Beiträge von wossen

    Bolzbold: Was Du indirekt forderst, sind Sonderrechte ausschließlich für Beamte (Du hast als Threadtitel "Als Beamter..." gewählt)


    Stell Dir mal vor, z.B. ein Filialleiter der Deutschen Bank hätte so eine Stellenanzeige für den Vorstandsvorsitz aufgegeben ;)


    Da hätte das dann halt nicht 'nur' ein Disziplinarverfahren mit (voraussichtlich) ner Rüge gegeben.


    So ein Vorgehen der Schulleitung schwächt übrigens die Legitimation der (eh sehr fragwürdigen) Begründung des Beamtenstatus für viele Lehrkräfte bzw. als Regelbeschäftigungsstatus.

    Nuja - als angestellter Schulleiter - sowas ist ja in NRW (theoretisch) möglich, hätte man dafür eine Kündigung riskiert (so halt "nur" irgendein Disziplinarverfahren ohne ernsthafte existentielle Folgen)


    Loyalitätspflicht u.ä. gibts nicht nur für Beamte ;)

    Mario:

    Zitat

    da ist dann schon eher die Option E 13/14 mit Zusatzversorgung in den Raum zu stellen


    Die Zusatzversorgung ist doch längst eine Legende aus vergangenen Zeiten - dank Verdi und Bsirske und ihrer 'VBL-Reform' am Anfang des Jahrtausends. Beim Einstieg in den öffentlichen Dienst in den 40er Lebensjahren ist das unattraktiv - und ein 'Taschengeld'


    vgl.:
    Link GEW
    Rechenbeispiel darin (kann man nicht nachrechnen, da VBL total kompliziert/intransparent ist):

    Zitat

    So kostet die VBL (West) eine Lehrerin in Entgeltgruppe 13, Stufe 5 (bei Steuerklasse I oder IV) jeden Monat fast 180 Euro. Die daraus entstehende Monatsrente ist vom Alter abhängig, sie beträgt z.B. für heute 45-jährige (Rente ab 2030) 24 Euro und für heute 55-jährige (Rente ab 2020) gut 18 Euro. Um eine gleich hohe Rente in einer kapitalgedeckten Zusatzversorgungskasse garantiert zu bekommen, müsste sie im Monat netto nur rund die Hälfte aufwenden. Der Grund liegt ausschließlich in der schlechteren steuer- und beitragsrechtlichen Behandlung der Umlagen gegenüber Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren

    Och, dann wiedersprech doch mal ruhig ausführlich - ist ja nun nicht völlig off topic: und für Seiteneinsteiger wichtig (auch für Töku - da sich mit 2. Stex ja evtl. noch eine Verbeamtungsoption in einem anderen Bundesland ergeben könnte)


    Ps. Okay, der Vergleich mit A 8 ist extrem und sehr situations- und lebenslagenabhängig, aber ansonsten...Klar, schlechter ist natürlich häufig/öfter auch, wenn man erst mit 45 ins Beamtenverhältnis mit A9 einsteigt gegenüber TVL14.


    Die generelle Aussage war provokativ gemeint - aber im Grundsatz..

    Ohne 2. Stex bekommst Du aber doch keine StR-Zulage (Tvl 13 SR) - oder? Die (Netto-) Differenz ist natürlich nicht wirklich der Mühe wert.


    Tvl 14 (okay, lohnt sich kaum) wird mittel - und langfristig ohne 2. Stex. auch nicht drinliegen. Wenn Du als Sek I-Lehrerin am Gym tätig ist, wäre das natürlich eh keine Option


    Ja, es ist in der Tat so, daß sich Höherqualifizierungen in Deinem Fall (und auch sonst) im Angestelltenbereich kaum lohnen - die alles entscheidende Differenz im öffentlichen Dienst ist halt nicht Qualifikation/Nicht-Qualifikation, sondern Beamte/Angestellte.


    Eine Verbeamtung mit A 10 (oder auch A9, unter Berücksichtigung der Altersversorgung und Kinderzuschläge auch A 8 ) wäre z.B. Tvl 14 deutlich vorzuziehen.


    Edit:
    @Mario: Tja, das müsste schon so sein, daß man mit 2. Stex von NRW unabhängiger wird - aber NRW ist ja auch recht groß.

    Isabella:

    Zitat

    Aber das Forum ist dafür da, sich gegenseitig zu helfen und keine Graben "zu graben"!


    Nee, andere Perspektiven sollen ruhig dargestellt werden.


