Beiträge von wossen

    Wo schaut es denn für angestellte Lehrer auf dem privaten und internationalen (!) Arbeitsmarkt sehr gut aus?


    Der Staat hat ja ein Fast-Monopol als Arbeitgeber für Lehrer (bei Beschäftigung im ausgebildeten Beruf), wird ja schon daran deutlich, dass er die Ausbildung monopolisiert hat - und international ist der Lehrerarbeitsmarkt ja nun wahrlich nicht

    Trapito: dann muss man aber auch den Ausnahmecharakter der eigenen Situation herausstellen


    Bolzbold:

    Zitat

    Die Mischung aus Unkündbarkeit, Lohnfortzahlung bis zum Sankt Nimmerleinstag im Krankheitsfall und unserem Gehalt ist eine Mischung, die im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern mit vergleichbarem Abschluss und in vergleichbaren Positionen in der freien Wirtschaft ihresgleichen sucht.


    Nicht nur gegenüber vergleichbaren Verhältnissen in der freien Wirtschaft (das ist relativ schwer zu vergleichen), sondern auch gegenüber der Verrichtung exakt der gleichen Arbeit mit identischer Qualifikation im Tarifbeschäftigtenverhältnis beim gleichen Arbeitgeber (das ist recht einfach zu vergleichen)


    Übrigens betrifft das ja nicht nur die Lehrer, sondern den gesamten öffentlichen Dienst (soweit identische Stellen sowohl im Beamten- als auch Beschäftigtenstatus besetzt werden können). Von daher ist das ja kein reines 'Lehrerproblem'.

    Nuja, dann schau dir mal an, was man als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter verdienen muss, um auf ein vergleichbares Nettogehalt zu bekommen.....da ist 80 000€ brutto ja nicht unrealistisch....(bei A 13 würde ich 70-75000€ sagen wegen Beitragsbemessungsgrenze)


    Wenn man die 'Extras' wie Pensionanspruch, zeitlich uneingeschränkte Lohnfortzahlung, Erwerbsunfähigkeitsabsicherung, Beihilfe usw. usw. mit einbezieht , entspräche ein Beamtenlehrergehalt im höheren Dienst dann sicherlich einem sechsstelligen Jahresgehalt eines sozialversicherungspflichtiugen Beschäftigten.

    In Berlin sind von 60 000 Beamten 1000 in der GKV - man kann übrigens annehmen, dass es überwiegend solche in niedrigen Besoldungsgruppen sind.


    Quelle


    Ganz davon abgesehen, hat jetzt Hamburg ja den Beamten angeboten, die GKV-Arbeitgeberbeiträge zu übernehmen (siehe Artikel in der Quelle - die Beamtenverbände bekämpfen das scharf, Motivlage ist ganz klar, dass sich dann der Lohnabstand zu den Tarifbeschäftigten schwerer legitimieren lässt und die PKV für Beamte die absolute Regelversorgung bleiben soll. Man sollte ja meinen, die würden sich freuen über die Wahloption für Beamte, vordergründig hat Hamburg ja ein weiteres Beamtenprivileg eingeführt - Wahlfreiheit zwischen Beihilfe zur PKV und GKV-Arbeitgeberbeitrag )


    Indirekt bezahlen müssen diese Aktion von Hamburg übrigens die gesetzlich Krankenversicherten, da anzunehmen ist, dass nur sehr schlechte Risiken (niedriger Besoldungsgruppen - oder sehr kinderreiche Familien, die dann die Beitragsfreiheit für Kinder in Anspruch nehmen) dieses Angebot an Beamte von Hamburg wahrnehmen werden

    Na, in Deinem Falle wären das 2295€ (bei Erfahrungsstufe 2) bzw, 2388€ (bei Erfahrungsstufe 3) - bin jetzt davon ausgegangen, dass Du nicht in der Kirche bist (Gehaltsrechner)


    Selbst mit GKV biste also netto noch besser gestellt (das ist auch immer typisch: jetzt werden irgendwelche Extrembeispiele konstruiert, um das Grundsätzliche zu vernebeln - dank der Öffnungsklausel ist der Anteil der Beamten in der GKV nunmal äußerst überschaubar).


    Yeti: Plattypus ist aber Steuerklasse 1 (Erfahrungsstufe ist er 2 oder 3)


    Bei dem Vorhandensein von Kindern werden die Netto-Unterschiede übrigens noch mal wesentlich größer (der TVL kennt keinerlei familienbezogene Zulagen mehr)

    Vergleichszahlen Tarifbeschäftigte,: TVL 13, Stk. III, Berufsanfänger: 2416€ (Studienrat); TVL 11: 2172€ (Grund/Hauptschullehrer - TVL 11 entspricht A 12) (Gehaltsrechner - Link)


    Bei der PKV muss man übrigens auch noch die Möglichkeiten der Beitragsrückerstattungen berücksichtigen - schwer, das genau zu beziffern (...und es ist natürlich auch Mehrwert, wenn man z.B.Brillenkosten erstattet kriegt und in der GKV die komplett selbst bezahlen muss, okay - Eigenanteil an Beihilfe gibt es - von Altersversorgung etc. braucht man aber erst gar nicht zu reden,...da werden die Unterschiede zwischen den beiden Systemen noch deutlicher )


