Beiträge von wossen

    Im Falle von Berlin (um den geht es ja) darf man nicht vergessen, dass hier ein Abwanderungsdruck in andere Bundesländer wegen der Verbeamtungsmöglichkeit dort besteht.


    Eine solche Zulage könnte schon ein kleines Argument sein, trotz schwierigster Arbeitsbedingungen (die z.T. auch auf die Zusammensetzung der Schülerschaft zurückzuführen ist) dennoch in Berlin zu bleiben.


    Auch mit der Zulage (und Erfahrungsstufe 5) haben die vollausgebildeten Lehrer in Berlin schlechtere NETTO-konditionen als die Beamten in allen anderen Bundesländern (von Pension und Annehmlichkeiten wie der PKV/Beihilfe ganz zu schweigen).


    Wird die Zulage eigentlich auch Beamten gewährt? (die gibts in Berlin im Lehramtsbereich ja auch) Für die wären 300€ brutto dann netto i.d.R. ja viel mehr als für Tarifbeschäftigte, der Nettoabstand zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten würde wachsen.


    Es gibt sicherlich viel größere Ungleichheiten in der Lehrerbezahlung als diese Zulage an Schulen mit extremer sozialer Zusammensetzung der Eltern der SuS (ab 80% Lernmittelbefreiung :ohh: ) - und auch solche mit schlechterer Begründung.

    Nein, man wird gratis nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und zwar mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.


    Man wird rententechnisch also behandelt als sei man Angestellter gewesen - braucht allerdings anders als dieser 0 € für seine Ansprüche selbst bezahlen.


    Nur in der VBL wird man nicht nachversichert (das ist mittlerweile locker zu verschmerzen).


    Insgesamt steht man als ehemaliger Beamter i.d.R. nach dem Ausscheiden sicherlich besser da, als wenn man den gleichen Job als Angestellter gemacht hätte (höherer Nettoverdienst in der aktiven Zeit, Aufbau von Rentenansprüchen zum Nulltarif).

    Xiam schreibt:

    Zitat

    In Hamburg bekommen Angestellte ab der ersten Stunde im Plus Überstunden ausbezahlt.


    Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).


    Altfälle nach dem BAT könnten noch evtl. Bestandsschutz haben - darunter würde die Threaderstellerin nicht fallen.


    Leider ist es bei vielen Kollegen noch nicht angekommen, wie sich durch den (von dem Beamtenbund und DGB-Gewerkschaften ja durchaus akzeptierten TV-L) die Beschäftigungsbedingungen für tarifbeschäftigte Lehrer verschlechtert haben 8insbesondere für solche mit 2. Staatsexamen) - viele Beamte gehen noch von Beschäftigungsbedingungen für Tarifbeschäftigte der beginnenden 1990er Jahre aus....(bis zur rot-grünen Zeit war die Zusatzversorgung z.B. wirklich noch richtig gut - heute ist sie nicht annähernd mehr mit Pensionsniveau vergleichbar, aufgrund der Mitfinanzierung durch den Arbeitnehmer in manchen Fäjjen sogar eher ein Zusatzgeschäft - zudem kann sie einfach durch eine Tarifvertragsänderung gekürzt werden).


    Wenn man sich aus dem Beamtenstatus verabschiedet, begibt man sich als Lehrer übrigens nicht in die Freiheit, sondern in die Abhängigkeit der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber), die über deine Arbeits- und Entlohnungsbedingungen verfügen - und die sind nunmal beide primär beamtenorientiert...

    Susannea schreibt:

    Zitat

    Das ist definitiv falsch, denn die meisten Lehrer sind ja nach dem TVL angestellt und der stockt je nach "Dienstalter" bis zu 72 Wochen auf volles Gehalt auf.

    Das ist definitiv falsch ;)


    Karl Dieter schreibt:

    Zitat

    Hohe Pension lasse ich auch mal im Raum stehen, da du das nicht im Durchschnitt zur Standardrente sehen musst, sondern zu Personen, die eine ähnliche Qualifikation haben wie du, außerdem ist die Pension äquivalent zur Rente + Betriebsrente, was man auch nicht vergessen darf.


