Beiträge von wossen

    SL schreibt:

    Zitat

    dass nicht der Dienstantritt des Referendariats ausschlaggebend ist, sondern der Zeitpunkt der Verbeamtung auf Probe (StR/StRin, früher z.A.).


    So ist es m.W. überall in der BRD (in NRW 100prozentig).


    In NRW zählt de facto der Antritt der Planstelle (damit geht bei Vorliegen der Voraussetzungen quasi automatisch die Verbeamtung auf Probe einher)

    Textmarker schreibt:

    Zitat

    In den Uni-Städten gibt es gute Buchhandlungen wo du bestimmt auch Arbeitsmaterialien finden kannst: - Mayersche Buchhandlungen in Köln und Aachen - Bouvier Universitätsbuchhandlung in Bonn - Poertgen-Herder in Münster .


    Vor allem empfehlen sich die Buchhandelsniederlassungen der großen Schulbuchverlage.


    In Dortmund am Westenhellweg gibt es z.B. im Umkreis von 100 Metern 3 größere 'Shops' von Klett u.a., Cornelsen u.a. und Schöningh u.a.


    Einfach mal auf die Homepages schauen, wie es bei Dir in der Nähe ausschaut.

    Ergänzend zu Boing: Zudem ist TVL 11/5 die Endstufe - die 2100€ netto verdient man auch mit 67. Bei A12 hast Du mit 40 noch etliche Alterstufen vor Dir.


    Und 400€ Krankenversicherung? Nuja, wohl massig Vorerkrankungen und zusätzliche Luxusversicherungen...


    Naja, ist schon ganz amüsant, was hier für Extremfälle angeführt/konstruiert werden (umgekehrt lassen sich natürlich auch locker Fälle anführen, wo das Beamteneinkommen netto nach Abzug der PKV deutlich über 1000€ höher liegt, im TVL15/A15 Bereich kann das sogar ganz leicht passieren und dürfte alltäglich sein).


    Tamina: Das ist natürlich klar und bekannt, daß vom netto bei Beamten noch die PKV abgezogen werden muß.


    Allerdings ist im Angestelltenstatus eine private Rentenversicherung unabdingbar, da man nach der 'Demontage' der betrieblichen Altersvorsorge im öffentlichen Dienst sonst nach jahrzehntelanger Tätigkeit im höheren Dienst im Bereich der Mindestpension bei Beamten (nach 5 Berufsjahren, Ref. zählt mit) landet.


    Die unabdingbare private Altersvorsorge im Angestelltenbereich (bei der gegenwärtigen Gesetzeslage ist sie im Beamtenbereich bei 71, % nun nicht unbedingt erforderlich) kompensiert eigentlich die PKV-Beträge im Beamtenbereich, so dass es auch gar nicht unplausibel wäre,zu sagen:


    Netto (Angestellte)


    muß verglichen werden mit


    Netto (Beamte vor Abzug der PKV)

    Hm, als OBASler wird man übrigens i.d.R. pro erteilter Unterrichtstunde besser bezahlt als ein voll ausgebildeter angestellter Lehrer, da das Referendariat nur mit einem 1/2 Jahr auf die Erfahrungsstufe 1 angerechnet wird (und nur auf Stufe 1 !).


    Beispiel:


    voll ausgebildeter Lehrer nach 2-jährigem Referendariat (damit Erfahrungsstufe 1, TVL 13 SR): 1828 € (bei voller Stelle, sonst anteilig)


    OBASler ohne 1 und 2. Staatsexamen mit 2jähriger anerkannter Berufserfahrung (TVL 13, Stufe 2): 1956.42 € (bei theoretischer voller Stelle, real natürlich nach der Wochenstundenzahl).


    Dazu muss man natürlich noch berücksichtigen, dass das Referendariat (im Gegensatz zur vom Land honorierten 2-jährigen Tätigkeit des OBASlers) Verdienst und vor allem fast Rentenzeitausfallzeit war.


    Tja, ohne 2. Staatsexamen wird man also i.d.R. besser bezahlt pro Unterrichtsstunde als mit 2. Staatsexamen - als voll ausgebildeter angestellter Lehrer ist man echt der letzte Dreck und wird auch so behandelt!


