Hast Du einen direkten Anschlussvertrag? (schon bei 6 Monaten Lücke ist deine gesamte Erfahrung entwertet nach Willen der Tarifpartner - und du bist Berufsanfänger mit Stufe 1)
z.B. http://www.rechtslupe.de/arbei…er-berufserfahrung-381858
Hast Du einen direkten Anschlussvertrag? (schon bei 6 Monaten Lücke ist deine gesamte Erfahrung entwertet nach Willen der Tarifpartner - und du bist Berufsanfänger mit Stufe 1)
z.B. http://www.rechtslupe.de/arbei…er-berufserfahrung-381858
TV-L 11 aber selbstverständlich nur, wenn deine Ausbildung als adäquat zum 2. Stex anerkannt wird
Seph schreibt:
Zitatwas ich mir bei dir aber kaum vorstellen kann, da du de facto einschlägige Vorerfahrungen hast
Die Definitionmacht darüber haben die Tarifparteien aber faktisch den Arbeitgebern überlassen (wenn du da die Auskunft erhälst: keine Anrechnung - dann ist das halt so) ,wenn deine Ausbildung aber als Referendariat anerkannt wird, dann musst Du nur ein halbes Jahr Stufe 1 absolvieren
Tja, unbedingt ratsam ist natürlich, eine Verbeamtung anzustreben (dann A12 - und du hast auch bessere Chancen gleich schon in eine höhere Stufe bei Diensteintritt eingestuft zu werden qua ' förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten')
Das Eingangsposting legt nahe, dass jemand mit den Eltern der Grundschüler gesprochen hat...Aber da Du uns ja nicht mit ner Skizze des dann doch erfolgten Gesprächs mit dem älteren Schüler vertraut machst, ist es fast müßig zu diskutieren..
Okay, Studium und Ref in GE relativiert deine formale 'Kompetenz' in der Angelegenheit - aber, nuja, wir sind ja alle Pädagogen...(und Sonderpädagoen vll. noch ein bissel mehr als primär fachwissenschaftlich ausgebildete Lehrer)
Stimmt schon, Zuständigkeit liegt beim Klassenlehrer und der Schulleitung (wenn die einen hinzuziehen, weil man dort 'Kompetenz' vermutet, sollte man das natürlich tunlichst nicht ablehnen). Aber da kann man jetzt wirklich nichts zu sagen, ohne den Standpunkt des Jungen zu kennen - nur vll. meine generelle Einstellung: Staatsschutz und Polizei wären für mich die letzte Lösung (die auch nur durch die Schulleitung veranlasst werden könnte)
Eine Unterrichtseinheit für die ganze Klasse wegen eines Schülers? Hm, würde die Wirkung von so etwas auch nicht überschätzen (der Schüler fühlt sich bevormundet, kommt in eine Oppositionshaltung usw.)
Also: bevor man sich irgendwelche weitere Optionen überlegt, muss man natürlich mit dem Schüler (und auch Eltern) sprechen, da klärt sich vll. schon sehr vieles (so wars ja bei dir auch mit den Grundschülern)
Staatsschutz oder die Polizei sollten nicht bessere pädagogische Arbeit leisten als die Lehrer (...und dieses Jammern wegen der Sozialarbeiterin finde ich, vor allem dann noch bei einer Sonderpädagogin, schon ein bißchen bedenklich)
Wenn man mit zu großen 'Hammern' ankommt, besteht auch die Gefahr, dass der Schüler in eine Trotzhaltung verfällt - vll. war das Ganze ja auch eher ein 'schlechter Scherz' des älteren Schüler (in der Pubertätsphase?); da müssten dann deutlich Grenzen aufgezeigt werden (vor allem, weil Erstklässer betroffen sind) - durch Lehrer (einschalten von Staatsschutz und so wäre ja nun wirklich letzte Möglichkeit)
Beim Gespräch mit dem Schüler könnte man dann so vorgehen, dass man ihnen 'umgekehrte Bilder' vorlegt - 'Christen schlachten Moslems' ab, was er denn davon halten würde...Aufpassen muss man, dass man nicht in eine generell religionsfeindliche Haltung im Gespräch mit dem Schüler verfällt
Ortslehrkraft heißt doch das du ortsüblich bezahlt wirst (in Landeswährung) Kann man sich ja schon selbst überlegen, wie das z.B. in Osteuropa so ausschaut.
