@Humblebee/Abkopplung: Guck Dir einfach nochmal meinen Smiley genauer an, außerdem habe ich da auch an die Beiträge von State of Trance angeknüpft (der als BBS-Lehrer ja selbst die 'Fremdheit' festgestellt hat)
Beiträge von wossen
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Na ja, meiner Erfahrung nach läuft es gerade an den ersten Schultagen, wo sich die SuS gegenseitig und ihre neue Schule größtenteils noch nicht kennen, eigentlich immer gut. Ich wüsste nicht, dass es da in den letzten 20 Jahren, die ich Klassenlehrerin war, mal in irgendeiner Klasse Stress gab (den gibt es höchstens, wenn man hinter nicht erschienen SuS "hinterhertelefonieren" muss..., aber das übernehmen bei uns meist Kolleg*innen).
Nö, das ist an Förderschulen mit den ganztägigen Klassenlehrerunterricht nicht nur an den ersten Schultagen der SuS an der Schule. sondern oft regelmäßig...(z.B. bei hohem Krankenstand mit Aufhebung des Normalstundenplans, Schuljahresabschlusswochen, Schuljahresbeginnwochen, usw.)
Auch im regulären Stundenplan sind die Klassenlehrer mitunter einen ganzen Schultag in 'ihrer' Klasse....natürlich macht man da dann nicht 6 Stunden intensiven Unterricht (die 'unintensiven' Stunden sind aber nicht unbedingt unproblematisch). Klassenlehrerwochen werden sogar begrüßt und sind beliebt - die Klassenlehrer sind nur in ihrer Klasse (viele sind da am Liebsten) und die Fachlehrer haben wenig zu tun, oft sind die auch mit ener Reduzierung des Gesamtunterrichtsvolumens der SuS verbunden.
BBS-Lehrer scheinen vom Rest der Schulwelt schon etwas abgekoppelt zu sein...
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Och, das wird an Förderschulen teilweise wochenlang gemacht......auch bei schwierigster Schülerklientel....
Klar, ist schon ultrastressig, wenn es nicht gut läuft...
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Hmja, Du wirst mit einiger Sicherheit in die ländlicheren Gegenden Sachsen-Anhalts kommen, weiß nicht so recht, ob die Schulleiter und Kollegen dort jemanden akzeptieren würden, der ihnen vom Ministerium hingeschickt wird, aber sich nur auf dem Niveau von B2 auf Deutsch kommunizieren kann (dazu kommt noch, dass bei älteren Kollegen mit DDR-Ausbildung gute Englischkenntnisse nicht vorausgesetzt werden können) - und zudem von Schule offensichtlich keine Ahnung hat (und auch keinerlei Erfahrung mit deutschem Schulwesen, auch nicht als Schüler).
Ich weiß nicht so recht, ob du da glücklich werden wirst.....aber interessant, hier von den Headhuntern des Kultusministeriums in S.A. in seiner praktischen Umsetzung zu lesen (die Beauftragung ging ja durch die Presse).
Tja, warum willst Du den Job machen? Es wird auf jeden Fall sehr schwer....
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Nuja, ist denn mit der Klassenleiterstunde eine Ermäßigungsstunde verbunden?
An Grund- und Förderschulen, die ich kenne, sind solche Klassenleiterstunden (ja Klassenleitertage oder gar Klassenleiterwoche) eine normale Sache, kräht kein Hahn nach (also wie bei Zauberwald im Posting über mir).
Die Fachlehrer ordnen sich dann Klassen zu (in der Praxis geschieht das aber häufig nicht, da die Klassenlehrer wenig Wert darauf legen, dass Ihnen dann jemand quasi funktionslos zuguckt). Minusstundenanrechnung für Fachlehrer schon etwas kleinlich.
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Der Thread ist ein hübsches Beispiel dafür, wie der Beamtenstatus allzu oft aus Menschen Lehrer macht?
Und er liefert viele Gründe dafür, dass es lohnt, über eine Abschaffung dieses Status nachzudenken...
Nuja, als Tarifbeschäftigter wäre es eher noch schwieriger "Satire-Videos" mit irgendeinem direkteren Bezug zum Arbeitgeber zu machen, da die Sanktionen dann schwerwiegender wären....
