altersgeld stände man ohnehin immer weitaus besser da, als wenn man die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wäre.

    Seph: Nuja, es bedurfte schon einer Reihe 'historischer Rentenreformen' (nicht so freudlich formuliert: Kürzungen), bis die Pensionskürzung von 75% auf 71,75% des letzten Bruttogahalts möglich war...(von wirkungsgleicher Übertragung kann da übrigens kaum die Rede sein).In Berlin werden die Beamten zur Zeit übrigens immer noch mit 65 regulär pensioniert.


    Dann nenne mir doch mal eine Altersversorgungsform die besser geschützt ist...

    Nee, Honorare der VHS sind m.W nicht abführungspflichtig, zumindest für Dozententätigkeiten.


    Eine Grundidee der (Teil-)Abführungspflicht ist übrigens, dass die Nebentätigkeit in einem Zusammenhang mit dem Amt steht, dass man bekleidet (ein Bürgermeister ist z.B quasi qua Amt in x-Gremien und Beiräten tätig, für die er Entgelt erhält - diese muss er dann größtenteils abführen. Dies dient auch seiner Unabhängigkeit - würde ja komischen Eindruck machen, wenn er die Stadtwerke z.B. im Beirat oder so kontrollieren soll, gleichzeitig aber auch persönlich erhebliche Bezüge von denen erhalten würde).


    Tagegelder und Pauschalbeträge von verbeamteten/tarifbeschäftigten Lehrern aus Stadtratstätigkeiten aber z.B. (da kommt durchaus einiges zusammen) sind z.B. nicht von Abführungen betroffen.

    Rechtlich ist die Pension wie keine andere Altersversorgungsform geschützt (man sieht es ja auch mit der Besoldung, aktuelle Diskussion mit 'Amtsangemessenheit')


    Ich sehe da eigentlich keinerlei politische Bestrebungen, da am Versorgungsniveau irgendetwas zu ändern - Kosten werden halt aus Einnahmen des Staates finanziert, ggfs. werden diese einfach erhöht (und in anderen Bereichen Einsparungen vorgenommen).

    Vom Handlungsspielraum her, ist die Schulleitertätigkeit (bei allen Unterschieden) sicherlich eher mit einem Filialleiter als mit einem CEO vergleichbar - man schaue sich nur einmal die ganzen Hierarchieebenen oberhalb einer Schulleitung an (und den sehr detailliert ausgearbeiteten Rahmen, in dem sich ein Schulleiter bewegen muss)

    Bei verbeamteten Führungspositionen im öffentlichen Dienst muss man ja immer bedenken, dass dies lebenslange Positionen sind - Gehaltszahlung bis 67 und Position praktisch immer das ganze Arbeitsleben gesichert, danach dann halt i.d.R. über 70% vom letzten Brutto (quasi ohne eigenen finanziellen Beitrag).


    Das sind schon Konditionen, die anders sind als in der freien Wirtschaft - übertragen wäre ein Schulleiter übrigens vll. ein Filialleiter (der halt sicher sein kann, dass seine Filiale nie geschlossen werden kann und er nie abgelöst oder entlassen werden kann - und wenn doch, dann immer volles Geld bekäme)

    Dein Alter wird von vielen Schulen als Problem/Ausschlusskriterium angesehen werden, verbunden schon mit dem vergangenen Ausstieg aus dem Schulsystem.


    Da wird keine richtige Perspektive mehr gesehen zur Weiterqualifikation hinsichtlich einer 'richtigen' Lehrkraft. Wird schwer werden, im Schulsystem etwas langfristiges zu finden (auch durchaus etwas kurzfristiges).


    Aber nuja, vielleicht findest du ja einen Schulleiter.....(musst allerdings damit rechnen, dass allein schon wegen der 5 an der 1. Selle des dem Alters das Gros der Schulen nicht interessiert sein werden - du brauchst aber nur eine Schule/Schulleiter9

    Das steht ja im Einklang mit meinen Ausführungen.


    Wie oben geschrieben, hat die Regierungskoalition in Thüringen keine parlamentarische Mehrheit, deshalb muss alles ausgehandelt werden mit CDU, AFD und FDP. Die Erfahrungen aus dem letzten Erhöhungspaket exclusiv für Beamte (z.B. hier: https://www.thueringer-beamten…n-was-im-landtag-geschah/) läßt annehmen, dass es sogar noch zu Verbesserungen des Kabinettsentwurfs kommen könnte (die Thüringer SPD in Person der Finanzministerium Taubert ist die Bremserin, aber aus ihrem Hause kommt ja der Kabinettgesetzessentwurf)


    Die Möglichkeit der Übertragung auf Tarifbeschäftigte spielt keinerlei Rolle in der Diskussion (wie Tarifbeschäftigte Mitglied des in Alimentationsfragen führend aggressiven und erfolgreichen Thüringer Landesverband des DBB sein können, ist mir unverständlich - selbstverständlich wird der DBB ja dennoch weiterhin als Interessenvertretung der Thüringer Tarifangestellten fungieren)

