plattyplus: Selbstverständlich könnten da die Tarifbeschäftigten zurückstehen, da gibt es keinerlei Abstandsgebot.
Angeblich wurden diese in der letzten Verhandlungsrunde vom Verhandlungsführer der TdL (Dressel) auf das Wohngeld verwiesen.
plattyplus: Selbstverständlich könnten da die Tarifbeschäftigten zurückstehen, da gibt es keinerlei Abstandsgebot.
Angeblich wurden diese in der letzten Verhandlungsrunde vom Verhandlungsführer der TdL (Dressel) auf das Wohngeld verwiesen.
Am Tag der Prüfung sitzt auch weiterhin niemand von der eigenen Schule dabei. Es gibt eine Fachleitung die man selbst wählt, der Rest wird zugeteilt.
Die Vornoten sind diesem Teil der Prüfung offiziell auch nicht bekannt (was der gewählte Prüfer erzählt ist sicher unterschiedlich), sondern der Umschlag mit diesen Noten soll eigentlich erst zur Notenzusammenrechnung geöffnet werden. (Ich weiß, eigentlich...)
Die Nichtzulassung schützt manche aber auch, vor einem sehr üblen UPP-Erlebnis. Habe einen Fall, wo man sich nicht getraut hat, für eine Nichtzulassung zu sorgen. Damit hätte man der Person allerdings viel Leid erspart, zu dem es so am UPP-Tag kam.
Ich finde, dass eine Nichtzulassung ohne UPP weitaus übler und demoralisierender ist als eine schlecht verlaufende UPP, die UPP im 1. Anlauf ist dann ja auch noch eine Entscheidungshilfe, ob man es weiter versuchen möchte. Am Übelsten ist es sicherlich, zweimal nicht zugelassen zu werden...(die Nichtzulassungen erfolgen kurz vor der UPP)
Die Nichtzulassungsdrohung ist ein riesiger Stressor für Refs mit Problemen (oder auch schwierigen Ausgangslagen).
Für Seminar/Schule könnte das Anstreben einer Nichtzulassung auch noch die Anreizfunktion haben, dass man sich nicht den Unwägbarkeiten einer UPP aussetzt (ist für die ja 'unangenehm', wenn der mit 4/5 vorbenotete Kandidat plötzlich in der UPP brilliert)
Und ja, die Fälle gibt es in NRW, dass Refs völlig überraschend in der UPP durchfallen - oder auch recht überraschend glatt bis gut durchkommen (ist nicht die Regel, aber... Meine NRW-Zeit ist jetzt allerdings auch schon fast 10 Jahre her).
Das NRW-Modell mit seiner Fixierung auf dem Examenstag (die den Ref ein Stück weit auch unabhängig macht gegenüber Seminar/Schule) ist halt durch die Möglichkeit der Nichtzulassung entscheidend eingeschränkt worden
Diese Níchtzulassungsmöglichkeit wurde 2011 in die OVP in NRW eingebaut, weil der bis dahin (der wohl gar nicht seltene) Fall verhindert werden sollte, dass man am UPP-Tag alles umbog (in der Praxis spielte Nichtzulassung zum bedarfsdeckenden Unterricht bis dahin keine Rolle, es reichte auch 1 Stunde).
Die alte NRW-Regelung war eigentlich gut, da man wirklich primär von Personen geprüft wurde, die keinerlei Informationen/Kenntnisse über den Prüfling besaßen (dadurch gab es auch recht viele 'überraschende' Ergebnisse). Schulvertreter saßen gar nicht in der Kommisson, der Prüfling konnte die Seminarperson in der Kommision bestimmen, der Rest der Kommission kannte den Prüfling nicht (auch nicht seine Vornoten).
Jetzt kann einen halt schon ein (oder 2) 'aktiver Feind' schon quasi kicken....(wenn sich etwa die restlichen Seminarpersonen passiv verhalten, etwa um sich nicht mit dem 'Feind' anzulegen)
Achtung Stufenlaufzeit! Bei 6 Monaten Pause im Schuldienst fängst Du prinzipiell im TVL wieder bei Erfahrungsstufe 1 an.
Und auch, wenn die Weiterbeschäftigung beim Land (fast) nahtlos ist, könnte es durchaus Fallstricke hinsichtlich Erfahrungsstufen geben...(etwa bei Schulformwechsel, etwas anderer Tätigkeit usw.). Nach dem TVL können auch Neueinstellungen nur bis zur Erfahrungsstufe 3 durchgeführt werden (da gibt es Ausnahmeregelungen, aber da liegt man völlig in der Hand des Arbeitgebers....)
