Beiträge von wossen

    Das alles ist aber sowieso eine historische Diskussion, da Einsteiger in den TV-L eine 'Unkündbarkeit' (= erschwerte Kündigung nach dem Arbeitsrecht) nie erreichen werden.


    Da schwirren halt noch eine Menge Regelungen aus dem BAT durch die Gegend, die im TVÖD und TV-L allesamt abgeschafft wurden (auch die Zusatzversorgung gehört dazu, die früher wirklich klasse war - durchaus auch beamtenähnlich - heute- nuja…muss man sich ausrechnen, ob sich die Pflichtversicherung überhaupt lohnt - die Kürzung auch vorhandener Ansprüche war übrigens schon ein paar Jahre vor TVL/TVöD)


    Mit dem TVL und TVöD ist alles anders geworden (und nichts besser). Dies gilt insbesondere für den Lehrerbereich mit seinen unzähligen Verweisen auf das Beamtenrecht - z.B. in der Arbeitszeit (außerhalb des Lehrerbereiches haben TBs eine etwas niedrigere Arbeitszeit als Beamte); bei den Modalitäten bei Beförderungen usw. (Gehaltszahlung erst nach fester Zuweisung der Planstelle) usw. Auch hinsichtlich Lebensführung, problematischen politischen Engagement usw. bietet übrigens der Beamtenstatus eher mehr Schutz als das TB-Verhältnis...


    Man sagtja auch, das im Beschätigungsverhältnis von tarifbeschäftigten Lehrern die Nachteile des TBs-Daseins und des Beamtenverhältnisses kombiniert sind.


    Ichbin übrigens der Auffassung, dass eine gemeinsamen Interessenvertretung von Angestellten und Beamten im ÖD nicht möglich ist, da die Lebensumstände zu unterschiedlich sind (bei großer Verzahnung - Beamte sind an hohen linearen Lohnsteigerungen interessiert, die dann übertragen werden - TBs aber auch an Strukturverbesserungen der Entgeltordnung z.B.). So wie es imj Moment läuft, geht es zulasten der TBs, die Kluft wird eher noch größer werden. Die Gewerkschaften scheuen sich ja sogar schon davor, die Benachteiligungen der TBs überhaupt zu benennen!!


    Ein großes Problem ist, das die Tarifbeschäftigten (anders als Beamte) kein einheitlicher Block sind - Erfüller (also: mit 2. Stex) haben andere Interessen als Lehrer ohne 2. Stex. (letztere werden übrigens durchaus von den DBB-Vereinigungen und der GEW vertreten - viele von ihnen könnten ja durchaus auch noch Beamte werden, z.B. OBASler ;) ) Erfüller sind hingegen im 'Wartestand' auf eine Beamtenstelle oder erfüllen die persönlichen Voraussetzungen, wie Alter, dauerhaft nicht.


    Um auf die Threaderstellerin zurückzukommen: Ja, Verbeamtung lohnt sich! (lass Dich nicht von Extremstfällen irritieren)

    Hast du auch nur EINEN Fall in dem einem unkündbaren TV-L Angestellten betriebs- oder krankheitsbedingt außerordentlich gekündigt worden ist? Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Zahl der aus disziplinarischen Gründen entlassenen Beamten die der gekündigten unkündbaren Angestellten übersteigt.

    z.B. Handgreiflichkeit gegenüber SuS, auch nicht schwerer Art = bei unkündbaren Tarifbeschäftigten sehr große Kündigungsgefahr (nö, ich gebe keinen link, warum als einziger hier Arbeit machen ;) ); außerhalb des Lehrerbereiches können auch mitunter Verwaltungs(teil)stellenschließungen reichen (z.B. bei Privatisierungen oder Zentralisierung von Landesaufgaben), ausländerfeindliche Bemerkungen, auch nicht systematischer Art, stellen auch einen Komplex dar. Unkündbar heißt nur, dass ein 'wichtiger Grund' vorliegen muss


    Nein, das Arbeitsrecht schützt auch unkündbare TBs (nach Inkrafttreten des TVLs, unter dem alten BAT waren es in der Tat Extremfälle) nicht bei weitem so stark wie das Beamtenrecht....(gegenüber Rausschmiss)


    Es gibt einfach prinzipiell keinerlei Sonderrechte mehr für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gegenüber jenen der Privatwirtschaft (da gibt es auch Regelungen der Unkündbarkeit, etwa für Betriebsräte - aber diese Unkündbarkeit ist auch keine 'echte' Unkündbarkeit)


    Nach dem TVL gibt es übrigens überhaupt KEINE Unkündbarkeit mehr....(die gilt nur noch für Leute, die unter dem BAT fielen, § 53 Abs.3 - Bestandsschutz).....von daher ist das quasi auch eine historisch werdende Diskussion

    Ein "wichtiger Grund" muss keineswegs im strafrechtlichen Bereich liegen, er kann z.B. auch "außerordentlich betriebsbedingt" sein (deshalb habe ich den Link beigefügt).