    Die 'Kinderzuschlagsorgie' für Beamte in Thüringen fällt in die Laufzeit des aktuellen Tarifvertrags - und stellt ja nun unstrittig eine wesentliche Verbesserung dar (auch wenn natürlich Kinderlose nicht profitieren - aber dagegen laufen ja x-Klagen mit guten Erfolgsaussichten, so dass auch kinderlose Beamte guter Hoffnung sein können)


    Die 3,25% und zusätzlich die gestückelte einmalige Inflationsausgleichszulage von 3000€ (natürlich nur für Beamte) sind Kabinettsbeschluss (das ist nicht 'angedacht'), angesichts der schwierigen Mehrheitskonstellation im Thüringer Landtag dauert es da immer ein bissel, bis Gesetze dann in Kraft treten.


    Von der Regierung des Freistaats ist aber versichert wurden, dass Zahlungen rückwirkend zum 1.1. 2023 erfolgen werden (und damit innerhalb der Laufzeit des laufenden Tarifvertrages).


    Zumindest für Beamte mit Kindern in Thüringen sind die Ergebnisse der anstehenden TVL-Tarifverhandlungen (bzw. deren Übertragung) in Relation nur noch 'on top' - die Musik spielt woanders...

    Es kommt drauf an: führt Nichteignung aus fachlichen Gründen zu einer Beendigung des Beamtenverhältnis auf Probe, ist keine Weiterbeschäftigung im Tarifbeschäftigtenverhältnis möglich.


    Tarifbeschäftigte haben selbstverständlich auch eine Probezeit (in welcher sie ungleich weniger geschützt sind als Beamte auf Probe) - die Feststellung von Nichteignung führt auch dort (trotz 2. Stex.) faktisch zu einem endgültigem Ausschluss aus dem System (bei Neueinstellungen wird das immer abgefragt)


    Von daher ist es logisch, dass bei einer Entlassung eines Beamten auf Probe, dieser nicht in das Tarifbeschäftigtenverhältnis ausweichen kann.


    Bei anderen Gründen (v.a. gesundheitliche) könnte einer Weiterbeschäftigung im TB-Verhältnis möglich sein (aber Vorsicht: auch im TB-Verhältnis ist gesundheitliche Eignung Voraussetzung für den Vertragsabschluss). Bei einer Entlassung wegen Gesetzesverstößen (oder politischen Gründen) u.ä. wird auch keine Beschäftigung im TB-Verhältnis im staatlichen Schulwesen mehr möglich sein.

    dahiggs schreibt:

    Zitat

    Meiner Meinung nach völlig utopisch, wie ist es vermittelbar, dass Beamte, die eh schon bessergestellt sind als ihre Angestellten Kolleginnen und Kollegen relativ und absolut gesehen noch mehr bekommen?

    Die aktuellen Beispiele Thüringen und NRW zeigen doch, dass das überhaupt kein Problem ist.


    Im Vorfeld der Verbesserungen für Beamte in Thüringen sprach die Finanzministerin das mehrere Male an - sie wird selbst überrascht sein, wie problemlos das jetzt umgesetzt wurde.(und die sehen das selbst erst als Auftakt zu weiteren Verbesserungen)


    Es ist halt Umsetzung von Rechtsprechung - jede Übertragungsdiskussion kann mit Verweis auf die TdL abgewürgt werden (die kartellartige Tarifgemeinschaft der Länder verhindert halt jede signifikante Verbesserung für Tarifbeschäftigte - diese Vereinigung der Länder ist halt kaum 'faßbar', Verweise auf sie würden aber jede Übertragungsdiskussion abwürgen - aber der Verweis ist ja noch nicht mal notwendig)


    Auch in Hessen (einziges Bundeland, dass nicht Mitglied der TdL ist), konnten beamtenspezifische Verbesserungen ohne jede Diskussion über eine Übertragung auf den Tarifbeschäftigtenbereich umgesetzt werden.

    Meine Güte, die Gewerkschaftsmitglieder haben doch noch nicht mal zugestimmt.....(was Formsache sein wird, aber....)


    Übertragung wird wieder etliche Monate dauern, spannend wird werden, ob im Beamtenbereich der Tarifabschluss stark aufgebessert wird....(wegen amtsangemessener Besoldung und so...)


    Wegen den Mindestbeträgen wird er nicht genau übertragen werden können....(das ist schon eine gute Möglichkeit, über den Tarifvertrag hinausgehende Verbesserungen für Beamte zu machen - man behauptet dann trotzdem einfach, es handele sich um eine Übertragung)


    Im TVL-Länderbereich sind ja schon erste Aufstockungen des kommenden (!!) Tarifabschlusses in Hessen und Thüringen vorab nur für Beamte vorgenommen worden, da werden sicherlich etliche Bundesländer folgen (dann nach Tarifabschluss) - spannend wir das beim Bund und den Kommunen gehandhabt werden wird.


