Beiträge von wossen

    Naja, die genauen Dimensionen sind ja fallabhängig (900€ netto kann zutreffen, durchaus ein Normalfall, aber auch geringere oder wesentlich höhere Summen).


    Man berechne aber nur mal, was ein Pensionsanspruch auf dem freien Kapitalmarkt so kosten würde....(und das der ja nunmal wesentlich höher ist als gesetzliche Rente+VBL bei Tätigkeitsgleichheit, dürfte unumstritten sein).


    1 Rentenpunkt (37,60€ brutto) kostet zur Zeit übrigens 8024€ Beiträge in den alten Bundesländern.


    Einer Pension von 3760€ würden also 802 400€ Beitragszahlungen in der Rentenversicherung entsprechen (so eine Rente ist freilich wegen der Beitragsbemessungsgrenze selbst theoretisch gar nicht möglich). Okay, PKV geht ab bei erhöhtem Beihilfesatz (aber GKV für Rentner ist auch nicht umsonst). Den Verweis auf Betriebsrenten kann man (auch aufgrund steuerlicher/sozialversicherungsrechtlicher Behandlung) mittlerweile übrigens als Legende bezeichnen (da schlägt auch die lang anhaltende Niedrigzinsphase voll durch, von welcher Beamtenpensionen ja unabhängig sind).


    Man könnte ziemlich leicht Fälle konstruieren, wo die Verbeamtungsurkunde fast einen 7stelligen Scheck auf die Lebenszeit bezogen entspräche.

    Sehr geehrter Herr Schulrat - das müsste eigentlich die höflichste Anrede sein, da die Person dem Amt untergeordnet ist (deshalb nur Anrede mit Amtsbezeichnung unter Nichtnennung der Person). Anschrift natürlich zweckmäßigerweise mit Amtsbezeichnung und Namen, ist eine andere Sache als Anrede.


    Ist ähnlich wie die Anrede mit 'Herr Bundeskanzler' oder 'Ihre Majestät' in Monarchien...


    Nuja, bei Studienräten und OstR wirkt eine reine Anrede mit der Amtsbezeichnung sicher heute etwas gekünstelt (auch in Verbindung mit dem Nachnamen), Schulaufsicht kann man sicher noch nur mit der Amtsbezeichnung anreden, aber damit fällt man heute eher auf

    Verbeamtete Teilzeitkräfte haben dafür aber Anspruch auf Zeitausgleich:


    https://www.gew-sh.de/aktuelle…rechenden%20Zeitausgleich.


    Die "althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentum" gehen von einer Vollzeitbeschäftigung aus. Ist noch gar nicht so lange her, dass Teilzeitbeschäftigung und Berufsbeamtentum für unvereinbar gehalten wurde - diese Zeiten sind jedoch vollends dabei (Insgesamt kann man sagen, dass die beschränkenden 'althergebrachten Grundsätze' vollends aufgeweicht wurden - die Privilegien jedoch bewahrt worden)

    Markus: Eine Unkündbarkeit (die war es im BAT faktisch) gibt es im TVL nicht mehr - auch bei mehr als 15jähriger Beschäftigung kann ein tarifbeschäftigter Lehrer etwa wegen Krankheit gekündigt werden. Es reicht eine "erhebliche Belastung des Arbeitsverhältnisses" bzw. "ein wichtiger Grund". Außerordentliche Kündigungen sind ohne weiteres möglich (und die Hürden sind da gar nicht so hoch)


    Das ist durchaus praktisch sehr wirksam, im Verwaltungsbereich betrifft dies etwa auch Schließungen von Dienststellen (z.B. im Zuge von Privatisierungen). Beamte kriegen dann (wenn es keine sinnvolle oder zumutbare Verwendung mehr gibt: Stichwort: Amtsangemessenheit!) ihr volles Gehalt fürs Nichtstun bis zur Pensionierung, langjährige Tarifbeschäftigte werden entlassen....(das ist keine theoretische Möglichkeit in der Landesverwaltung!)


    watweisich: Na, dann schmeiß mal den z.B. den Gehaltsrechner an, wenn Du meinst, dass ledige Lehrer (außerhalb des Ruhegehalts) keine Vorteile gegenüber ledigen tarifbeschäftigten Lehrern haben


    Ps. Die ehemaligen BAT-Beschäftigten behalten als Besitzstand weiter ihren privilegierten Kündigungsschutz (der auch keineswegs eine Unkündbarkeit war), mit dem TVL hat sich das verschlechtert. Also: wenn jetzt jemand mit persönlichen Erfahrungen ankommt, erst sich fragen: handelt es sich um einen Beschäftigten aus BAT-Zeiten? Der Gap zwischen den Beschäftigungsbedingungen von TBs und Beamten vergrößert sich eh immer mehr....

