Beiträge von wossen

    Susannea: doch, vom E11 zu E 13 kann zu Einkommensverlustehn führen, auf die Gesamtgehaltsumme binnen eines Zeitraums bezogen (z.B. in Fällen kurz vor der Verrentung)


    Aber das ist jetzt Wortklauberei....


    Relevant ist allerdings, dass der Sprung von A12 zu A13 (wie er jetzt u.a. an Grundschulen zur Debatte steht) wesentlich lukrativer ist als von E 11 zu E13 (so würde das dann übertragen werden).


    Ursache sind primär die Erfahrungsstufenverluste, die in sehr vielen Fällen dafür sorgen, dass sich beruflicher Aufstieg als Tarifbeschäftigter kaum lohnt (da sieht es im Beamtenbereich viel besser aus, nicht nur wegen der Pensionsberechnung vom Endgehalt aus)

    Nein, das kann nicht sein, heißt glaube ich Besitzstand und sorgt dafür, dass man dann eben mit Zulage mindestens das haben muss, was man vorher auch schon hatte.Steht so irgendwo im Tarifvertrag, genau in §17, Absatz 4 TVL

    Kann sein, weil bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder neu anfängt......(dann kriegts du bei Höhergruppierung zwar die Garantiezulage, aber keinen Ersatz dafür, dass Deine Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 anfängt). Nachteilig ist das für Leute, die kurz vor dem Erfahrungsstufenaufstieg eine höhere Entgeltgruppe bekommen

    Nein, da gibt es eine Sonderregelung in der Entgeltordnung.


    Wenn A13 für Grundschullehrer usw. käme, dann bekommen auch Tarifbeschäftigte TVl-E13 (die sollen ja in der nächsten Tarifrunde auch dafür streiken)


    ABER: Durch den Aufstieg von E11 nach E13 würden Tarifbeschäftigte Erfahrungsstufen verlieren (eine geht verlustig bei dem Aufstieg über jede Stufe) - in Extremfällen könnten Tarifbeschäftigte durch die Höhergruppierung von E11 nach E 13 auch Einkommenverluste bekommen (Stufenlaufzeit fängt wieder bei 0 an)


    Im TV-L ist (anders als im TVöD) keine stufengleich Höhergruppierung vorgesehen


    A13 für alle, tja, das nutzt Beamten....da gibts ja keine Rücknahme von Stufenlaufzeiten - bei den TBs gibts einige moderate Gewinner (natürlich bei weitem nicht in dem Ausmaße wi bei Beamten) und auch etliche, denen das gar nix bringen würde...

    Eingruppierungen in Tarifgruppen (also: E10/11) sind nicht verhandelbar, da mit der Entgeltordnung festgelegt - Erfahrungsstufen prinzipiell schon...(obschon sie vom Arbeitgeber nach Abscjluss des Arbeitsvertrages einseitig festgelegt werden)


    Nochmal: E10 mit Erfahrungsstufe 3 ist, auch mittelfristig, besser als E11 mit Erfahrungsstufe 1

    Mit Entgeltstufe 11 wärst Du übrigens im NRW genauso an der Grundschule eingruppiert wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer.


    Wenn man Dir Entgeltgruppe 10 zuweisen sollte mit der Erfahrungsstufe 3 - dann würdest Du erheblich mehr verdienen als ein voll ausgebildeter Grundschullehrer im TB-Verhaltnis nach dem erfolgreichen Referendariat - für den gibt es nämlich grundsätzlich zwar Entgeltgruppe 11, aber nur Erfahrungsstufe 1

    Nuja, Du wirst halt tarifbeschäftigt - und damit quasi schutzlos dem Arbeitsgeber (und den faktisch nicht vorhandenen Interessenvertretern von tarifbeschäftigten Lehrern) ausgeliefert...


    Auch wenn Du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, wirst Du deine Erfahrungsstufe noch nicht kennen....


    Wenn Du irgendwann mal Beamter werden solltest, dann wird dich schlagartig alles ändern....(ohne Verbeamtungsperspektive würde ich mir Dein Vorhaben auch sehr, sehr gründlich überlegen)

    Beachte, dass die Anrechnungsjahre auf die Altersversorgung (Ausbildung, Referendariat usw.) VIEL großzügiger im Pensions- als in der Rentenversicherung sind.