    Ps. Intendierte Aussage des Postings ist nicht, dass OBASler zu viel verdienen, sondern der letzte Halbsatz des Textes.

    Zitat

    Original von Mikael


    Als Beamter zahlst du sogar MEHR Steuern als ein Angestellter bei gleichem Brutto-Gehalt dank besonderer Steuertabelle...


    Gruß !


    In Relation zum Nettoeinkommen stimmt Janets Meinung natürlich - bei identischem Nettoeinkommen mit einem Angestellten zahlt ein Beamter natürlich weitaus weniger Lohn-Kirchensteuer usw.


    Lohnen tut sich eine Beschäftigung mit der Materie auch für einen Beamten trotzdem.

    Nuja, bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation (also Angestellte mit 2. Stex.) liegt der Unterschied (nach Abzug der Kosten für private Krankenversicherung bei Beamten) bei der Auszahlung i.d.R. bei 450-700€ netto, er kann sich aber auch auf ca. 1000€ netto belaufen (in Extremfällen sogar noch ein bißchen mehr).


    Noch berücksichtigen mußt Du allerdings zusätzlich zu dem Auszahlungsbetrag, daß der Leistungsumfang der PKV weitaus höher ist (z.B. bei Brillen, Zahnersatz usw.) und das bei angestellten Lehrkräften eine zusätzliche Altersversorgung (neben der gesetzlichen Rente und der kleinen Zusatzversorgung) unabdingbar ist - und aus dem Nettogehalt bestritten werden muss.


    Mit Berücksichtigung der Altersversorgung (und auch so Sachen, dass das Referendariat bei Angestellten fast Rentenausfallzeit ist, bei Beamten voll ruhegehaltszeitfähig) kommst Du so immer auf einen vierstelligen (Netto-) Gehaltsunterschied zwischen Angestelltenstatus und Beamtenstatus bei gleicher Tätigkeit und identischer Qualifikation.

    Butterblume schreibt:

    Zitat

    Als angestellter Lehrer ohne Lehrbefähigung kann das (zumindest laut Aussage einiger Kollegen) schon schwierig werden.


    Das ist richtig - Arbeit kann man sich natürlich 'aufhalsen', nur wird sie nicht bezahlt (bzw. die Stelle höherbewertet).


    Allerdings ist es auch als Angestellter mit voller Lehrbefähigung finanziell netto völlig uninteressant irgendwelche Aufgaben/Funktionen zu übernehmen (der Unterschied zwischen TVL 12/13/14/15 ist gering - Achtung bei Aufstiegen verliert man i.d.R. Erfahrungsstufen). Da ist ein 400€ Job neben der Schule finanziell für Angestellte mit voller Lehrbefähigung weitaus attraktiver als sich zusätzliche Arbeit in der Schule aufzuhalsen (im Gegensatz zu Beamten, da sind Beförderungen v.a. wegen ihrer Ruhegehaltsfähigkeit recht interessant).


    Zudem ist ja auch nicht schön, wenn man viel Energie in die Schule reinsteckt, TVL 14 oder 15 (da mit erheblicher Mehrarbeit) erreicht - und trotzdem materiell weitaus schlechter gestellt ist als der A 13 (oder A12, alles in allem auch A11 oder A10) Berufsanfänger. Da macht man sich leicht zur belächelten Witzfigur.

    Hm, Sowi/Pädagogik ist aber keine optimale Kombination, da Pädagogik (EW) nur in der gymnasialen Oberstufe unterrichtet wird und alles andere als ein Mangelfach ist.


    Wäre schon recht erstaunt, wenn man mit der Fächerkombination eine OBAS-Stelle bekäme (Sowi ist okay - aber eigentlich auch nicht so gefragt, daß man so ohne weiteres Pädagogik/EW als Zweitfach akzeptiert). Okay: kurzzeitig ist wegen der G8-Umstellung ein erhöhter Pädagogikbedarf da (vier Jahrgänge in der Oberstufe).


    Na gut, wenn Du schon eine Einladung hast - musst Dir aber im klaren sein, dass sich die Angebote höchstwahrscheinlich nicht häufen werden: also: zuschlagen.