    Die Abstände zeihen sich quer durch alle Steuerklassen......auf jeden Fall hat der verbeamtete Berufsanfänger ein höheres Nettogehalt als sein langjähriger, voll ausgebildeter Ausbildungslehrer, mit seinem tarifbeschäftigten Schulleiter ist er am Anfang ungefähr auf einem Niveau (und überholt ihn bald)


    Die am seriösesten wirkende Berechnung der Unterschiede findet sich hier in einer Kurzfassung:


    Angestellte Lehrer haben 11 000€ weniger netto im Jahr (anklicken)


    Studie: Wie nehmen verbeamtete und angestellte Lehrer/innen die ungleiche Entlohnung wahr?


    In der Gewerkschaftspresse bin ich übrigens noch nie auf die Studie/Dissertation gestoßen....(das zeigt ja, dass die tarifbeschäftigte Lehrkräfte nur alibimäßig vertreten...., eigentlich sogar gegen diese arbeiten)

    Du musst ja nicht in dem Bundesland Referendariat machen, indem du studierst....


    Tarifbeschäftigte des öffentliches Dienstes haben in der Tat rechtlich praktisch keinen privilegierten Status mehr gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft, Bedarfskündigungen im Lehramtsbereich waren bislang aber nicht üblich....


    Aber studier erstmal (in 6 oder 7 Jahren sieht man dann auch klarer), wo du dann das Referendariat und deine erste Stelle antritts (das sind auch noch 2 unterschiedliche Sachen), kannste dann ja noch entscheiden.

    marphy schreibt:

    Zitat

    Wenn ich als Tarifbeschäftiger aufs Dorf versetzt werden würde, und dafür umziehen müsste, könnte ich unkompliziert in ein anderen Bundesland gehen, wo ich vielleicht eher in der Stadt lande.


    ...und hast als Tarifbeschäftigter u.U. massive Gehaltseinbußen, weil man beim Wechsel Erfahrungsstufen einbüßt...(beim neuen Arbeitgeber gibts in der Regel höchstens Erfahrungsstufe 3 nach dem TVL bei Stellenwechsel mit Neueinstellung). Das ist auch so eine Absurdität...


    Außerdem komplett neues Bewerbungsverfahren (so einfach ist das vor allem bei etwas fortgeschrittenem Alter auch nicht). Ganz davon abgesehen, dass Bundeslandwechsel in der Regel mit Totalumzug verbunden ist (...und nicht mit mehr Fahrzeit wie in der Regel bei Versetzungen)

    kodi und auch andere schreiben:

    Zitat

    Allerdings muss sich jeder auch bewusst sein, dass der Beamtenstatus neben schönen Vorteilen auch ein paar Nachteile hat. Die Möglichkeit der Versetzung gehört da unter anderem zu.


    Das hat mit Beamtenstatus gar nix zu tun, Versetzungen können natürlich auch tarifbeschäftigte Lehrer treffen....(jene können bei 'Weigerung' oder Vorgehen gegen eine Versetzung allerdings viel leichter in Gefahr laufen, gekündigt zu werden)

    Zitat

    Meine Seminarleitung ist auch gleichzeitig meine Kernseminarleitung und ich habe ein wirklich gutes Verhältnis zu ihr und wurde bis auf die Tatsache, dass es wirklich zweierlei Paar Schuhe sind und das LPA Dortmund augenscheinlich so streng ist, gut beraten.


    Ähh, wenn die dich nicht auf die LPA-Praxis hingewiesen haben sollte, dann hat die dich vorsätzlich ins offene Messer laufen lassen - sowas weiß die....(Freundlichkeit war dann vorgetäuscht, um dich los zu werden - und zwar endgültig).


    Ganz schnell Entlassung bei der Bezirksregierung widerrufen (geht binnen 14 Tage, wenn die Entlassung noch nicht zugestellt ist) und beim LPA zurücknehmen (wie von denen angeboten) - dann den von dir skizzierten Weg über Krankheit gehen und neu beantragen....


    Nochmal: Personalrat kontaktieren - deinem Seminar (wenn die wirklich so beraten haben) kannst du offensichtlich absolut nicht trauen.


    Wenn die Seminarleiterin dich wirklich so beraten hat, wie hier angegeben, dann unbedingt aufhören an dem Seminar, die Gefahr ist sehr groß, dass die dich über ihre Fachleiter und Schule eh durchfallen lässt

    Wie hat das Seminar dich denn beraten? Vor dem Antrag auf Entlassung gibt es doch eine (sogar formal vorgeschriebene) Beratung durch das Seminar in NRW.


    Ganz, ganz wichtig: deine Entlassungsverfügung hast du noch nicht erhalten? (und kannst deinen Antrag bei der Bezirksregierung noch zurücknehmen?) Dann erst dafür sorgen, dass die noch nicht zugestellt wird, bevor die Sache mit dem Landesprüfungsamt endgültig geklärt ist.