    Es gibt einfach 3 Lehrergruppen (verbeamtete Lehrkräfte, Angestellte auf Planstellen und 'sonstiges'), deren materielle Ausgangsbedingungen sich zunehmend auseinanderentwickeln - und die mittlerweile kaum eine gemeinsame Interessenbasis haben (großes Problem auch für die beamtendominierten Interessenvertretungen).


    Wauwaus Posting war zwar emotional, aber nachvollziehbar. Kann man der Ausgangsposterin auch nur raten, mit der Sache keinen großen Wirbel zu machen, wenn sie sich im Schulbereich etablieren möchte.


    Alles andere läßt sich halt leicht schreiben.....wenn man hier (wie im Normalfall) halt Schüler war, dann studiert, Ref. gemacht hat - und dann lebenszeitverbeamtet wurde.

    Interessant ist der 1. Link in diesem Thread: Magister-Nebenfach reicht nicht für 2. Fach!


    Vielleicht ist diese Neuregelung sogar das 'Aus' für nicht überragend qualifizierte Seiteneinsteiger in NRW.


    Wenn man bedenkt, dass nach der neuen W-Besoldung neueingestellte habilitierte 'normale' Hochschullehrer lebenslang ungefähr auf dem Niveau von diensterfahrenen Oberstudienräten bezahlt werden, dann kann man sich vorstellen, dass die Neuregelung auch für extrem gut qualifizierte Personen ohne spezifische Lehramtsausbildung attraktiv ist.


    Es kommt halt immer drauf an, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt wird.
    (wie oben geschrieben: vll. ist mit der zunächst 'flexibel' erscheinenden Neuregelung sogar eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen verbunden - jenseits der ganz formalen Ebene). Leute, die z.B. eine längere Unidozentenlaufbahn absolviert haben, kann man natürlich in der Tat sehr häufig schnell durchs Referendariat 'schleusen'.


    Eine andere Sache ist natürlich noch, wieviele Stellen überhaupt den Seiteneinsteigervermerk mit bevorzugter Behandlung bekommen - und vor allen Dingen: ist die 'Prognose' eine pro forma Angelegenheit bei Unauffälligkeit oder ein knallhartes 'Selektionsinstrument'?

    Als Beamter kannst Du nicht so leicht die Bundesländer wechseln.


    Noch eine polemische Anmerkung: Durch die 'Stellengarantie' scheint ein Seiteneinsteiger ohne grundständiges 1. Stex. und mit 1/3 fachwissenschaftlicher Ausbildung im 2. Fach und einer 4 im zweiten Stex. nun bevorzugt zu werden gegenüber jemanden, der beide Staatsexamina (in 2 Fächern!) mit 1,0 gemacht hat und damit keinerlei Stellengarantie hat.


    Das kann angesichts der drastisch zurückgehenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren (und G8!) auch in Mangelfächern (muß das 2. Fach des Seiteneinsteigers überhaupt ein Mangelfach sein?? Und auch zum 1. Fach find ich da nix schriftliches - in der Praxis wird aber vermutlich das 1. Fach weiterhin ein Mangelfach sein müssen - oder?) fatale Auswirkungen für Absolventen der grundständigen Lehrerausbildung haben.


    Schulministerium:

    Zitat

    Mit Bestehen der Staatsprüfung werden diese Lehrkräfte den grundständig ausgebildeten Lehrkräften gleichgestellt und in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis übernommen.


    Link
    Nuja - von "Gleichstellung" kann man da ja nun wirklich nicht reden ;)

    @Golum+Mario: Klar, war polemisch - aber warum nicht mal zuspitzen ;) Die praktische Umsetzung ist sicher aber noch mal ne andere Kiste .


    Was ich wirklich für problematisch halte sind die fachwissenschaftlichen Anforderungen für das 2. Unterrichtsfach.


    Natürlich ist damit auch eine Deprofessionalisierung des Lehrerberufes verbunden (gibts solche Regelungen auch für Ärzte und Juristen? ;) )


    Ps. Das eine Schulung/Referendariat neben 18 Unterrichtstunden (von überwiegend Unterrichtsanfängern!) andere Inhalte/Gestaltung haben muß als ein Vollzeitref. - das ist ja nun äußerst naheliegend. Fakt scheint auch zu sein, daß Seiteneinsteiger nunmehr finanziell wesentlich bessergestellt (+Verbeamtungs-/Planstellenzusage!) sind als 'grundständige' Referendare der jeweiligen Fächerkombinationen.

