Beiträge von wossen

    Kleebaltt schreibt:

    Zitat

    Kann man schon, allerdings wird man dann nicht verbeamtet, weil man nicht ausgebildet ist ;)


    Das ist doch Unsinn, da ein Sek II-Lehrer, der an Gyms oder Ges unterrichtet, in aller Regel auch die Sekundarstufe I Lehrbefähigung (mit 2 Staatsprüfungen) hat.


    Es ist teilweise unfassbar, was man hier sonst noch so alles liest an (irreführenden) Halbwissen...

    Das bedeutet das. Seiteneinstieg ist damit praktisch erledigt.


    Noch erschreckender ist, dass (im Originalschreiben des Ministeriums) die Fortsetzung des Einstellungskorridors für 2014/2015 angedeutet wird. Zudem werden umfangreiche Geldmittel für Vertretungsstellen bereitgestellt. Als Nichtmangelfächle (Fächer sind im Ministeriumsschreiben aufgezählt - die GEW hält uns das Schreiben ja noch vor) hat man die nächsten Jahre also nur in Ausnahmefällen Aussichten auf eine Planstelle an einem NRW-Gymnasium.


    Das die GEW die Maßnahme von Rot-Grün begrüßt (und die 300 Stellen als Erflog feiert) ist klar ;(

    Du kannst Das Thema noch am Prüfungstag ändern (mit Billigung der Kommission).


    Wetter wäre garantiert ein Grund ;)


    Info ist zwar 100% (ich habs auch gemacht, allerdings nur eine Formulierung im Titel) - aber rückversichere Dich auf jeden Fall bei Deiner Hauptseminarleiterin.

    Nein, Berlin zahlt nach dem TV Land Berlin, vgl. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/


    Der ist angelehnt an den bundesweit (außer Hessen) gültigen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - aber keineswegs identisch.


    Berlin ist zudem ein Sonderfall, weil da ja die tarifbeschäftigten Lehrkräfte (im Zuge des generellen Verzichts auf Neuverbeamtungen) erheblich besser bezahlt werden als im (fast bundesweit gültigen) TVL (durch andere Erfahrungsstufeneinordnung)

    Berlin ist nicht TVL im Lehramtsbereich - überall sonst in Deutschland (de facto nunmehr auch in Hessen mit der Hauptausnahme der Familienzuschläge), gilt der TVL mit dem 1/2 Jahr Anrechnung des Refs auf Stufe 1 (bei Beamten werden die 2 Jahre Ref übrigens voll als Dienstjahre angerechnet - wichtig für Pensionsanspruch und so...)

    Susannea schreibt:

    Zitat

    Naja, es sind ja fast 1700 Euro und soviel ich weiß wird die Ref-Zeit als Erfahrung mit angerechnet.


    Falsch: Ref wird nur mit einem halben Jahr auf die Stufenlaufzeit angerechnet (und dann auch nur auf Stufe 1).


    Der TV-H ist insofern besser als der TVL als es dem Beamtenbund/Philologenverband und Verdi nicht gelungen ist, die Familienzuschläge des BAT abzuschaffen (kein Witz!). Die Beibehaltung der Familienzuschläge musste die hessische Landesregierung gegen den Willen von DBB und Verdi durchsetzen (die wollten den 'Standard TVL' der anderen Bundesländer). Die (von DBB/Verdi 'erkämpfte'!!) sonstige Abschaffung des BATs und Fasteinführung des TVLs bedeutet eine wesentliche Verschlechterung für Neueingestellte (und bald auch für längere Zeit im Tarifbeschätigungsverhältnis stehenden Lehrkräfte) in Hessen.


    Da verdeutlichen DBB und Verdi wieder einmal, was man für sie als Tarifbeschäftigter (für Verdi im gehobenen und höheren Dienst) schlichweg ist: .....(von mir zensiert)


    Bezahlt wird in der Primarstufe nach TVL 11 (nach 2. Staatsexamen) - völlig unabhängig davon, ob man Aushilfskraft ist oder eine Planstelle hat

    Das ist nur eine Bildunterschrift, die doch häufig von den Layoutern gestaltet wird.


    Höchstwahrscheinlich ist doch, dass selbst die textverfassende Journalistin Tina Baier von Beamtenrecht und/oder Beschäftigungsverhältnissen keinerlei Ahnung zu haben scheint, sonst würde so ein Interview doch nicht so viele Unklarheiten aufweisen.


    Tja, 'Qualitätsjournalismus' a la Süddeutscher Zeitung - und Tina Baier ist auch noch auf Bildungsfragen 'spezialisiert' (!!) ;(

    Stimmt. Das hier aus dem Artikel:

    Zitat

    Dazu kommt natürlich, dass es für verbeamtete Lehrer ein gewaltiger Schritt ist, den Arbeitsplatz zu wechseln.


    kann man interpretieren, das sie sich einfach versetzen lässt - und das Beamtendasein dann wieder als normale Lehrerin genießt.