    Verbeamtung lohnt sich immer - PKV-Angebot einholen (und du wirst feststellen, dass sich ein Einstieg als Beamter in die PKV auch in deinem Alter wegen der Beihilfe sich noch lohnt)

    Angesichts der Tatsache, dass mit der Verbeamtung ein völlig anderes Gehalts- und Absicherungsniveau verbunden ist, als ein Tarifbeschäftigter hat, ist das extrem nachvollziehbar, dass man als Lehrer nur als Beamter fungieren möchte.


    Öffnungsklausel der PKV wurde schon genannt, das ist kein Problem. Deine Darstellung der Krankheit liest sich ganz gut an, in letzter Zeit ist da auch einiges gelockert worden.


    Endgültige Sicherheit wegen des Amtsarztes kann dir aber niemand geben (auch kein Arzt)

    krabat schreibt:

    Zitat

    Der einzige Unterschied ist das Referendariat. Ob dies einen solch hohen Gehaltsunterschied rechtfertigt? Von den notwendigen Kenntnissen und Anforderungen im Alltag ist dieser sicherlich nicht begründbar. Von der Bedeutung der jeweiligen Personen für den weiteren Bildungs- und Lebenswegs eines Kindes schon gar nicht...


    Der Unterschied ist primär die Verbeamtung - es gibt ja auch kein Lehrergehalt, sondern die identische Tätigkeit mit identischer Ausbildung wird (vom Nettolohn aus gesehen) hochgradig unterschiedlich bezahlt - je nachdem, ob man Beamter ist oder nicht.


    Zwischen TV-L 11 (als Regelfall für Grundschullehrer und Sek I-Lehrer) und einem Erziehergehalt liegen nun wahrlich keine Welten (zu beachten auch, das Erzieher früher höhere Erfahrungsstufen erreichen, da Abitur und Referendariat nicht notwendig; Studium setze ich mal zeitlich analog mit Ausbildung) - wenn Erzieher nun analog zu A12 bezahlt werden sollten (vom Nettolohn her ausgegangen - der wird ja auch im Artikel mit 2600€ angeführt), hieße das, dass Erzieher bei weitem bessergestellt werden würden als tarifbeschäftigte Lehrer (nicht nur als Grundschullehrer und Sek I)

    Nuja, mit TVL-10 hättest Du aber nur 50€ netto weniger im Monat verdient als ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer auf Stufe 1 dann mit TVL 11 (freilich ca. 700 weniger als ein verbeamteter Grundschullehrer)

    In Sachsen (wie bei dir) gibt es seit letzter Woche noch ein spezifisches Problem:


    Bis 42 wird man da jetzt verbeamtet - die Grundschullehrerinnen, welche darüber sind, werden TV-L 13 bekommen, vermutlich mit Erfahrungsstufenverlusten (also nur langfristig ein echter Vorteil gegenüber dem jetzigen TV-L 11).


    Deine Ausbildung wird mit dem 2. Staatsexmaen abschließen - anschließend wirst du A 13 bekommen (gehe davon aus, dass du dann unter 42 bist)


    Wie sich das auf die Hilfsbereitschaft deiner älteren und erfahrenen Kolleginnen (auch auch der tarifbeschäftigten Schulleiterin) auswirken wird, wenn Du am ersten Tag nach deinem 2. Staatsexamen wesentlich besser gestellt sein wirst als sie - tja, das ist schwer abzuschätzen.


    Kann ein Problem werden, muss natürlich nicht.


    Ps. Wie die in Sachsen die Wiedereinführung der Verbeamtung gestaltet haben, ist der nackte Wahnsinn (aktuellen TVl-13er über 42 wird zu 20% eine TVL-14-Stelle zugewiesen, wer zu den 20% gehört, soll allein der Schulleiter bestimmen - Aufstieg ist finanziell übrigens kaum attraktiv, wegen geringerer Sonderzahlung als bei TVL-13 und Stufenverlust)

    Klar geht das...rechtlich kein Problem


    Und dann wird den Leuten (die gar nicht wissen, auf was sie sich in der Grundschule einlassen) noch geraten (wie hier offenbar der Fall), neben der Schule, so ganz nebenbei, ein komplettes Lehramtsstudium parallel zu absolvieren (die Inhalte dort sind ja keine direkte Vorbereitung, sondern Grundlagen - die gehen im Studium natürlich von Studenten aus)

    Man sollte das Setting schon so gestalten, dass es schon prinzipiell realisierbar ist...