    Also: auf dem ersten Blick liest sich das ja an als ob man in NRW nunmehr wesentlich benachteiligt sei, wenn man überhaupt ein ('reguläres') 1. und/oder 2. Stex macht (Verdienstausfall während des Refs.; 2. voll studiertes Fach und das mitunter gegenüber der Magisterprüfung unangenehmere Prüfungsverfahren).


    vgl. die Erläuterungen:
    http://www.schulministerium.nr…neinstiegBeruf/index.html


    Wird sicherlich für viele der wesentlich attraktivere Weg als das normale Ref. sein.


    Für Angestellte sowieso: das normale Ref. zählt bei der Eingruppierung nur als 1/2 Dienstjahre - Seiteneinsteiger haben mit dem '2. Stex' schon 2 Dienstjahre in der Tasche (+Planstellen- und Verbeamtungszusage bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen)


    Der 'Hammer' ist ja wirklich:

    Zitat

    Für das zweite Fach sind im Regelfall mindestens ein Drittel der fachwissenschaftlichen Studienleistungen nachzuweisen, die im Rahmen des jeweiligen Lehramtsstudiums für dieses Fach zu erbringen sind.


    Tja.... 8o


    Wie ein Referendariatsersatz (der zum vollwertigen 2. Stex. führt) als 'Abend-Crashkurs' neben 18 Unterrichtsstunden sich ausgestaltet - das kann sich ja jeder selbst vorstellen....


    Tja,konsequenterweise könnte man doch einfach die Lehrerausbildung an den Unis und das 2-jährige Vollzeitref. doch gleich ganz abschaffen. Scheint ja eine riesige Zeitverschwendung und nicht notwendig zu sein. ?(


    Wenn man schon dabei ist: das fachwissenschaftliche Lehramtsstudium ist ja offensichtlich auch ohne Probleme um 2/3 kürzbar ?(

    alias schreibt:

    Zitat

    Der Beamtenstatus wird nicht abgeschafft. Die Finanzminister haben hier das Sagen. Und die haben durchgerechnet, dass der verbeamtete Lehrer den Staat weniger kostet - obwohl er netto mehr verdient als ein angestellter.


    Naja, das behauptet heute ja niemand mehr ernsthaft - ist zumindest ein sehr kurzfristiges Denken (nie vergessen: mit dem Eintritt in die Rente kostet der Angestellte dem Staat direkt keinen Pfennig mehr). Und die angestellten Bediensteten des öffentlichen Dienstes stabilisieren im Gegensatz zu den Beamten auch die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung: da hat der Staat auch ein Interesse dran (sowas ist natürlich schlecht monetätr zu bewerten)


    Außerdem hat sich die Lage der Angestellten im gesamten öffentlichen Dienst seit den ausgehenden 90er Jahren gravierend verschlechtert - den einzigen Vorteil den ein Angestellter von einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst heute noch hat, ist die Unkündbarkeit nach 15 Jahren (die Zusatzalterversorgung VBL ist für den höheren Dienst mit seinen langen Ausbildungszeiten de facto unter der Verhandlungsführung von Schily/Bsirske abgeschafft worden bzw. ist völlig demontiert worden). Praktisch alle Zulagen usw. sind abgeschafft worden.


    Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten haben sich einfach in den letzten 10 Jahren gravierend verschärft - schon allein von daher sind diese alten Modellrechnungen (auch immer gucken, wer die erstellt hat) obsolet.

    Die als Verhandlungsführer fungierende GEW hat jetzt eine eigene Webseite zu den neuen (potentiell äußerst wirkungsmächtigen) Entgeldordnungsverhandlungen aufgemacht (steht zwar noch nicht viel drin, aber fängt ja erst diese Tage, also direkt nach der Bundestagswahl, an) Da man sonst kaum an Infos rankommt - und hier vll. eine fundierte Diskussion zustandekommt, verlinke ich die mal:


    Link Entgeldordnungsverhandlung


    @Mods: Ist kein 'Verbandsspam' - sh. meine skeptischen Beiträge in diesem Thread gegenüber der GEW

    Nuja, z.B. Beerdigungsteilnahme bei nahen Verwandten oder was in der Größenordnung...


    Ist mir aber noch nicht passiert (und an meiner Schule untergekommen) - aber eigentlich kann man sich die Antwort doch selbst geben


    Ps. Na, ist hier wohl mal wieder 'Eltern-Schüleralarm' ;)


    Edit: Nee war nicht. 'Bearbeitungskonflikt' - wurde gepostet während der Erstellung meines Postings. Sorry, Schreiner für die 'Verdächtigung'.