    Thema: Du schliesst natürlich am vorhergehenden Unterricht an;


    Schüleraktivierung ist das A und O. Du solltest am besten die Schüler etwas erarbeiten lassen.


    Buchtipp: Hilbert Meyer: Leifaden zur Unterrichtsplanung

    Nele schreibt:

    Zitat

    aber, um mal einen tatsächlichen, realen Maßstab heranzuziehen, im Schulministerium von NRW werden externe Mitarbeiter auf AT-Niveau analog zu B3-Bezügen bezahlt. Du darfst gerne mal in den Gehaltstabellen nachsehen, wieviel das ist (wobei der öffentliche Dienst im Vergleich zur Wirtschaft natürlich auch auf diesem Niveau wenig zahlt.)


    Nuja, B3 als Angestellter (bzw. externer Mitarbeiter) sind ca. 6-6500 brutto im Monat. Netto ist das irgendwas zwischen diensterfahrenen Oberstudienrat und Studiendirektor (die haben natürlich eine viel bessere Altersversorgung - Pensionsanspruch; Arbeitsplatzsicherheit usw.).

    Auf freiwilliger Basis können Beamte natürlich als Streikbrecher fungieren (auf Anweisung der Schulleitung gegen ihren Willen - dann wirds schwierig).


    Naja brauchts Deinen verbeamteten Kollegen ja nur zu sagen, dass Du auch für sie streikst.


    Die gleiche Bezahlung der Lehrkräfte aller Schulstufen wäre für die verbeamteten Kollegen der Grundschule natürlich eine tolle Sache. Und falls die Gewerkschaften da auch nur im Angestelltenbereich ansatzweise erfolgreich sein sollten, käme natürlich sofort eine Übertragung auf den Beamtenbereich auf die Tagesordnung.


    Also: eigentlich streikst Du für Deine Frau (die würde als Beamtin monetär netto viel stärker profitieren ;) )


    mathias 2001 schreibt:

    Zitat

    Andererseits ist es schon frustrierend, wenn meine Frau (HS-Lehrerin A12) und ich unsere Lohnabrechnungen nebeneinander legen (bei jeweils Steuerklasse 4)


    Nö. darum gehts gar nicht. Die Gewerkschaften stört viel mehr, dass ein angestellter TVL 13er so um die 100-200€ netto mehr verdienst als Du. Da wird primär die Ungerechtigkeit gesehen.

    Magister schreibt:

    Zitat

    Nach abgeschlossenem Referendariat kommst Du dann gleich in die Erfahrungsstufe 2.


    Nein, wird seit dem Tarifvertrag 2009 als 1/2 Jahr angerechnet (vorher gar nicht!) - man ist also nach abgeschlossenem Referendariat immer noch in der Erfahrungsstufe 1.

    Für Leute, die an der Altersgrenze liegen hat Obas gegenüber dem grundständigen Ref. in der Tat den Riesenvorteil, daß es kürzer ist und eine Planstelle sofort nach Abschluss garantiert ist.


    Das ist beim Ref. ja nicht gegeben (Vertretungsstellen für einige Zeit eher die Regel) - und nur Planstellen sind verbeamtungsrelevant.


    @Vergleich: Zu Textmarkers Link kommt nooch dazu, daß Du als Angestellter noch vom Nettogehalt was für Deine Altersversorgung machen musst, das ist bei Beamten keineswegs zwingend notwendig.


    Wenn man von den Beamtennettogehältern die PKV noch abziehen muss, dann hat das bei den Angestellten sein Äquivalent mit der (fast) zwingend erforderlichen zusätzlichen privaten Altersversorgung (und wieder mindestens 200€ netto weniger...).


    Beamter und Angestellter sind (und das zunehmend!) finanziell völlig andere Welten (und im Alter wirds noch drastischer) - ich würde alle Planungen ausschließlich an der Verbeamtungsmöglichkeit orientieren.

    In NRW wird das oft ein wenig großzügiger ausgelegt (auch förderliche Erwerbs -Berufszeiten werden teilweise partiell angerechnet). Das erfährst Du i.d.R. aber erst nach der Anstellung. Verpflichtet sind die allerdings zu gar nichts.


