Susannea schreibt:
ZitatAber du siehst, dass scheint in NRW glücklicher Weise nicht so zu sein.
Nö, das ist in NRW auch so - Dein Fall ist anders als der des Threadstarters.
Susannea schreibt:
ZitatAber du siehst, dass scheint in NRW glücklicher Weise nicht so zu sein.
Nö, das ist in NRW auch so - Dein Fall ist anders als der des Threadstarters.
Das es problemlos geht, ist dem Fragesteller vermutlich klar
Naja, kann schon sein sein, dass Du im Vorstellungsgespräch dann drauf angesprochen wirst (das wäre umgekehrt bei der Gesamtschule auch so) - ist aber in der Praxis aber kein Problem, wenn Du eine plausible Antwort hast. Zudem kann man sich ja nicht aussuchen in NRW, ob man einem Gym oder einer Gesamtschule im Referendariat zugewiesen wird, das ist weithin bekannt (und nuja, wer an einem Gesamtschule Ref gemacht hat, hat vll. auch verstärkt manche Erfahrung gemacht, die auch am Gym wichtig ist...). Also: Im Normalfall überhaupt kein Problem....
@Pik Sieben: Der Threadersteller macht (nach seinen Angaben) ganz normal den Vorbereitungsdienst (von daher geht dein Beitrag von falschen Voraussetzungen aus) - Der 'Seiteneinstieg' betrifft in seinem Falle ja nur den Einstieg ins Referendariat.
Trantor: Ja gut, aber es kommt auch niemand auf die Idee, nach seinem 1. oder gar 2. Stex noch eine duale Berufsausbildung zu machen, weil das auf dem Papier bei einer eventuellen Bewerbung auf eine entsprechende Funktionstelle von der Papierform her im Berufsschulkontext einen besseren Eindruck machen könnte (da würde ich auch sagen, dass es durchaus sinnvoll/schön ist, wenn ein Berufsschullehrer mal eine duale Ausbildung mitgemacht hat - aber in dem Falle des Threaderstellers? Einen fachwissenschaftlichen Master kann man in einigen Konstellationen vll. auch als 'Plus' anführen)
michael88: Es könnte auch in Berlin sein, dass Du während des Referendariats am Studienseminar noch einen Kurs in Bildungswissenschaften oder so machen musst (um deine fehlenden Pädagogikanteile im Studium auszugleichen), in NRW sollen diese Kurse aber nicht so wild sein....(eher so eine pro-forma Angelegenheit, das Seminar weiss ja um die sonstigen Belastungen im Ref)
In NRW meines Wissens nicht - 2. Staatsexamen ist 2. Staatsexamen...(völlig egal, wie man es erworben hat). Kann mir auch so recht nicht vorstellen, dass das rechtlich in anderen Bundesländern anders aussieht ( Trantor: würde mich mal interessieren, falls Du da grad was schriftliches zur Hand hast)
Okay, wenn man nun ausgerechnet Fachleiter (also: Referendarsausbilder) in dem 2. Unterrichtsfach werden will, wo man den fachwissenschaftlichen Master nicht hat....das macht sich (informell!) bei der Bewerbung von der Papierform her vielleicht nicht so gut,...aber...
Logo, 18-monatiger Vorbereitungsdienst schliesst mit dem 2. Stex ab - das mit der Nicht-Verbeamtung läge bei Dir einzig und allein daran, dass Berlin niemanden neu verbeamtet (auch nicht Leute mit Lehramts-Master). Du kannst dich mit dem Berliner 2. Stex aber in anderen Bundesländern verbeamten lassen.
Du wärest nach dem 2. Stex auf jeden Fall absolut vollwertiger Lehrer. Ich würde die Entscheidung davon abhängig machen, wieviel Du meinst an der Uni noch zu lernen, aber das müsste schon eine Menge sein, bei Master wären das ja wirklich noch insgesamt 1,5-2,5 Jahre (und wenn du den BA jetzt machst, ist die Frage, ob Du in einem Jahr noch die Option hast, ohne Lehramts-Master in den Vorbereitungsdienst zu gehen).
Da reichen jetzt die Angaben nicht aus, um das zu bewerten...
