Beiträge von wossen

    Step schreibt:

    Zitat

    aber das einen die Verbeamtung um die 40 teuer zu stehen kommen kann, habe ich nun schon öfter gehört - und da ist die Geschichte mit der privaten Krankenkasse wohl nur eine Zeitbombe ...


    Das ist 'Rumlaberei'. Private Krankenkasse lohnt sich in aller Regel auch noch mit Einstieg ab 40 (freiwillige Öffnungsklausel!), in extremen Ausnahmefällen bleibt man halt in der GKV und zahlt den vollen Satz (und hat netto immer noch weit mehr als der Tarifbeschäftigte - von der Altersversorgung wollen wir gar nicht erst anfangen zu sprechen)


    Vor allem ist bei der Altersversorgungsberechnung die großzügige Anerkennung von förderlichen Zeiten wichtig - das läuft anders als in der Rentenversicherung, so dass man i.d:R. schon am Tag der Verbeamtung einige Dienstjahre auf dem Buckel hat.


    Das ist alles Rumkokettiererei von Leuten, die sich schlussendlich selbstverständlich verbeamten lassen.....(weil alles andere schlichtweg äußerst selbstschädigend wäre)

    Parallelrechner schreibt:

    Zitat

    Auch im TVL gibt es außertarifliche Bezahlung, aber das greift erst ab Positionen jenseits von TVL15. Das Ganze wird genutzt, um Führungskräfte halten zu können.


    Nach dem TVL ist vieles möglich (auch höhere Eingruppierungen bei besonderen Bedarf) - in der Praxis ist das aber reinste Theorie (solche 'Privelegierungen' von Tarifbeschäftigten würden im beamtendominierten Entscheidungsapparat und bei den Personalräten auch nie durchgeführt werden).


    Bei der außertariflichen Bezahlung (jenseits von TVL 15) werden dem Tarifbeschäftigten in NRW (und anderen Bundesländern - ist jede Woche in den Stellenausschreibungen der Zeit nachzulesen) einfach die Bruttogehälter von Beamten angeboten - damit haben dann Tarifbeschäftigte auf einer A16-Stelle ungefähr das Nettoeinkommen von A13 Beamten.


    Wenn sie ablehnen - nuja, dann kriegt halt ein anderer den Job.

    Roof Raider schreibt:

    Zitat

    Außerdem habe ich gehört, dass das mit der Rente auch nicht ganz unproblematisch sein soll, wenn man zwischendurch Beamter war.


    Das ist völlig unproblematisch: Du wirst bei Aufgabe des Beamtenstatus in der GRV nachversichert in Höhe Deines Bruttogehaltes und der Staat übernimmt sowohl die rückliegenden Arbeitgeber als aucg Arbeitnehmeranteile. Du Bist also auch bei Aufgabe des Beamtenstaus weitaus besser gestellt, als wenn Du die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wärst.


    Naja, wenn Du zu bequem bist, ein paar Anträgsformulare auszufüllen - okay, hier will Dich ja keiner überreden.


    Prinz schreibt:

    Zitat

    OB es in deinem Bundesland allerdings unbefriestete Angestelltenverträge gibt, solltest du prüfen. Manche Bundesländer stellen Angestellte nur mit Jahresverträgen ein...


    Häh ?( Welche?? Das ist natürlich Unsinn.


    Zitat

    oder die Probezeit nicht schaffen könnte.


    Naja, wenn Du die Probezeit wirklich endgültig nicht schaffen soltest, dann bist Du in aller Regel auch für ein Tarifbeschäftigtenverhältnis nicht geeignet, In NRW hat Beamter oder Angestellter nach dem 2. Stex und Planstelle nichts, aber auch wirklich gar nichts mit Leistung und Qualifikation zu tun.

    Erlaß:

    Zitat

    "[...] bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe."


    Wenn Du z.B. einfach keinen Termin mit dem Amtsarzt vereinbarst, dann liegen die Vorraussetzungen nicht vor. Niemand wird im Schuldienst (außerhalb des Refs.) gezwungen, Beamter zu sein.


    Aber: Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, wo es nachteilig sein könnte, Beamter statt Beschäftigter zu sein.

    Schnurps schreibt:

    Zitat

    Wie wäre es, wenn du bei deiner Wunschseminarleitung anrufst?


    Der Vorschlag ist verhängnisvoll (Dienstweg unbedingt einhalten!)

    Nuja, aber wenn sich die Auffassung des Gerichtes durchsetzt, dass Lehrer (nicht zwingend) eine hoheitliche Aufgabe erfüllen - wie ist es dann noch zu rechtfertigen, dass LehrerInnen im Beamtenverhältnis beschäftigt werden ?(


    Insofern: eine ganz zwiespältige Sache.


    Ps rotherstein: Im Tarifbeschäftigtendasein müsstest Du aber noch viel mehr schlucken. Naja gut, Du spielst ja ohne Risiko, weil bestehende Lebenszeitverbeamtungen natürlich bestehen bleiben.....aber die nachfolgende Generation....

    Elternschreck schreibt:

    Zitat

    Ich finde es gut, wenn die jungen Leute künftig einen großen Bogen um den Lehrerberuf machen werden.


