Beiträge von wossen

    Sonderzahlungen für Pensionäre sind nicht Gegenstand von Tarifverhandlungen - können deshalb auch in keinem Forderungskatalog enthalten sein (auch nicht implizit - im Gegensatz zur üblichen - und vertretbaren - Übertragungsforderung auf Beamte hat sie durch die explizite Erwähnung von 'Pensionären' diesmal die klare Stoßrichtung der Forderung einer 'Extraleistung' für Pensionäre, welche Tarifbeschäftigten in Rente nicht zustehen würde).


    Zudem erhöhen sie das Gesamtkostenvolumen für für die Arbeitgeberseite, welches von der TdL ja öffentlichkeitswirksam berechnet wurde (wobei der Großteil des Gesamtvolumens auf Beamte/Pensionäre entfällt)

    Ist doch neu, dass die Übertragung der TVL-Ergebnisse in den Forderungen explizit von Verdi auch auf die Pensionsempfänger gefordert wird? (bislang immer nur Beamte)


    Das ist in der laufenden Tarifrunde besonders relevant, da eine Sonderzahlung zu erwarten ist (die dann auch Pensionäre bekommen sollen). Empfänger von Renten (daher ehemalige Tarifbeschäftigte) werden natürlich leer ausgehen (da gibt es keinerlei Forderung, denkbar wäre etwa VBL-Empfängerkreis in Rente, sicherlich wäre eine komplizierte Rechtskonstruktion erforderlich).


    Die Übertragung der Sonderzahlung auf Pensionäre soll also von den streikenden Tarifbeschäftigten erkämpft werden (klar, dass das formal nicht Gegenstand des Tarifvertrages sein kann - aber warum nimmt man das in den Forderungskatalog erst auf?)

    Bei Beamten macht die Regelung sogar Sinn, bei Tarifbeschäftigten natürlich nicht.


    Da wird der SL einfach gedacht haben, dass bei Beamten und TBs alles gleich ist (wie sonst meist). aber in diesem Falle wohl kaum.


    Klassischer Fall für Personalrat....

    Personalrat einschalten...


    Oftmals existieren Vereinbarungen zwischen Personalrat und vorgesetzten Behörden, welche die Vorgaben (in diesem Falle: ADO/NRW) präzisieren und die faktisch verbindlich für die Schulen sind.


    Das liest sich erstmal nach klarem Fall an, wo der Personalrat dir weiterhelfen kann....(wenn die der Schule übergeordneten Stellen davon durch den Personalrat hören, werden sie nur mit dem Kopf schütteln....., unabhängig davon, ob eine Dienstvereinbarung existiert oder nicht)


    In NRW gibt es zudem ja auch Lehrerräte an Schulen, ist selbstverständlich auch ein Fall für diesen.


    Als 'Motivation' der Schulleitung für ihr Handeln kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass sie dich generell loswerden wollen (Probezeitkündigung durch die Schule vll. nicht einfach wegen notwendiger Einschaltung der Bezirksregierung). Aber so geht das nicht...


    Also: Personalrat einschalten, dann hat der Spuk bald ein Ende...

    Kenne Schulleitungen, die eigentlich ein paar Stunden Verpflichtung haben, diese dann auf dem Papier auch erfüllen, es sich aber um Förderkurse/AGs handelt, die nicht angeboten werden.

    Das kann ich mir nicht vorstellen, das wäre ein schweres Dienstvergehen (man kann ja nicht einfach systematisch Unterricht nicht stattfinden lassen und trotzdem auf ein Pflichtdeputat anrechnen lassen). Selbstverständlich sind Förderkurse völlig regulärer Unterricht, auf welche die SuS Anspruch haben...


    Bei den hier berichteten Fällen, könnte es sich um Schulleiter handeln, welche etwa in der Schulaufsicht oder anderen übergeordneten Gremien o.ä. 'nebenbei' aktiv sind - Deputatsstundenverpflichtung einfach nicht stattfinden zu lassen, könnte auf jeden Fall schwerste Konsequenzen nach sich ziehen (bei tarifbeschäftigten SLs. Kündigung, auch verbeamtete SLs würden größte Probleme bekommen)

    Das Ganze ist in einem dynamischen Prozess, im größten Bundesland NRW ist alles beim Alten: A15 für Fachleitungen, SEK II; (noch) A12+ Z; bzw. A13+Zulage für die Fachleiter sonstigen Lehrämter.


    Und die Legitimation hierfür besteht im Besoldungsgesetz (d.h. dem Denken in Laufbahnen), wie auch aus diesem aktuellen Zeitungsartikel hervorgeht:

    https://rp-online.de/nrw/lande…assen-system_aid-97194551 (in Thüringen und Schleswig-Holstein unterziehen sich die Fachleiter in den Lehrämtern außer Sek II einem Laufbahnwechsel vom gehobenen in den höheren Dienst - in z.B. NRW ist dies noch nicht möglich)

    Warum hat sich denn in NRW die SCHALL herausgebildet?

    https://www.schall-nrw.de/


    In NRW scheint mir der verlorene Kampf um eine neue Entgeltordnung eine stark demotivierende Wirkung zu haben...