Vor allem: ist die Seiteneinstiegsmöglichkeit mit der Möglichkeit des Absolvierens des 2. Staatsexamens verbunden? (ohne 2. Stex keine Verbeamtung, falls in Deinem Bundesamt verbeamtet wird)
Wenn Du das 2. Stex dann erwerben solltest, interessiert kein Mensch, ob Du ein 1. Stex hast oder Lehramts-Bachelor, fachwissenschaftlichen Master oder was weiß ich...
Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp sind aber faktisch rechtlich für dich total irrelevant
Whtatsapp kann keine Gesetze oder Verwaltungsvorschriften aufstellen - im Extremstfall würden sie den Account sperren (das ist aber bei den hier diskutierten Nutzungen unvorstellbar)
Was da irgendwelche wichtigtuerischen Medienpädagogen/Medienscouts so Absurdes zusammenkonstruieren, um Aufmerksamkeit beim ängstlichen Lehrervolk zu erheischen, ist schon amüsant.... Ärgerlich ist nur, dass diese Leute aus Steuergeldern finanziert werden....
Ist ja ein Ding - und man muss keine 2. Staatsprüfung absolvieren und bestehen für die Lebenszeitverbeamtung? (reine Teilnahme an Veranstaltungen des Studienseminars reicht aus?)
Find ich übrigens unter 'Gerechtigkeitsaspekten' sehr bedenklich, wenn der Seiteneinsteiger schon am 1. Tag (dank des Beamtenstatus) materiell wesentlich besser gestellt ist als eine langjährige tarifbeschäftigte Lehrkraft mit 1. und 2. Staatsexamen (mit den gleichen Fächern).
....Du wirst auch in Niedersachsen und mit Mangelfächern das zweites Staatsexamen erwerben müssen, um überhaupt verbeamtet werden können (anders als bei 1. Staatsexamen gibts da quasi keine Äquivalenzregelungen - die Prüfung musst du ablegen bzw. erst mal dazu zugelassen werden)
Nur mal so als grundsätzliche Anmerkung, weil ich mir nicht sicher bin, ob dir das klar ist
Tja, da kann man in der Situation leider nur einen 'Tipp' geben: Referendariatsplatz nicht antreten (das geht folgenlos bis zum Zeitpunkt des Nichtantrens zur Vereidigung).
Wenn das Seminar auf die Schulzuteilung besteht, kannst Du absolut nichts machen...(gegen die Seminarzuweisung erst recht nix)
Ruhe schreibt:
ZitatNach der stunde klagte ich einer Kollegin mein Leid. Diese wies mich darauf hin, dass der Schüler den Förderstatus emotional-sozial hätte. Bei ihr sei er auch so. Das hatte ich bis dahin nicht gewusst.
Sorry, aber das ist ja unfassbar...(das ist jetzt kein 'Vorwurf' gegen Dich, sondern gegen die Organisation an der Schule)
Da mit einiger Sicherheit eine Diagnose nach ICD-10 oder DSM-V vorliegt, ist es natürlich völlig korrekt von Krankheit zu sprechen.
Ausgangsposting
ZitatSie sprach später der E-Helferin aufs Band, dass sie es ihrem Sohn gegenüber ungerecht findet...Er wäre doch I-Kind....
Offiziell ist er kein I-Kind...er hat "nur"ADHS....
Hm, sprech doch erstmal selbst mit der Mutter - wenn die was der E-Helferin aufs Band gesprochen hat, war es ja nicht unbedingt für Dich bestimmt (auch das mit dem SL hast Du ja offensichtlich über Dritte erfahren).
Jo, ich seh das Ganze auch nicht so dramatisch - unter 4 Augen mit dem Schüler wär sicher besser gewesen; aber was solls...
Claudius schreibt:
ZitatWas willst Du da auch widerlegen? Die Zahlen sind für jedermann nachzulesen. Eine alleinstehende Mutter mit 4 Kindern bekommt nunmal monatlich rund 1500€ + Miete + Strom + Klassenfahrten und sonstige Schulausflüge etc. Das ist Fakt und nicht ernsthaft zu leugnen.
ich leugne das mal - Stromkosten sind vom Regelsatz zu bestreiten (Heizung und 'sonstige Grundabgaben`sind in ihm aber nicht enthalten)...
Das wäre ja unfassbar, dass sich da noch niemand drum bekümmert hat...