    Als völlig Außenstehende an einer Grundschule hauptberuflich tätig zu werden, ist schon ein Hammer (vor allem Vollzeit und womöglich als Klassenlehrerin) - da denkst du die ersten Jahre nicht mehr an Studium....


    Auf jeden Fall würde ich damit rechnen, für ein komplettes (!) Lehramtsstudium neben der vollzeitlichen Beschäftigung an der Schule einen sehr, sehr langen Zeitraum zu benötigen...(die organisatorische Machbarkeit bezweifel ich auch, da muss man schon in irgendeinem Sonderprogramm sein)

    Du willst gleichzeitig ein volles Lehramtsstudium machen, an einer Grundschule unterrichten (wieviele Stunden?) und ein kleines Kind versorgen?


    Ähh, weiss ja nicht, ob du eine Wunderfrau bist.....Was machst Du denn z.B., wenn die unzähligen Klausuren, welche seit BA/MA das Lehramtsstudium prägen, am Vormittag sind?


    Hört sich für mich nicht machbar an, wenn Du ein nennenswertes Stundendeputat an der Grundschule hast (also mehr als ca. 10 Stunden)

    Nuja, in NRW gibt es durchaus SuS, die nach dem Abschluss an einer Förderschule ES dann in die Oberstufe (meist Gesamtschule) wechseln (der dafür erforderliche Abschluss kann an der Förderschule ES erworben werden), Ist nicht der Regelfall, aber kommt öfter vor (häufig dann mit 4 Jahren Oberstufe statt 3)


    Asperger-Autismus oder ähnliches steht ja prinzipiell dem Erwerb auch von hohen/höchsten Bildungsabschlüssen nicht im Wege...Natürlich ist bei etlichen auch Ausbildungsreife vorhanden (im Zeitverlauf passiert ja auch viel)


    Problem bei Sonderpädagogen ist ja, dass die keine Wunderdinge machen können (hab oft den Eindruck, dass das häufig so eine Art 'Abschieben' von unbequemen SuS ist) - vor allem, wenn die sonstigen Strukturen halt 'Gift' sind für die jeweiligen SuS (das gilt auch für eine implizite Ausgrenzung am Berufskolleg aufgrund ihrer letzten besuchten Schule - das merken die SuS nämlich und reagieren entsprechend)

    Das Problem ist dann auch die Form der sonderpädagogischen Qualifikation...(bei Berufschullehrern, die Zusatzqualifikationen oder sowas machen, wäre ich auf jeden Fall skeptisch - kann man natürlich nicht generalisieren)


    Man muss wirklich schonmal an einer ES-Schule unterrichtet oder längere Zeit hospitiert haben, um wirklich ein Verständnis dafür zu bekommen...(das gilt für reine ES-Schüler - ES-Schüler in Kombination mit Förderbedarf Lernen sind wieder eine andere Baustelle)


    Trantor: 15% (reine) ES-Schüler in einem Bildungsgang an einem Berufskolleg wäre in NRW undenkbar, dafür sind die Bedingungen für die Zuschreibung des Förderbedarfs zu restriktiv.


    Problem ist ja auch, dass die Regelschullehrer bei größeren Verhaltensschwierigkeiten die SuS zunehmend in die Sonderpädagogik abschieben wollen - jene im Bereich ES aber nur für eine recht eng definierte Gruppe zuständig ist (verkürzt gesagt: Selbst - oder Fremdgefährdung; Unaufmerksamkeitoder ständige Unterrichtsstörungen reichen da nicht aus)

    plattypus schreibt;

    Zitat

    Das größte Problem sehe ich bei der Diagnose "Emotionaler und sozialer Förderbedarf".


