Ergänzend zu Boing: Zudem ist TVL 11/5 die Endstufe - die 2100€ netto verdient man auch mit 67. Bei A12 hast Du mit 40 noch etliche Alterstufen vor Dir.
Und 400€ Krankenversicherung? Nuja, wohl massig Vorerkrankungen und zusätzliche Luxusversicherungen...
Naja, ist schon ganz amüsant, was hier für Extremfälle angeführt/konstruiert werden (umgekehrt lassen sich natürlich auch locker Fälle anführen, wo das Beamteneinkommen netto nach Abzug der PKV deutlich über 1000€ höher liegt, im TVL15/A15 Bereich kann das sogar ganz leicht passieren und dürfte alltäglich sein).
Tamina: Das ist natürlich klar und bekannt, daß vom netto bei Beamten noch die PKV abgezogen werden muß.
Allerdings ist im Angestelltenstatus eine private Rentenversicherung unabdingbar, da man nach der 'Demontage' der betrieblichen Altersvorsorge im öffentlichen Dienst sonst nach jahrzehntelanger Tätigkeit im höheren Dienst im Bereich der Mindestpension bei Beamten (nach 5 Berufsjahren, Ref. zählt mit) landet.
Die unabdingbare private Altersvorsorge im Angestelltenbereich (bei der gegenwärtigen Gesetzeslage ist sie im Beamtenbereich bei 71, % nun nicht unbedingt erforderlich) kompensiert eigentlich die PKV-Beträge im Beamtenbereich, so dass es auch gar nicht unplausibel wäre,zu sagen:
Netto (Angestellte)
muß verglichen werden mit
Netto (Beamte vor Abzug der PKV)