    Ich sehe da keinerlei Qualifikationsunterschied, ob die Threaderstellerin dieselbe Arbeit im Tarifbeschäftigten- oder Beamtenverhältnis macht, von daher sind Rente und Pension schon prächtig miteinander vergleichbar. Rente + VBL ist heute zusammen leider ERHEBLICH weniger als Pension, netto durchaus in den oberen Gruppen vierstellig... (bei der VBL muss man zudem noch beachten, dass dort bei der Auszahlung sowohl AN als auch AG-Beitrag der Krankenversicherung + Pflegeversicherung abgezogen wird).


    Ps. Flexibler bist Du als Beamtin auch noch häufiger - Du hast z.B. quasi keine Kündigungsfrist (wenn Du eine Stelle in einem anderen Bundesland hast, kannst Du Dich da dann einfach wieder verbeamten lassen). Das mit der Flexibilität des Tarifbeschäftigten ist auch so eine Mär....ist auf jeden Fall nicht grundsätzlich so.

    Er/sie weiss ja noch nicht sicher, ob er wieder nach Berlin geht...#


    Du scheints übrigens in jeder Beziehung ein Ausnahmefall zu sein, 200€ in der PKV zahlt man als Ref nicht in der PKV, wenn man einigermaßen gesund ist (und der Threadersteller kommt mit 31 Jahren ja noch in die subventionierten Anwärtertarife rein)

    Beamte werden prinzipiell (bei Nichtfortsetzung des Besmtenverhältnisses) auf voll Kosten des Arbeitgebers nachversichert-----wenn du das Ref im Angestelltenverhältnis machst, musst du die Arbeitnehmerbeiträge bezahlen (die sind dann halt weg)


    Informieren würde ich mich, ob ich als Referendar im Angestelltenverhältnis rechtlich nicht ziemlich schutzlos wäre, Tarifverträge usw. gelten dafür ja nun nicht (du fällst ja nicht unter den TV-L oder TVöD). Nuja, und wie belastbar Zusicherungen der Gleichbehandlung mit beamteten Refs sind....


    18 x 200 € mehr (so als grobe Schätzung, eher sind es mehr) sind übrigens 3 600€ netto Unterschied, für 18 Monate eine ganze Menge: Bei PKV gibts dann noch Leistungsvorteile gegenüber der GkV (vll. entscheidest du dich dann ja auch für den Verbleib im beamtentum)

    @'Xiam: So einfach ist das nicht mit dem 'Widerruf' der Verbeamtung auf 'Widerruf'. Prinzipiell ist die zwar jederzeit möglich, es existieren aber große Hürden - bei Krankheit z.B. in NRW mehr als 6 Monate Ausfallzeit (und selbst dann ist es Ermessenssache). Als Nicht-Beamter wäre man auf jeden Fall viel eher raus...(vor allem auch bei Leistungsschwächen)


    @: Susannea: Ja, Du kannst Dir ja gemeinsam mit Xiam irgendwelche Ausnahme- und Extremfälle ausdenken (grad Du bist da ja Spezialistin), fast allgemeingültig kann man aber sagen, dass es besser das Ref im Beamtenverhältnis zu machen - dies gilt vor allem, wenn man eine prinzipielle Verbeamtungsmöglichkeit nach dem Ref hat...(aber meistens auch sonst....)

    Versuch unbedingt verbeamtet zu werden im Referendariat, weil:


    a) man kann dann während des Referendariats nur äußerst schwer ernsthaft mit dem Rauswurf bedroht werden (außer in Extremfällen - der verbeamtete LAA hat quasi das Recht die Prüfung abzulegen)


    b) Du hast einfach locker über 200€ netto mehr zur Verfügung (bei PKV - AN Anteil Rentenversicherung und Arbeitslosenvers. fallen ja auch weg)


    c) wenn Du später verbeamtet wirst, wird deine Ref-Zeit im Beamtenverhältnis voll auf die Pensionszeit angerechnet


    Das Du kein Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit nach dem Ref bekommst, ist kein großer Nachteil. Bei dem Refgehalt wärst Du als Arbeitsloser eh auf HartzIV-Aufstockung angewiesen (und das krisgste auch aus arbeitsloser Ex-Beamter)

    Mikael: Doch, doch das gibt es...