Offensichtliches Umgehen des Versetzungsverfahrens könnte natürlich auch übel ausgehen...(sowas ist natürlich nicht unbedingt direkt in Erlassen formuliert).
@BlackBerry: Warst Du auch unbefristet beschäftigt?
Nuja, klar, wenn Du Dich schon über so eine etwas erhöhte Stufenlaufzeit mokierst (die zudem sachlich durch die Relation zu Lehrkräften mit 2. Stex begründet ist), wie würde das dann erst aussehen, wenn Du Dich über die Beschäftigungskonditionen von verbeamten Lehrkräften informieren solltest?
...als Ausgleich für die Gehaltsverluste (+Altersversorgungsverluste) durch das Ref. im 'Standardweg'. Eigentlich ein ganz gutes 'Geschäft'...
Das der gesamte TVL Mist ist, ist klar. Er ist aber nunmal da und man muss in seiner Logik denken.
Menschen, die das Ref erfolgreich absolviert haben, können vor dem Ref. durchaus auch langzeitig umfangreichen, irgendwie 'förderlichen' Tätigkeiten nachgegangen sein.
Diese verfallen prinzipiell komplett bei TVL-Beschäftigung...
Nuja, als "demütigend" könnte man es auch für schulerfahrene TVL-Lehrer mit 2. Staatsexamen und Referendariat ansehen, wenn ihre in Ausbildung befindlichen KollegInnen sie gehaltsmäßig überholen würden...(und Erfahrungsstufenzuordnung ist ja fast wichtiger als Entgeltgruppe)
Nuja, wenn Du ein 2. Staatsexamen schon hättest, würden Dir die 6 Monate als Vertretungskraft (vor dem Ref.) noch nicht mal anerkannt werden, von Deinen sonstigen Tätigkeiten ganz zu schweigen...
Man muss ja schon auch ein wenig gucken, dass (Tarif-)Beschäftigte mit dem Standardweg nicht unverhältnismäßig benachteiligt werden (die fangen allesamt und komplett mit Erfahrungsstufe 1 nach dem erfolgreichen Referendariat an, lediglich das Ref. wird auf die Stufenlaufzeit der Stufe 1 mit 6 Monaten angerechnet)
Bei den Eigenangaben müsste man natürlich noch beachten, dass man selbst nicht gesteht, Datenschutzverstöße mit dem privaten Gerät zu begehen.
In den (länderspezifischen) Datenschutzverordnungen stehen teilweise völlig unpraktikable Dinge drin, aber....
Ist ein Dienstgerät vorhanden (und jeder hat prinzipiell Zugang zu einem Dienstgerät - und sei es der einzige PC im Lehrerzimmer), ist es vor diesem Hintergrund in der Tat schwierig zu argumentieren...
americandream: Hab ich doch geschrieben, Du wirst im Falle einer Tariflerkarriere in Höhe Deines Bruttogehaltes im Ref. (das ist ja nicht so dolle) in der Rentenversicherung nachversichert.
Tom 123: Na, weiß ich nicht, ob man in der Situation einen Kredit bekommt....(wenn man als Sicherheit hat, dass man irgendwann vielleicht mal gut verdienen wird) - übrigens sind auch für ein Zimmer/WG 800€ incl. Nebenkosten nicht unrealistisch (man ist ja auch nicht flexibel hinsichtlich Zeitpunkt/Lage)
Der Regelfall war immer schon, dass man familiäre Unterstützung hatte....(die musste nicht unbedingt monetär sein, sondern Arbeitsleistung, Abstellplatz für Sachen - oder so...)
Einen Bürgergeldanspruch dürftest du als Alleinstehende nicht haben (eigentlich auch kein Wohngeld, das ist aber regional unterschiedlich)
Für die Rente wird dein Bruttoeinkommen herangezogen (also resultiert aus dem ref. nur ein sehr geringer Rentenanspruch), im Falle einer Verbeamtung würden die Refjahre aber als volle Dienstjahre angerechnet (also wird das so behandelt. als ob Du in der Refzeit wie im letzten Dienstjahr verdient hättest).
Also: Wenn du später als Tarifbeschäftigter arbeiten solltest, wäre es quasi fast Rentenausfallzeit, im Falle einer Verbeamtung würde das ref. voll angerechnet werden mit der Basis Deines Endverdienstes.
Seph: 800€ Wohnkosten incl. Nebenkosten sind ein absolut realistischer Wert bei Neuvermietung (muss man in vielen Gegenden erstmal bekommen)
Nuja, allein schon durch die Preise für Neuvermietungen wird es schon eng....(dann muss man ja auch noch Kaution stellen und so, Umzugskosten)
Auto kann auch erforderlich sein, also von 'grundsätzlich' würde ich nicht mehr sprechen....
Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV liegt dieses Jahr bei 66 600€, da bist Du mit E13/5 drüber.
Wenn Du Vollzeit arbeiten würdest, wärest Du mit E13/5 freiwillig in der GKV versichert....(bei PKV ist Sachlage natürlich wie bei Beamten)
Nö, zumindest für freiwillig (sozial-)versicherte Menschen (das sind i.d.R. tarifbeschäftigte Lehrer in den höheren Erfahrungsstufen) scheint die Versicherungsfreiheit für sonstige Einkünfte zumindest in der GKV nicht zu gelten:
"Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können".
Hm, die 32cent müssten dann noch versteuert werden - und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte müssten darauf dann auch noch Sozialabgaben bezahlen? (Arbeitgeber+ Arbeitnehmeranteil? - ist eine Frage?)
Dann würden bei einer vollen TB-Stelle mit (ledig), dann ja schätzungsweise nur noch ca. 10 Cent netto übrigbleiben? (macht es einen Unterschied, ob man freiwillig in der GKV versichert ist, wie ab ca. E13/5 verpflichtend oder 'regulär' in der GKV?). Bei Beamten in der PKV dann vll. 22-25 cent, würden ja nur Steuern wegfallen.
Oder?
Der Arbeitsort ist für den Familienzuschlag in NRW nicht von Bedeutung. Es zählt der Wohnort des Beamten. Also Arbeitsort Duisburg und Wohnort Düsseldorf und du bekommst bei der Familienzulage die Stufe 6, obwohl Duisburg Stufe 3 hat.
Interessanterweise werden hierdurch unerwünschte allgemeine Effekte geschaffen (Verdrängung von ökonomisch nicht so starken Menschen aus Düsseldorf; Duisburg hat sicherlich ein Interesse auch an einer einkommensstarken Bevölkerung).
Nebenbei gesagt, haben übrigens viele Beamte sicherlich auch (abbezahltes oder ererbtes) Wohneigentum (aber Vermögen spielt ja aus rechtlichen Gründen keine Rolle, wie eigentlich auch die Erwerbseinnahmen des Ehepartners). Der Erwerb von Wohneigentum (und damit Vermögensaufbau) wird sicherlich auch durch die Zulagen gefördert - auch dies zu Lasten der nicht mit diesem Status privilegierten Bevölkerung.
Die althergebrachten Grundsätze des Beamtentums gehen halt von einer Alleinverdienerrolle des Beamten aus, sie müssten eigentlich dringend modifiziert werden (dazu gibt es aber keinerlei politischen Ansatz, die erscheinen wie Naturgesetze)
Vorsicht!
Erstmal muss eine Autismusdiagnose auch anerkannt sein/werden. Die Qualität der Diagnostik variiert sehr stark. Von wem wurde die Diagnostik (bzw. der Verdacht) erstellt? (Facharzt?). In der Sonderpädagogik ist die Qualität der (flutartigen) Diagnosestellungen ein großes Thema.
Zudem sind die Übergänge zwischen AD(H)S und Autismus fließend (vor allem, wenn die körperliche Hyperaktivität nicht stark ausgeprägt ist). Sehr stutzig macht allein schon, dass Du ein 1. Staatsexamen offensichtlich ohne jede Diagnostik/Therapie/Nachteilsausgleich erwerben konntest.
Natürlich ist es kein Auschlusskriterium für das Ref. wenn man diagnostizierter Autist ist (allerdings kann man sicher keiner Person, die sich auch nur halbwegs deutlich im Autismusspektrum befindet, empfehlen, den Lehrerberuf zu ergreifen - bei ADHS sähe das anders aus). Ich würde aber in der Tat erstmal abwarten (du schreibst ja auch von 'Verdacht').....
Die Vielzitierte "Wirkungsgleichheit" ist doch nur ein ideologischer und irreführender Kampfbegriff der (auch gewerkschaftlichen) Beamtenlobby.
Jeder € mehr bedeutet z.B. für einen Beamten bis zu 71% mehr Pension - lebenslang (und netto bleibt bei Gehaltssteigerungen im aktiven Dienst auch mehr übrig)
Bei einer Sonderzahlung bedeutet die 'wirkungsgleiche Übertragung' übrigens z.B. von 3000€ dann 70% für Pensionäre (siehe TvöD), für ehemalige Beschäftigte der öD nix...
Es geht hier um die Sonderzahlung, die vermutlich analog des TVÖDs verabredet werden wird.
Da ist nix gekoppelt...
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