    Die Thüringer Finanzministerin hat sich ja schon mehrfach (bedauernd) dahin gehend geäußert, dass die faktische Bedeutung/Bindungskraft der Tarifverhandlungen für den Beamtenbereich kaum mehr vorhanden ist - naja, sie werden künftig lediglich Basiserhöhungen sein, die dann für Beamte aufgestockt werden (Stichwort Lohnabstand zwischen Besoldungsgruppen, amtsangemessene Besoldung)

    Bei Rentnern muss man keine Möglichkeiten suchen, dass steht ja gar nicht zur Debatte, dass ehemalige Tarifbeschäftigte des öD auch nur einen Cent von den 3000€ sehen.


    Bei Beamten im Ruhestand muss man schauen.

    Nebenbei wurde übrigens die Tarifvertrag Altersteilzeit auch im Bereich des TvöD abgeschafft - da braucht man aber keine Übertragung auf den Beamtenbereich befürchten.


    Übertragung auf den Beamtenbereich wird interessant werden - da Mindestsummen vermutlich nicht auf den Beamtenbereich übertragen werden (Abstand zwischen den Besoldungsgruppen), wird es im Beamtenbereich dann wohl eine höhere prozentuale Erhöhung geben.


    Hoch wahrscheinlich wird also in den gehobenen und höheren Gehaltsgruppen der Gap zwischen Besoldung und Tariflohn auch durch diesen Tarifvertragsabschluss ausgebaut werden (dazu natürlich noch die Welle an Erhöhungen wegen der amtsangemessenen Besoldung - mal abwarten, ob die gleich in ein Paket mit der Übertragung gepackt werden - wäre für die Öffentlichkeit unauffälliger).


    Jo, das Ganze ist schon mehr als ein Fingerzeig für die anstehende TVL-Runde...

    Fossi schreibt:

    Zitat

    Ein selbst mandatierter Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, auch zur Haftung bei Fehlberatung.

    Na, en Fachanwalt für Verwaltungsrecht deckt z.B. soviele Felder ab, dass er in diesem speziellen Fall i.d.R. allenfalls über Grundlagenwissen verfügen wird.


    Das Anliegen des Threadersteller ist ja nun wahrlich nicht sonderlich komplex und Routinefall, das wird ein Gewerkschaftsjurist oder der für Refs zuständige Hauptpersonalrat (Refvertretung im Seminar ist sicherlich nicht geeigneter Ansprechpartner) wesentlich zuverlässiger beantworten können - vor allem verfügen die auch über Verfahrenswissen....(während der niedergelassene Jurist vermutlich schnell nachlesen wird - anders als die anderen hier Genannten hat der übrigens auch prinzipiell ein monetäres Eigeninteresse).


    Der Seminarleiter weiß sowas natürlich auch. Genauso wie der Personalrat kann er sich bei Verfahrensfragen (auch 'ungeschriebenen') übrigens direkt auch bei der (wieder-)einstellenden Behörde Im Freistaat Bayern erkundigen - ein Anwalt hat diese Möglichkeit nicht.


    Allerdings kann man davon ausgehen, dass sich das Wissen aller genannten primär auf das eigene Bundesland beziehen wird - aber über Wiedereinstiegsmöglichkeiten in anderen Bundesländern kann man sich wirklich selbst mit ein paar Mausklicken informieren

    Yepp, absolvierte Zeiten im Ref sind ganz wichtig, Hinauszögern des Abbruchs könnte fatal sein, wenn Du Dir die Tür prinzipiell noch offen halten möchtest (was prinzipiell ratsam ist, man weiß ja nie...)


    Da kann man sich aber ganz einfach informieren durch die Einstellungserlasse zum Referendariat, da steht immer drin, wie ein bereits angefangenes Ref. behandelt wird (in jedem Bundesland gibt es da unterschiedliche Regelungen).


    Rauskommen aus dem Beamtenverhätnis im Ref ist super einfach und geht blitzschnell (wie hier schon geschrieben), Personalrat wäre in den BLs, die ich kenne (Bayern gehört nicht dazu) geeigneter Beratungs- bzw. Vergewisserungspartner (Seminaren würde ich da nicht so recht unbedingt 'trauen', aber es gibt viele unterschiedliche....) NACHDEM Du dir selbst die Rechtslage erschlossen hast (was heutzutage ja nur ein paar Mausklicke sind).


    Gucke Dir ggfs. auch die Rechtslage in anderen Bundesländern an, falls das in Bayern für Dich ungünstig geregelt sein sollte mit der Wiederaufnahmemöglichkeit

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