    Ein entschiedenes Eintreten für die Altbeschäftigten (und dazu gehören halt Argumentationen, die auf Beamtenprivilegien aufmerksam machen) vermag ich weder der Öffentlichkeitsarbeit der GEW S.-A , noch Sachsens entnehmen.

    Schon allein angesichts der Unterschiedlichkeit der Interessenlagen der Mitglieder kann dieses gar nicht vollumfänglich der Fall sein....


    Zudem ist die Frage, ob Tarifbeschäftigte von einer Gewerkschaft, in der mehrheitlich verbeamtete Lehrkräfte Mitglied sind, wirkungsvoll vertreten werden können...(die Beamtenverbände machen ja faktisch fast keinen Hehl aus ihrer Beamtenfixierung, aber natürlich muss auch die GEW darauf achten, beim Eintreten für Tarifbeschäftigte die verbeamteten Lehrkräfte nicht zu verprellen).


    Und dann spielen Organisationsinteressen auch eine Rolle: die 'Zukunft' der Lehrergewerkschaften in S-A oder Sachsen, wird nicht primär die Vertretung von tarifbeschäftigten Lehrkräften sein...

    Nicht rechtmäßige Änderungskündigung ist aber ein 'etwas' anderer Fall, als der hier vorliegende...


    Der Fall liegt hier auch anders als irgendwie in der 'Wirtschaft', weil der Tarifvertrag eine 'Übernahmeautomatik' aus dem Beamtenrecht hat, tarifvertraglich ist deshalb die Stundenerhöhung zumindest für TBs völlig korrekt, ja sogar zwingend erforderlich...


    Mich würde es daher eher wundern, wenn die fristlos gekündigte Lehrerin irgendeine Abfindung bekäme,,,

    Nuja, hier liegt aber keine Krankschreibung, sondern eine Arbeitsverweigerung vor...


    Gesundheitskomponente liegt im Mehrarbeitsgesetz ja in S.-A. zudem vor (allerdings erst ab 62 Jahren und bei Schwerbehinderung)


    Wenn die persönliche Grenze eine gesundheitliche Grenze ist, dann ist das grundsätzlich zunächst einmal das persönliche Problem des Tarifbeschäftigten.

    Nuja, das Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze ist im Arbeitsrecht (anders als im Beamtenrecht) nunmal vorrangig ein persönliches Problem....


    Wenn man sich persönlich einem Job nicht gewachsen sieht, ist im Arbeitsrecht halt grundsätzlich die eigene Kündigung vorgesehen....(GRUNDSÄTZLICH)


    Von daher meine ich, dass ein Rückgängigmachen der Mehrstundenanordnung eher auf dem Wege des Beamtenrechts erfolgreich anzustreben ist (dieser Weg steht ihr ja nicht offen)


    Ps. In Berlin z.B. beträgt das Deputat für GS-Kräfte auch 28 Stunden (ohne Arbeitszeitkontolösung wie in S.-A.). Beim hohen Krankenstand in S.-A. könnte man annehmen, dass da auch die Verbitterung der erfahrenen Lehrer über die Benachteiligungen gegenüber den jungen, verbeamteten Kollegen eine Rolle spielt.

    So einfach ist es nicht mit der formellen Qualifikation.


    Sonderpädagogen machen z.B. seit jeher ein 8-semestriges Universitätsstudium und werden dennoch nur im Endamt des gehobenen Dienstes mit A13 eingestuft (sind also seit jeher Angehörige des gehobenen Dienstes mit dem Privileg, gleich im Endamt des gehobenen Dienstes eingestuft zu werden).


    Bemerkbar macht sich das bei Beförderungsstellen - und ganz eklatant z.B bei der Fachleiterbesoldung bemerkbar (bislang A13+Zulage - im Sek II-Bereich durchgehend: A15, einfach deshalb, weil Sek. II höherer Dienst ist)

    chemikus: Na, ich weiß nicht, man kennt die Details in dem Fall nicht. Liest sich eher wie eine klassische Arbeitsverweigerung an....


    Da im TVL ja die Arbeitszeit an beamtenrechtliche Regelungen angekoppelt ist, gibt es vll. im Beamtenrecht Möglichkeiten, die Arbeitszeitverlängerung zu kippen (Stichwort: Fürsorgepflicht), das würde dann übertragen werden...(würde bei dem hier diskutierten Fall aber nicht helfen, da sie 'raus' ist).

