Klar, das wäre ein Problem....
Wenn über das Bruttogehalt ein Ausgleich für den Wegfall der Beihilfe stattfinden würde - und womöglich noch in viel stärkerem Ausmaße für den Pensionsanspruch - dann würden sich schnell Bruttogehälter ergeben, die schwer zu rechtfertigen wären (vor allem auch im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst, die Gehälter könnte man dann ja direkt und einfach miteinander vergleichen)