Das kann nirgendwo ein 'Supergehalt' sein nach deutschen Maßstäben (Deutschland ist halt schon weltweit an der Spitze der Lehrergehälter - vor allem bzw. wenn die 'Wertgehaltigkeit' des Beamtenstatus monetär bewertet). Normalerweise werden die Ortslehrkraftstellen ja auch von einheimischen Lehrern besetzt - für deutsche Beamte gibt es attraktivere Typen von Stellen im Auslandsschuldienst
Unbedingt empfehlen würde ich ein Gespräch mit der Schulleiterin der infrage kommenden Förderschule im 'FSP Lernen'. Die kennen sich natürlich viel besser aus im Gesamtbereich und nehmen sich mehr Zeit als ein Schulleiter im allgemeinbildenden Schulwesen (jedenfalls in der Regel). Bedenken von Eltern gegen eine Beschulung an der Förderschule sind denen auch sehr bewusst, sind die gewohnt - und die können natürlich auch bestens die Perspektive von Eltern nachvollziehen.
Mein persönlicher Eindruck ist, dass in den Schulleitungen der Förderschulen wirklich gute und engagierte Leute arbeiten, mit denen man sich auch gut unterhalten kann...(die sicherlich zudem auch einen breiteren Horizont in dem Komplex haben als Empfehlungen erstellende Grundschullehrerinnen und bürokratische Schulämter)
Dany 69:
ZitatWir sind zur Anmeldung gegangen und wurden darüber informiert, das mein Bruder weder ein Zeugnis mit Noten, noch einen Abschluss nach erfolgreichem Absolvieren der Schule bekommt!
Nuja, kein Wunder - Realschulabschluss und "Förderbedarf Lernen" sind inkompatibel. Der Förderbedarf würde dann bestimmt weit vor den Prüfungen aufgehoben.
Jaa, es ist halt das Problem, dass viele Eltern von SuS mit Förderbedarf von den Verlockungen der Bildungszertifikate (Abitur/Realschulabschluss) der allgemeinbildenden Schulen angelockt werden, obwohl Misserfolgserlebnisse in der Hinsicht vorprogrammiert sind.
Bei der Threaderstellerin hab ich son bissel den Eindruck, als ob sie sich mit der Begründung der Förderempfehlung nicht unvoreingenommen auseinandergesetzt hat (sondern sone Art 'Abwehrhaltung'entwickelt hat). Aber wie immer: alles schwer zu sagen, ohne den Schüler zu kennen..
Plattenspieler schreibt:
ZitatEs gibt natürlich auch außerschulisch arbeitende Sonderpädagogen.
Sagen wir so: Jeder Sonderschullehrer (Förderschullehrer) ist ein Sonderpädagoge, aber nicht jeder Sonderpädagoge ist Sonderschullehrer.
Alle zufrieden?
Nicht ganz - zumindest in NRW ist 'Sonderschullehrer' eine Amtsbezeichnung, die nur Beamte verwenden dürfen. Das Verwendung der Bezeichnung 'Sonderschullehrer' für sich von Seiten eines Tarifbeschäftigten wäre eine 'Amtsanmaßung'. Gleich qualifizierte Tarifbeschäftigte mit 2. Staatsexamen (Sonderpädagogik) sind einfach '(Tarif-)Beschäftigte' (Bezeichnung laut TV-L) oder 'Lehrer' (Regelung des Landes NRW - eine Bezeichnung als 'Förderschullehrer' oder 'Sonderpädagoge' ist nicht vorgesehen)
Hm, das Abholen und Geleiten des Schulleiters kann bei solchen Sachen aber sehr gut schon ne Höflichkeitskonvention sein - kenn eure Schule und euren Schulleiter nicht.
Also ich würde das nicht unbedingt als Ausrede sehen, sondern vll. war er wirklich sauer über die (aus seiner Sicht) Unhöflichkeit.
Sehe ich kein Problem drin, zu begründen, warum ein Tag der offenen Tür am Sonnaband stattfinden sollte.
Viele Eltern und Interessenten sind halt zeitlich zwischen Mo und Fr zeitlich nicht flexibel, sondern arbeiten tagsüber. Der Anteil der arbeitenden Eltern ist an einem Sonnabend geringer - von daher ist es zweckmäßig eine solche Veranstaltung auf den Samstag zu legen (außerdem handelt es sich an Tagen der offenen Tür nicht unbedingt um Unterricht).