    Einsatzart des Angestellten kann schlichtweg durch eine Änderungskündigung verändert werden, Einsatzort fällt in die Organisationshoheit des Arbeitgeber; Einsatzumfang kann ein Beamter (weitgehend) selbst bestimmen (Beamte können z,.B, nicht zu Teilzeit aus betreiblichen Gründen gezwungen werden). Das Verwaltungsrecht bietet dem Beamten i.d.R. einen besseren Schutz als das Arbeitsrecht (dem die Tarifbeschäftigten unterworfen sind - der öffentliche Dienst hat seit dem TVL da kaum noch Privilegien für Angestellte)


    Krankengeld + Zuschuss oder Entgeltfortzahlung wird dem "durchschnittlichen TVL-Opfer" keineswegs egal sein (es sei denn, er interessiert sich nicht für Geld)

    Fossi schreibt:

    Zitat

    Für Angestellte im Geltungsbereich des TV-L sind es 39 Wochen Gehaltsfortzahlung.


    Stimmt nicht - schlicht falsch (Krankengeldzuschuss gibt es 39 Wochen - das ist was ganz anderes als Gehaltsfortzahlung; Entgeltfortzahlung ist BIS zu 6 Wochen)


    Fossi schreibt:

    Zitat

    Wie das? Nach fünfzehn Jahren ist auch der Angestellte "unkündbar"

    Stimmt nicht, man kann aus 'wichtigem Grund' gekündigt werden (gar nicht so schwer, siehe z.B. hier )


    Fossi schreibt:

    Zitat

    Ein Angestellter hat hinsichtlich Einsatzort, -umfang und -art viel mehr Rechte als ein Beamter,

    Nein, es gilt eher das Gegenteil


    Puhhh...

    milab schreibt:

    Zitat

    Das ist als verbeamteter Lehrer doch genau so. Wird nach Vertragsabschluss festgelegt.


    Du unterschreibst als Beamtin keinen Arbeitsvertrag....


    Die Erfahrungsstufenzuordnung erfolgt zudem im Beamtenverhältnis viel großzügiger als im TB-Verhältnis, der dem TV-L unterliegt (im Beamtenverhältnis verjährt Erfahrung z.B. nicht und man kann keine Stufen zurückfallen, z.B. bei Beförderung usw.usw.)


    Übrigens: wenn Deine Pension 1800€ brutto beträgt, dann wirst Du ziemlich spät ins Beamtenverhältnis eingestiegen sein (und hochwahrscheinlich zusätzlich noch Rente bekommen, die muss man dann natürlich dazu addieren)


    Ich bin immer wieder erstaunt, was hier so erzählt wird...(von Leuten im gehobenen oder höheren Dienst!)


    @Plattypus: ja, die alte Leier, Du gehst von dem Regelfall aus, dass eine verbeamteter Lehrerin in der GKV ist

    Du kannst als tarifbeschäftigten Lehrer doch noch nicht mal bei Vertragsabschluss Deine Erfahrungsstufe im Arbeitsvertrag zusichern/festlegen lassen....(der wird nach Vertragsabschluss von der Arbeitgeberseite festgelegt - mündliche Versprechungen kann man sich freilich geben lassen, die sind aber rechtsunverbindlich)


    Es gibt für den 'Normallehrer' im TB-Verhältnis halt nix zu verhandeln - man unterschreibt den Standardvertrag (der nach dem TV-L gestaltet ist) oder man lässt es im Lehrerbereich sein

    Hm, für einen Tarifbeschäftigten ist es aber auch eine Zwangsjacke....(siehe Diskussion oben....rauskommen für den Beamten ist ganz einfach. Er verzichtet dann allerdings auf Ansprüche, etwa Pension, die der Tarifbeschäftigte nie hatte)


    In die Schule (duaerhaft) reinkommen ist schwer, rauskommen ist noch viel schwerer...(z.B. in einen anderen Job - das gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen - okay, Angestellte können viel leichter gezwungen werden 'rauszugehen' - auch bei langjährigster Beschäftigung)

    Man muss aber sagen - strebe das Lehrerdasein nicht wegen der Verbeamtungsmöglichkeit an.