    Wenn dem so wäre, dann müsste man sagen, dass in jeder Privatfirma (auch für Tarifbeschäftigte im ÖD könnte das gelten) ein solches Interview eine fristlose Kündigung zur Folge hätte, aber aus einer evtl. vielfach privilegierten Situation heraus (Beamtin, privat abgesichert), hat man Narrenfreiheit, die dann auch schamlos in Anspruch genommmen wird (naja, vll, Disziplinarverfahren - die will aber eh keine Karriere mehr machen).


    Aber wie gesagt: wir kennen den Fall nicht - nur die sehr unklaren Formulierungen (sowohl der SZ als auch der Interviewten), legen nahe, dass man mit solchen spekulativen 'Verdächtigungen' vielleicht nicht ganz falsch liegt.

    Muss man natürlich auch fragen, warum suedeutsche.de diesen nicht ganz unwichtigen Umstand mit keinem Wort erwähnt..... (hätte Frau Schöffel im Interview auch erwähnen/andeuten können)


    Wirft kein gutes Licht auf die Zeitung (bzw. die Internetredaktion, falls der Artikel nur im Netz erschien)


    Scooby schreibt:

    Zitat

    und vielleicht würden mit der entspr. finanziellen Absicherung hintendran noch viel mehr VS-Rektoren so einen Schritt machen...


    Das trifft sicherlich auf einen Gutteil aller Erwerbstätigen zu

    Hm, im Lebenslauf steht was von Mitarbeit in der Firma Schöffel


    Zudem "kündigt"? Ist die nicht verbeamtet? (geht aus dem Artikel auch nicht ganz direkt hervor). Da wäre dann natürlich auch noch ein krasses Missverhältnis von Arbeitsaufwand als Grundschulrektorin und Gehalt vorhanden (neben der sonstigen Diskriminierung)


    Also: man sollte nie vorschnell urteilen - von Egotrip (den man sich risikolos leisten kann - und vielleicht eh gemacht hätte - so hat man halt die Möglichkeit ein paar Leuten noch 'Einen' mitzugeben) - bis mutig ist alles an Interpretationen drin (auch weil man halt die Lebensverhältnisse und die die Person selbst nicht kennt: sowie die Sichtweisen der Angegriffenen)

    Ja, im gesamten Geltungsbereich des TVL entspricht E 11 der Besoldungsstufe A12


    Fall A: ledige 29 jährige Berufseinsteigerin, Kirchenmitglied ohne Kinder in Rheinland Pfalz (netto)
    E 11 = 1640€
    A 12 = 2550€ (- Krankenversicherung)


    FallB: 31 Jahre (Rest wie oben)
    E11 = 1640€
    A12 = 2639 € (-Krankenversicherung)


    Falls Du verheiratet bist und/oder Kinder hast, vergrößert sich der Unterschied noch.

    Naja, man darf nicht vergessen, dass diejemigen, die ein Referendariat machen und im Angestelltenverhältnis verbleiben, nicht diskriminiert werden sollten.


    Es hat ja schon etwas abstruses an sich, dass dank der Erfahrungsstufen so mancher Seiteneinsteiger schon zu Beginn seiner Ausbildung mehr verdient, als ein tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen.


    Bsp.
    a) SE ohne 2. Stex als absoluter Neuling in der Schule mit vorangehender Tätigkeit: 1 Jahre wissenschaftliche Hilfskraft (oder Nachhilfe) = TVL 13 Erfahrungsstufe 2 (und wie man hier lesen kann, sind ja ohne weiteres sogar 3 oder 4 mit Tätigkeiten erreichbar, deren Schulbezug arg konstruiert zu sein scheint)


    b) Lehrer mit 2. Staatsexamen nach 2jährigen Referendariat = TVL 13 Erfahrungsstufe 1 (die Minizulage nach 2. Stex kompensiert die niedrigere Erfahrungsstufe bei weitem nicht)

    Nuja, wenn man sich die im Netz kursierenden Lebensläufe anschaut, dann ist der Lehrer vermutlich erst vor kurzem lebenszeitverbeamtet worden.


    In Dortmund gibt es da ein prominentes Vorbild, dass ein Auftreten in rechtsextremen Kontexten halt zu einer Suspendierung führt - selbstverständlich bis zur Pensionierung zu (fast) vollen Bezügen.


    Für ne Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird das alles wohl nicht reichen (man achte auf seine Erklärungen) - nuja, als Beamter ist man halt bestens geschützt, mich wundert, dass nicht mehr Leute auf die Idee kommen das zu missbrauchen (wobei ich dem Lehrer nicht unterstellen will, dass er seinen Beamtenstatus vorsätzlich missbraucht).


    Als Tarifbeschäftigter wär er übrigens höchstwahrscheinlich schon längst gekündigt....


    Ps. Die sogenannten Berufsverbote aus den 1970er Jahren bezogen sich fast ausschließlich nicht auf Menschen, die schon verbeamtet waren

    Ja sicher - ist allerdings für einen Angestellten netto völlig uninteressant (mehr Rente gibts dadurch auch kaum. Die Pensionserhöhung bei Beamten ist ja ein erheblicher Anreiz) - und grenzt angesichts des Mehraufwands an entwürdigende Selbstausbeutung.


    Mach lieber einen 400€-Job neben der Schule statt den Stellvertreter - bringt mehr Geld und ist weniger Arbeit.

Werbung