    Persönliches Problem wäre dann auch: was bei Beamten unrechtmäßig wäre, wäre es nicht unbedingt auch bei TBs (da würde die Stundenaufstockung nur rückgängig gemacht werden wegen der TVL-Kopplung der Arbeitszeit ans Beamtenwesen, nicht wegen Unrechtmäßigkeit bei Angestellten)

    Das Hauptproblem ist das beamtenrechtliche Laufbahnprinzip - nur Sek II-Lehrer sind im höheren Dienst (alle anderen verbleiben im gehobenen Dienst)


    Wenn jetzt massenhaft gehobene Beamte in gehobenen Dienst so bezahlt wären, als seien sie im höheren Dienst, dann gäbe es rechtssystematisch Riesenprobleme (durchaus auch Klagegefahr von Beamten im höheren Dienst, die angemessene Alimentierung verlangen würden - und die beinhaltet auch Abstand gegenüber gehobenen Dienst).


    Rechtssystematisch ist die Aufwertung der Grundschul- und Sek I-Lehrer über A13 hinaus problematisch.

    Altersteilzeit ist in der Tat für tarifbeschäftigte Lehrkräfte seit dem Auslaufen des Alterstarifvertrages 2009 nicht mehr möglich.


    Über die persönlichen Folgen kann man nur spekulieren, es wäre ja auch möglich, dass die Lehrerin finanziell quasi unabhängig ist (etwa durch Ehepartner).


    Was leider in der Presse nicht/kaum geschildert wird, ist, dass insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern (ganz eklatant in Sachsen - und jetzt in Berlin neu eingeführt) erfahrene (und voll ausgebildete) Lehrkräfte Diskriminierungserfahrungen gegenüber den neu verbeamteten 'Jungkollegen' machen.


    Die Gewerkschaften haben natürlich keinen Grund, das Thema allzu hoch zu hängen (einfach, weil der Fokus dann auch auf Privilegien des Beamtentums gelenkt wird - dann wird noch argumentiert mit 'Neiddebatte' und Spaltung der Beschäftigten, wenn Angestellte auf Beamte verweisen).


    Mag so sein, dass die Stunde mehr jetzt das Fass bei der tarifbeschäftigten Lehrerin zum Überlaufen brachte....der Gesamtkontext wird wieder undiskutiert bleiben.


    chemikus: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bewegt sich bei der Tarifbeschäftigten nur im arbeitsrechtlichen Rahmen, diejenige bei Beamten ist viel weitgehender (interessant wäre es, wenn die Lehrerin Beamtin gewesen wäre.....Vor Arbeitsgerichten würde die Tarifbeschäftigte chancenlos sein...hm, wie das bei den für Beamten zuständigen Verwaltungsgerichten wäre? Vielleicht wäre als 'Kompromiss' einfach die nur Beamten zugängliche Altersteilzeit gewährt worden - nehme mal an, das es die in S.-A für Beamte auch gibt)

    Nuja, in der Verwaltung scheint zunehmend das Lockmittel für gehobenes/gesuchtes Personal die Verbeamtung zu sein (bzw. die konkrete Aussicht darauf), wo es irgendwie auch nur geht.


    Zulagen/Gewinnungsprämien/Erfahrungsstufenzuordnungen für Tarifbeschäftigte unterliegen harten Restriktionen (z.B. Zustimmung von Kommunalparlamenten bzw. der Finanzministerien), welche die individuelle Anwendung von tarifvertraglich durchaus möglichen Zulagen faktisch verhindern. In dem Bereich ist zwar eigentlich vieles möglich - in der Praxis wird es aber nicht angewendet (ein Hinderungsgrund ist auch, dass tätigkeitsgleiche Beamte dann natürlich auch Zulagen haben wollen, dies aber rechtlich nicht möglich ist - so geht dann sofort die Litanei los, dass Beamte diskriminiert würden)


    Verantwortungsträger begeben sich da auch auf Glatteis, etliche Führungskräfte auf kommunaler Ebene, welche Tarifbeschäftigte Zulagen zukommen ließen, haben dadurch persönliche rechtliche Schwierigkeiten bekommen (Veruntreuung). Der sicherere Weg auch für die Führungskräfte ist, 'unterbezahlte Kräfte' zu verbeamten (freilich nicht immer möglich: Altersgrenze, Laufbahnvoraussetzungen)


    Gehälter im TB-Bereich des öffentlichen Dienstes werden halt nicht durch den Markt bestimmt....(oder nur zu einem kleinen Teil), maßgebend für die Bezahlung ist faktisch u.a. das Beamtenrecht (und überhaupt: welchen Arbeitsmarktwert hat denn z.B. ein 55jähriger Schulleiter mit A16/TVLE15Ü Gehalt? Der würde auch bei einer Gehaltskürzung von 30% dabeibleiben)

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