Wie hat das Seminar dich denn beraten? Vor dem Antrag auf Entlassung gibt es doch eine (sogar formal vorgeschriebene) Beratung durch das Seminar in NRW.
Ganz, ganz wichtig: deine Entlassungsverfügung hast du noch nicht erhalten? (und kannst deinen Antrag bei der Bezirksregierung noch zurücknehmen?) Dann erst dafür sorgen, dass die noch nicht zugestellt wird, bevor die Sache mit dem Landesprüfungsamt endgültig geklärt ist.
Das ist doch allgemein bekannt, dass das staatliche Prüfungsamt in Dortmund recht anspruchsvoll ist, während das mit dem ZfsL (bzw. der Bezirksregierung) recht glatt geht. Das mit der Bezirksregierung und dem Landesprüfungsamt sind aber schon 2 unterschiedliche Sachen
Wenn das staatliche Prüfungsamt dir die Möglichkeit gibt, den Antrag noch zurückzuziehen (die Möglichkeit müssen sie nicht einräumen), tja, dann muss man sich das sehr überlegen....Ruf da am besten an und lass die die Gründe erläutern, manches lässt sich besser mündlich machen....
Wenn Du ein gutes Verhältnis zur Seminarleitung haben solltest, wäre auch eine Idee, dort nochmal vorstellig zu werden (vll. greift der Seminarleiter ja zum Telefonhörer). Oder halt Unterstützung einholen bei der Kernseminarleitung, das die mit der Seminarleitung spricht - und die dann mit dem Prüfungsamt (...aber alles halt eine Sache, wie diese Leute so drauf sind...)
Nitram: Die Paragraphen sind dehnbar - man könnte das mit den kindern schon als 'selbst nicht zu vertretende Umstände" interpretieren
Rechtsanwalt ist Quark (da find mal einen, der sich auskennt....) - Personalrat ist die kompetente Beratungsadresse