    So, Rätsel gelöst: am 15/16. waren es nur Vorgespräche, am Montag/Dienstag gehts richtig los:


    Die GEW als Hauptverhandlungsführer (Beamtenbund-Tarifunion und verdi sind noch dabei) fordert jetzt auch TVL 14 für alle:


    Link zur Argumentation der GEW


    Wie nicht anders zu erwarten, wird in der ausführlichen Stellungnahme der GEW kein einziges Wort zu der sich in den letzten Jahren drastisch verschärfenden Diskrepanz zu den verbeamteten Lehrkräften verloren....(nicht nur bei den Netto-Gehältern)


    Tja, wenn man auf das stärkste (jedenfalls öffentlichkeitswirksamste) Argument freiwillig verzichtet....(okay, war ja aus den bekannten Gründen nicht zu erwarten, daß das groß herausgestellt wird...aber wenigstens Erwähnung so in einem Satz....).


    Selbst der durch die Deutschen Beamtenbund-Tarifunion vertretende VBE verweist anläßlich der anstehenden Verhandlungen auf die Lücke zwischen verbeamteten und angestellten Lehrkräften (sh. Link im letzten Posting) - tja, für die GEW ist ein Aufschließen offensichtlich kein Thema/Argument. Oder: für sie ist das kein Problem bzw. nicht vorhanden oder was auch immer...

    Diese Abstimmung wird von der GEW-Seite her verlinkt - naja, wer solche Internetabstimmungen ernst nimmt....


    http://www.gew-hamburg.de/Startseite.html


    Bedenklich finde ich den Streikaufruf für Angestellte - nach dem GEW-Infoblatt auf der Homepage ist bei denen ja eine Abmahnung wahrscheinlich, die umstandslos ausgesprochen werden kann (wenn da noch andere Probleme dazukommen, kann es richtig eng werden...Abmahnungen sind wirklich gefährlich). Das ist doch außerhalb irgendeiner Tarifrunde (oder?), da existiert keinerlei Streikrecht.


    Bei Beamten okay, da droht den Angaben nach, nach einem Riesenaufwand (Anhörungen, Zustimmung des Personalrates und anscheinend auch des Schulleiters usw.) evtl. eine Rüge, damit kann man sicher leben (zumal es bei den Verfahrensvoraussetzungen für Beamte dazu kaum kommen wird)


    Tja, hoffentlich werden da nicht durch Gruppendruck von Kollegen, die praktisch kein Risiko eingehen, andere quasi genötigt, existentielle Risiken einzugehen (wenn da noch ne 2. Abmahnung wg. irgendwas dazukommt...).

    Bist Du denn bereit, in Berlin im Angestelltenstatus zu arbeiten? (Berlin verbeamtet ja nicht mehr)


    Bei einer ehemaligen Kollegiin (Gym mit nicht sehr begehrten Fächern) ist es so vor 2-3Jahren schon daran gescheitert. Wie ich damals so am Rande mitbekommen habe, soll der Nachfrage nach Versetzungen nach Berlin auch nicht gerade klein sein.


    Naja, Schnee von gestern. Wenn hier keiner weiter weiß, halt GEW in Berlin fragen.

    Soweit ich das ganz am Rande mitbekommen habe, ist das bei Dir (zumindest ungefähr) kein unübliches Vorgehen der Bezirksregierung.


    E12 - Stufe 4 wäre die Optimalstlösung (das Geld würde ich noch nicht fest einplanen - um in die höchste Erfahrungsstufe nach TVL eingruppiert zu werden, gehört schon was zu....). Die angekündigte Entgeldordnung könnte übrigens (für den Sek. II-Bereich durchaus nicht völlig unwahrscheinlich) Verschlechterungen bedeuten...(Strukturveränderung im Tarifbereich sind ganz gefährlich - vgl. nur von BAT zu TVL! oder die sogenannte 'Reform'/weitgehende Streichung der Zusatzrentenversorgung für Angestellte)


    Das sich das Land nicht gleich/sofort quasi lebenslang festlegen will, kann man nachvollziehen, da sie Dich praktisch nicht kennen (im Gegensatz zu den Leuten, die die beiden Staatsexamina absolviert haben incl. Referendariat, das mit keinerlei Anstellungszusicherung verbunden ist).


    Tja, ist ein Sprung ins Ungewisse - rechtsverbindliche Garantien hast Du keine...(und ich bezweifle, daß Du die bei einem anderen Angebot bekommst). Aber wenn man sich erstmal im System bewährt...(nur: wenn man dann fest drin ist, fällt im Angestelltenbereich die finanzielle 'Karriere' halt weg - guck Dir beispielsweise die Netto-Gehälter TV-L 13 bzw. ggfs.nach etlichen Jahren 14 oder das für Angestellte praktisch nicht erreichbare TV-L 15 an. Von daher: immer die Verbeamtungschancen im Blick haben...).

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