    Äh, Du wirst als Beamter in der Rentenversicherung umsonst nachversichert in voller Höhe deiner Bruttobezüge....Die in den letzten 20 Jahren drastisch reduzierte VBL ist nun wirklich kein ernsthaftes Argument mehr für ein TB-Verhältnis (man darf ja nicht vergessen, dass die Netto-Bezüge im Beamtenverhältnis in der Beschäftigungszeit wesentlich höher waren)

    Die Fallhöhe ist einfach nicht ganz so hoch.

    Das stimmt - der Beamte halt halt einen Berg erklommen, den der Angestellte nie bestiegen hat. Das kann man aber doch nicht ernsthaft als Vorteil des Angestelltendaseins bezeichnen...

    kodi: Jo, das ist überall so.....


    Und (im Großen und Ganzen) verliert man bei der Entlassung aus dem Beamtenstatus Vorteile, die man im Tarifbeschäftigtenverhältnis nie gehabt hätte....


    Bei einem Wechsel des Bundeslandes (oder bei einer beruflichen Pause) besteht beim Tarifbeschäftigten übrigens regelmäßig die Gefahr seine Erfahrungsstufen zu verlieren (im Regelfall werden Neueinstellungen maximal in Erfahrungsstufe 3 eingeordnet, es gibt auch eine Menge Fallstricke, die sogar bei erfahrensten tarifbeschäftigten Lehrkräften eine Erfahrungsstufe 1 - also als Berufsanfänger bei Arbeitsgeberwechsel möglich machen). Das man Dienstjahre verliert, ist im Beamtenwesen natürlich unvorstellbar.


    Ich sehe eigentlich (zumindest bei Planstelleninhabern) nur in absoluten Ausnahmefällen Vorteile einer Beschäftigung im TB-Verhältnis gegenüber dem Beamtenwesen - man sagt ja auch gern bei angestellten Lehrern: die Die Nachteile des Beamtentums und des Angestelltendasein werden beim tarifbeschäftigten Lehrer kombiniert (einfach, weil sehr viele beamtenrechtliche Vorschriften im Lehrerbereich auch für Tarifbeschäftigte gelten - das ist schon einzigartig im Beschäftigungssystem)


    Es gibt wirklich eine Menge Mythen (die hier ja auch blühen, wenn jemand behauptet, dass im Krankheitsfalle tarifbeschäftigte Lehrer besser abgesichert sind als verbeamtete....)


    Edit:@Maylien: nein, das geht nicht so einfach, wie du das schreibst - zumindest bei Planstelleninhabern und in vielen Fällen auch bei Lehrern, welche Erfahrungsstufen zu verlieren haben


    Vertretungslehrer haben natürlich Flexibilität (da gibt es ja auch keine Verbeamtungsmöglichkeit), sobald man tarifbeschäftigter Planstelleninhaber ist, ist man hinsichtlich seiner Flexibilität innerhalb seines Bundeslandes den verbeamteten Kollegen quasi gleichgestellt (auch Bundeslandwechsel sind nicht immer möglich, eine Problematik dort ist die Gefahr von erheblichen Gehaltseinbußen wegen der Erfahrungsstufen). Möglich ist es ja auch bei Beamten, sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu lassen und sich im neuen Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen (da gibts auch auch Fallstricke wie beim Tarifbeschäftigten)

    Ja, und das Schmerzensgeld ist wirklich nicht hoch genug. Während die Einstiegsgehälter bei Lehrkräften wirklich in Ordnung sind, sind die späteren Abstände der Stufen deutlich zu niedrig. Ich meine, selbst ein Schulleiter einer großen weiterführenden Schule mit 1000+ Schülern und 100+ Lehrkräften, für die er die Verantwortung trägt, verdient gerade einmal um 30% mehr als die "normale" Lehrkraft. In anderen Schulformen sind die Unterschiede teils noch deutlich niedriger. Dafür muss man erst einmal Leute finden, die das auch wirklich machen wollen.

    Der große Unterschied gegenüber der Nicht-Beamtenwelt ist halt, dass ein Großteil der Attraktivität über die Pension läuft.....Führungspositionen haben halt lebenslang finanzielle Auswirkungen (man beachte auch, dass die HöchstRENTE 3384€ beträgt, die haben bundesweit 50 Personen). 30% sind da schon eine ganze Menge (auch, da die Sozialversicherungsbeiträge im Beamtentum wegfallen). Der Sprung von A14 auf A 15 ist schon okay. A16er Pension ist auch schon in Ordnung.......das ist schon ein sehr attraktives Gesamtpaket (mit Beihilfe usw. - und vor allem keiner 'Abstiegsmöglichkeit').