    Es gibt schon fürchterliche Kontstellationen an Schulen, auch bei Leuten, wo mit dem Seminar alles glatt läuft. 'Angenehm' ist auch, wenn Ausbildungslehrer Fachleiter 'aufhetzen' (die hören sich das meist sehr interessiert an), auch das gibt es, wenn sich Lehrer und Fl etwas näher kennen...


    Wie immer, wenn man über das Ref diskutiert: verallgemeinern kann man nix, aber wirklich ALLES ist möglich

    Hast Du denn altersmäßig noch eine Verbeamtungschance?


    Wenn nicht, ist Deine Überlegung finanziell völlig logisch.


    Als Vertretungslehrer stehts Du finanziell besser als als tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen (nach 2. Staatsexamen ist man als Angestellter immer zunächst in Erfahrungsstufe 1, bei Menschen ohne 2. Stex gibt es Anrechnungsmöglichkeiten auf Erfahrungsstufen. Das Referendariat ist stressig und dürftig bezahlt, in der Ziet kann man auch Vollzeit arbeiten. Nach der neuen Entgeltordnung ist man mit 1. Stex. in derselben Eingruppierung wie mit 2. Stex, dass man etwas langsamer in den den Erfahrunbgsstufen aufsteigt, ist dagegen zu vernachlässigen - vor allem, wenn man ohne 2. Stex in Erfahrungsstufe 3 einsteigen sollte und mit 2. Stex in Erfahrungsstufe 1)


    Die Gewerkschaften und Arbeitgeber engagieren sich natürlich für Vertretungslehrer und Lehrkräfte ohne 2. Stex., weil es für viele noch (bei Nachqualifikation) eine Verbeamtungschance gibt. Quasi alle Verbesserungen der neuen Entgeltordnung beziehen sich auf die Gruppe der Lehrer ohne 2. Stex (da profitieren dann halt auch diejenigen von, die diese Möglichkeit nicht mehr haben)

    Nee, der Job als Angestellter ist überhaupt nicht sicher - wenn Du (als Anfänger im Lehramt) nicht klar kommst (oder einfach der Schulleitung nicht gefällst), kannst du ziemlich schnell gekündigt werden


    Wo die Verbeamtungsmöglichkeit herkommen soll in deiner Konstellation, erschließt sich mir nicht - wo hast Du denn die Gleichstellung mit dem 2. Staatsexamen her? (als Vorraussetzung)

    Hmja, Du bist das 2. Mal beim 2. Stex durchgefallen - es ist Schluss....


    Im Prüfungsrecht sind so viele Sicherungen für die Bewertenden eingebaut, dass Du keine Chance haben wirst - bei den von Dir beschriebenen Sachverhalten bist Du z.B. nicht Deiner 'Mitwirkungspflicht' bei der Ausbildung nachgekommen, Du wärst verpflichtet gewesen, das Seminar zu informieren (ich weiß, ich weiß....)


    Achja, alles blöd.....(ohne jetzt den Verlauf der Stunde und das Verhalten der SuS bewerten zu wollen, weil das eigentlich JETZT irrelevant ist, auch die Ursache)

    Nuja, das ist aber bekanntlich nur und auschließlich in Berlin so - wo der TV-L (dank der Nichtverbeamtung von neuen Lehrkräften) anders angewendet wird als in allen anderen Bundesländern...(alle voll ausgebildeten Lehrkräfte sind prinzipiell in der höchsten Erfahrungsstufe, das bleibt auch bei höherer Eingruppierung erhalten)

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