Chris 01 schreibt:
ZitatSie arbeitet schon länger in ihrem Studium auf 450Euro Basis als Lehrerin (als Aushilfe quasi) nun fragen diese und andere Schulen immerwieder ob Sie denn nicht mehr als diese 22 Stunden im Monat machen will/kann.
Ich glaub, da hast Du den Sachverhalt nicht richtig geschildert. Bei Tätigkeiten als Lehrerin wird nach TV-L bezahlt (und entsprechend eingruppiert). Die Möglichkeit einer Tätigkeit als reguläre, freiberufliche Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist mir zumindest unbekannt (oder handelt es sich da um Ganztagsbetreuung und so? Das ist dann aber keine Lehrertätigkeit). Okay, es gibt eng begrenzte Ausnahmefälle, z.B. bei Rechtsanwälten, die Rechtskundeunterricht geben - kann mir aber eigentlich kaum vorstellen, dass eine Studentin gegen Honarar für eine Unterrichtstätigkeit eingestellt wird (da gilt dann halt der TV-L)
Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll