Altersteilzeit ist in der Tat für tarifbeschäftigte Lehrkräfte seit dem Auslaufen des Alterstarifvertrages 2009 nicht mehr möglich.
Über die persönlichen Folgen kann man nur spekulieren, es wäre ja auch möglich, dass die Lehrerin finanziell quasi unabhängig ist (etwa durch Ehepartner).
Was leider in der Presse nicht/kaum geschildert wird, ist, dass insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern (ganz eklatant in Sachsen - und jetzt in Berlin neu eingeführt) erfahrene (und voll ausgebildete) Lehrkräfte Diskriminierungserfahrungen gegenüber den neu verbeamteten 'Jungkollegen' machen.
Die Gewerkschaften haben natürlich keinen Grund, das Thema allzu hoch zu hängen (einfach, weil der Fokus dann auch auf Privilegien des Beamtentums gelenkt wird - dann wird noch argumentiert mit 'Neiddebatte' und Spaltung der Beschäftigten, wenn Angestellte auf Beamte verweisen).
Mag so sein, dass die Stunde mehr jetzt das Fass bei der tarifbeschäftigten Lehrerin zum Überlaufen brachte....der Gesamtkontext wird wieder undiskutiert bleiben.
chemikus: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bewegt sich bei der Tarifbeschäftigten nur im arbeitsrechtlichen Rahmen, diejenige bei Beamten ist viel weitgehender (interessant wäre es, wenn die Lehrerin Beamtin gewesen wäre.....Vor Arbeitsgerichten würde die Tarifbeschäftigte chancenlos sein...hm, wie das bei den für Beamten zuständigen Verwaltungsgerichten wäre? Vielleicht wäre als 'Kompromiss' einfach die nur Beamten zugängliche Altersteilzeit gewährt worden - nehme mal an, das es die in S.-A für Beamte auch gibt)