    Das ist doch allgemein bekannt, dass das staatliche Prüfungsamt in Dortmund recht anspruchsvoll ist, während das mit dem ZfsL (bzw. der Bezirksregierung) recht glatt geht. Das mit der Bezirksregierung und dem Landesprüfungsamt sind aber schon 2 unterschiedliche Sachen


    Wenn das staatliche Prüfungsamt dir die Möglichkeit gibt, den Antrag noch zurückzuziehen (die Möglichkeit müssen sie nicht einräumen), tja, dann muss man sich das sehr überlegen....Ruf da am besten an und lass die die Gründe erläutern, manches lässt sich besser mündlich machen....


    Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Seminarleitung haben solltest, wäre auch eine Idee, dort nochmal vorstellig zu werden (vll. greift der Seminarleiter ja zum Telefonhörer). Oder halt Unterstützung einholen bei der Kernseminarleitung, das die mit der Seminarleitung spricht - und die dann mit dem Prüfungsamt (...aber alles halt eine Sache, wie diese Leute so drauf sind...)


    Nitram: Die Paragraphen sind dehnbar - man könnte das mit den kindern schon als 'selbst nicht zu vertretende Umstände" interpretieren


    Rechtsanwalt ist Quark (da find mal einen, der sich auskennt....) - Personalrat ist die kompetente Beratungsadresse

    Nun, da stellt sich aber sehr stark die Frage nach der Henne und dem Ei.....


    Das ADHS z.B oder auch emotionale Labilität. mit der (statistischen) Neigung zu Suchtmitteln aller Art (sei es Alkohol, Tabak, Kaffee) eng verbunden ist - das ist Allgemeingut.


    Mein Eindruck zumindest ist übrigens, dass Jugendliche viel weniger trinken als vor 30 Jahren in meiner Schulzeit (rauchen sowieso). Solche Feststellungen passen der 'Präventionsindustrie' natürlich nicht so recht ins Konzept

    @Meerschwein: Der Erzieherberuf ist finanziell schon erheblich aufgewertet worden durch den SuE (die werden ja nicht mehr nach 'Normal' TvöD oder TVL bezahlt wie die tarifbeschäftigten Lehrer)


    In die 'Gehaltsdimensionen' von verbeamteten Grundschullehrern kommst du natürlich nie (tarifbeschäftigte Grundschullehrer nach TVL 11 sind aber nicht so weit weg): Du landest Vollzeit mit einiger Berufserfahrung aber bei über 2000€ netto (ledig) .


    http://oeffentlicher-dienst.in…ue/entgeltordnung-s8.html (Leiter werden nach S 10 bezahlt - in der Endstufe ledig, ohne Kinder bei 2300€).


    Ein Kompromiß wäre sicherlich Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu studieren - an einer FH, die einen Schwerpunkt anbietet mit Arbeit mit Kindern.

    Kalle schreibt:

    Zitat

    Möchte ich diese Nettojahresgehalt in der freien Wirtschaft erhalten, muss ich dafür momentan knapp 71.000€ brutto verdienen

    .


    Yepp - zudem muss man ja auch noch Pensionsanspruch gegenüber gesetzliche Rentenversicherung berücksichtigen. Das ist auf jeden Fall eine fünfstellige Summe pro Jahr (vor allem bei dem gegenwärtigen Zinsniveau, das ja vermutlich langfristig sein wird). Die erste Stelle ist bei der fünfstelligen Summe ist auch keine 1, vielleicht auch keine 2 (und jetzt kommt mir nicht mit Betriebsrenten an, deren Anspruchshöhe ist völlig im freien Fall, mit Sozialabgaben belastet usw . - außerdem muss man überhaupt eine bekommen )

    Jo, das Einstiegsgehalt bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften liegt bei 45 000€ brutto (Steuerklasse IV) - und damit sogar brutto um etliches unter den verbeamteten Berufseinsteigern.


    Eigentlich kann man gar nicht von einem Lehrergehalt sprechen, sondern von einem Beamtengehalt und einem Tarifbeschäftigtengehalt für dieselbe Tätigkeit mit derselben Qualifikatioon, wo netto (und von der Altersssicherung her) Welten liegen.


    A13 wird ja z.B. auch nicht nur an Lehrer gezahlt - es macht keinen Sinn von einem Lehrergehalt zu sprechen, man muss differenzieren zwischen beamten und Tarifbeschäftigten (das gilt für den gesamten öffentlichen Dienst, wo die Lehrer ja ein Bestandteil sind und einheitliche Gehaltsstrukturen, sei es Besoldung oder Tarifgehalt, existieren)

    Nuja, die Entscheidung wird auf den öffentlichen Dienst (und hier natürlich nur für Angestellte) keine Auswirkungen haben, da eine analoge Vorgehensweise des Arbeitgeber zum Fall aus der Privatwirtschaft dort kaum vorstellbar ist...


    Zudem sind im Bereich der Lehrkräfte ja per Tarifvertrag sehr viele beamtenrechtliche Regelungen übernommen worden (sehr häufig zum Nachteil der Tarifbeschäftigten) - das ist schon so eine Sonderrecht im Arbeitsrecht

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