    Ich behaupte mal einfach, dass dem nicht so ist, sondern dass im Gegenteil die Zahl der Lehramtsstudenten auf einem Höchststand (insgesamt - allerdings mit Unterschieden zwischen den Fächern) in der näheren Vergangenheit ist (wegen der BA/MA- Umstellung gibt es ja keine zuverlässige Statistik mehr). Einfach mal Praktikanten/Reffis fragen und mit Lehrbeauftragten an der Uni und Seminarleuten sprechen


    Der Beamtenjob mit wirklich ordentlichem Nettoeinkommen und super Altersversorgung und die familienfreundlichen Arbeitszeiten, Ferien usw. werden halt auch angesichts der sonstigen Lage immer attraktiver (das die Vorstellungen hinsichtlich gerade der Arbeitsbealstung, wenn man es ordentlich machen will, etwas naiv sind - okay)


    Der Ersatzbedarf lässt nach, zum nächsten Hallbjahr haben erstmalig seit langen Jahren auch ordentliche Refabsolventen in NRW Probleme gehabt eine Planstelle zu bekommen....(in Bayern ist das ja schon länger so).

    Jaja. das behauptet der Philologenverband seit langem (seine Angaben sind die Basis des Artikels)


    Also: Lehrer(beamten)gehälter erhöhen, Arbeitsbedigungen verbessern um den Beruf attraktiver zu machen - und jetzt schon alles einstellen (ein paar von den neueinstellungen treten bestimmt auch dem Philologenverband bei)

    Wieso geht das über eine Beamten oder Beschäftigtenpflicht hinaus??


    Bei uns ist Bereitschaftsdienst (bei einem großem Kollegium 1X die Woche) auch eine Selbstverständlichkeit. Schließlich sollte bei plötzlichen Erkrankungen v.a. in der 1. Stunde ja jemand Aufsicht machen können. Bei Bereitschaft kann man i.d.R. davon ausgehen, dass man eine Vertretung übernehmen muss - ist ja besser, wenn man darauf vorbereitet ist, als wenn es plötzlich kommt. So kann man sich drauf einstellen: ich hab z.B. Montag in der 3. Bereitschaft (1+2 und 5+6. Stunde regulären Unterricht) - und da mache ich dann in der Regel Vertretung.


    Ist doch alles kein Problem - oder?

    Ja - im Normalfall dann 11/2 (wenn der Arbeitgeber die Sek II-Zeit nicht anrechnen möchte - dann 11/1. Die Einordnung in eine Erfahrungsstufe ist seine alleinige Entscheidung)

    Naja, bei mir an der Schule gibts auch KollegInnen, die nicht in der Lage sind, ein Mailprogramm zu bedienen (bzw. nicht bereit sind, sich 'einzuarbeiten' bzw. Mails überhaupt abzurufen) - die wären bei VW schon längst rausgeschmissen worden.


    Das würde ich (bezugnehmend auf das Ausgangsposting) als "gutes Beispiel" ansehen".

    Na, klar - der finanzielle Unterschied zwischen Tarifangestellter mit 2. Stex. und Beamter mit 2. Stex. ist natürlich riesig (v.a., wenn man noch Pension usw. einrechnet).


    Aber: man muss halt die beamtenrechrlichen Voraussetzungen (Alter + Gesundheitszustand) erfüllen. Leistung und Noten spielen in NRW keine Rolle bei der Frage, ob man verbeamtet wird oder nicht.


    Dann (und nur dann) lohnt sich natürlich das Ref. auch finanziell (was besseres kann man dann nicht machen).

    Aus dem Link:

    Zitat

    Einführung einer „Obergrenze“ von 100%. Die Erstattung durch Krankenversicherung
    und Beihilfe darf nicht über Rechnungsbetrag liegen.
    Bei erstmaliger Antragstellung
    und bei Änderung des Krankenversicherungsvertrages ist eine Bescheinigung der Krankenversicherung
    vorzulegen.


    Was, das ging in Hessen noch??


    In NRW ist das vor Ewigkeiten angeschafft worden - ist ja nun wahrlich auch eine Einladung zum Missbrauch

    chili: In der Tat, mit einem abgeschlossenen Referendariat würdest Du als Tarifangestellte nur 25-35 € netto mehr (TVL 13 SR) bekommen. In der Realität bekommt man meist sogar weniger Geld, da eine Tätigkeit als Aushilfslehrerin voll auf die Erfahrungsstufen angerechnet wird - das Ref. hingegen nur mit einem 1/2 Jahr - vom Verdienst und Alterversorgungsausfall im Ref. ganz zu schweigen


    Es ist ein Grundprinzip des TVLs Qualifikation und Ausbildungszeiten zu bestrafen.

    Sonnenkönigin schreibt:

    Zitat

    sondern durch ein perfides Zusammenspiel aus Angstmacherei und Verunsicherung an der Schule selbst - erst hieß es noch "toll, dass Sie endlich da sind, wir brauchen Sie dringend", dann ging es mehr in die Richtung "mal sehen, ob Sie sich auch würdig erweisen".


    Tja, das ist ganz typisch Schule - und ganz typisch Lehrer...


    Alle Seiteneinsteiger sollten sich nicht von der (fast) allgegenwärtigen professionellen Freundlichkeit von Lehrer blenden lassen......alles Fassade (übertrieben gesagt - und natürlcih nicht immer und überall usw.)

    Doch man muss natürlich auch eigene Werke zitieren. Deshalb sollte man im 2. Stex auch keinen vorangehenden UB verwenden.


    Was hier manche Leute so leichtfertig schreiben....naja, geht ja nicht um ihre eigene Verbeamtung.

    Es gelten (bestimmt auch in Deinem Bundesland) die Regeln der wissenschaftlichen Zitierweise.


    Das heisst, Du musst alle Quellen angeben - und damit auch Deinen alten Entwurf (ich glaube, sone Literaturangabe käme nicht so gut an)


    Also zulässig ohne Angabe der Quelle: nein.


    Man muss natürlich so die Frage mit dem Kläger und dem Richter stellen (in NRW hat die Entwürfe aus dem Ref. nur der Fachleiter)

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