    Wenn nur der Förderbedarf ES zugeschrieben wurde, haben die SuS eigentlich alle Möglichkeiten (oder sollten die haben). Natürlich gibt es zwischen Sonderpädagogen, die im Förderschwerpunkt ES ausgebildet wurden (Vorsicht, es ist enorm wichtig, in welchen Förderschwerpunkt die Sonderpädagogen ausgebildet wurden!) und Regelschullehrer enorme mentalitätsmäßige Unterschiede (bei ES-Schulen dreht sich häufig wirklich fast ALLES um die SuS und ihre Bedürfnisse).


    Förderschulen mit FS 'Lernen' sind häufig mehr 'schulmäßig' organisiert (da ist es auch nicht alltäglich und wird tendentiell eher regelschulmäßig sanktioniert, wenn etwa ein SuS tätlich wird)


    Sonderpädagogen kann man nicht als Einheit betrachten - das vor allem viele ES-Schüler Probleme haben, wenn sie aus ihrem Schonraum rauskommen, ist klar.


    ES-Pädagogik und Regelschulwesen ist leider ab der Grundschule praktisch in vielen Fällen unvereinbar, m-E. liegt das primär in der fehlenden Flexibilität der Lehrkräfte der allgemeinbeildenden Schulen (die man aber auch voll nachvollziehen kann aus ihrer Perspektive)

    Um in der Schule tätig zu sein, muss man in keinem Fach und in keiner Schulstufe zu irgendwelchen wissenschaftlichen Spitzenleistungen fähig oder motiviert sein sein...(das wird auch nicht zum Bestehen des Staatsexamens verlangt)


    Es gibt halt verschiedene Wissengebiete, die sind unterschiedlich zugänglich für einen Anfänger. Einen Roman lesen und irgendwas dazu sagen kann, jeder- aber das ist ja keine Germanistik; bei einer chemischen Formel guckt man als Anfänger erstmal dumm, obwohl sie vll. weit weniger komplex ist als eine fachgerechte Analyse eines Romans- Der Zugang zu der Formel ist halt anfänglich von der Alltagswelt weiter entfernt als zum Text


    Aber es gibt doch keine Hierarchisierung der Fächer, vor allem nicht in der Schule. Da mag es sogar bisweilen einfacher sein, ganz konkrete Wissenbestände zu vermitteln (wie den Dreisatz), als die Schüler zum Nachdenken und Diskutieren über Texte anzuregen


    Edit: Zum Threadthema: Die Beliebtheit von Geschichte/Deutsch rührt einfach daher, dass der Staatsexamensabschluss der traditionelle Abschluss im Geschichtsstudium ist. In den Naturwissenschaften gibts ja dann doch noch einen Unterschied zwischen den ehemaligen Lehramtsabschlüssen und Diplomabschlüssen, in der Geschichte waren Magister Artium Abschlüsse und Lehramt fachwissenschaftlich quasi identisch. In Germanistik gabs ja auch keinen Diplomabschluss.


    Nuja, wer sich für Geschichte interessiert, interessiert sich oft auch für Deutsch (man konnte das Germanistikstudium auch leicht als verkapptes weiteres geschichtstudium anlegen)

    Bei einer Kündigung in Deutschland und späteren Rückkehr ergibt sich für Dich als Angestellte das Problem der Erfahrungsstufen.


    Bei mehr als 6-monatiger Unterbrechung hast Du kein Anrecht darauf, in Deine bisherige Erfahrungsstufe zurückzukommen - Du kannst behandelt werden wie eine Berüfsanfängerin. Ob zumindest Deine Erfahrungen in Norwegen angerechnet werden, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.


    Das ist im Tarifbeschäftigtenbereich völlig absurd - unter diesen Umständen kann von der angeblichen Flexibilität von Angestellten gegenüber Beamten keine Rede sein, sind die Erfahrungsstufen doch wichtiger als der Unterschied z.B. zwischen TVl-11 und 14


    Schau selbst: hier ist der Link zu TV-L § 16 (wichtig: auch die Protokollerklärungen lesen)


    http://www.tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_16

    Ich sehe da bei dir 'evangelische Religion' als Fach.


    Vll. was im kirchlichen Bereich? (wenn Du Landesbeamter bist, könntest Du u.U. als Kirchenbeamter übernommen werden)


    Wenn Du da im Religionsbereich nur den 'nackten Studienabschluss' haben solltest, wäre es natürlich auch schwierig, da reinzukommen.

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