Auch hier in diesem (unklaren) Sachverhalt, erfüllt der Beamtenstatus eher eine Schutzfunktion für den Beschäftigten - und ist eigentlich praktisch (!) mit keinerlei zusätzlichen Verpflichtung gegenüber dem TB-Statuts verbunden.
Dieser Beamten-Mythos ist wirklich unausrottbar.....
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Ich finde das nicht ansatzweise plausibel. Sie mögen die Beihilfe zwar in gleicher Höher erhalten, bezahlen dafür aber - anders als Angestellte - auch den verbleibenden Teil der PKV in gleicher Höhe von ihren verminderten Einnahmen. Was ansonsten mit "sämtliche Gimmicks" gemeint sein soll, erschließt sich mir nicht. Die Pensionsrückstellungen können damit jedenfalls nicht gemeint sein.
Unkündbarkeit ist z.B. eines der Gimmicks - oder auch, quasi jederzeit wieder Vollzeit arbeiten zu können/dürfen.
Das Beamtenverhältnis ist schon von seiner Genese her als Vollzeitverhältnis konzipiert worden....darauf spielt der Schulleiter vermutlich an. Deutlich wird das heute noch in Debatten, etwa der amtsangemessenen Besoldung, wo davon ausgegangen wird, dass der Beamte als Alleinverdiener eine gesamte Familie unterhalten muss.
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Nuja, ein Unterzeichnen mit 'Sonderpädagoge' dürfte formal für Tarifbeschäftigte nicht gedeckt sein (ebenso für verbeamtete Lehrkräfte, welche ihre Amtsbezeichnung führen müssen).
So dürfte eigentlich (in vielen Bundesländern) auch für Tarifbeschäftigte nur die Möglichkeit bestehen, sich in offiziellen Dokumenten als 'Beschäftigter' zu bezeichnen.
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Schwierig ist dies übrigens bei tarifbeschäftigten Kollegen, sie sind 'Beschäftigte/r' (auch wenn sie auf einer mit A 15 besoldeten Stelle sitzen)
Dieser ganzen LiA-Kram und ähnliches scheint mir nur ein rechtlich nicht gedeckter Notbehelf zu sein (zumal bei LiA Verwechslungsgefahr mit 'in Ausbildung' besteht - und es 'Angestellte' ja gar nicht mehr juristisch gibt).
'Beschäftigter' umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten mit ganz unterschiedlichen Qualifikationsniveaus (natürlich auch völlig jenseits der unterrichtlichen Tätigkeit)
Ps. In Bayern ist dies geregelt mit z.B. StR i.BV. (soll 'in Beschäftigtenverhältnis' heißen - kann man natürlich verwechseln mit 'Berufsvorbereitung'). Wie schauts in anderen Bundesländern aus?-Ohne verbindliche Regelung von ministerieller Seite dürfte formal nur 'Beschäftigte-/r' zulässig sein, eigentlich gar nicht gehen dürfte eigentlich alles mit 'Angestellte', da es Angestellte rechtlich nicht mehr gibt).
In vielen Bundesländern ist auch überhaupt die Bezeichnung oder Benennung eines tarifbeschäftigten Kollegen (auch mündlich oder gegenüber den Schülern) als 'Lehrer' problematisch, da eine Verwechslungsgefahr mit der Amtsbezeichnung 'Lehrer' im GS- und Sek. I-Bereich besteht. Ähnliches gilt in etlichen Bundesländern für den Begriff 'Sonderpädagoge'.
Die unberechtigte Verwendung' vom Amtsbezeichnungen ist übrigens strafbar. Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, spricht bei den nicht mit einem Amt versehenen Kollegen nur von 'Beschäftigten'. Natürlich schwer durchzuhalten gegenüber SuS und Eltern - nein Kollege S ist kein Lehrer, sondern ein Beschäftigter, der euch unterrichtet (da Lehrer auch Amtsbezeichnung ist - und im System öffentliche Schule sicher Verwechslungsgefahr mit Amtsbezeichnung besteht - außerhalb der Schule kann sich freilich jeden Lehrer nennen)
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Vielleicht sollte man auch erst einmal klären, was man unter Privatschulen versteht.
Ich habe von 'echten' Privatschulen geschrieben - als Definition könnte man sehen, dass dort keine Beschäftigung im Beamtenverhältnis (auch nicht Kirchenbeamter) möglich ist.