Das ist historisch bedingt, weil die Sonderschullehrerausbildung eine Volksschullehrerausbildung voraussetzte und die quasi zusätzliche Ausbildung höher bewertet wurde.
Außerdem dauerte die grundständige Sonderpädagogenausbildung schon immer 8 (bzw. jetzt 10) Semster (GS ja bis Bachelor/Master 6 Semester) und es gibt da noch spezifische Wissensbestände in der Ausbildung wie Diagnostik.
Als Sonderpädagoge ist man aber trotz A 13-Stelle übrigens im gehobenen Dienst, man wird gleich bei Einstellung ins Endamt der Laufbahn eingestuft (auch das nen Relikt der Geschichte als Aufbaustudiengang für Volksschullehrer), dadurch hat man nur als Konrektor oder Rektor (oder Schulaufsicht) als Sonderpädagoge ne Chance auf A 14 (TV-L 14). Die verbreitete Meinung, dass Sonderpädagogen gleichgestellt sind mit Sek II-Lehrern ist schlichtweg falsch.
Naja, so dolle ist der Unterschied zwischen A12 und A 13 ja nicht (bzw. TVl 11 und 13) - da gibts in der Bezahlung der Lehrkräfte ja größere 'Merkwürdigkeiten', wenn man etwa an den Unterschieden der Nettobezahlung von tätigkeits- und ausbildungsgleichen tarifbeschäftigten und verbeamteten Lehrkräften denkt....
Ahja, dann findet sich auch darin die Begründung, warum 'LiT' nicht 'Lehrer im Tarifbeschäftigtenverhältnis' heißt, sondern 'Lehrkraft'.
Tarifbeschäftigte sollten es also eigentlich tunlichst vermeiden sich als Lehrer zu bezeichnen (bzw. bezeichnen oder anreden zu lassen), da sonst eine Verwechslungsgefahr mit der von Coco angeführten Amtsbezeichnung entstehen könnte.
Ne Vermischung von Schulbegleitung und Lehrauftrag (also Funktion als Lehrer) ist aber problematisch.... nicht nur, wie man sich fragt, wie so etwas eingruppiert werden könnte....
Wenn man nur innerhalb der Beamtenschaft schaut, haben die Lehrer ja ihre Position im Vergleich zu anderen Beamtengruppen eher verbessern können.
Zumindest gegenüber neuberufenenen Professoren, die nach der W-Besoldungt alimentiert werden. W2 (ehemals C3-Professur) entspricht ungefähr einem Oberstudienrat - bei natürlich ungleich höheren Qualifikationanforderungen (1. und 2. Staatsexamen kann man nun doch nicht mit Promotion und Habilitation gleichsetzen).
Nuja. Coco - heute wären es 1818,64 € netto (ledig, voll ausgebildeter Primarstufen oder Sek I Lehrer mit beiden Staatsexamina; TVL 11, Stufe 1 ohne Kirchenangehörigkeit).
Übrigens gibts gar keine spezifischen Lehrergehälter, sondern nur Beamten bzw. Tarifbeschäftigtengehälter (und seriöserweise müsste man diese beiden miteinander vergleichen - ist ja iwie sinnvoller als mit Porschearbeiter).
Dazu käme natürlich immer noch z.B. eine Einbeziehung der erworbenen Altersversorgungsansprüche... (insbesondere in langanhaltenden Niedrigzinspahsen....)
Bei uns ist es dann oft so, dass die Schüler Aufgaben bekommen und die Tür auf bleibt und letztlich der Kollege "von gegenüber" einen Blick auf die Klasse wirft...
Ist in der Förderschule (siehe Steckbrief der Threaderstellerin) meist nicht 'so gut' möglich
Na, SuS auf andere Klassen verteilen oder die Schulleitung muss ran....(was sonst, in größeren Systemen stellt sich die Frage ja nicht - Aufsicht durch Nichtlernpersonen könnte man an Förderschulen vll. auch mal machen, bei glz. offizieller Zuständigkeit einer Lehrperson, die zeitleich ne räumlich benachbarte Lerngruppe unterrichtet)
Nicht immer ganz generell.
Bei mir gabs im Ref in der letzten Sommerferienwoche vor dem Examen nen Blockseminar zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Das Engegement zeigen aber nur die allerwenigsten Seminarlehrer - generell kannste davon ausgehen: keine Unterrichtszeit= keine Seminarzeit.