    Wenn man die Schulleitungen höher besolden sollte, was sollten denn dann die Beamten in den vorgesetzen Behörden bekommen? (die ja auch Aufstiegspositionen für Schulleiter beinhalten)


    Völlig finanziell uninteressant sind Führungspositionen allerdings für tarifbeschäftigte Kollegen

    Ich nehme an, dass es der Threaderstellerin darum geht, ob sie unbedingt den schulischen Kurs besuchen muss (sie kann den ja z.B. für qualitativ minderwertig halten und deshalb ihn lieber ausserhalb der Schule absolvieren wollen).


    Also, nach meinen übereinstimmenden Erfahrungen an Schulen in drei Bundesländern lauten, dass überall alle Kollegen alle 2 Jahre eine Erst-Hilfe-Fortbildung absolvieren mussten. Das Gros hat ein von der Schule organisiertes Angebot wahrgenommen, man konnte aber auch ersatzweise einen selbst organisieren, bei einem anerkannten Bildungsträger den Kurs zu machen (in NRW musste der irgendwelche Kriterien erfüllen, um anerkannt zu werden).


    Frage wäre dann eher nicht das 'Ob' oder die Sinnhaftigkeit, sondern ob die Schulleitung den Modus des Erwerbs der Erste-Hilfe-Ausbildung vorschreiben kann.

    (Hochschul-)vorlesungen sind in der Tat eine völlig andere Situation...


    Habe übrigens an der Uni den Eindruck, dass die Möglichkeit der Aufzeichnung (kann ja jeder unauffällig mit Handy im Hörsaal machen), den Charakter von Vorlesungen geändert hat.


    Heute ist das eher reine Wissensvermittlung - zur Zeit meines Erststudium (in den 80ern) gab es von vielen Profs eine Fülle von persönlichen Einschätzungen und Anekdoten in Vorlesungsveranstaltungen, die sie bestimmt nie in der Form schriftlich für die Öffentlichkeit niedergelegt hätten

    Papergirl:

    Zitat

    Die Rentenversicherungsverluste zahlt die Landesschulbehörde nach, sofern man nach dem Ref nicht verbeamtet wird (innerhalb von 2 Jahren).


    Berechnungswert ist das Bruttoeinkommen im Referendariat.....das wird in der Regel eine klare Benachteiligung von Lehrern mit 2. Staatsexamen gegenüber denjenigen ohne 2. Stex. sein (von verbeamteten Lehrkräften gar nicht zu reden, für welche die Refzeit als hinsichtlich Pensionshöhe als vollwertige Zeit anerkannt wird)

    Der Unterschied der Bezahlung E12/E13 ist übrigens wirklich nicht so dolle.


    Insgesamt bist Du finanziell ähnlich gestellt über die Lebenszeit, wie ein voll ausgebildeter Lehrer mit 2 Fächern im Tarifbeschäftigtenverhältnis (das dauert Jahrzehnte, bis man die Gehalts- und Rentenversicherungsverluste aus der Referendariatszeit wieder kompensiert hast)


    Fachfremder Unterricht ist an Schulen ja nun wirklich was ganz alltägliches und auch unvermeidbares (okay, wenn Du jetzt ausschließlich z.B. Philosophie unterrichten würdest, aber ein Fach, dass sogar Physikanteile hat??)

    Plattenspieler schreibt:

    "stellten". Bis vielleicht ca. zur Jahrtausendwende, als dies noch nötig war. In manchen Gegenden vielleicht auch noch ein paar Jahre länger, ja.

    Wobei: Selbst zu meiner eigenen Schulzeit hatte jeder Raum einen eigenen OHP und man musste nichts hin- und herschieben.

    In Berlin mag manches anders sein.........In Thüringen tatsächlich auch?

    Klar, da gibt es sogar Schulträger, welche den Lehrkräften keinen Kopieretat zuweisen (Kopien müssen erworben werden, einen teil kann man sich über Kopiergeld bei den SuS wiederholen, für die von ihnen aufzuladenen Kopierkarten wird den Lehrkräften sogar ein kleines Pfand abgenommen). Bei Susannea mit dem Toilettenpapier wird aber wohl bei der verwaltungsförmigen Beschaffung etwas daneben gegangen sein...