Alles andere sind ja quasi Mischformen
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Dann verlink mal Stellenausschreibungen....
Warum stellen Privatschulen denn dann dort ihr Licht unter den Scheffel? (und schreiben dann bestenfalls: Bezahlung angelehnt an TVL oder ähnliches....)
Bei besseren Konditionen als im Staatsdienst würde es ganz sicher auch massiven Ärger mit den (Teil-)kosten erstattenden staatlichen Behörden geben, denen dann Personal abgeworben werden würde.
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dotmpd schreibt:
ZitatEs gibt auch Privatschulen, da geht man als Angestellter mit ein paar Euro pro Monat netto mehr nach Hause als ein vergleichbarer Beamter.
Bezweifel ich sehr stark, dass es die in Deutschland gibt - vielleicht vereinzelt in den Metropolen für Schulleiter an Privatschulen (die zugleich quasi auch noch Geschäftsführer sind)
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Gymnasien sind in aller Regel größer - zudem verfügen sie über etliche A15er und A14 Stellen.
Man muss sich einfach klar machen, dass 'A13 für alle' nicht Gleichstellung bedeutet, nur die Sekundarstufe II-Lehrer sind im höheren Dienst (Sek I-Lehrer, Grundschullehrer und Sopäs nicht). Das gilt auch für Bachelor/Master-Absolventen.
Es bleibt übrigens immer noch das Problem, dass das Gros der Lehrergruppen (außer Sopäs und Sek. II) ein 6-semestiges Studium absolviert haben (vergleichbar mit FH-Abschluss) und ihre neue Einstufung im Gesamtgefüge des ÖD von daher schon privilegiert ist
Mit A13 für alle taten sich die Landesregierung schon nicht nur aus Sparsamkeitsgründen so schwer, sondern es gibt auch schon aus dem Beamtenrecht herrührende systematische Hindernisse (Zugang zum höheren Dienst wird vermutlich die nächste Gewerkschaftsforderung)
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Link von Pepe:
ZitatRund 19 Prozent gaben an, sie wollten so lange bleiben, bis sich «eine bessere Möglichkeit bietet». Weitere 6 Prozent planen, aus ihrer Schule «so schnell wie möglich» auszusteigen.
https://www.zeit.de/news/2023-…fls_0gqXW9-dI0AAAGIv9po2Q
Nuja, aber immer, um im System zu bleiben (zu einem nicht geringem Anteil sicherlich, um weiter aufzusteigen).
Also, ich habe noch von keinem Schulleiter gehört, der aus dem System ausgestiegen ist (außer Frühpensionierung, andere Position im Schuldienst oder Krankheit): So außerhalb des Systems scheinen die nicht so nachgefragt zu sein, jedenfalls für gleichwertig attraktive Tätigkeiten...
Das hier ist aber ein sehr niedriger Wert (welche die Studie insgesamt in Frage stellt):
{quote]Verwaltungsaufgaben beanspruchten einen «signifikanten Anteil» (29 Prozent) der Arbeitszeit von Schulleitern, sagte Bildungswissenschaftler Pierre Tulowitzki, einer der Studienautoren,"[/quote]
Das der Schulleiterjob ungemein belastend sein kann, ist vollkommen klar - ich glaube aber, die Bezahlung ist (zumindest im Beamtenbereich) eine eher untergeordnete Problematik.
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Nuja es gibt ja gewisse Hürden, bevor man sich überhaupt bewirbt bzw. bewerben kann (z.B. Fortbildungen für potentielle Führungskräfte).
Irgendjemand (auf Fingerzeig) zum Schulleiter zu machen, weil es niemanden sonst gibt, ist sicherlich nicht ratsam, da ist eine temporäre Vakanz ratsamer. Die Frage ist auch, ob es im Grundschulbereich nicht auch primär (sehr) kleine Grundschulen in nicht sonderlich attraktiv erscheinenden Gegenden betrifft. In großen Kollegien findet sich schon jemand, der geeignet und willig ist (siehe Gymnasialbereich), in kleinen Kollegien ist das halt schwieriger (und für Externe erscheint eine Bewerbung nicht unbedingt attraktiv)
Sehe übrigens selbst das Problem als nicht so drängend an - man darf nicht vergessen, dass es auch eine Menge an Grundschulen gibt (das ist wie beim Lehrermangel - wenn man von 1000 fehlenden Lehrkräften oder so z.B. spricht, dann ist es auf die Einzelschule runtergerechnet eine weniger imposante Zahl)
@Elphaba: Erstmal verliert man durch jede Beförderung als Tarifbeschäftigter eine Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit fängt bei 0 an. Der Garantiebetrag von 180€ brutto muss häufig angewendet werden, durch Beförderung kann auch insgesamt mittelfristig ein Einkommensverlust entstehen (man beachte auch die niedrigere Sonderzahlung ab TVL 14). Spiel das mal selbst am Rechner durch - nicht vergessen darf man auch, dass der Gehaltszuwachs durch die Pensionsregelung (71% vom letzten Netto) beim Beamten lebenslang wirkt, währenddessen Beförderungen bei Tarifbeschäftigten (basierend auf Durchschnittsgehalt in der Berufslaufbahn) rentenmäßig kaum wirksam sind.
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Indirekt hat der (Mit-) Verantwortung für Hunderte (Tausende) von Lehrern und Tausende von Schülern....
Er ist ja nicht umsonst den Schulleitern und Schulen quasi vorgesetzt...(das muss sich besoldungsmäßig ja auch irgendwie abbilden). Häufiger ist das ja quasi auch eine Aufstiegsposition für Schulleiter.
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Nuja, die offenen Schulleiterstellen rühren ja auch daher, dass keine ADÄQUATEN Bewerber zur Verfügung stehen.
Man darf ja nicht vergessen, dass die Auswahl von ungeeigneten Bewerbern fatale Folgen haben kann und kaum rückgängig gemacht werden kann. Da kann man ein 'Zögern' der Schulbehörden bei der Auswahl gut nachvollziehen.
Spielt natürlich auch eine Rolle, dass A13 schon ganz auskömmlich ist und auch die weitgehende Feminisierung des Lehrerberufs. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte ist zudem 'Karriere' finanziell völlig uninteressant.
Man kann jetzt aber auch Grundschulleitern schlecht per se A16 geben, da fehlt einfach die Relation zur Besoldung anderer Führungspositionen im öffentlichen Dienst (jenseits des Schuldienstes).
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Okay, dann geh mal klagen... (natürlich ist Arbeitszeit ein klassischer Gegenstand von Tarifverhandlungen - und die Tarifpartner haben sich halt drauf geeinigt, dass im Lehrerbereich die Bestimmungen für Beamten übernommen werden auf Tarifbeschäftigte)
ZitatNach § 44 Nr. 2 TV-L sind Beschäftigte als Lehrkräfte an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen von den arbeitszeitrechtlichen Regelungen der § 6 bis 10 TV-L ausgenommen. Für sie gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamtinnen und Beamten. Sind entsprechende Beamtinnen und Beamte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln (z.B. nach Nr. 2 dieses Erlasses). Die arbeitszeitrechtlichen „Bestimmungen” der entsprechenden Beamtinnen und Beamten umfassen alle einschlägigen abstrakten Regelungen für beamtete Lehrkräfte. Für die nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen gelten somit regelmäßig die Bestimmungen der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). -
Versetzungsregelungen und Freigaberegelungen sind in den Bundesländern quasi (wirkungsgleich) identisch im Beamten- und TB-Bereich; identische Arbeitszeitregelung ist im Lehrerbereich im TVL festgeschrieben (Verweis auf Beamtenregelungen).
Na, dann jetzt zu den "diversen Regelungen"....
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Das ist richtig, würde ich aber niemandem empfehlen.
Ein Rentenpunkt kostet gegenwärtig 8024,41€, dafür gibt es 36.04€ Rente im Monat (und nachträglich so einen Zahlung leisten zu dürfen, ist ein reglementiertes Privileg)
https://www.finanztip.de/geset…rung/rentenpunkte-kaufen/
Tja, mit der Verbeamtungsurkunde werden einem Ansprüche im sechsstelligen Bereich (durchaus auch im Höheren) gegenüber einer Versicherung in der DRV überreicht (zusätzlich zum höheren Nettogehalt) - aus der Perspektive stellt sich die titelgebende Frage eigentlich gar nicht
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