Claudius schreibt:
ZitatOb wir Lehrer ein höheres Gehalt verdient hätten, ist eine ganz andere Frage. Ich bezog mich nur auf die Behauptung, es sei heute nicht mehr möglich mit einem Lehrergehalt eine Familie zu ernähren. Das halte ich für blanken Unsinn.
Nuja, z.B. TV-L E 11 (entspricht der Einstufung A 12 auf Tarifbeschäftigtenebene), mittlere Erfahrungsstufe, 4 Kinder, verheiratet, Stkl. II = 2123€ netto (+ Kindergeld)
vgl. http://oeffentlicher-dienst.in…stkl=1&r=nw&zkf=4&kk=15.5; Fachlehrer sind mit E 9 eingestuft....
Ist aber schon mal eng für 6 Personen.... (okay, verbeamtet wäre das analog auf A 12 - etwas über 3500 netto in NRW,Kindergeld kommt dazu, Krankenkasse ginge da noch ab; Bayern wäre mittlerweile auf Beamtenebene erwähnenswert mehr)
Man kann eh gar nicht mehr generell von Lehrergehältern sprechen, sondern nur noch von Beamten- und/oder Tarifbeschäftigtengehältern vom Lehrern (A13 vs. TV-L 13 ist die Differenzgrößer; von TV-L 15 zu A15 ganz zu schweigen - Verdienst bei TV-L E15 mit höchster Erfahrungsstufe, verheiratet, 4 Kinder = 3136,87€ netto + Kindergeld - zu beachten dabei noch der Unterschied zwischen Pension und Rente mit dem Rückstellungebedarf für zukünftige Rentner)
Besoldung/Tariflohn gilt ja auch nicht nur für Lehrer - schon von daher ist es gar nicht gerechtferigt, von speziellen Lehrergehältern zu sprechen, sondern von Gehältern im gehobenen und höheren Dienst (bzw. entsprechenden Tarifgehältern)
Die Zeit nach der UPP gehört zu deiner Ausbildungszeit, auch nach der UPP wirst du (offziell) noch ausgebildest. Die Zeit nach der UPP ist nen integraler Bestandteil des Referendariats.
Falls du 'kündigen' solltest (also dich aus dem Dienst entlassen lässt), dann würde auch die UPP verfallen, du hättest kein 2. Staatsexamen.
Das man da vielleicht nen bissel dran rumdrehen kann (offiziell dann wohl: Ausbildung/Praktikum an einer anderen Schule/Schulform zur Horizonterweiterung) mag vll. schonmal iwo vorgekommen sein (ich kenn keinen solchen Fall) - geht aber auf keinem Fall an jeden Studienseminar (offiziell musste auf jeden Fall im Vorbereitungsdienst bleiben). Einfach KernseminarleiterIn fragen - die wird dir mit einiger Wahrscheinlichkeit schnell 'den Zahn ziehen'.
@ Trantor: normalerweise ist bei solchen Sachen tarifvertraglich oft die Übertragung der beamtenrechtlichen Bestimmungen auf Tarifbeschäftigte vorgesehen. Tarifbeschäftigte haben (nicht nur) in diesen Angelegenheiten eigentlich NIE einen Vorteil gegenüber Beamten (dafür haben die Gewerkschaften schon zusammen mit den Arbeitgebern in den Ausformulierungen der Tarifverträge gesorgt)
Hier gibts nun aber im TV-L was passendes, TV-L §4 (1)
Zitat(1) 1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden.
2 Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Das mit dem einen Tag ist eigentlich sogar doch noch unter Versetzung und Abordnung.
Die Threaderstellerin muss demnach gehört werden (falls es sich hier überhaupt um ne Abordnung handelt) - das hat nach dem TV-L aber keinerlei bindende Konsequenzen für den Arbeitgeber (selbst wenn du die besten Argumente der Welt hättest - und die haste noch nichtmal). -
(Definition: Protokollerklärungen zu § 4 Absatz 1:
1. Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Das es bei Beamten viel komplizierter zu sein scheint, sowas durchzusetzen, wird ja anschaulich aus dem Link im zweiten Posting dieses Threads deutlich)
Also: wie ich das so sehe: keine Chance (höchstens iwie auf 'Gnade' hoffen). Die können mit dir ohne weiteres noch ganz andere Sachen machen....(und du bist weit weniger geschützt als ein vergleichbarer Beamter, weil du nicht dem Verwaltungsrecht, sondern dem Arbeitsrecht unterliegst - und zudem dein Arbeitgeber nicht sone Fürsorgepflicht wie für nen Beamten hat)
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