    Aber das ist Arbeitgeberwillkür - Verdi und DBB feiern diese Regelung (ersetzte Alterstufen in BAT) und haben auch die Umstellung von BAT auf TVL (also die gravierenden Gehaltskürzungen für die angestellten Beschäftigten) vehement gefordert: und haben es ja auch geschafft, daß seit dem 0101.2010 der TVL weitgehend auch in Hessen gilt (da gibt es zusätzlich allerdings noch eine Familienkomponente. DBB und Verdi ist es nicht gelungen, alle BAT-Familienzuschläge auch in Hessen den angestellten Beschäftigten wegzunehmen).


    Tja, willkommen im Öffentlichen Dienst als Angestellten-Paria im Jahre 2010.

    Berufserfahrung alleine zählt nicht.


    Es kommt bei der Einstufung auf eine Beschäftigung an, die (nach Meinung des Arbeitgebers) im Zusammenhang mit der angestrebten Lehrertätigkeit zählt.


    Diese wird 'willkürlich' und einseitig von der Arbeitgeberseite festgelegt (Du erfährst sie i.d.R. erst nach Aufnahme der Tätigkeit). Die Auslegung differiert zwischen (und wohl auch innerhalb) der einzelnen Bundesländer stark.


    Ein zwejähriges Referendariat wird als 1/2 Jahr Berufserfahrung in Stufe 1 angerechnet - lediglich das ist auch tarifvertraglich festgelegt (bis 2009 wurde das Ref. überhaupt nicht als Berufserfahrung angesehen) - alles andere nicht.


    Die Regeleinstufung ist Stufe 1.

    @Susanea: Die Fragestellerin 'Ritterin Rost' ist gegenwärtig angestellte Lehrkraft im öffentlichen Dienst.


    Eine Rückerstattung ist (unter bestimmten Voraussetzungen) im Tarifgebiet West nur bei einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis außerhalb des öffentlichen Dienstes oder nach einer etwaigen Verbeamtung möglich.


    Edit: Oh weia: Du arbeitest ja an einer Privatschule. Das sollte dann eigentlich möglich sein mit der Rückerstattung für die 10 Monate Angestelltendasein im öffentlichen Dienst (ob es sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab).


    Tschuldigung für die falsche Auskunft, die durch mein ungenaues/flüchtiges Lesen verursacht wurde.

    @Ritterin: Ist eine Zwangsversicherung für alle Angestellten im öffentlichen Dienst.


    Als Angestellte ist das Geld weg - und nicht wieder rückholbar - Du hast allerdings bislang die (rechtlich unsichere) Möglichkeit eine kleine Zusatzrente dann ab 67 zu erhalten.


    Aber die Arbeitgeber haben schon 'Reformbedarf' (d.h. Kürzungen) für die VBL angekündigt....Die GEW stellt bei den von ihnen angestrebten Änderungen mittlerweile den Sinn der Zusatzversorgung infrage, da sie schon jetzt für viele Beschäftigte ein glattes Minusgeschäft ist.


    Das die einstmal sehr attraktive Zusatzversorgung so geworden ist, wie sie jetzt ist, das hat primär die GEW-Nachbar-/Partnergewerkschaft Verdi zu verantworten (als Unterstützungsmaßnahme für die rot-grüne Ideologie der Überlassung der Altersvorsorge an die Finanzmärkte/Banken/Versicherungen).

    Mach ich mal den Anfang:

    Zitat

    Ich habe Klassische Archäologie, Mittelalterliche Geschichte und Ur- und Frühgeschichte studiert und damals mit einem Magister abgeschlossen.


    Hm, da sehe ich noch nicht mal ein sicheres Anerkennen des Faches Geschichte (neue Geschichte fehlt). Und Geschichte ist nun alles andere als das nachgefragteste Fach...


    Was ist mit Deinen Lateinkenntnissen/qualifikationen/nachweisen? Oder Religion?


    Ein ganz großes Problem könnte sich ergeben, wenn viele Deiner Leistungsnachweise unbenotet sind - diese sind dann nicht kompatibel mit dem BA/MA System (dort wird alles benotet) und werden dann i.d.R. überhaupt nicht angerechnet (oder bestenfalls mit 4 als 'bestanden').

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