    Das ist aber regional unterschiedlich (Neubauten bzw. Grundrekonstruktionen werden z.B. meist prächtig mit elektronischen Tafeln ausgestattet - aber der Altbestand....), Viele Schulen verfügen aber mittlerweile über einen einzelnen Smartbordraum mit einem Gerät für die Schule (wird dann so als 'Kinoraum' oder so genutzt). Das Engagement der Schulen/Lehrerschaft (bzw. der Leitungsebene) zum Gelangen an Smartbords ist stark unterschiedlich ausgeprägt


    Bei der 'OHP-Not' ist das Problem bzw. die Ursache, dass die nicht neu angeschafft werden (ohne, dass es einen elektronischen Ersatz gibt).


    xxheliaxx: Jo, so kenne ich das auch...

    Nuja, die Schulträger stellen ja gängigerweise schon OHP-Wagen bereit....hab aber noch nie gesehen, dass man die von dem Hausmeister dann von einem Raum in den anderen schieben lässt.....(zum Schieben muss man sich allerdings auch etwas bücken, nach Auffassung von einigen hier anscheinend auch schon absolut unzumutbar für "Landesbeamte" - sieht es übrigens bei tarifbeschäftigten Lehrern anders aus?)

    Ich arbeite an einer Förderschule und an in letzter Zeit wechselnden inklusiven Schulen.


    Die Frage (bzw. das Infragestellen) nach der Verbreitung von Overheadprojektoren/Polylux verrät, dass die Vielfalt von schulischen Verhältnissen und Umständen viel größer ist, als Du ahnst und überblickst...

    Jo, das ist hier wieder (wie auch in anderen Threads) eine Kontroverse, die zwischen Lehrern von 'großen' Schulen mit 'großen' Schülern und Grundschulen (Förderschulen) geführt.

    wird.


    Bei uns sind in der Vorbereitungswoche sogar extra 2 Tage zur Einrichtung und Gestaltung des Klassenraums vorgesehen.....(außer dem Klassenlehrer selbst, kann das auch niemand sinnvoll machen)


    Ich frage mich bei den 'Hardlinern', ob die auch ihren Overheadprojektor/Polylux von einem Raum in den anderen vom Hausmeister transportieren lassen? (ist ständig erforderlich, da wir nicht genug davon haben). Wäre an vielen Schulen eine sichere Möglichkeit, sich lächerlich zu machen - und ganz davon abgesehen, eine Zumutung gegenüber den Hausmeistern.


    Klar, Großoperationen werden vom Schulträger durchgeführt, aber....

    Tja, es hat eigentlich auch wenig Sinn, hier auf Englisch mit Dir zu diskutieren, da das mit dem Eintreffen an der Schule (z.B. im Jerichower Land) niemand mehr mit dir machen wird.


    Geh mal davon aus, dass Du im entscheidenden Bewerbungsgespräch (das steht ja offensichtlich noch bevor) eh nicht genommen wirst.


    Aber das Ministerium kann so von dem 'Erfolg' der Headhunterbeauftragung im Ausland berichten - x-Personen hätten Interesse gezeigt (vielleicht führt man für die Öffentlichkeit auch Einstellungen durch, man kann die angeworbenen Leute dann ja ohne Presse wieder schnell loswerden)


    Die Kombination von fehlenden Sprachkenntnissen und das völlige Fehlen von pädagogischer Ausbildung/Kenntnissen (+Kenntnissen des deutschen Bildungssystems) lässt das alles sinnlos erscheinen (und das Risiko trägst Du, nicht die einstellenden Ministerialbeamten - zumindest im regulären Einstellungssystem in S-A erfolgen Einstellungen ganz hierarchisch 'von oben', ohne Beteiligung der Schulen)

    Hmja, aber "fine quality of work" muss man erstmal machen, bzw. sie muss als solche angesehen werden.


    Da sehe ich doch ein sehr erhebliches Risiko. Verbindlichen arbeitsrechtlichen Schutz hat man praktisch nicht, da kann man auch locker von einem anderen Land nach Sachen-Anhalt ziehen und steht nach ein paar Monaten auf der Straße....(habe den Eindruck, dass in S.-A das mit den Neuanwerbungen im trial-und error-Verfahren mit den nicht ausgebildeten Lehrkräften gemacht wird).


    Irgendeine Qualifikation für den Schuldienst außer den aus einem B.A. abgeleiteten zwei Unterrichtsfächern ist ja erstmal nicht zu erkennen.... Sprache kommt noch dazu (kann mir gut vorstellen, dass der Schulleiter, dem man zugewiesen wird, nicht gerade begeistert sein wird.....und dann erst einmal die Kollegen in der Provinz in Sachen-Anhalt, wo man höchstwahrscheinlich landen wird)

Werbung