Vielleicht will man dir als Referendar (und Nebenfachlehrkraft) auch einfach nicht persönlich/sensible Dinge über den Schüler mitteilen...a la: geht dich nix an...(ja, sowas gibt es...)
ZitatDiese grundsätzliche Verpflichtung gilt aber nur dann, wenn der Lehrkraft vor Fahrtbeginn bestätigt wird, dass die Reisekosten übernommen werden.
http://leb.bildung-rp.de/filea…/FAQ/FuA_Schulfahrten.pdf
Edit: Sorry, ist ja vorgesehen - stand ja im Ausgangsposting. Naja, schadet nox, nochmal drauf hinzuweisen
Nuja, eine echte Hürde scheint dieses phoniatrische Gutachten ja nicht zu sein, weil man ja bei beliebig vielen Ärzten beliebig viele Anläufe unternehmen kann. Wenn man nun wirklich überhaupt keinen findet, der das unterschreibt....nuja, sollte zu denken geben.
Denke mal, der Hauptzweck ist auch nicht die gesundheitliche Selektion (wie beim Amtsarztbesuch), sondern das bei tatsächlichen oder vermeindlichen Problemen Beratung angeboten wird.
Tja, ob das in der Praxis aber nicht eher eine willkommene Einnahmequelle für Ärzte ist? Ist ja nicht nur die Gutachtenerstellung, potenzielle Kunden werden ja auch zwangsweise frei Haus geliefert.
Tja, sowohl die Arbeitszeitangabe (statt 41 Stunden dann 18 Stunden) als auch die hohe Gehaltsdifferenz sprächen dafür, dass es sich um eine Lehrerin in der Schulaufsicht, Ministerium (man beachte: Amtsgericht Düsseldorf) oder ähnliches gehandelt hat...
Achja, bei Hartz IV:
ZitatDabei spielt auch die überzahlte Summe eine Rolle. Hat das Jobcenter wegen der fehlenden Angaben zuviel Leistung gezahlt und übersteigt die Summe den Betrag von 300 bis 500 Euro, werde in der Regel „von einem Betrugsversuch ausgegangen“, berichtet Deutschmann aus der Praxis.
Ach, Quark, doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Erst nochmal das Gespräch mit dem Stellvertreter suchen (wenn der neu ist, weiß der vll. nicht, dass die Wiese zum Schulgelände gehört) und dann (falls erforderlich) mit dem Direktor...
In 99% der Fälle wird die Sache dann erledigt sein...zumal da ja auch im Sekretariat Bescheid gesagt wurde.
Auf so eine Idee können auch echt nur Lehrer kommen...
Gruß !
Man ist auch in keinster Form dazu verpflichtet, dem Schulleiter oder Arbeitgeber eine Streikteilnahme anzukündigen....
Selbstverständlich kann man auch entsprechende Fragen des Schulleiters, ob man streiken wird, unbeantwortet lassen (oder auch unwahr beantworten)
Kenne mich in Hessen nicht aus, nicht ganz unrelevant könnte aber noch (für Einschätzungen kompetenterer Leute als mich) die Angabe sein, ob du tarifbeschäftigt oder verbeamtet bist (Userin meike geht offensichtlich von verbeamtet aus)
Chris 01 schreibt:
ZitatSie arbeitet schon länger in ihrem Studium auf 450Euro Basis als Lehrerin (als Aushilfe quasi) nun fragen diese und andere Schulen immerwieder ob Sie denn nicht mehr als diese 22 Stunden im Monat machen will/kann.
Ich glaub, da hast Du den Sachverhalt nicht richtig geschildert. Bei Tätigkeiten als Lehrerin wird nach TV-L bezahlt (und entsprechend eingruppiert). Die Möglichkeit einer Tätigkeit als reguläre, freiberufliche Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist mir zumindest unbekannt (oder handelt es sich da um Ganztagsbetreuung und so? Das ist dann aber keine Lehrertätigkeit). Okay, es gibt eng begrenzte Ausnahmefälle, z.B. bei Rechtsanwälten, die Rechtskundeunterricht geben - kann mir aber eigentlich kaum vorstellen, dass eine Studentin gegen Honarar für eine Unterrichtstätigkeit eingestellt wird (da gilt dann halt der TV-L)
Bundeslandangabe wäre noch ganz sinnvoll
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