    Sehe es als Sahnehäubchen, das man nur im Hinterkopf hat.....


    Generell: als Lehrer zu arbeiten (notfalls im Tarifbeschäftigtenverhältnis), ist prinzipiell kein Problem...- bedenke aber, dass psychische Stabilität in dem Job sehr wichtig ist - vor allem in der sehr belastenden Ausbildungs- und Anfangsphase

    Der TV-L gilt faktisch für alle tarifbeschäftigten (daher der Name!) Lehrer beim Land........versuch mal, mit der Bezirksregierung über seine Inhalte zu verhandeln ;) (z-B- ich will in meinem Vertrag kürzere Kündigungsfristen als im TV-L vorgesehen)


    Schuljahresende ist ein gängiger Grund dafür, dass Tarifbeschäftigte schon vor Ende der Kündigungsfrist vom Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben wird, den Arbeitsplatz zu wechseln..



    @Plattypus: Empfinde dein Posting als befremdlich


    Zitat

    Und nein, Schuljahresende ist kein Grund für eine verlängerte Kündigungsfrist,

    Hab ich nie behauptet (sondern das Gegenteil: das sich beide Seiten auf eine kürzere Kündigungsfrist einigen können, etwa zum Schuljahreende)

    Wenn Du Dich als Beamter entlassen lässt (kündigen geht ja nicht), wirst Du in der Rentenversicherung nachversichert - aber NUR MIT DEM ARBEITGEBERANTEIL.

    Das ist schlicht und einfach falsch....(und ich habe schon mehrere Male drauf aufmerksam gemacht - glaube auch den/die Fossi). AG und AN-Anteil auf der Basis des Bruttolohns des Beamten werden auf Kosten des AGs nachversichert....(und nee, ich such jetzt nicht nochmal einen link raus)


    Damit erwirbt man einen Rentenanspruch als Ex-Beamter für 0€.


    Ganz sicher ist ein unehrenhaft entlassener Beamter besser gestellt, als wenn er die ganze Zeit als Tarifbeschäftigter gearbeitet hätte (okay, er würde dann kein Arbeitslosengeld bekommen, aber allein die Nettodifferenz aus der Zeit der Tätigkeit - VBL spielt quasi keine Rolle, da wird man nicht nachversichert, die ist aber eh fast uninteressant geworden)


    Als Beamter kommt man übrigens quasi sofort raus aus dem Job, als Tarifbeschäftigter muss man lange Kündigungsfristen einhalten (Bundeslandwechsel in GEHOBENEN Alter ist als TB allerdings einfacher, in der Regel aber mit massiven Gehaltseinbußen verbunden, da man dann auf der neuen Stelle auf maximal Erfahrungsstufe 3 zurückgestuft wird - absurd, aber Wille der Tarifparteien)


    Ps. zur Threaderstellerin: ist doch überhaupt keine Frage, ob sich das lohnt....(ich würde Dir aber massiv raten, Deine Bedenken nicht tarifbeschäftigten Vorgesetzten oder Kollegen in Sachsen zu kommunizieren - und dann jammernd doch den Eid sprechen)

    Susanneas Posting war aber wirklich eine klarstellende Ergänzung...


    Dann wurde mit der Möglichkeit des GKV-PV-Hopping ein neues Beamtenprivileg geschaffen (da es unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze ist - 'Normalsterliche' könen ja nur ab diesem recht hohen Bruttosatz in die PKV wechseln...(GKV war ja für Beamte weges des vollen Beitragssatzes nicht so dolle - jetzt wird sie attraktiv, da AG-Anteil bezahlt wird - und man kann ja immer noch in die PKV wechseln)


    Neuerdings kann man sich also als Beamter (im Regelfall) die jeweiligen Vorteile der beiden Systeme nacheinander wahrnehmen (okay, nur in die Richtung GKV-PKV)

    Arghh (die PKV nimmt sie per Selbstverpflichtung! Ggfs. mit überschaubaren Risikozuschlägen);


    https://www.pkv.de/service/bro…r-beamte-und-angehoerige/


    Gekniffen sind allerdings verbeamtete Referendare, die müssen tatsächlich nicht von der PKV genommen werden (bzw. bei hohem Eintrittsalter in das Referendariat wird das teuer) und müssen den Arbeitgeberanteil bezahlen (einige Bundesländer bieten aber an, das Referendariat im Angestelltenverhältnis zu machen - dann wird natürlich der AG-Anteil an den Sozialversicherungen übernommen)

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